enförderung, Gender-Mainstreaming, Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen, abgekürzt LSBTTI, von insgesamt 455 000 und 675 000 € zu Buche, die wir noch einmal erhöht und entsprechend berücksichtigt haben.
Wir haben insgesamt geringe geplante Zuschüsse an den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen von minus 1,3 Millionen € gegenüber 2019 und 2020 und geringe Zuschüsse im Bereich der Sachkosten des Justizvollzuges von knapp 1,5 Millionen € bzw. 406 000 € in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber 2019 vorgesehen. Sie sehen von daher auch die Einsparleistungen im Rahmen des Einzelplans 11.
Daneben werden die geplanten Verfahrenseinnahmen der Gerichte aus Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten sowie Geldauflagen zugunsten des Landes Sachsen-Anhalts deutlich angehoben. Wir reden da insgesamt von 5,5 Millionen € und knapp 6 Millionen € in den beiden Jahren.
Nun kommen wir zum Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Für Baumaßnahmen an Landesstraßen sollen mit dem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020/2021 jeweils 75 Millionen € bereitgestellt werden. Ich muss dazu sagen, es werden nicht 85 Millionen €, sondern nur 75 Millionen € sein. Der Kollege Webel hat auch eine ganze Menge dazu beigetragen, um den Haushalt entsprechend rund zu machen.
Für die Programme der Städtebauförderung werden im Jahr 2020 Bundes- und Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 96 Millionen € eingesetzt. Im Jahr 2021 sind es sogar fast 100 Millionen €. Der Landesanteil hier beträgt in der Regel 50 %.
Auch die zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufenden Entflechtungsmittel des Bundes werden in den kommenden beiden Jahren aus Landesmitteln finanziert. Zwar wird das Ende 2019 auslaufende Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus keine direkten Nachfolgeregelungen erhalten, sodass die zweckgebundene Förderung des kommunalen Straßenbaus für das Land in Höhe von insgesamt 35,58 Millionen € jährlich zum 31. Dezember 2019 ausläuft.
Aber ich habe vorhin schon darauf hingewiesen: Die Landesregierung hat mit dem Haushaltsplanentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung die Einführung einer Kommunalpauschale in Höhe von 80 Millionen € jährlich beschlossen.
Die Entflechtungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr werden in den kommenden Jahren durch Landesmittel nicht nur kompensiert, sondern auch erhöht. So sind für das Jahr 2020 nunmehr 20 Millionen € vorgesehen. Im Jahr 2021 werden diese Mittel dann mit 2,5 % dynamisiert. Im Jahr 2019 war für den ÖPNV der Einsatz von Entflechtungsmitteln in Höhe von lediglich rund 11 Millionen € geplant.
Die Komplementärfinanzierung von Bundesfinanzhilfen für Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus - der dritte Einsatzbereich der Entflechtungsmittel im Einzelplan 14 - wird künftig durch eine landesseitige Kofinanzierung aus dem Wohnraumförderfonds sichergestellt.
Jetzt kommen wir zum Einzelplan 04 meines eigenen Ministeriums. Dieser ist, was die Sachausgaben betrifft, auch sehr überschaubar. Er ist ebenfalls stark geprägt vom Personalhaushalt.
Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes des Ministeriums der Finanzen außerhalb der Personalausgaben wurden im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 grundsätzlich auf dem Niveau des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 gehalten. Die Gesamteinnahmen betragen in beiden Haushaltsjahren jeweils mehr als 25 Millionen €. Die Ausgaben liegen bei etwa 246 Millionen € bzw. 260 Millionen €. Der größte Teil davon sind Personalausgaben, nämlich 220 Millionen € bzw. 226 Millionen €.
Kleine Veränderungen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 ergeben sich im Einzelplan 04, also dem Einzelplan des Finanzministeriums, zum Beispiel im Rahmen der Ausbildungskooperation bei der Anwärterausbildung durch die geplante Erstattung der Kosten des Landes Brandenburg. Wir mussten an dieser Stelle mit einem Betrag von 385 000 € bzw. 370 000 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 etwas nachlegen. Dabei muss man aber deutlich sagen, dass die Kosten, die uns in diesem Bereich in Rechnung gestellt werden, erheblich niedriger sind als die Kosten, die entstehen würden, wenn wir selbst eine Ausbildung mit eigener Ausbildungsstätte vorhalten müssten. Insgesamt können wir somit für die Anwärter weiterhin eine gute Ausbildung sicherstellen und werden natürlich auch weiterhin die finanziellen Voraussetzungen schaffen, damit die Anwärter am Ende auch eingestellt werden können.
Für die gesamte Landesverwaltung wichtig ist der Einzelplan 19 als Querschnittshaushalt für die Finanzierung der IKT-Aufgaben der Landesverwaltung, der durch das Finanzministerium bewirtschaftet wird. Er bildet auch in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 mit einem Gesamtvolumen von rund 257 Millionen € bzw. 281 Millionen € einen Schwerpunkt innerhalb des Gesamthaushaltes. Dabei ist der Finanzbedarf für die IKT-Auf
gaben gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um rund 61 Millionen € bzw. um rund 85 Millionen € gestiegen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Landesregierung den Einsatz und den Ausbau moderner Informations- und Kommunikationstechnologien weiterhin intensiv verfolgt und somit die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine moderne Verwaltung schafft.
also der Ausbau des Landesdatennetzes, sowie der Anschluss der Schulen an das Glasfasernetz mit einem Finanzbedarf von rund 70 Millionen € bzw. 62 Millionen € in den Jahren 2020 und 2021.
Ferner sind im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung neben dem laufenden Betrieb der ITVerfahren weitere bedeutsame Vorhaben hervorzuheben. Ich spreche von der Modernisierung des Haushaltsverfahrens im Rahmen des Projektes Hamissa 2.0, für das rund 4,3 Millionen € bzw. 7,5 Millionen € veranschlagt wurden, damit auch nach dem Jahr 2021 weiterhin Haushalte aufgestellt werden können.
8,6 Millionen € bzw. 15 Millionen € veranschlagt und für die länderübergreifende Modernisierung des Betriebs des Besteuerungsverfahrens 28 Millionen € bzw. 34 Millionen €, damit Steuern weiterhin erhoben und letztlich auch Einnahmen generiert werden können.
Die Übertragung des Betriebs der polizeilichen Fachverfahren auf die Anstalt öffentlichen Rechts Dataport, unseren zentralen IT-Dienstleister, wird uns in den Jahren 2020 und 2021 mit 21 Millionen € bzw. 30 Millionen € in Rechnung gestellt werden. Für die Weiterentwicklung und den Betrieb der IT-Verfahren der Gerichte wurden 5,6 Millionen € im Jahr 2020 und 8,3 Millionen € im Jahr 2021 veranschlagt. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur für den elektronischen Rechtsverkehr inklusive der IT-Sicherheit wurde in beiden Haushaltsjahren mit 5,9 Millionen € bzw. 4,5 Millionen € veranschlagt.
Sie sehen, dass die Ausgaben im Einzelplan 19 aufgrund der vielen Projekte, die wir schlichtweg umsetzen müssen, weil wir gesetzliche Anforderungen zu erfüllen haben, ganz erheblich zugenommen haben. Ich kann sagen, dass der IT-Bereich sicherlich auch in den Folgejahren bundesweit wie auch bei uns im Land weitere Herausforderung mit sich bringen wird, darunter auch finanzielle Herausforderungen.
Ich komme in meinem Geschäftsbereich schließlich zu Einzelplan 20 und den Titeln im Baubereich. Auch bei diesem Einzelplan handelt es sich um einen Querschnittseinzelplan, von dem die gesamte Landesverwaltung profitiert. Für den Einzelplan 20 steigt der Zuschussbedarf im Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2019 von 73,2 Millionen € um 59,5 Millionen € auf 132,7 Millionen €. Der Zuschussbedarf im Jahr 2021 steigt gegenüber 2020 dann noch einmal von 132,7 Millionen € um rund 35 Millionen € auf knapp 168 Millionen €.
Die Ausgaben für Investitionen im Ressortbau steigen gegenüber dem Jahr 2019 mit 67,5 Millionen € auf 84,6 Millionen € im Jahr 2020 und im Jahr 2021 weiter auf 115,5 Millionen €, zum Beispiel für die PD Nord oder die JVA Halle.
Die Ausgaben für Investitionen im Hochschulbau steigen von 29,6 Millionen € im Jahr 2019 um 10 Millionen € auf 39,6 Millionen € im Jahr 2020 und im Jahr 2021 weiter auf 44,1 Millionen €. Darin enthalten sind die Kosten für das Herzzentrum der Uniklinik Magdeburg.
Auf der Ausgabenseite möchte ich natürlich auch etwas zum Gender Budgeting sagen. Gender Budgeting wird in Sachsen-Anhalt bei der Aufstellung des Gesamthaushaltsplanes zum zweiten Mal umgesetzt. Der Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf wurde um eine Übersicht zum geschlechtergerechten Haushalt ergänzt. Weitergehende Informationen finden sich weiterhin in den Vorworten zu den Einzelplänen. Ergänzend hierzu erhielten alle hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts ein individuelles Coaching zum Thema Gender Budgeting in Sachsen-Anhalt.
Im Haushaltsjahr 2019 standen rund 12 Millionen € zur Durchsetzung von Maßnahmen zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter zur Verfügung. Dieser Betrag soll nach unserer Planung auf 13 Millionen € im Haushaltsjahr 2020 und auf 13,5 Millionen € im Haushaltsjahr 2021 anwachsen. Bereits bei rund 41 % der geplanten Ausgaben im bevorstehenden Doppelhaushalt werden Gender-Aspekte als Nebenziel berücksichtigt.
Meine Damen und Herren! Alle mit dem Haushaltsplanentwurf 2020/2021 auf den Weg gebrachten politischen Vorhaben müssen natürlich auch finanziert werden. Ich komme deshalb zum Wie der Finanzierung des Haushaltes 2020/2021. Die Diskussion dazu hat bereits innerhalb der Landesregierung eine lange Zeit in Anspruch genommen. Nach Hinweisen aus dem parlamentari
2020/2021 am 24. September 2019 haben wir noch einmal jede Position überprüft, um einen Entwurf für einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Wir haben dies gemeinsam mit der Landesregierung getan - ernsthaft, zielorientiert und mit Erfolg.
Gegenüber der Beschlusslage vom 24. September 2019 sind in den Ressorts weitere etwa 160 Millionen € eingespart worden: rund 65,5 Millionen € im Jahr 2020 und rund 94,5 Millionen € im Jahr 2021. Der Dank gilt an dieser Stelle meinen Kollegen; denn es war ein erheblicher Kraftakt, herauszufinden, in welchen Einzelplänen diese 160 Millionen € eingespart werden können. Ich erspare Ihnen die Aufzählungen zu den einzelnen Ressorts. Es war, wie gesagt, ein erheblicher Kraftakt, den wir bewältigt haben.
Die letzten Meter der Haushaltsaufstellung wurden auch dadurch erleichtert, dass wir für das Jahr 2020 nachträglich noch Mittel aus Einnahmen von der EU im Bereich des EFRE veranschlagen konnten, die ursprünglich im Haushaltsjahr 2019 eingehen sollten. Erstattungen von der EU in Höhe von rund 125 Millionen € werden in das Haushaltsjahr 2019 nicht mehr eingehen. Über die Gründe dafür haben wir im Finanzausschuss bereits im Einzelnen gesprochen. Insofern konnten für das Haushaltsjahr 2020 nachträglich nur die bereits erwähnten Mittel veranschlagt werden. Im Jahr 2020 führt dies zu einer Entlastung, da die dazugehörigen Ausgaben bereits in den Vorjahren geleistet wurden.
Meine Damen und Herren! Wo Licht ist, ist natürlich auch Schatten. Zum einen weichen wir bei den EU-Mitteln haushaltssystematisch von dem aus meiner Sicht bewährten Grundsatz der Veranschlagung „Einnahmen gleich Ausgaben“ ab. Zum Zweiten führt die Verschiebung der Einnahmen natürlich zu einer Belastung für den Haushaltsvollzug im Jahr 2019, da die Einnahmen dem Landeshaushalt nicht wie geplant in diesem Jahr zufließen. Über die Konsequenzen werden wir uns im Rahmen der Berichterstattung zum Jahresabschluss 2019 zu unterhalten haben.
Unabhängig von den Entscheidungen, die wir nach dem 24. September 2019 getroffen haben, um dem Landtag einen Haushaltsplanentwurf vorlegen zu können, sind im Landeshaushalt Finanzierungsmaßnahmen enthalten, die zulässig sind, aber unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher finanzpolitischer Erwägungen geeignet sein mögen, Kritik hervorzurufen.
den vergangenen Haushaltsjahren kritisiert wurde, weist auch der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2020 und 2021 globale Minderausgaben in Höhe von jeweils 222,5 Millionen € aus. Eine globale Minderausgabe dient dazu, den sogenannten Bodensatz abzuschöpfen, da erfahrungsgemäß nicht alle Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden können und daher nicht alle Ausgaben abfließen. Aufgrund der Höhe und der damit verbundenen Verlagerung der Verantwortung für die zu erbringende Einsparung auf die Verwaltungsebene wurde in der Vergangenheit wiederholt Kritik an der Veranschlagung einer GMA geäußert.
Im Haushaltsjahr 2018 hat sich bereits die Grenze bei der Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe gezeigt. Der veranschlagte Betrag von 220 Millionen € konnte ausgabenseitig nicht mehr erwirtschaftet werden. Nur durch die per Haushaltsgesetz eingeräumte Möglichkeit, auch
Steuereinnahmen für die Deckung der globalen Minderausgabe heranzuziehen, konnte im Jahr 2018 ein Haushaltsausgleich erzielt werden.
Auch im Haushaltjahr 2019 gestaltete sich die Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe als äußerst schwierig; aber nach jetziger Einschätzung werden wir das schaffen. Mit nennenswerten Steuermehreinnahmen ist im Jahr 2019 und in den nächsten Haushaltsjahren angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung nicht zu rechnen. Die Erwirtschaftung der GMA wird also in den Jahren 2020/2021 eine schwierige, aber nicht unlösbare Aufgabe werden.
Eine weitere Finanzierungsmaßnahme ist die Verschiebung der Zuführung an den Pensionsfonds in das Jahr 2021. Dadurch werden Ausgaben in einer Größenordnung von 180 Millionen € in das Jahr 2021 verlagert. Den Grund dafür will ich klar nennen: Diese Verschiebung war notwendig, damit im Jahr 2020 die geplanten politischen Prioritäten umgesetzt und gleichzeitig die Vorgaben der Konsolidierungsvereinbarung eingehalten werden konnten. Für das Jahr 2021 bedeutet dies aber doppelte Lasten aufgrund der Pensionsfondszuführung. Die ausgesetzte Zahlung im Jahr 2020 wird durch eine Einmalzahlung im Jahr 2021 in Höhe von 180 Millionen € nachgeholt.
Dass wir diese Zahlung nachholen, ist am Ende des Tages eine gute Nachricht; denn wir werden mit dem Pensionsfonds weiterhin unser wichtiges Vorsorgeinstrument bedienen, ein Vorsorgeinstrument, um das uns andere Bundesländer beneiden; denn der Pensionsfonds ist nicht nur gelebte Generationengerechtigkeit. Vielmehr gewährleistet er auch Gestaltungsmöglichkeiten für die Menschen in unserem Land, die in 20 Jahren vielleicht Mitglied dieses Landtages sein werden und auch einen Haushalt beschließen müssen.
Wenn Sie einmal in die Haushaltspläne anderer Länder hineinschauen, dann werden Sie feststellen, welche Länder einen Pensionsfonds vorhalten und eine entsprechende Vorsorge sicherstellen. Insbesondere die alten Bundesländer werden in den nächsten Jahren erhebliche Probleme dabei haben, die Pensionslasten zu tragen. Insoweit kann ich bei allen Vorbehalten nur sagen: Es ist ein gutes Instrument,
das, sage ich einmal, nicht dazu geeignet ist, zur Finanzierung anderer Maßnahmen herangezogen zu werden.
Zum Haushaltsausgleich sind daher insbesondere im Haushaltsjahr 2021 gravierende Rücklageentnahmen notwendig; auch das will ich nicht verschweigen. Die allgemeine Rücklage wird in den Haushaltsjahren 2020/2021 vollständig aufgelöst. Es wird ein Betrag von 204 Millionen € entnommen. Darüber hinaus werden der Steuer