- Wenn er verfassungskonform ist. - Sollte es verfassungsrechtliche Bedenken oder Zweifel geben, dann müssen diese geprüft werden.
Nun zu dem anderen Thema, das Sie angerissen haben: das Wahljahr. Wir verlängern hier nichts. Es geht um das Wahljahr. Alle fünf Jahre ist zu wählen.
- Menschenskinder, Sie sind die erste Legislaturperiode dabei. Sie haben weder die andere Parlamentsreform erlebt noch die Gründe dafür, dass sich die Perioden zueinander schieben. Das muss man sich einfach einmal ausrechnen und dann kann man das am Ende auch fachlich und sachlich vernünftig vortragen. - Danke schön.
Herr Fraktionsvorsitzender Borgwardt verzichtet. Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Bevor wir in das Abstimmungsverfahren eintreten, habe ich die ehrenvolle Aufgabe - -
- Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt gern Gäste begrüßen. Lassen Sie mir bitte so viel Raum, dass man das auch dort oben auf der Tribüne versteht. - Danke.
Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Schülerinnen und Schüler der Seelandschule in Nachterstedt recht herzlich bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
dass der Gesetzentwurf in den Ältestenrat, aber nicht in den Finanzausschuss überwiesen werden soll.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist die Überweisung in den Ältestenrat beschlossen worden. Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen, wird es hier vorn einen Wechsel geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich zu beruhigen, Platz zu nehmen und die bilateralen Gespräche so weit wie möglich einzustellen. - Wir kommen zu dem nächsten Tagesordnungspunkt in unserem Zeitplan, das ist der
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union (DSAnpG EU LSA)
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts in Sachsen-Anhalt an das Recht der Europäischen Union überwies der Landtag in der 64. Sitzung am 31. Januar 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Finanzen beteiligt.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es unter anderem, ausfüllende und ausführende Regelungen als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung zu treffen, das bereichsspezifische Datenschutz
recht, insbesondere im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport, an die Datenschutz-Grundverordnung anzupassen sowie das Datenschutzgesetz des Landes abzulösen. Ferner sollen Regelungen und Übergangsregelungen für Rechtsbereiche getroffen werden, für die der Anwendungsbereich des Unionsrechts nicht eröffnet ist.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 32. Sitzung am 7. Februar 2019 mit dem Gesetzentwurf und bat den Vorsitzenden, sich zu der Möglichkeit einer gemeinsamen Anhörung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung abzustimmen.
In der 35. Sitzung am 11. April 2019 befasste sich der Ausschuss erneut mit dem Gesetzentwurf und beschloss auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. Dem Wunsch der Fraktion DIE LINKE, eine mündliche Anhörung durchzuführen, wurde nicht entsprochen.
Zu der nächsten Ausschussberatung in der 37. Sitzung am 6. Juni 2019 lagen neben zwölf eingegangenen Stellungnahmen auch eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Letzterer zielte darauf ab, im Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt die Ausnahme zu regeln, dass die Kartendarstellung sowie die Flurstücksnummer künftig jedermann bzw. online zur Verfügung gestellt werden können.
Insbesondere über diesen Änderungsantrag, aber auch über die sogenannte Parlamentsklausel wurde ausführlich diskutiert. Im Ergebnis machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und beschloss, den mitberatenden Ausschüssen den so geänderten Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung zu überweisen. Über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde nicht abgestimmt; die mitberatenden Ausschüsse wurden gebeten, darüber zu beraten und dem Ausschuss für Inneres und Sport eine Empfehlung dazu zu übermitteln.
Die mitberatenden Ausschüsse vertagten die Beratung darüber mehrfach. Die Beratung über den Gesetzentwurf wurde in der 34. und 35. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr sowie in der 66., 68. und 69. Sitzung des Ausschusses für Finanzen von der Tagesordnung genommen. Als Grund dafür wurde regelmäßig koalitionsinterner Abstimmungsbedarf genannt.
Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich mit
Am Tag darauf fand in der 38. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr eine Beratung zu dem Gesetzentwurf statt. In dieser wurde insbesondere die avisierte Änderung im Hinblick auf das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz thematisiert. Dabei äußerten sich die Landesregierung und der Landesbeauftragte für den Datenschutz sehr kritisch und es wurde auf eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes abgestellt. Im Ergebnis positionierte sich der Ausschuss nicht zu dem ebenfalls übersandten Änderungsantrag und schloss sich mit 9 : 0 : 2 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an.
Ebenfalls am 5. Dezember 2019 fand in der 43. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport die abschließende Beratung statt. Hierzu lag dem Ausschuss ein Schreiben des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu notwendig gewordenen Änderungen in Artikel 7 - Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt - vor. Aufgrund einer zwischenzeitlich erfolgten Änderung des SOG LSA ist es notwendig geworden, die Fundstelle in der Eingangsformel zu ändern sowie zwei redaktionelle Korrekturen vorzunehmen und einen Verweis auf das Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz zu berichtigen. Der Ausschuss machte sich diese Empfehlung zu eigen und beschloss die entsprechenden Änderungen mit 7 : 3 : 2 Stimmen.