Wir können nicht auf der einen Seite die E-Fuels gegenüber der Elektromobilität bestrafen. Ich mache einmal ein krasses Beispiel. Man könnte es heute so darstellen: Auf der einen Seite haben Sie ein E-Fahrzeug. Die Energie, der Strom, wird teilweise aus sehr schmutzigen, fossilen Energieträgern gewonnen. Auf der anderen Seite haben wir vielleicht schon das Fahrzeug mit E-Fuels, die komplett über grüne Energie gewonnen wurden. Sie messen im Fahrbetrieb, sie messen sozusagen hinten am Auspuff. Dann wäre in dem Fall der Sieger wieder das Elektrofahrzeug und der Verlierer das E-Fuel-Fahrzeug. Es wird quasi gar nicht zugelassen.
Ich möchte dafür werben, dass wir wirklich technologieoffen sind, auch in der Praxis. Ich nenne noch ein Beispiel. In der Forschung
sind wir schon so weit. Die TU Freiberg ist im letzten Jahr komplett fertig geworden. Sie können heute E-Fuel, einen vollsynthetischen Kraftstoff, in ein bestehendes Fahrzeug ein- füllen, ohne dass Sie technische Änderungen vornehmen müssen.
Also, noch einmal meine Frage: Sind Sie auch dafür? Es gibt im Bundestag die Bestrebung, endlich zu sagen, jawohl, wir machen uns komplett technologieoffen. Das ist meine Frage, ob Sie auch dafür sind in der Praxis.
Vielen Dank. - Ich danke Ihnen zunächst für die Ausführungen zur Forschung und zur Wissenschaft; denn an dieser Stelle ist völlig klar, es wird technologieoffen geforscht, selbstverständlich. Es gibt eine gewisse Präferenz für die Elektromobilität. Das mag an einem zeitlichen Vorsprung liegen und auch daran, dass zu dem Zeitpunkt, als wir uns auf Bundesebene für die Elektromobilität entschieden haben, das Thema E-Fuels beileibe noch nicht die Bedeutung hatte wie jetzt. Ich halte es persönlich nicht für falsch, an dieser Stelle weiterzudenken.
Ich bitte nur um Verständnis, wenn wir bspw. eine steuerliche Privilegierung oder eine steuerliche Gleichbehandlung wollen,
dann können wir es uns in Sachsen-Anhalt wünschen, aber der Bund muss es entscheiden. Wir müssen uns insoweit an den Bund halten. Punkt.
Sehr geehrter Herr Minister, schön, dass Sie gleich vorn stehen. Ich habe heute früh gelesen, dass zur Energiesicherheit und Energiewende für Sie auch gehört, dass Sie in Traditionsgebieten der Windkrafterzeugung Windkraft repowern wollen. Meine Frage wäre: Was sind für Sie diese traditionellen Windkraftgebiete, und wie lässt es sich mit dem Landesentwicklungsplan und dem Baugesetzbuch in Übereinstimmung bringen, dass man auch außerhalb von Windkraft-Vorranggebieten repowern darf?
Ich musste jetzt, sehr geehrter Herr Loth, erst einen Moment lang überlegen, was Sie mit Traditionsgebieten meinen, da der Terminus nicht von mir stammt. Gucken wir einmal, ob ich ihn mir zu eigen mache.
Ich will das noch einmal kurz darstellen, wobei ich eigentlich dachte, dass das, was dort gesagt wurde, für sich spricht. Zu den Ergebnissen des Gesprächs mit Bundesminister Habeck, bei dem wir uns auch über die Möglichkeiten ausgetauscht haben, die sich durch das Osterpaket - und später durch das Sommerpaket - ergeben werden, über das wir am Freitag unter anderem im Bundesrat diskutieren werden oder zu beschließen haben, gehört auch die Frage, ob wir über die bisherigen Möglichkeiten des Windkraftenergieausbaus hinaus noch an zwei Stellschrauben drehen können.
Eine Überlegung ist, bereits bestehende Anlagen, die nicht in Vorranggebieten sind, zu erhalten, also mit einer Art Bestandsschutz auszustatten, und sie damit dort zu repowern, weil es bei uns im Land - das wusste der Bundesminister; das mussten wir ihm gar nicht erklären; er kennt diese Zahlen - auf etwa 0,7 % der Landesfläche als Teil der knapp 1,8 % der Landesfläche, die wir mit Windenergie schon abdecken, Windkraftanlagen auf Nichtvorranggebieten gibt.
Das ist eine Überlegung, die auf Bundesseite forciert wird, weil man von einer gewissen Akzeptanz der Anlagen an dieser Stelle ausgehen kann, wohingegen es im ersten Moment ein bisschen wie ein Schildbürgerstreich aussieht, wenn wir an der einen Stelle abbauen, um an der anderen Stelle mit verstärkter Kraft neu aufzubauen. Das ist alles noch lange nicht entschieden. Es muss vor allen Dingen einfließen in den Landesentwicklungsplan, den Kollegin Hüskens gerade entwickelt. Dann müssen wir darüber diskutieren.
Ich halte das für ein wichtiges Thema; denn wenn wir beim Windkraftausbau schneller werden wollen, dann müssen wir an dieser Stelle auch von einem Denkverbot wegkommen und sagen: Auch dort, wo kein Vorrang besteht, aber existente Anlagen sind, ist Repowering jedenfalls noch nicht a priori ausgeschlossen. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es das. Das muss man ganz nüchtern sagen.
Eine Nachfrage habe ich noch, und zwar wurde auch gesagt, dass jetzt möglicherweise auch eine Windkraftanlage im Wald errichtet werden könnte, wenn man das möchte. Es sei jedenfalls das Ziel der Landesregierung, dass das möglich wäre. Die konkrete Frage ist: Wird dann im Nationalpark Harz auch Windkraft erzeugt?
Sie wissen doch, dass man differenziert denken und die Dinge auch differenziert betrachten muss und dass es unterschiedliche Schutzstandards gibt. Der Nationalpark hat ohne Frage einen besonders hohen Schutzstandard.
Die Idee „Windkraft im Wald“ ist übrigens keine, die wir aus der Politik, von uns aus einmal so denken, und es ist nicht so, dass es niemanden gibt, der bisher daran gedacht hat, sondern es kommt auch von anderer Seite. Es gibt tatsächlich den einen oder anderen Waldbauern, der diese Überlegung ebenfalls anstellt, so wie auch der eine oder andere Landwirt
kommt und sagt: Ich könnte mir vorstellen, dass man mein Gelände, meine Böden für etwas anderes nutzt als für Ackerbau und Viehzucht. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle einfach unideologisch - das ist mir allerdings besonders wichtig - ein möglichst breites Portfolio aufstellen. Was wir nachher davon heranziehen, wird sich im Ergebnis der politischen Verhandlungen ergeben. - Schönen Dank.
Danke. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. - Dann kommen wir zum Nächsten. Die Fraktion DIE LINKE hat die Möglichkeit, einen neuen Themenkomplex aufzumachen.
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident. - Ich habe eine Frage an die Landesregierung. Am 1. Juni 2022 ist der Start des sogenannten 9-€-Tickets geplant. Ich frage: Schätzt es die Landesregierung als realistisch ein, dass es tatsächlich losgehen kann, auch uneingeschränkt losgehen kann, und wie viel Geld wird für Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit dem 9-€-Ticket vom Bund erwartet?
Sehr geehrte Frau von Angern, ich weiß nicht, ob Sie gesehen haben, dass z. B. die Deutsche Bahn mit ihrem Ticketverkauf schon am
23. Mai, glaube ich, beginnen wird. Auch von der HAVAG hier im Land haben wir entsprechende Signale. Andere Verkehrsbetriebe sind auch dabei, sich entsprechend umzurüsten. Das heißt, ich gehe davon aus, dass zum 1. Juni die Rahmenbedingungen stehen und dass die Bürger die Tickets dann erwerben und tatsächlich über drei Monate für je 9 € deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.
Was die Frage der Zuweisungen des Bundes über die Regionalisierungsmittel anbelangt, kann ich Ihnen im Augenblick nicht die genauen Millionenbeträge für Sachsen-Anhalt sagen. Der Bundestag wird aber beschließen, dass wir über die Regionalisierungsmittel für diese Leistung kompensiert werden. Für diesen Part hat der Bund Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden € zur Verfügung gestellt. Ich gehe nach meinem jetzigen Wissensstand davon aus, dass wir damit die Leistungen, die wir in Sachsen-Anhalt kompensieren müssen, auch kompensieren können.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, wenn der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung dem zustimmt, dann stehen die Verkehrsunternehmen des Landes vor enormen Herausforderungen, nicht nur mit Blick auf die Knappheit der Zeit, sondern auch mit Blick auf den enormen finanziellen Aufwand.
Wie schätzen Sie es ein, wenn Regionalisierungsmittel jetzt zur Finanzierung herangezogen werden? Was bedeutet das im Hinblick
auf Einnahmeausfälle für die eigentliche Aufgabenwahrnehmung im ÖPNV? Schätzen Sie die bereitgestellten Mittel als auskömmlich ein?
Sehr geehrter Herr Henke, ich habe es schon gesagt: Ja, ich schätze die Mittel als auskömmlich ein, und, nein, wir werden keine Regionalisierungsmittel, die wir ohnehin haben, dafür einsetzen müssen. Vielmehr haben die Verhandlungen der Länder, übrigens auch der Verkehrsträger, und des Bundes von Anfang an das Ziel gehabt, dafür zu sorgen, dass der Bund, dessen Entscheidung das 9-€-Ticket war, die entsprechenden Verkehrsträger dafür auch ausgleicht.
Zur Frage der Vorbereitung. Die Verkehrsträger sind über ihre Verbände und übrigens im Land auch tatsächlich selber sehr frühzeitig eingebunden worden, weil zunächst zwei Dinge auseinanderzuhalten sind.
Wir haben zunächst die Entscheidung der Bundesregierung zu dem 9-€-Ticket für je einen Monat, über drei Monate insgesamt. Dabei ist für die Verkehrsträger erst einmal klar, dass sie überlegen müssen, wie sie das organisieren können, damit die Bürger mit möglichst geringem Aufwand an dieses Ticket kommen.
Zum Thema Onlineticket. Die meisten von Ihnen werden wahrscheinlich ihre Tickets online buchen. Aber natürlich stellt sich auch die Frage: Wo können Menschen ihre Tickets erwerben, die nicht online unterwegs sind? - Das ist z. B. ein Thema gewesen, das die Verkehrsträger relativ früh adressiert haben.
Dann gibt es die Frage: Was kalkuliert man? - Wir haben im ÖPNV in Sachsen-Anhalt im Augenblick etwa 70 % der bisherigen Auslastung erreicht - in Relation zu der Zeit vor der Coronapandemie. Daher war zu überlegen: Wird ein solcher Bedarf reichen? Wie viele Menschen werden das in Anspruch nehmen? Das sind Aufgaben gewesen, denen sich die Verkehrsträger sehr schnell, nachdem es bekannt geworden ist, gewidmet haben, um uns jeweils zurückzukoppeln, wovon sie selbst ausgehen, was wir auch an den Bund adressieren müssen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrsträger hinterher nicht finanziell zusetzen müssen. Ich befinde das im Augenblick tatsächlich für eine gute Situation.
Sehr geehrte Frau Ministerin, „hinterher zusetzen“ war das richtige Stichwort. Meine Frage ist: Wie wird das 9-€-Ticket abgerechnet? Ich kenne einen Verkehrsbetrieb, der schon jetzt Liquiditätsprobleme hat, der die Abschlagszahlungen vom Landkreis vorgezogen bekommt, alles Mögliche, damit er noch die Fahrten sicherstellen kann; denn der Sprit, die Arbeitskräfte usw. sind teurer geworden. Wenn dann noch das 9-€-Ticket kommt und die Ausgaben dafür erst ein halbes Jahr später - vielleicht noch später - abgerechnet werden, dann ist das sehr spät. Deshalb stellt sich die Frage: Wann bekommen die Verkehrsbetriebe diese Ausgleichsmittel?
Sie haben schon die Lösung genannt: Vorziehen der entsprechenden Abschläge, die aus den Regionalisierungsmitteln üblich sind. Wir haben schon eine Charge vorgezogen und bereiten das gerade auch für die nächste Charge vor. Hierbei geht es tatsächlich um Unterstützung, was die Liquidität anbelangt. Natürlich ist es unser Ziel, zeitnah auch die zusätzlichen Mittel des Bundes auszureichen. Hierbei rede ich wirklich über „schnell“. Das heißt, der Bund hat vor, uns sofort nach dem Beschluss durch den Bundesrat am Freitag die Mittel anzuweisen, sodass wir die Gelder zügig an die Verkehrsbetriebe geben können. Das ist im Augenblick die Planung; denn wir sehen auch, dass das eine oder andere Unternehmen im Augenblick in schwierigem Gewässer unterwegs ist.
Danke für die Möglichkeit. - Das 9-€-Ticket ist unmittelbar mit den Regionalisierungsmitteln verknüpft; das ist nicht zu trennen. Es ist auch bekannt und in der Presse beschrieben worden, dass die Länder dort mit sehr viel mehr Forderungen aufgelaufen sind. Jetzt ist auch bekannt geworden, dass sich das im Haushalt für das Jahr 2022 so nicht nieder- schlagen wird.
Darüber, ob das Herr Wissing nicht beantragt hat - wie auch immer -, können wir hier nur spekulieren. Fakt ist aber, dass wir mehr Regionali-
sierungsmittel für Sachsen-Anhalt brauchen, wenn wir tatsächlich eine Angebotserweiterung erreichen wollen. Was ein Ticket dann kostet, ist ja das eine. Das andere ist: Wir brauchen - das haben wir in diesem Hohen Hause schon debattiert - erst einmal mehr Angebot. Wir haben Landstriche, in denen es überhaupt keinen Nahverkehr gibt. Das wird sich ohne eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel nicht anders darstellen lassen.
Über den Bundeshaushalt für das Jahr 2023 wird nahtlos zu verhandeln sein. Was unternimmt denn die Landesregierung, vielleicht auch im Konzert mit anderen Verkehrsministern - wie auch immer -, damit wir ab dem Jahr 2023 mehr Regionalisierungsmittel bekommen?
Ich könnte jetzt sagen: Auch die GRÜNEN in der Bundesregierung und in der Bundestagsfraktion werden sich mannhaft dafür einsetzen, dass die Länder ordentlich viel Regionalisierungsmittel bekommen. Daher bin ich optimistisch, dass das etwas wird.