Protocol of the Session on May 18, 2022

Nein. Ich wollte jetzt keinen Witz darüber machen.

(Zuruf von Guido Kosmehl, FDP)

Der Punkt ist: Für dieses Jahr gehen wir tatsächlich davon aus, dass die Mittel, die der Bund zur Verfügung stellt, das Ticket entsprechend abbilden. Der Bund hat darüber hinaus, wie Sie wissen, den Ländern zusätzliche Mittel als Schutzschirm und zur Untersetzung der zusätzlichen Kosten zugewiesen, sodass wir

bei 3,7 Milliarden € an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln in diesem Jahr sein werden. Mein Wissensstand gerade ist, dass wir als Bundesland damit klarkommen. Gleichzeitig verhandeln im Augenblick die Bundesländer mit dem Bund - wir haben uns als Zielvorgabe Oktober dieses Jahres gesetzt - über das, was wir an zusätzlichen Bedarfen in den kommenden Jahren haben werden.

Jetzt gibt es vom Bund dazu das eine oder andere an inhaltlichen Vorstellungen. Das Bundesministerium hat uns in der Verkehrsministerkonferenz signalisiert, dass man eben nicht einfach sagen möchte „Bundesländer, wie viel darf es denn mehr sein?“, sondern dass man die Bundesländer an ihre Verantwortung erinnern möchte, dass die Regionalisierung neben dem ÖPNV eine Länderangelegenheit ist, und einige Punkte adressieren möchte, wie z. B. die Digitalisierung der Schiene, wie das Thema des Ticketings etc. Wenn also der Bund zusätzliche Mittel zu einer Landesaufgabe gibt, dann möchte man gern den einen oder anderen Aspekt mit adressiert haben.

Hierüber sind wir in Verhandlungen - diese sollen, wie gesagt, im Oktober dieses Jahres beendet sein -, um auf der einen Seite das Materielle und auf der anderen Seite das Finanzielle mit dem Bund zu klären, sodass wir für die kommenden Jahre hierfür Planungssicherheit haben. Denn eines ist, glaube ich, allen klar - das habe ich auch so in den Koalitionsverhandlungen auf der Bundesebene verstanden und so im Koalitionspapier gelesen -: Wenn der Bund im Verkehrsbereich eine andere Politik haben möchte, dann muss er gerade im ländlichen Raum dafür sorgen, dass wir einen ÖPNV anbieten können, mit dem die Menschen, die das wollen, von A nach B kommen und bei dem sie ihren Lebensstil nicht darauf abstellen müssen, ob ein Bus fährt. Das ist, glaube ich, allen klar. Ich habe auch nicht wahrgenommen, dass

sich der Bund dieser Erkenntnis verschließt. Im Gegenteil: Es wird vor allem darum gehen, eine Finanzsumme auszuhandeln, die in den meisten Bundesländern eine entsprechende Lösung findet.

Sachsen-Anhalt ist davon tatsächlich stark betroffen. Andere Bundesländer - ich nenne Berlin oder Hamburg - scheinen durch Regionalisierungsmittel eher überkompensiert zu werden. Wenn ich mir jetzt die Diskussion in Berlin anschaue, dass man das Ticket für zwei Zonen sogar kostenlos anbieten möchte, dann muss ich sagen: Dieses Land scheint im Geld zu schwimmen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Eine Nach- frage!)

Es gibt eine Nachfrage. - Bitte.

Danke für die Möglichkeit. - Ist es richtig, dass in den Verhandlungen auf der Bundesebene auch zur Sprache kam, dass der Bund - vorsichtig gesagt - skeptisch ist, dass die Länder immer zweckentsprechend mit den Regionalisierungsmitteln umgehen? Und: Ist es richtig, dass dort bspw. die Zweckentfremdung der 31 Millionen € für den Schülerverkehr Sachsen-Anhalts besprochen wurde?

Zu Ihrer ersten Frage. Ja, es ist richtig, dass der Bund, und zwar vor dem Hintergrund eines Berichtes des Rechnungshofes, adressiert hat,

dass es Bundesländer geben soll, die die Mittel aus den Regionalisierungsmitteln nicht so einsetzen, wie es vereinbart ist.

Zu Ihrer zweiten Frage. Nein. Ich habe mich extra erkundigt. Das Thema „Einsetzen der Mittel für den Ausbildungsverkehr“ ist nicht aufgrund der Regionalisierungsmittel problematisch, sondern hier machen wir - alle, die hier sitzen - im Übrigen seit Jahren etwas, das durch das Haushaltsbegleitgesetz immer schön ausgehebelt wird. Wir haben uns eigentlich im ÖPNV-Gesetz darauf verständigt, den Ausbildungsverkehr nicht mehr mit Regionalisierungsmitteln zu finanzieren. Jeder, der hier im Saal sitzt, muss so ehrlich zu sich selbst sein. Wenn wir das nicht mehr machen, dann müssen wir es dies mit Landesmitteln finanzieren. Wenn wir dies mit Landesmitteln finanzieren, dann muss irgendeine andere Leistung zurückstehen. Der Landtag hat sich offensichtlich immer wieder so entschieden.

Danke. - Bevor wir zu Frau Quade kommen, begrüßen Sie mit mir Schülerinnen und Schüler der Förderschule „Wilhelm Busch“ aus Wienrode.

(Beifall im ganzen Hause)

Jetzt Frau Quade.

Frau Ministerin, welche Position vertritt die Landesregierung zur Fortführung des 9-€-Tickets bis zum Ende des Jahres, um die hier anhaltend hohen Energiekosten-Mehrbelastungen für Verbraucherinnen abzufedern?

Aktuell ist von der Bundesseite signalisiert worden, dass es darum geht, drei Monate zu entlasten. Darüber hinausgehende Überlegungen sind mir nicht bekannt.

Das Land Sachsen-Anhalt - das habe ich, glaube ich, schon in einer der vorangehenden Sitzungen hier dargestellt - ist nicht in der Lage, eine solche Aufgabe finanziell zu stemmen.

Danke. - Die nächste Frage stellt Herr Lange. - Bitte.

In Anknüpfung an das, was Frau Quade gefragt hat: Es war ja die Frage, wie die Landesregierung dazu steht. Die Anschlussfrage an der Stelle wäre: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung insgesamt, um diese Attraktivierung des ÖPNV nach vorn zu entwickeln? Sie haben jetzt schon die Mittel des Bundes angesprochen. Auf der anderen Seite soll über den ÖPNV-Rettungsschirm für das Jahr 2022 die Summe auf 400 Millionen € gesenkt werden in Verrechnung mit dem 9-€-Ticket. Es wäre die Frage, was das für die Verkehrsunternehmen bedeutet.

Herr Lange, ich habe Ihre Frage, ehrlich gesagt, nicht verstanden. Ich habe, glaube ich, schon mehrfach gesagt, dass wir davon ausgehen,

dass die Kosten, die die Verkehrsträger bei uns haben, ausgeglichen werden. Ich habe auch noch kein Signal irgendwo aus dem Land gehört, dass das nicht so ist.

Mir liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Mittel aus dem ÖNPV-Rettungsschirm dafür abgesenkt und mit den Mitteln für das 9-€-Ticket verrechnet werden sollen.

Nein. Wir als Länder bekommen insgesamt Mittel in Höhe von 3,7 Milliarden €. Davon sind Mittel in Höhe von 1,2 Milliarden € für den ÖPNV-Rettungsschirm und Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden € für das 9-€-Ticket eingeplant. Natürlich kompensiert der Bund nicht über. Wenn ich Kosten ausgleiche, gleiche ich die einmal aus. Das heißt, diese drei Monate müssen wir anders betrachten als die restlichen Monate des Jahres. Aber alles, was ich aus unserem Bundesland rückgespiegelt bekomme, besagt: Die Kosten werden ausgeglichen.

(Zustimmung bei der FPD)

Okay. Alles klar. - Herr Präsident, darf ich noch eine Frage stellen?

Ja, bitte.

Mir wurde das tatsächlich als Problem zurückgespiegelt. Ich habe von der HAVAG erfahren, dass für die Semestertickets eine Gegenkompensation über die Studentenwerke laufen soll. Wir haben verschiedene Semestertickets, die Pflichttickets sind.

Genau. Ja.

Können Sie das Verfahren beschreiben, wie die Studentenwerke an das Geld kommen und das dann für die Studierenden wieder ausgleichen?

Ja. Ich kann Ihnen jetzt nicht genau sagen, wie es vielleicht die HAVAG mit dem Studentenwerk in Halle vereinbart hat, weil das jedes Studentenwerk vor Ort bilateral macht. Es gibt unterschiedliche Situationen.

Ich stelle es vereinfacht dar: Die Situation ist so, dass das Semesterticket bei einem Preis von unter 9 € im Monat liegt. Das gibt es auch in unserem Bundesland. Das bedeutet schlicht und ergreifend: Hier passiert gar nichts. Die Studierenden fahren deutschlandweit für diesen Preis im Öffentlichen Personennahverkehr.

Eine Alternative ist: Die Summe ist über- schießend. Wenn ich die drei Monate heraus-

rechne, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass die Studierenden mehr als die 9 € bezahlt haben. Diesbezüglich ist die Regel ganz klar: Das wird ausgeglichen.

Jetzt kommen wir zum praktischen Verfahren. Das kann ich Ihnen sagen, weil ich so eine Situation schon einmal beruflich hatte. Wenn das Studentenwerk, das keine Information hat, welcher Studierende mit welcher Kontonummer diesen Beitrag bezahlt hat, die Summe von - ich nennen jetzt einfach ein Beispiel - der HAVAG bekommen würde, dann hätte das Studentenwerk dieses Geld. Das Studentenwerk kann dieses Geld nur an die entsprechende Universität oder Hochschule weiter- leiten. Und nur diese Hochschule oder Universität kann dieses Geld an den Studierenden zurücküberweisen, weil erst diese Einrichtung Kontodaten hat und sagen kann: Der Student Max Mustermann und die Studentin Maxine Musterfrau hat den Beitrag bezahlt und hat einen Anspruch darauf, ihn zurückerstattet zu bekommen. Das wird nicht ganz trivial. Deshalb bin ich gespannt darauf, welche Lösungen die Hochschulen jeweils finden, um das zurückzuübertragen. Das ist bürokratisch leider ein Aufwand. Das müssen übrigens alle machen bei Azubi-Tickets, bei den ganzen Zeitfahrkarten; die müssen tatsächlich zurückerstattet werden, sodass es hierbei zu einem entsprechenden Ausgleich kommt.

Danke. - Die nächste Frage stellt Herr Gebhardt. - Bitte

Frau Ministerin, alle Prognosen gehen davon aus, dass ab dem 1. Juni 2022 in den drei

Monaten, in denen das 9-€-Ticket gelten soll, mit einem enormen Ansturm zu rechnen sein wird. Wie will Sachsen-Anhalt versuchen, das abzufedern hinsichtlich personeller oder auch fahrzeugtechnischer Art? Kurz gefragt: Hat man vor, aufgrund des Ansturms in dieser Zeit mehr Personal einzustellen?

Herr Gebhardt, im Augenblick - das habe ich vorhin gesagt - haben wir eine Auslastung von etwa 70 % der Auslastung, die wir vor Corona hatten. Das heißt, es besteht noch ein gewisser Puffer. Die Erfahrungen mit anderen sehr stark rabattierten Aktionen, z. B. das SchönesWochenende-Ticket, zeigen, dass es tatsächlich einige Strecken geben wird, die sich einer deutlich erhöhten Nachfrage erfreuen werden. Nach meiner Einschätzung werden das z. B. die Strecken Magdeburg - Berlin und Halle - Leipzig sein. Es kann sein, dass es zu einer erhöhten Nachfrage auf der im Norden gelegenen Strecke Salzwedel - Uelzen - Hamburg kommen wird.

Aber wir gehen aktuell nicht davon aus, dass es zu Zuständen in Zügen kommen wird, die uns veranlassen müssten, eine Verdichtung vorzunehmen oder mehr Personal einzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung. Wir haben auch lange darüber diskutiert. Aber wir gehen im Augenblick davon aus, dass wir keinen „Sylt-Effekt“ bei uns im Bundesland haben werden. Ich gehe auch bei den meisten Strecken nicht davon aus, dass Menschen aus purer Freude tagelang im Regionalverkehr Zug fahren werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass es natürlich einige größere Veranstaltungen im Land gibt. Wir gehen schon davon aus, dass aufgrund dessen die Nachfrage auch nach dem ÖPNV so hoch

sein könnte, dass wir gegensteuern müssen. In diesen Fällen versuchen wir aktuell, entsprechend mehr Verkehr zu bestellen. Ich formuliere das extra mit den Worten „wir versuchen es“. Denn jeder, der schon einmal mit dem Schienenersatzverkehr fahren durfte - ich habe das öfter genossen -, oder jeder, der schon einmal einen Ersatzzug nutzen durfte, weil der ursprünglich bestellte Zug eine der bekannten Krankheiten hatte, hat doch festgestellt, dass das, was dann hingestellt wird, nicht so wirkt, als ob es noch der entsprechenden Nutzung zugeführt werden sollte.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Schön formuliert! - Lachen bei der FDP)

Das heißt, es wird schwer. Wir versuchen es, aber wir sind nicht sicher, dass wir tatsächlich immer sachgerecht agieren können. Der eine oder andere von Ihnen ist kommunalpolitisch tätig; Sie alle haben eine Vorstellung davon, wie lange es dauert, einen Bus zu bestellen, wenn man ihn kaufen möchte, wie lange es dauert, eine Straßenbahn zu bestellen, wenn man sie kaufen möchte, und wie lange es dauert, Züge zu bestellen. Diese Fahrzeuge stehen nicht irgendwo auf Halde, sodass wir sie leihen könnten, um sie auf der Strecke fahren zu lassen. Das ist das Ergebnis, zumal es derzeit alle versuchen. Insofern kann es sein, dass es in dem oder anderen Zug voll wird. Wir können im Augenblick nur versuchen, das zu kompensieren. Aber ich kann niemandem versprechen, dass das funktioniert.

Eine Nachfrage. - Bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Der Versuch ist auch aller Ehren wert. Ich möchte noch konkret fragen: Wenn sich herausstellen sollte, dass die eine oder andere Prognose sich bewahrheitet - Sie haben die Strecken in Richtung Hamburg, Berlin, Leipzig angesprochen, diesbezüglich gibt es tatsächlich solche Prognosen -, kann man sich dann vorstellen, zumindest kurzfristig nachzusteuern? Oder gilt: Was jetzt nicht geplant wird, findet dann auch nicht statt, und man muss die drei Monate dann so durchstehen?

Ja. Ich will ehrlich sein und nichts versprechen, was wir im Nachhinein nicht halten können. Wir können versuchen, etwas zu bestellen. Aber mir gegenüber ist gespiegelt worden: Die Wahrscheinlichkeit, etwas zu bekommen, ist extrem gering.

Danke. Es gibt eine weitere Nachfrage. - Frau Hohmann, bitte.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben vor- hin schon kurz angesprochen, dass in den Fällen, in denen Firmen des ÖPNV, also Busunternehmen usw., in Schwierigkeiten geraten, das Land ggf. einspringt. Wir haben dafür auch Landesmittel im Corona-Sondervermögen in Höhe von 8 Millionen € bereitgestellt, soweit