Die Frage, die damals legitim gewesen ist, Herr Scheurell, ist natürlich auch bei Thomas Müntzer und dem Bauernkrieg legitim.
Deswegen sage ich es noch einmal ausdrücklich: Der Anspruch, der mit der Reformationsdekade einherging, war es nicht nur, zu historisieren, sondern auch, zu fragen: Was bedeutet das für uns 500 Jahre später in einer Zeit, die ähnlich bewegt ist? Ich glaube, diese Frage ist auch bei Thomas Müntzer legitim.
Diejenigen, die DDR-Geschichtsunterricht hatten, kennen Sätze wie diesen: „Wo Adam grub und Eva spann, wo war denn da der Edelmann?“ Das ist sozusagen eine Kernbotschaft, die natürlich ins heutige Neudeutsch übersetzt ganz anders lauten würde, aber fast den gleichen Kern hätte. Deswegen glaube ich schon, wir sollten uns auch bewusst werden, an welchen Stellen unsere eigene Geschichte bereits so etwas wie - jetzt sage ich das Wort - emanzipatorische Ansätze hatte. Das ist ein lohnendes Projekt. Deswegen finde ich es gut, es zu machen.
Ich finde es auch ganz wichtig, die Geschichte mit dem Tourismuskonzept dort unten zu verknüpfen, das schon seit vielen Jahren diskutiert wird. Das ist etwas, worauf wir uns gemeinsam verständigen können. Eines habe ich tatsächlich noch nicht gesagt: Der Brief hatte übrigens nicht nur die Unterschrift der Landrätin, sondern er hatte auch die Unterschrift des Superintendenten vor Ort. Ich meine, das ist doch auch mal eine schöne Verbindung. Es gibt eine alte italienische Filmserie; dort ist es so ähnlich.
Das ist ja auch etwas, bei dem man sagen kann: In einer Gesellschaft, die sich so auseinanderpolarisiert hat, sind solche Zusammenarbeiten manchmal auch nicht schlecht.
Deswegen freue ich mich auf die Beratung und möchte ausdrücklich auch darum bitten, den Antrag zur Mitberatung in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, weil die Touristiker - zu denen gehöre ich ja auch - eine ganze Menge dazu beitragen können. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Gallert. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. - Somit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Ich habe aufgenommen, der Antrag soll überwiesen werden in den Ausschuss für Bildung und Kultur zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zur Mitberatung. - Ich sehe Kopfnicken. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das sind alle Abgeordneten im Hohen Hause. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit haben alle der Überweisung zugestimmt.
Sachsen-Anhalt erhalten - stoffliche Kohlenutzung ausbauen, energetische Kohlenutzung fortsetzen - am heutigen Sitzungstag im Anschluss an die Beratung zu Tagesordnungspunkt 18 zu behandeln.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe mir einmal die Rednerreihenfolge angeschaut und gesehen, wer für die Landesregierung spricht. Ich sehe auf dem Platz unseres Kommunalministers eine Wasserflasche stehen. Reden wird der Finanzminister, und zwar nicht in Vertretung des Innenministers, sondern als Finanzminister. Das beschreibt schon ganz gut das Dilemma der Kommunalfinanzen in unserem Land.
Da macht also der Finanzminister, der für die Kommunalfinanzen zuständig ist, der gleichzeitig auch die Lobby für den Haushalt unseres Landes und dafür zuständig ist, dass das alles sparsam zugeht, mit sich aus, was für die Kommunen der angemessene Betrag wäre. Ich glaube, das ist nicht klug. Denn am Ende gewinnt immer der Finanzminister und die Kommunen gehen als Verlierer vom Feld.
Dass der Kommunalminister Herr Stahlknecht dabei am Spielfeldrand steht und gar nichts sagt und heute bei der Debatte nicht einmal zugegen ist, ist bezeichnend.
Wir haben uns heute mit drei Anliegen an Sie gewendet, die mit der Kernbotschaft „Unseren Kommunen geht es gut“ möglicherweise nicht so viel zu tun haben.
Es ist richtig, dass das Finanzministerium seit drei Jahren die positiven Finanzierungssalden aller Kommunen veröffentlicht. Wenn man die Zahlen etwas genauer untersucht, dann stellt man fest, dass der positive Finanzierungssaldo einer einzigen Kommune im Jahr 2016 höher war als der Gesamtsaldo. Hätte es dies nicht gegeben, wäre er negativ gewesen. Im Jahr 2017 lief es über alle Kommunen hinweg einigermaßen. Im Jahr 2018 sank der Finanzierungssaldo und die Defizite im Land stiegen. Der Landkreis Burgenlandkreis hat die ganze Sache mit einem Überschuss von 70 Millionen € gerettet. Insgesamt kann man aus dem positiven Finanzierungssaldo aber kein positives Signal ableiten oder gar eine Entwarnung für die Situation bei den Kommunalfinanzen geben.
Hinzu kommt, dass jetzt zahlreiche Kommunen gegen die Bescheide aus der Kreisumlage klagen. Die Idee des Landes, den Kreisen mit der Kreisumlage eine Finanzierungsquelle zur Verfügung zu stellen, mit der sie alle ihre Restprobleme lösen können, funktioniert seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr. Danach müssen die Landkreise eine Abwägung treffen zwischen ihren berechtigten Interessen und den berechtigten Interessen der Kommunen.
- Frau Schindler, wir wissen doch alle, dass Gerichte kein Recht setzen, sondern nur Recht feststellen, wie es immer gegolten hat. Das hätten auch Sie wissen müssen.
Aber die Theorie, die Landkreise könnten sich bei Kommunen unendlich bedienen, ist mit diesem Urteil relativ klar widerlegt worden; das geht nicht mehr. Das heißt aber, dass ein armer Landkreis mit armen Kommunen in eine Liquiditätsschieflage kommen kann, weil er die Kreisumlage nicht unendlich erheben kann, und dass erhebliche Härten entstehen können.
Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Erlass ausdrücklich zu erwähnen, dass auch Landkreise - das ist im Moment nicht so - Anträge auf Mittel aus dem Ausgleichsstock stellen können, natürlich mit den entsprechenden Prüfverfahren.
sacht, nämlich mit Ihrer Änderung des KVG. Dabei wollten Sie schlau sein und haben gesagt, dass die Finanzhaushalte der Kommunen erst ab dem Jahr 2023 auszugleichen sind, weil Sie dann mutmaßlich nicht mehr in der Verantwortung stehen. Das heißt, Sie haben „Nach mir die Sintflut“ beschlossen.
Aber blicken wir auf die Realität; ich habe dies auch in die Begründung hineingeschrieben: Nur 75 Kommunen in unserem Land waren in der Lage, ihren Finanzhaushalt auszugleichen. Das heißt, zwei Drittel aller Gemeinden wären in der Haushaltskonsolidierung, wenn das, was Sie beschlossen haben, heute schon gelten würde.
Wir haben nun solche und solche Kommunen. Wir haben Kommunen, die ihre Notlage durchaus auch einmal selbst ausgleichen können. Wir haben aber auch - das zeigen die Liquiditätskredite ganz deutlich - eine ganze Reihe von Kommunen, die es nicht schaffen werden, aus eigener Kraft, aus eigenem Steueraufkommen, mit eigenen Zuweisungen das Problem der Altschulden zu lösen.
Dazu fällt mir zum einen die Stadt Halle (Saale) ein, die einen Schuldenberg von etwa 230 Millionen € an Kassenkrediten vor sich herschiebt. Das sind kumulierte Altschulden, also Altfehlbeträge aus den Vorjahren. Diese Altfehlbeträge sind im Übrigen nicht deshalb entstanden, weil die Stadt Halle (Saale) zu doof war, gut zu wirtschaften, sondern weil sie chronisch unterfinanziert war. Die Grundlagen dafür sind hier im Landtag gelegt worden.
Zum anderen fällt mir die Gemeinde Ahlsdorf ein, die mit ihrem absoluten Wert mit der Stadt Halle (Saale) lange nicht mithalten kann. Wenn ich es aber auf die Einwohnerzahl umrechne, dann stelle ich ebenfalls fest, dass diese Gemeinde ihr gesamtes Steueraufkommen einige Jahre lang in die Tilgung stecken müsste. Das wird nicht funktionieren. Die Frage ist, ob wir bei der Haushaltskonsolidierung und bei der Aufstellung von Haushaltskonsolidierungskonzepten - das ist unser Vorschlag - neue Maßstäbe aufstellen.
Wir müssen anerkennen, dass die Altschuldenproblematik, die wir haben und die sich in den Liquiditätskrediten ausdrückt, eine Frage der Vergangenheit ist. Wir haben sie in 30 Jahren aufgebaut und dieses Problem wird nicht in einem Konsolidierungszeitraum von acht Jahren abzulösen sein. Dafür braucht es andere Lösungen.
Das heißt aber, wir sollten das, was uns allen klar ist, nicht weiterhin durch Gesetz fordern. In dieser Hinsicht sehen wir Nachbesserungsbedarf im Kommunalverfassungsgesetz, damit gegenwärtige Probleme angegangen werden können und die Gemeinderäte nicht sagen: Mein Gott, diese Millionensumme werden wir niemals mit dem Haus
haltskonsolidierungskonzept untersetzen können; lassen wir es lieber. Vor diesem Hintergrund denken wir, dass die Betrachtung des zu konsolidierenden Betrags verändert werden muss.
Letztlich geht es auch um die Frage, wie wir Kommunen unterstützen können, die mit Kassenkrediten eine hohe Verschuldung aufgebaut haben. Vor drei Jahren waren wir in der Diskussion schon einmal weiter, Herr Richter. Damals haben wir gesagt, wir müssen uns im Land Gedanken machen. Allerdings hat das noch nicht zu Ergebnissen geführt, weil der Bund immer wieder mal überlegt hat: Demnächst sind Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen, weswegen gerade der SPDFinanzminister besonders laut überlegt. Natürlich sagen andere Länder, die schon in Vorleistung gegangen sind: „Jetzt helfen wir der einen oder der anderen Kommune.“ Deswegen würde ich auf Bundesprogramme allein nicht vertrauen. Ich denke, wir brauchen eine Lösung für Sachsen-Anhalt.
Deswegen liegt übrigens auch der AfD-Antrag neben der Sache. Denn Sie sagen, wir sollten uns nur auf das Bundesprogramm konzentrieren. Wir sagen: „Ja, das Bundesprogramm muss man selbstverständlich mit nach vorn bringen, aber der Bund allein wird uns nicht retten. Wir müssen im Land selbst Überlegungen anstellen.“
Mit Stark II haben wir ja schon einmal Überlegungen angestellt. Dabei ging es um die Altschulden aus Krediten. Damit hatten wir also schon einmal eine Möglichkeit, mit Zins- und Tilgungshilfen und Umschuldungen zu helfen. Gerade in der jetzigen Zeit mit niedrigen Zinsen sollten wir die Schulden nicht im Dispo stehen lassen. Das hat hier und da durchaus funktioniert. Solche Überlegungen, Herr Finanzminister, müssen angestellt werden und jetzt auch greifbar werden. Sie müssen vor allem für die Kommunen, die jetzt Haushaltskonsolidierungskonzepte aufstellen, greifbarer werden. Ich denke, dafür ist einiges an Anstrengung notwendig.
Kurz und gut. Wir haben Ihnen in unserem Antrag drei Punkte dargelegt, bei denen wir Handlungsbedarf sehen. Sie könnten jetzt fragen: Warum schreiben Sie dann nicht gleich einen Gesetzentwurf für eine Änderung des KVG? - Wir wollten gern mit Ihnen diese Punkte besprechen, darüber diskutieren und vielleicht noch andere Lösungsansätze in Erwägung ziehen, möglicherweise auch in den Ausschüssen. Aus diesem Grunde haben wir uns dafür entschieden, lediglich einen Antrag hierzu einzubringen. Denn die Sache brennt und unsere Kommunen brauchen die Unterstützung. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag oder aber darum, dass wir über diesen Antrag in den entsprechenden Ausschüssen noch vertieft diskutieren.
Ich würde mich freuen, wenn wir dies nicht nur im Finanzausschuss tun; denn es ist zuallererst eine Sache des Kommunalausschusses, also des Innenausschusses. Wenn Sie den Antrag also überweisen wollen, sollten wir ihn in die beiden genannten Ausschüsse überweisen.
Zu Punkt 4 des AfD-Antrages möchte ich jetzt nicht mehr allzu viel sagen. Denn dazu sind die Überlegungen schon sehr weit gediehen. Ich glaube, da machen Sie ein Problem auf, das nicht mehr das Hauptproblem ist. Das Hauptproblem ist tatsächlich die Ausstattung der Kommunen. Darauf beziehen sich unsere drei Punkte. - Vielen Dank.