Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen möchte ich beispielhaft ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2018 zitieren. Darin heißt es:
„Ein Straßenbaubeitrag ist grundsätzlich als nichtsteuerliche Abgabe mit Gegenleistungscharakter gerechtfertigt. [...] Der Straßenbaubeitrag wird zur Finanzierung des Straßenausbaus oder -umbaus [...] gegenleistungsbezogen erhoben. Der durch den Straßenbaubeitrag ausgeglichene Sondervorteil des Grundstückseigentümers besteht in der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu einer öffentlichen Verkehrsanlage. Entgolten wird nicht die schlichte, auch der Allgemeinheit zustehende Straßenbenut
Grundstück [...] zugutekommende Erhaltung der wegemäßigen Erschließung. Dieser Vorteil ist geeignet, den Gebrauchswert der begünstigten Grundstücke positiv zu beeinflussen [...]. Diese Grundsätze gelten sogar für einen wiederkehrenden Beitrag [...].“
In der aktuellen Diskussion geht es aber um den politischen Willen, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Wir stehen als CDU-Fraktion einer möglichen Abschaffung dann offen gegenüber, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und die zahlreichen Fragen geklärt sind.
Als Erstes muss geklärt werden, wie eine Abschaffung erfolgen könnte. Folgen wir dem bayerischen Modell eines Beitragserhebungsverbotes? - Das hieße, zu einem bestimmten Stichtag würden keine Bescheide mehr erlassen. Damit wäre für die Bürger klar, wann und welche Art von Be
lastungen auf sie zukommen. Was den Zeitraum davor betrifft, gilt der Grundsatz: Bescheid ist Bescheid, bezahlt ist bezahlt.
Eine andere Möglichkeit wird in Brandenburg gewählt. Dort hat man auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abgehoben. Es wurde festgelegt, dass zu einem Stichtag, soweit eine solche sachliche Beitragspflicht zum Beispiel durch die Beendigung der Baumaßnahme nicht bestand, keine Bescheide mehr erstellt werden dürfen.
Jetzt wird es etwas komplizierter: Denn sollte die Beitragspflicht bereits tatsächlich entstanden sein, müssten im Rahmen der bisherigen Festsetzungsverjährungsfrist die Kommunen immer noch entsprechende Bescheide erlassen. Das ist aber bei Weitem noch nicht die letzte Frage, die geklärt werden muss.
Kommen wir nun zu dem Thema der Wahl des Stichtags, das hier heute schon mehrfach thematisiert worden ist. Nehmen wir einmal den 1. Januar 2021 an. Dann wäre für alle Beteiligten klar, wohin die Reise geht. Eine Planbarkeit wäre vorhanden.
Sollte es, wie in dem Antrag vorgeschlagen, eine Rückwirkung geben, kommen noch erhebliche rechtliche Herausforderungen auf die Beteiligten zu: Welche Bescheide müssen aufgehoben werden? Welche Gelder müssen gegebenenfalls zurückgezahlt werden? Usw. usf.
Jetzt kommen wir auf ein ganz wesentliches Problem bei dieser Herausforderung zu sprechen, nämlich auf die Frage der Finanzierung. Für unsere Fraktion war es immer wichtig, die Bürger u n d die Kommunen zu entlasten. Das durch das Land wahrscheinlich gegenzufinanzierende Kostenvolumen würde sich auf 10 Millionen € bis 40 Millionen € jährlich belaufen. Belastbare Zahlen liegen uns noch nicht vor. Sicherlich wäre es im ersten Jahr weniger, aber in den Folgejahren würden uns diese Belastungen beim Haushalt Handlungsspielräume nehmen. Wenn ich meinen Finanzpolitikern richtig zugehört habe - das mache ich immer -,
Der nächste Aspekt ist die Frage, wie wir die Erstattung der Ausfälle bei den Kommunen regeln. Arbeiten wir mit Pauschalen? - Wenn wir das tun, dann müssen wir auch entsprechende Kriterien festlegen. Machen wir eine Spitzabrechnung? - Dann brauchen sowohl die Kommunen als auch das Land Fachpersonal, um die entsprechenden Prüfungen vornehmen zu können. Eine Änderung
des Kommunalabgabengesetzes wird Zeit erfordern, gerade weil hierbei umfangreiche Beteiligungs- und Anhörungsverfahren notwendig sind.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, vielleicht sehen Sie, dass das Thema deutlich komplexer ist als das, was man mit einem einzigen Satz, aus dem der Antrag im Wesentlichen besteht, umsetzen könnte.
In Ihrem Antrag fehlt komplett der Deckungsvorschlag. Sie haben mündlich dazu etwas vorgetragen. Ich halte das aber - vorsichtig formuliert - für ungeeignet.
Seien Sie sicher, wir arbeiten als Koalition sehr intensiv daran und Sie müssen uns nicht anregen, zu schwitzen. Wenn Sie dabei wären, wüssten Sie, dass wir bei diesen Diskussionen schon genug im Saft stehen - im positiven Sinne.
Sie haben jetzt relativ viel dazu gesagt, was zu bedenken ist. Zum Schluss sind Sie auf das einzig Wesentliche zu sprechen gekommen. Sie sind der Auffassung, dass bei einem Betrag von 10 Millionen € bis 40 Millionen € der finanzielle Rahmen im Land zurzeit nicht gegeben ist, zu dem Stichtag irgendwie zu handeln und die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Sie blockieren im Prinzip diese Sache seitdem.
Jetzt meine Frage: Sind Sie mit mir der Auffassung, dass zum Stichtag 1. Januar 2020 die Bundesregierung mindestens 100 Milliarden € - und die Landesregierung mindestens 1 Milliarde € - verschwendet hat, weil sie politisch völlig falsche Akzente setzt und weil sie dem Land eine Aufgabe und eine Verantwortung zuweist, die für Deutschland letztlich nie bestanden hat, nämlich Millionen von Menschen ins Land zu lassen, um für die eigenen Bürger nicht handlungsfähig zu sein?
Die Frage, was Verschwendung ist und was nicht Verschwendung ist, scheint in diesem Haus etwas unterschiedlich beantwortet zu werden. Ich glaube, jeder in unserer Fraktion hat dazu eine andere Auffassung. Ist Ihre Forderung, dass man Menschen, die in Not sind und die deshalb in diesem Land sind, verhungern lassen soll, weil das Geld dafür nicht zur Verfügung steht? Sollen wir diese Menschen nicht unterbringen? - Das wurde durch Ihre Frage doch gerade suggeriert.
Man kann sicherlich darüber streiten, ob jede Maßnahme korrekt ist. Aber mit solch einer pauschalen Aussage negieren Sie das Sozialstaatsprinzip unseres Landes.
Die Handlungen damals wurden immer mit der Asylgewährung für die Personen begründet, die nach Deutschland geflüchtet sind. Die damalige Grenzöffnung ist ein massiver Rechtsbruch gewesen.
Es gab keinerlei Begründung für die Bundesregierung, diese Menschen aufzunehmen, weil sie aus sicheren Herkunftsstaaten gekommen sind.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Können Sie mal aufhören, diese völkischen Ideen zu verbreiten? - Weitere Zurufe)
Die Asylfolgekosten belasten über Generationen hinweg. Sie wirken aber auch jetzt in der Gegenwart so stark, dass Sie sich selbst handlungsunfähig gemacht haben, selbst wenn es um 10 Millionen € bis 20 Millionen € im Haushalt geht. Ich glaube kaum, dass es um 40 Millionen € geht. Denn in Bayern ging es auch nur um 26 Millionen €. Und Bayern ist wesentlich größer als Sachsen-Anhalt.