Zusätzliche Mittel zur Umsetzung des Gute-KitaGesetzes des Bundes sind im Jahr 2020 in Höhe von 35,8 Millionen € und im Jahr 2021 in Höhe von 57,6 Millionen € veranschlagt worden. Das Land erwartet dafür vom Bund insgesamt einen Betrag von 139,8 Millionen € bis zum Jahr 2022.
Die Krankenhausförderung im Einzelplan 05 erhöht sich gegenüber dem Haushaltsplan 2019 mit 73,7 Millionen € im Jahr 2020 auf 39,7 Millionen € und im Jahr 2021 auf 46,7 Millionen €. Außerdem sollen jährlich 15 Millionen € pauschale Förderung
Die Steigerung resultiert bei gleichbleibender Pauschalförderung von Krankenhäusern nach § 9 Abs. 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes insbesondere aus der Umsetzung von strukturverbessernden Maßnahmen der Strukturfonds nach dem Krankenhausstrukturgesetz und dem Pflegepersonalstärkungsgesetz, die durch Bund und Länder je zur Hälfte finanziert werden.
Die pauschale Förderung für freie gemeinnützige und private Krankenhäuser beträgt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils 28,7 Millionen €.
Die Einzelförderung von Krankenhäusern vorwiegend mit Mitteln aus den Strukturfonds steigt von 5 Millionen € im Jahr 2019 auf 11,0 Millionen € im Jahr 2020 und auf 18,0 Millionen € im Jahr 2021.
Insgesamt ist die Krankenhausförderung auch unter Beachtung der eingesetzten FAG-Mittel in der jüngsten Vergangenheit gestiegen. Dies wird im Vergleich zu den Jahren 2016 und 2017 mit jeweils rund 39 Millionen € deutlich. Für 2020 sind hierfür insgesamt 54,8 Millionen € und für 2021 insgesamt 61,8 Millionen € vorgesehen.
Zum Thema Krankenhausförderung erlauben Sie mir den Hinweis, dass wir hier dringend noch Lösungen für manche finanziell angeschlagene kommunale Klinik suchen müssen. Das wird ja auch Gegenstand der morgigen Debatte sein. Sie können davon ausgehen, dass die Landesregierung alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, zu schauen, wie wir die kommunalen Krankenhäuser wieder stärken können, unter Beachtung der rechtlichen Regelungen, die sich durch den Bund stärker verändern. Wir werden aber eine Lösung suchen müssen und werden sie auch finden.
Aufgrund der bundesgesetzlichen Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes zum 1. Juli 2017 sind die Ausgaben insgesamt weiterhin auf steigendem Niveau erforderlich. Das Land und die Kommunen müssen dafür jeweils 29 Millionen € bereitstellen. Der Bund beteiligt sich mit ca. 39 Millionen €, also zu 40 %, an den Gesamtausgaben im Land von ca. 97 Millionen €.
Ich will nicht verschweigen, dass wir uns darüber in einer Auseinandersetzung befinden. Das Verfassungsgericht des Landes wird im Februar eine Entscheidung treffen. Wir müssen dann schauen, wie es dort mit der Konnexität geregelt ist und was das für das Land heißen wird. Wir haben im Haushalt 2019 20 Millionen € bereitgestellt. Wir müssen schauen, wenn das Urteil kommt - das Gesetz gilt, wie ich eben gesagt habe, seit 1. Juli 2017 -, ob wir hier möglicherweise noch im Laufe
der Beratungen zum Doppelhaushalt nachsteuern müssen. Aber wir warten zunächst die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes vom
Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer hat sich weiter deutlich vermindert. Im Haushaltsplanentwurf wurden deshalb für 2020 nur 23,2 Millionen € und für 2021 nur noch 16,6 Millionen € veranschlagt.
Wir kommen zum Bildungsministerium. Wie das Innenministerium ist auch der Haushalt des Bildungsministeriums vor allem durch Personalausgaben geprägt. Deshalb auch an dieser Stelle nur kurze Ausführungen zu den Sachausgaben des Bildungsministeriums, die wirklich überschaubar sind.
Zunächst zur Anpassung der Regelung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft: Ich weise auf den § 18a des Schulgesetzes hin. Nach dem Haushaltsbegleitgesetz wird ab dem 1. Januar 2020 die Stufe 5 für die Entgeltgruppen 6 bis 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder bei der Berechnung der Finanzhilfe herangezogen.
Mit der zusätzlichen Regelung in § 16 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes wird die Stufe 5 über eine Nachzahlung im Jahr 2020 zudem bereits für das ganze Schuljahr 2019/2020 - das heißt ab August 2019 - berücksichtigt. Das heißt, wir nehmen die Zahlung für diese fünf Monate in 2020 dort mit auf.
Die Landeszuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft steigen damit im Jahr 2020 auf rund 167 Millionen € und im Jahr 2021 auf rund 170 Millionen €. Wenn man sich zum Vergleich die Zahlen von 2019 anschaut, dann stellt man fest, im Haushaltsplan waren 139 Millionen € veranschlagt. Somit haben wir eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen, die im Jahr 2021 insgesamt rund 31 Millionen € ausmacht.
Gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass wir die 95 % bei den Personalausgaben, die wir jetzt, wie gesagt, mit der Stufe 5 veranschlagen, die wir als Übergangsregelung vorgesehen hatten, wieder auf 92 % herunterfahren und im Gegenzug bei den Sachaufgaben bei dem alten Stand von insgesamt 16,5 % bleiben, also von den 26,5 % wieder zurückgegangen sind, weil wir auch bei den Personalausgaben von der Erhöhung auf 95 % wieder auf 92 % heruntergehen. Aber insgesamt, wenn Sie sich die Zahlen anschauen, liegen wir trotz der Minderung - auch noch mit der Nachzah
lung für 2019 - bei rund 6 Millionen € im Jahr 2020 und bei 4 Millionen € im Jahr 2021. Das sind erhebliche Beträge, die auch hier für uns letztlich gestemmt werden müssen.
Kommen wir zur Schulsozialarbeit. Wir haben die Schulsozialarbeit mit 380 Sozialarbeitern bisher über die Strukturfondsmittel finanziert. Wir haben hierbei das Problem, dass wir im Jahre 2021 keine ausreichenden Mittel mehr haben werden. Insoweit muss das Land Landesmittel in Höhe von insgesamt rund 33 Millionen € in die Hand nehmen, die wir mit ESF-Mitteln nicht mehr kompensieren können. Auch das ist eine Herausforderung, die gestemmt werden muss.
Für das Schuljahr 2019/2020 sage ich Folgendes: Für das angelaufene Modellprojekt „Praxis-Lerntage an Sekundar-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen sowie an Förderschulen für Lernbehinderte“ werden deutlich mehr Mittel bereitgestellt, im Jahr 2020 rund 1,5 Millionen € und im Jahre 2021 rund 2,7 Millionen €.
Bei der Erwachsenenbildung sollen im Jahr 2021 für das Landesprogramm „Alphabetisierung und Grundbildung“ 450 000 € zur Verfügung gestellt werden, sodass wir auch dort versuchen, im Rahmen der Möglichkeiten noch finanzielle Hilfe zu geben.
Kommen wir zum Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Im Bereich des MW werden die finanziellen Mittel für die Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Großgeräte“ der Länder in den Jahren 2020 und 2021 deutlich auf 14,5 Millionen € - das macht gegenüber 2019 ein Plus von 5,6 Millionen € aus - und 13,6 Millionen € - das macht ein Plus gegenüber 2019 von 4,9 Millionen € aus - aufgestockt. Damit wird die Grundausstattung der Hochschulen und der Fakultäten erhöht.
Die Mittel für die Umsetzung der Hochschulstrukturplanung und der Profilierung der Hochschulen sowie die Landesforschungsförderung werden insgesamt um 4,3 Millionen € auf 11,6 Millionen € im Jahr 2020 und dann noch einmal um 4,9 Millionen € auf 12,3 Millionen € im Jahr 2021 spürbar aufgestockt.
Für die außeruniversitäre Forschungsförderung erhöhen sich die Ausgaben um 5,6 Millionen € auf 123,8 Millionen € im Jahr 2020 und um 6,8 Millionen € auf 225 Millionen € im Jahr 2021.
Für die beiden Universitätskliniken Halle und Magdeburg erhöhen sich die Investitionszuschüsse insgesamt um jährlich 9,5 Millionen € auf zusammen insgesamt jährlich 22 Millionen € für beide Kliniken.
- Ja, Herr Knöchel, aber dazu, Herr Lange, braucht man Konzepte, die zurzeit erarbeitet werden. Wir können uns gerne im Einzelnen über jede Hochschulklinik unterhalten, bezogen auf jede Baumaßnahme, die im Raume steht. Ich bin mittlerweile wirklich bestens unterrichtet.
- Es sind Baumaßnahmen; es ist vieles mehr. Wir brauchen dafür allerdings auch eine entsprechende Grundlage. Sie können davon ausgehen, wenn die Grundlagen geschaffen sind, werden wir uns als Landesregierung dafür entsprechend einsetzen.
In der Wirtschaftspolitik liegt das Hauptaugenmerk auf der weiteren Angleichung der wirtschaftlichen Entwicklung von Sachsen-Anhalt an die gesamtdeutsche Entwicklung.
Wie in der Schaffung der eigenen Rahmenbedingungen für die Wirtschaftseinheiten im Land liegt der Schwerpunkt bei Neuansiedlung und Gründung von Unternehmen. Fördermaßnahmen werden dabei konsequent auf Investitionen, Innovationen und Digitalisierung sowie auf gesellschaftspolitische Herausforderungen und die Anforderungen an ein modernes Unternehmen ausgerichtet.
Wir zielen mit unserer Politik darauf ab, die mittelständischen Unternehmen untereinander sowie mit den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu vernetzen, um sowohl ökonomische als auch wissenschaftliche Potenziale unseres Landes zu erschließen.
Mit dem Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt sollen dem Wirtschaftsminister dafür insgesamt mehr als 1 Milliarde € an Ausgabemöglichkeiten in seinen Einzelplänen 06 und 08 zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein ganz erheblicher Betrag.
Jetzt kommen wir zum Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. Im Rahmen des Einzelplanes 09 sind insbesondere die Förderungen gemäß dem Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, kurz GAK, hervorzuheben. Die GAK-Mittel im Kapitel 09 03 dienen als reine Landesförderung und als Ko-Finanzierung zu EUMitteln zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes.
In diesem Bereich ist das Klimaschutzprogramm, Landwirtschaft insbesondere, wegen der Trockenheitsperioden mit einem Ansatz von 11,5 Millionen € neu aufgenommen worden. Aber auch die Forstwirtschaft steht aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse in den Jahren 2017 und 2018
und teilweise auch noch im Jahr 2019 vor erheblichen Herausforderungen. Ich erinnere nur an die Sturmereignisse und an die Trockenheitsperiode.
Wegen der durch Extremwetter verursachten Folgen im Wald ist ein neuer Förderbestand in den GAK-Rahmenplan aufgenommen worden. Die finanziellen Mittel zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald sind daher massiv aufgestockt und auf einen Ansatz von 11,3 Millionen € erhöht worden.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die standortangepasste Landbewirtschaftung einschließlich Ökolandbau und Ausgleichszulagen für benachteiligte Gemeinden. Insgesamt gibt es auch in diesem Bereich einen deutlichen finanziellen Zuwachs.
Für den Einzelplan 15 möchte ich hervorheben, dass das Programm „Artensofortförderung“, mit dem die Artenvielfalt erhalten und gefördert werden soll, in Höhe von jährlich 5 Millionen € umgesetzt wird und im Bereich Hochwasserschutz, der ein wichtiges Ziel der Landesregierung bleibt, und im Bereich Wasserwirtschaft die Gesamtausgaben gesteigert worden sind.
Im Bereich Umwelt und Naturschutzverwaltung werden Landesmittel für Projekte zur Biodiversität in einer jährlichen Höhe von 90 000 € eingestellt. Damit werden Bundesmittel im Rahmen des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“ ergänzt.
Ferner sind die finanziellen Mittel für den Nationalpark Harz erhöht worden. Auch diese sind den letztjährigen Extremwetterereignissen geschuldet. Sie alle kennen die Bilder von dem extremen Borkenkäferverfall und -befall.
Insgesamt gibt es im Einzelplan 15 eine Steigerung der Gesamtausgaben von 10 Millionen € von 2019 zu 2020 und eine weitere Steigerung von 2 Millionen € von 2020 zu 2021. Das hört sich wenig an, aber die Haushalte haben unterschiedliche Volumina. Dabei kann auch eine Steigerung von 10 Millionen € schon ein ganz erheblicher Betrag ausmachen.
Wir kommen zum Ministerium für Justiz und Gleichstellung: Der Zuschussbedarf des Verwaltungshaushalts des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung außerhalb der Personalausgaben - man muss dazu sagen: auch überschaubar - liegt deutlich unter dem Niveau des Haushaltsjahres 2019, minus 7,3 Millionen €, bzw. 5,1 Millionen € gegenüber dem Jahr 2019. Daran sehen Sie schon, dass das MJ mit dem Einzelplan im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Menge dazu beigetragen hat, dass wir den Haushalt beschließen konnten. Noch einmal schönen Dank dafür.