Protocol of the Session on January 31, 2020

Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Das war wieder so viel. Also, Punkt 1: Zu Sachverhalten, zu denen man eine klare Position hat und weiß, was man will, und zu denen es in anderen Ländern klare Regelungen gibt, die das unterstreichen, was man will, kann man einen Gesetzentwurf vorlegen. Das ist richtig. Wir führen nachher zum Beispiel eine Debatte zum Thema Krankenhausfinanzierung, bei der es noch ganz viele

Fragestellungen gibt. Dazu legt man einen Antrag vor, weil man genau in diesem Punkt vielleicht gemeinsam im Parlament nach Lösungen sucht und die Regierung, die über umfassendes Wissen verfügt, in die richtige Richtung drängen möchte. In dem Fall stellt man einen Antrag.

(Matthias Büttner, AfD: Haben wir ja ge- macht!)

Herr Raue, Sie sollten wissen - Sie sind jetzt schon eine ganze Weile Mitglied des Parlaments -, dass Sie einen Antrag gestellt haben, der völlig an der Sache vorbei geht. Denn dazu gibt es schon gesetzliche Regelungen.

Es ist tatsächlich das Schicksal von Oppositionsfraktionen, dass ihre Anträge nicht immer positiv beschieden werden. Aber seitdem wir unseren Gesetzentwurf vorgelegt haben, hat die gesellschaftliche Debatte doch einiges an Fahrt aufgenommen. Die SPD hat eine innerparteiliche Debatte dazu geführt, die GRÜNEN haben sie geführt, auch die CDU führt sie. Ich glaube, diesbezüglich haben wir ein Stück vorgelegt. Das ist Wirkung von Opposition. Aber Wirkung von Opposition erzielt man nicht, indem man zum 100. Mal unvollständige Sachen ins Parlament einbringt.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Roi hat sich noch zu Wort gemeldet. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Ich danke dem Kollegen Knöchel wirklich ausdrücklich dafür, dass er jetzt erklärt hat,

(Matthias Büttner, AfD, lacht)

wie das in einem Parlament funktioniert, wenn Anträge eingereicht werden. Denn auch DIE LINKE hat schon einmal einen Antrag zu dem Thema gestellt, in dem es auch um das Beitragsmoratorium ging - ja, Sie nicken. Uns haben Sie etwas vorgeworfen und gefragt, warum wir Anträge stellen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Nee, wir ha- ben Ihnen vorgeworfen, dass Sie im Ge- gensatz zu uns kein Gesetz einreichen!)

Also das war vorhin wirklich - -

Wir haben gefragt, warum Sie nach vier Jahren immer noch denselben Antrag stellen.

(Zuruf von Thomas Lippmann, DIE LINKE)

Lassen Sie mich einmal ausreden. - Es war wirklich neben der Spur. Ich will nur sagen: Sie haben das richtig erklärt, aber die gesellschaftliche Debatte und die Debatte hier im Haus in den Fraktionen hat mit dem ersten Antrag der AfD-Fraktion begonnen, bei dem Sie sitzen geblieben sind und sich nicht einmal zum Thema geäußert haben. Das wollen wir einmal festhalten. Aus dem Grund bin ich sehr stolz, dass wir die Debatte angestoßen haben und Sie dann irgendwann auf den Zug aufgesprungen sind. - Vielen Dank dafür.

(Beifall bei der AfD)

Herr Knöchel, Sie haben noch einmal das Wort.

Na ja, wir können jetzt in die historische Betrachtung übergehen. Dabei müsste man sagen: Der Anfang der Debatte war wohl unser Wahlprogramm, in dem wir klar und deutlich Stellung dazu bezogen haben.

Es ist normal, dass man dann auch nach umsetzbaren Wegen sucht, dass man das auch in entsprechende Gesetze einfügt, Herr Roi.

Es geht in einem Parlament tatsächlich nicht um einen Wettlauf. Herr Büttner redete nicht davon, dass Sie die Straßenausbaubeiträge abschaffen wollen. Seine Rede war vielmehr davon geprägt, dass Sie die Sieger im Antragstellen seien.

(Matthias Büttner, AfD: Nö, wir wollen sie abschaffen!)

Man kann allerdings nicht Sieger sein, wenn man in die falsche Richtung läuft.

(Beifall bei der LINKEN)

Das funktioniert nicht. Vielmehr muss man in einem Parlament schon wissen, was man tut. Wie gesagt, lesen Sie noch einmal die Rede Ihres Kollegen nach. Sie haben diese ja auch gehört. Darin ging es selten um Straßenausbaubeiträge. Es ging darum, dass die CDU die Wahl verliert, dass unser Gesetzentwurf schlecht ist, ohne das näher zu begründen, dass die SPD doof ist. Alles das hat er erzählt.

(Matthias Büttner, AfD: Das habe ich nicht gesagt!)

Aber er hat sehr wenig dazu gesagt, was die Menschen in diesem Land wirklich bewegt, nämlich die Frage, wann die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden und zu welchen Bedingungen.

(Daniel Roi, AfD: Das steht im Antrag!)

Das steht in unserem Gesetzentwurf. Sie haben nur ein Datum genannt, Herr Roi; mehr ist es nicht. Das ist so schwach, dass wir den Antrag heute ablehnen, zumal wir für die rückwirkende Abschaffung ab dem 1. Januar 2019 sind.

(Beifall bei der LINKEN)

Es besteht kein weiterer Redebedarf. Dann danke ich Herrn Knöchel für den Redebeitrag der Fraktion DIE LINKE. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Meister das Wort. Aber bevor ich Herrn Meister das Wort erteile, begrüße ich ganz herzlich Damen und Herren des Teutloff-Bildungszentrums Wernigerode in unserem Hohen Hause. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Meister, jetzt haben Sie das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Zweifel daran, dass es sinnvoll ist, die Anträge zu den Straßenausbaubeiträgen nur in kurzen Intervallen auf die Ausschüsse niederprasseln zu lassen.

Herr Büttner, auch in Ihrer Rede habe ich das nicht wirklich verstanden; denn es war ja eine Wahlkampfrede. Machen wir uns nichts vor.

(Zuruf von Matthias Büttner, AfD)

Wir sind zwar noch gar nicht im Wahlkampf, aber es war eine Wahlkampfrede. Ihre Rede war recht unsachlich, beschäftigte sich mit Schuldfragen und damit, wer wann was zuerst machte.

Wir sind bei dieser Frage momentan aber in einer anderen Phase. Das Haus ist sich einig - das ist nicht so oft der Fall - in dem Ziel, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Jetzt geht es um die Umsetzung. Diese ist knifflig und von daher wäre jetzt ein anderes Vorgehen angezeigt. Aber gut, der Antrag gibt zumindest Gelegenheit, vor versammelter Öffentlichkeit den aktuellen Sachstand der Diskussion zu erörtern. Ich kann das natürlich nur für die Koalition bzw. für meine Fraktion machen.

Die Koalition schwitzt weiterhin in ihrer Arbeitsgemeinschaft über den verschiedenen Optionen. Problematisch ist aktuell der Zeitdruck, der jetzt nicht durch den x-ten Abschaffungsantrag entsteht, sondern schlicht durch die Terminkette des Haushaltplans.

Wenn wir eine sinnvolle Lösung finden, dann wird diese in den Jahren 2020/2021 Geld kosten, da wir die Kommunen mit den Ausfällen nicht im Regen stehen lassen können. Das heißt aber,

dass wir im aktuell verhandelten Doppelhaushalt schon Vorsorge treffen müssen. Wir müssen also im Februar bzw. März zumindest in den Grundzügen eine Lösung präsentieren. Das wird angesichts des jetzigen Verhandlungsstandes zumindest sportlich.

Aktuell liegen erst einmal die grundsätzlichen Optionen unabhängig von den Fraktionen vor. Es liegen schlicht und einfach nur die Optionen auf dem Tisch. Es sind insgesamt sechs Optionen, zwischen denen man, so meine ich, eine Entscheidung treffen muss. Ich verzichte bewusst auf eine Bewertung der vorläufigen Verhandlungspositionen der Koalitionspartner. Das wäre weder sinnvoll noch fair. Die Möglichkeiten unterscheiden sich nach drei Anknüpfungspunkten und jeweils zwei unterschiedlichen Stichtagen.

Eine Möglichkeit ist ein Abstellen auf den Beginn der Planungen von Straßenbaumaßnahmen. Diese Option hat allerdings gravierende Nachteile. In den nächsten zehn Jahren würden, wenn man sich für eine solche Variante entscheiden würde, noch Beitragserhebungen erfolgen, weil dann die Planungen erst beginnen und Kommunen vor der absurden Situation stünden, dass die Weiterführung begonnener Planungen für ihre Bürger teuer würde, die Neuplanung der Nachbarstraße allerdings nicht, weil sie vom Land bezahlt wird.

Ich halte diesen Weg, egal ob der Stichtag 2020 oder der Stichtag 2021 gewählt wird, nicht für gangbar. Kurioserweise würde dieses ziemlich absurde Vorgehen mit Ihrem Antrag übereingehen, weil Sie sich nicht mit der Frage befassen, welches eigentlich der Anknüpfungspunkt ist, sondern schlicht die Jahreszahl genannt haben. Insofern ist der Antrag in der Qualität nicht so schön.

Eine andere Option ist das Brandenburger Modell. Es stellt auf die Entstehung der Beitragspflicht, also die Fertigstellung der Straße ab. Der Anknüpfungspunkt ist dabei schon deutlicher. Nachteil ist aber auch hier, dass über einen Zeitraum von etwa vier Jahren noch Beitragsbescheide eintrudeln können.

Die dritte Option ist das bayerische Modell, dem ich zuneige. Bescheide würden danach ab einem bestimmten Stichtag verboten. Jeder kann also durch einen Blick auf seinen eigenen Bescheid feststellen, ob er noch zahlen muss oder nicht. Diese Variante kann am besten den Frieden herstellen, führt aber naturgemäß auch zu den höchsten Beitragsausfällen und damit auch zu den höchsten Kosten für das Land.

Hinzu kommt die Frage des Stichtags. Diskutiert wird darüber, ob rückwirkend ab 2020 oder zukünftig ab 2021.

(Zuruf von Hendrik Lange, DIE LINKE)

- Ja, aber ich rede hier über die Diskussion innerhalb der Koalition. Ich weiß, dass DIE LINKE noch einen anderen Vorschlag hat, aber in der Koalition standen diese beiden Stichtage zur Diskussion. Zukünftige Stichtage haben einen Nachteil, nämlich dass dann zulasten des Landes ungünstige Fallgestaltungen auftreten können und sich zugleich die dann noch Betroffenen extrem ungerecht behandelt fühlen. Bei einem rückwirkenden Stichtag stellt sich dieses Problem nicht, aber diese Variante ist natürlich teurer.

Ob es vor dem Hintergrund der Missbrauchsanfälligkeit eines zukünftigen Termins tatsächlich viel teurer ist, kann man aber bezweifeln. In der Tendenz spricht, so meine ich, einiges für einen rückwirkenden Termin. Das Problem ist dann, wie bei allen anderen Punkten auch, die Finanzierung. Aktuell werden gerade die unterschiedlichen fiskalischen Auswirkungen geklärt, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben und dann auch die derzeit zwischen den Koalitionspartnern noch völlig offene Frage der Form der Finanzierung zu klären.

Es zeichnet sich ab, dass wir natürlich den konkreten Beitragsausfall der Kommunen an betroffenen Maßnahmen per Spitzabrechnung erstatten müssten. Für zukünftige Maßnahmen sollte aber eine unbürokratische Pauschale angestrebt werden.