Das haben wir umgesetzt, Herr Büttner. Wir haben gemeinsam in dieser starken Regierungskoalition umgesetzt, dass diejenigen - -
(Thomas Lippmann, DIE LINKE, lacht - Oli- ver Kirchner, AfD: Die wackelt aber schon ganz schön, also!)
- Na, ich weiß nicht, Herr Kirchner. Dass Sie die wackeln sehen, liegt vielleicht daran, dass Sie ein bisschen schwanken.
Wir haben hier gemeinsam verabredet, dass diejenigen, die keine Bleibeperspektive haben, 18 Monate lang in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen bleiben - abgesehen von vulnerablen Personen. Das haben wir bereits umgesetzt.
Herr Minister, ich muss nachfragen: Meinen Sie jetzt die neuen, die dazu kommen, oder meinen Sie auch diejenigen, die sich schon in den Kreisen befinden?
Diese Regelung gilt seit mehreren Monaten. Sie betrifft Personen, die bereits zu uns gekommen sind, sowie Personen, die zu uns kommen. Aber wenn keine Entscheidung getroffen werden kann oder Personen nicht abgeschoben werden können, weil die Herkunftsstaaten sie nicht zurücknehmen oder der Abschiebung Krankheitsgründe entgegenstehen, werden sie nach den 18 Monaten auf die Landkreise - in Anführungsstrichen, wir reden noch immer über Menschen, aber ich sage es jetzt einmal so - verteilt. Nach 18 Monaten geht es in die Landkreise und damit in die Gemeinden.
Sehr geehrter Herr Minister, mich interessiert, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich aktuell in Sachsen-Anhalt befinden und wie hoch die Pro-Kopf-Kosten sind, die dem Land damit entstehen.
Bei allem Respekt: Für die unbegleiteten Minderjährigen, die UMA, ist meine geschätzte Kollegin Frau Grimm-Benne zuständig - in der Hoffnung, dass sie die Zahl auswendig weiß.
Ich schaue in die Reihe der Landesregierung zu Frau Ministerin Grimm-Benne. - Vielen Dank erst einmal, Herr Minister Stahlknecht. - Frau Ministerin, können Sie auf diese Frage antworten?
(Ministerin Petra Grimm-Benne: Ich habe eine Liste! - Minister Holger Stahlknecht: Sie hat die Liste!)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Land Sachsen-Anhalt wurden bis zum 23. Januar 2020 insgesamt acht UMA zugewiesen, die durch die Landesverteilstelle auf die jeweiligen Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt worden sind. Zudem wurden durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe des Landes Sachsen-Anhalt bis dato insgesamt neun UMA vorläufig in Obhut genommen. Das ergibt zum 23. Januar 2020 eine Gesamtzugangszahl von 17 UMA.
So berichte ich jedenfalls immer dem Kabinett. Ihnen können selbstverständlich - das wissen Sie - über den Sozialausschuss immer die jeweiligen aktualisierten Tabellen zur Verfügung gestellt werden. Wir berichten im Ausschuss auch regelmäßig darüber. Daher kann ich auch nur, wie mein Kollege Herr Stahlknecht, sagen, dass wir weitergehende Fragen zu Zahlen schriftlich beantworten werden.
Ich wollte die Gesamtzahl und die Pro-KopfKosten der sich aktuell in Sachsen-Anhalt befindlichen UMA wissen.
Ich glaube, das können Sie auch jeweils im Netz nachlesen. Das muss ich jetzt nicht mündlich darlegen können.
Herr Schmidt, wenn Sie eine Nachfrage stellen möchte, dann gehen Sie bitte an das Mikrofon. Ich sehe schon, dass auch Herr Büttner nicht alles verstehen kann. Frau Grimm-Benne hat gerade gesagt - ich sage das jetzt etwas lauter -, dass sie die Zahlen nachreichen wird. Auch sie hat diese Zahlen natürlich nicht im Kopf. - Vielen Dank, Frau Ministerin.
Ich schaue in die Runde. - Es gibt von der AfDFraktion bezüglich dieser Frage keine Wortmeldungen mehr. Wir kommen zur nächsten Fraktion. Jetzt ist die Fraktion DIE LINKE an der Reihe. - Sie können jetzt Ihre Frage stellen, Herr Abg. Lippmann. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Mitte der letzten Woche wurden die Schulen von einem Brief des stellvertretenden Leiters des Landesschulamtes überrascht. Von diesem Schreiben hatte der Bildungsminister nach eigenem Bekunden zuvor offenbar gar keine Kenntnis erhalten.
In dem Schreiben werden den Schulen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Volksbegehren weitgehend untersagt.
Obwohl die Schüler, die Eltern und die Beschäftigten der Schulen von der beabsichtigten Änderung des Schulgesetzes unmittelbar betroffen sind, sollen gerade sie von einer Beteiligung am Volksbegehren abgehalten werden. Das relativ umfassende Verbot soll dabei nicht nur für die Schulleitungen und für die Beschäftigten der Schulen gelten, sondern auch für Gewerkschaftsvertreter und Elternvertreter.
Eine Reihe von Rückmeldungen zeigt, dass dieses Schreiben für eine enorme Unruhe und Verunsicherung in den Schulen sorgt und zu einer besorgniserregenden Desorientierung führt. Denn unmittelbar nach dem Eintreffen des Briefes gab es bereits panikartige Überreaktionen. Schulleitungen und Beschäftigte kommen offensichtlich zu
der Auffassung, sie dürften das Volksbegehren gar nicht unterschreiben oder es darüber hinaus unterstützen. Es geht so weit, dass ausgefüllte Listen, die in den Schulen bereits vorlagen, vernichtet wurden. Dieser Brief stiftet also sogar zu Straftaten an, die einer Wahlfälschung gleichkommen.
Die Reaktionen aus den Schulen zeigen, dass das Vorgehen des Landesschulamtes gegen das Volksbegehren außer der unmittelbaren Behinderung auch einen Kollateralschaden für das Erlernen und das Erleben von Demokratie erzeugt,