Genau diese Zielrichtung verfolgen wir mit unserem Antrag und bitten um Unterstützung. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Fragen. Ich danke Herrn Kohl für die Einbringung des Antrages. - Es ist eine Debatte mit Redezeiten von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr erinnern wir uns in vielfacher Weise daran, dass vor 70 Jahren das Grundgesetz geschaffen wurde, das nicht wertneutral ist, sondern klare und unabänderbare Werte enthält.
Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung umfasst daher drei wesentliche Merkmale, die eben nicht zur Disposition stehen:
zweitens das Demokratieprinzip und die damit verbundene Legitimation der Staatsgewalt durch das Volk sowie die Möglichkeit freier, gleicher und geheimer Wahlen und
Denjenigen, die an diesem Grundgesetz rütteln wollen, steht das Grundgesetz eben nicht wehrlos gegenüber. Das Grundgesetz gibt dem Staat und der Gesellschaft die notwendigen Instrumentarien, um den Feinden der Demokratie gegenüberzutreten und ihre mitunter verborgenen Absichten offenkundig zu machen.
Die Bekämpfung des Extremismus, gleich welcher ideologischen Herkunft und Ausprägung, ist ein hohes Ziel und eine wichtige Aufgabe unserer wehrhaften Demokratie. Primär geschieht dies insbesondere mittels der Verfolgung, Aufklärung und Ahndung von politisch motivierten extremistischen Straftaten durch Polizei und Justiz.
Ebenso wichtig sind auch die Aufklärung und die Information zu extremistischen Ideologien und Akteuren, um in unserer Gesellschaft Wissen darüber zu vermitteln und Menschen eben vor der Hinwendung zu diesen extremistischen Gruppierungen und Ideologien abzuhalten.
einen wichtigen Beitrag, um Gefahren rechtzeitig erkennen zu können und dafür Sorge zu tragen, dass sich Staat und Gesellschaft gemeinsam dem Gift der Extremisten entgegenstellen können.
Ebenso tragen Akteure der politischen Bildung und viele zivilgesellschaftlich Engagierte dazu bei, das Bekenntnis zu unseren demokratischen Werten zu stärken und extremistischen Bestrebungen entgegenzutreten.
Ausstiegshilfen, die Menschen bei der Deradikalisierung und beim Lösen aus extremistischen Szenen unterstützen, können ergänzend hinzutreten. Sie können die Strafverfolgung und die Primärprävention nicht ersetzen. Sie bilden aber eine sinnvolle Komponente einer mehrdimensionalen Strategie zur Bekämpfung des Extremismus und zur Wiedereingliederung Ausstiegswilliger in die Mehrheitsgesellschaft.
Ausstiegshilfen sind insoweit ein besonderes Aktionsfeld. Sie zielen auf eine ganz bestimmte Gruppe, nämlich auf Menschen, die eine extremistische Haltung haben und sich davon lösen wollen. Dabei ist zu betonen, dass es sich um ein Angebot handelt, das Freiwilligkeit voraussetzt. Der Ausstiegswillige muss einen Ausstiegswillen haben und auch die Bereitschaft, sich auf Unterstützungsangebote einer Ausstiegshilfe einzulassen. Die Zielgruppe ist insoweit gegenüber der großen Gruppe von Extremisten deutlich begrenzt.
Ausstiegshilfeangebote müssen sich daher davon leiten lassen, welche Ressourcen eingesetzt werden sollen. Sinnvollerweise orientiert sich die Entscheidung dabei am Bedarf, Herr Kohl, und berücksichtigt gleichzeitig Kooperationsmöglichkeiten und Synergien.
Zum Bedarf: Im Hinblick auf mögliche Bedarfe ist darauf hinzuweisen, dass seit Jahren in SachsenAnhalt wie auch bundesweit der Rechtsextremismus zahlen- und potenzialmäßig den größten extremistischen Phänomenbereich darstellt.
Im Verfassungsschutzbericht des Jahres 2018 haben wir ausgeführt, dass wir in Sachsen-Anhalt von 1 300 Rechtsextremisten und von 530 Linksextremisten ausgehen. Diese vom Verfassungsschutz ermittelten relevanten Zahlen haben Sie nicht erwähnt.
Hinweisen kann ich Sie auch darauf, dass Sie in Ihrer Antragsbegründung zudem mit offensichtlich falschen Zahlen operieren. Sie behaupten unter Berufung auf den Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt, das 1 340 Gewalttaten der politisch motivierten Kriminalität links erfasst wurden, davon 1 010 als linksextremistisch eingestufte. Dem stünden 1 156 Gewalttaten der politisch motivierten Kriminalität rechts gegenüber, von denen 1 088 extremistisch seien.
Das ist leider falsch. Sie suggerieren damit, dass in Sachsen-Anhalt vom Linksextremismus eine gleichgroße Gefahr ausgeht wie vom Rechtsextremismus, wenn nicht sogar eine größere.
Meine Damen und Herren von der AfD, da mein Haus auch für die politisch motivierte Kriminalität links selbstverständlich zuständig ist, kann ich Ihnen einen Faktenscheck anbieten.
Zur Klarstellung nenne ich hier für das Protokoll die Zahlen, die wir im Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt für das Jahr 2018 veröffentlicht haben:
Ich denke, dass ich hinreichend dargelegt habe, dass es bei der Betrachtung von Links- und Rechtsextremismus im Land deutliche Unterschiede gibt.
Sie haben in Ihrer Antragsbegründung die polizeilich erfassten 24 Gewalttaten links mal locker um das 55-Fache erhöht. Wenn es in Sachsen-Anhalt so wäre, Herr Kohl, hätten wir in der Tat ein Problem. Wenn Sie aber hier mit offensichtlich falschen Behauptungen operieren, kann keine Option für eine von Ihnen beantragte Beschlussfassung in diesem Hohen Hause vorliegen.
Meine Damen und Herren! Dass Rechtsextremismus und Linksextremismus Bedrohungen für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen und ihnen gleichermaßen repressiv und präventiv entgegenzutreten ist, ist vollkommen klar.
Im Hinblick auf das eingeschränkte Personenpotenzial Ausstiegswilliger, die in ihrem Deradikalisierungsprozess die Unterstützung von Aussteigerprogrammen suchen, legen die Größe der extremistischen Szenen unterschiedliche Bedarfe für Ausstiegshilfeangebote nahe. Ich darf wiederholen, dass das Personenpotenzial im Rechtsextremismus mehr als doppelt so hoch ist wie im Linksextremismus.
Insofern halte ich es für angemessen und zielführend, wenn wir die Potenziale bereits bestehender Aussteigerprogramme konsequent ausschöpfen und extremistisch Ausstiegswillige an das entsprechende Programm vermitteln. Wir müssen das Rad hierbei eben nicht neu erfinden.
Für die Aussteiger aus dem Rechtsextremismus verweise ich gerne auf das von mir in meinem Hause etablierte und von den regierungstragenden Fraktionen mitgetragene, mittlerweile positiv evaluierte Programm „Extra“. In den Bereichen Islamismus und Linksextremismus können wir auf Kooperationen und Synergien setzen. Gute Erfahrungen haben wir in der Zusammenarbeit mit Hayat, die sich um ausstiegswillige Islamisten und Salafisten sowie um Deradikalisierung von Dschihadisten kümmern. Die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angesiedelte Beratungsstelle Radikalisierung arbeitet als Partner vor Ort in Sachsen-Anhalt.
Beim Bundesamt für Verfassungsschutz besteht seit dem Jahr 2011 ein Ausstiegsprogramm „Linksextremismus“, das Ausstiegswilligen Hilfe und Unterstützung anbietet. Damit existiert ein bundesweit agierendes Angebot, das auch Hilfesuchende aus Sachsen-Anhalt, mit uns abgesprochen, bedarfsgerecht unterstützt und unterstützen kann.
Ich habe überhaupt keine Bedenken, linksextremistische Ausstiegswillige in Sachsen-Anhalt, die sich an uns, an mein Haus, wenden, an das Aussteigerprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu vermitteln. Das Programm ist hinreichend leistungsfähig und in der Lage, Unterstützung, auch vor Ort, entsprechend den konkreten Bedürfnissen Ausstiegswilliger zu leisten.
Es besteht daher, auch aufgrund der Quantität, keine Notwendigkeit, ein eigenes Angebot in Sachsen-Anhalt einzurichten. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, es gibt eine Frage von Herrn Schmidt von der AfD. - Herr Schmidt, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre Einlassungen. Sie haben aber leider nicht erwähnt, dass es zum Beispiel dann, wenn ein Hakenkreuz auf ein AfD-Büro gemalt wird, durchaus vorkommt, dass das als politisch motivierte Rechts-Straftat gewertet wird, als Propagandadelikt. Wenn man das jetzt einmal heraus lässt - man muss dabei auch den Hintergrund sehen, dass es mutmaßlich selbstverständlich ein linkes
Motivationsfeld gibt - und sich nur einmal die Sachbeschädigungen zwischen links und rechts anschaut, dann können Sie uns doch sicherlich noch ganz andere Zahlen nennen. Haben Sie vielleicht solche Zahlen für uns mitgebracht, damit wir auch diese einmal hören?
Wenn Sie einmal die politisch motivierten Gewalttaten vergleichen, die nichts mit Hakenkreuzen zu tun haben, dann haben wir in dem linken Bereich 24 Straftaten und in dem rechten 92 Straftaten.
Das allein zeigt - das hat mit Hakenkreuzen nichts zu tun -, dass wir eine fast vierfache Anzahl von rechtsextremistischen Straftaten haben.
Vielen Dank. - Das ist selbstverständlich zu verurteilen und da musste gehandelt werden. Aber ich habe Sie doch explizit nach den Sachbeschädigungen gefragt. Die Zahlen dazu können Sie uns doch auch nennen. Oder wollen Sie nicht erwähnen, dass dabei das linke Spektrum vorne liegt?