Zum Haushaltsausgleich sind daher insbesondere im Haushaltsjahr 2021 gravierende Rücklageentnahmen notwendig; auch das will ich nicht verschweigen. Die allgemeine Rücklage wird in den Haushaltsjahren 2020/2021 vollständig aufgelöst. Es wird ein Betrag von 204 Millionen € entnommen. Darüber hinaus werden der Steuer
schwankungsreserve im Jahr 2021 insgesamt 378,4 Millionen € entnommen. Damit erfolgt ein Rücklagenverzehr in Höhe von insgesamt
Ich wiederhole an der Stelle erneut Altbekanntes: Rücklagen können nur einmal entnommen werden, einmal ausgegebene Rücklagen stehen für zukünftige Haushaltsgesetzgeber nicht mehr zur Verfügung. Insbesondere vor dem Hintergrund der immer noch günstigen Rahmenbedingungen für die Haushaltsjahre 2020/2021 aufgrund von im Wesentlichen gesicherten und moderat ansteigenden Steuereinnahmen und einem Niedrigzinsumfeld ist dies der größte Wermutstropfen des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021. Mehrausgaben in besonders wichtigen Bereichen werden nicht durch Minderausgaben an anderer Stelle kompensiert. Aus diesem Grund sind die Rücklageentnahmen zur Herstellung des Haushaltsausgleichs notwendig.
Bei allen optimistischen Personalzielen habe ich als Finanzminister kritisch auf die Kalkulation der erforderlichen Ausgaben achten müssen. Die aktuelle Arbeitsmarktsituation führt dazu - ich habe es bereits angedeutet -, dass sich die Ausschreibungsverfahren oft sehr langwierig gestalten. Das heißt, die Mittel für eine Einstellung müssen nicht bereits am Jahresanfang zur Verfügung stehen. Hinzu kommen Einsparungen, die sich aus vorzeitigen Abgängen ergeben.
Ich habe deshalb die Kalkulationsgrundlagen im Vergleich zur letzten Haushaltsaufstellung verändert: Neueinstellungen in den beiden kommenden
Jahren sind anstatt mit einem halben Jahreswert nur noch mit einem Vierteljahreswert berechnet worden.
Auch die Tatsache, dass die Vollzeitäquivalente in diesem Jahr nicht ausgeschöpft werden, habe ich berücksichtigt. Nach aktuellem Stand sind die VZÄ-Ziele zu 94,5 % ausgelastet. Für Sie einmal eine Zahl: Wenn wir sie ausgleichen wollten, dann hätten wir bis zum Jahresende noch 2 400 zusätzliche Einstellungen vorzunehmen, was sehr unrealistisch ist.
Deshalb habe ich die Ausgaben für die Neueinstellungen im aktuellen Jahr mit einem halben Jahreswert für das Jahr 2020 und mit 75 % des Jahreswertes für das Jahr 2021 kalkuliert. Die Nachbesetzung von Altersabgängen wird hingegen weiterhin vollumfänglich finanziert. Die veränderte Veranschlagung wird dazu führen, dass die Personalkosten in Höhe der tatsächlichen Bedarfe veranschlagt sind und gleichzeitig alle notwendigen und möglichen Neueinstellungen im Rahmen der VZÄ-Ziele realisiert werden können.
Meine Damen und Herren! Hier im Plenum beginnen heute die letzten regulären Haushaltsberatungen in dieser Legislaturperiode. Deshalb will ich auch einen Ausblick auf die kommende Legislaturperiode wagen. Das gestatten Sie mir als Finanzminister.
Die neue Landesregierung wird ebenfalls vor großen Herausforderungen stehen, wenn es darum geht, die Ausgabenwünsche mit den finanziellen Möglichkeiten des Landes in Einklang zu bringen.
Nach den mir vorliegenden Zahlen wird sich die Deckungslücke im Jahr 2022 bei ca. 1 Milliarde € bewegen und im Jahr 2023 bei rund 900 Millionen € liegen. Ich kann daher nur an alle Beteiligten, die dann Verantwortung tragen, appellieren, sich frühzeitig für diese Herausforderung konzeptionell zu wappnen.
Mit Rücklagen lassen sich keine Löcher in dieser Größenordnung mehr stopfen und Schulden zu machen wäre in diesen Zeiten das schlechteste aller Konzepte, nicht nur vermeintlich formal, weil es vor dem Hintergrund der grundgesetzlich bestimmten Schuldenbremse nur unter besonderen Bedingungen zulässig ist. Vielmehr ist es auch inhaltlich das schlechteste aller Konzepte, weil insbesondere schuldenfinanzierte konsumtive Ausgabenprogramme bei den Menschen im Lande zu Recht den Eindruck erwecken, dass manche Politiker beim Einsteigen in den Dienstwagen das seriöse Wirtschaften möglicherweise vergessen haben und dem süßen Gift der Verschuldung erliegen, wobei Geld plötzliche keine große Rolle mehr spielt. Es holt uns alles wieder ein.
sen, weil jeder im Land und auch hier im Saal ganz genau weiß, dass nach dem Rausch des Schuldenmachens nur der Kater der Konsolidierung folgen kann. Konzeptionelle Arbeit sieht anders aus. Die Effizienz, aber auch die Strukturen müssen hinterfragt werden.
In der Tat ist es meine Anregung, mit dieser eher technischen Fragestellung zu beginnen und eine Bewertung aller Abläufe und Programme der Landesverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Effizienz vorzunehmen. Sie kennen den Satz: Es mag effektiv sei, die Fliege an der Wand mit dem Hammer totzuschlagen, effizient ist es aber nicht.
Wenn ich also alle Abläufe und Programme in der Landesverwaltung auf ihre Effizienz hin hinterfragen möchte, dann bedeutet dies nicht die Unterstellung, hier würde falsche oder gar schlechte Arbeit geleistet bzw. hier würden falsche Politikstile verfolgt werden. Vielmehr geht es um die Frage, ob wir mit weniger Mitteleinsatz nicht die gleichen oder sogar bessere Erfolge erzielen können. Es gilt, Effizienzreserven zu bergen. Die Politik muss an dieser Stelle glaubwürdig sein. Deshalb lautet mein Rat an die neue Regierung, bei sich selbst zu beginnen und sich auch die Frage zu stellen, ob das Land schlechter verwaltet würde, wenn wir ein oder zwei Ministerien weniger hätten. Auch darüber muss man dann sicherlich sprechen.
Generell gilt für die Sozialausgaben, dass ihr Anstieg kaum bremsbar erscheint. Die Ausgaben etwa für die Sozial- und für die Eingliederungshilfe sind von 400 Millionen € im Jahr 2005 auf 750 Millionen € im Jahr 2018 gestiegen und sollen nach dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2021 noch einmal auf ca. 830 Millionen € steigen. In etwa 15 Jahren haben sich die Sozialausgaben also mal eben verdoppelt. Die Tendenz ist auch hierbei weiter steigend. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zum Beispiel, meine Damen und Herren, steht hierzu zum Glück in einem umgekehrten Verhältnis, und die Bevölkerungszahl nimmt ab. Es muss geschaut werden, ob wir noch weitere Effizienzreserven heben können.
Eine letzte Stellschraube, die ich ansprechen möchte, sind kleinteilige Förderprogramme. Es macht der Verwaltung fast genauso viel Arbeit, einen Fördermittelantrag mit einem Volumen von 500 € zu bescheiden wie einen Antrag mit einem Volumen von 5 Millionen €. Wer also bei der Verwaltung sparen will, der verschone sie mit MiniFörderprogrammen.
Erst wenn die Effizienzreserven gehoben sind, stellt sich die Frage nach politischen Schwerpunktsetzungen. Für mich steht der Zusammenhang fest: Je effizienter der Mitteleinsatz, desto mehr Schwerpunkte kann die Politik setzen.
nach der richtigen Schwerpunktsetzung nicht vorgreifen. Dieses ist zuerst die Aufgabe der nach dem Grundgesetz zur Beteiligung an der politischen Willensbildung berufenen Parteien. Die für richtig befundenen Schwerpunkte werden sich in den Wahlprogrammen wiederfinden.
Der Haushaltsplanentwurf 2020/2021, den ich hier heute vor dem Hohen Haus vorstellen durfte, ist ein Ausdruck der politischen Schwerpunkte der die Landesregierung tragenden Parteien. Das soll auch so sein; denn der Haushalt gilt zu Recht als in Zahlen geronnene Politik.
Ich wüsche Ihnen gute und erfolgreiche Beratungen und sichere Ihnen meine Unterstützung hierbei zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich hätte gern auch die Damen und Herren und die Jugendlichen des Vereins zur Förderung der Bildung aus Salzwedel hier recht herzlich begrüßt. Aber das ist bei den Haushaltsberatungen eben so. Sie sind sicherlich noch im Haus. Deswegen würde ich sie trotzdem auch hier begrüßen wollen.
und Herrn Bertkau, den Chef des Unternehmens T-Systems, das für unser Landesdatennetz zuständig ist. - Herzlich willkommen!
Werter Herr Minister, ich habe mehrere Fragewünsche vorliegen. Als erste Fragestellerin ist die Abg. Frau von Angern an der Reihe. - Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Finanzminister, ich habe eine Nachfrage zum Thema Haushaltsüberschüsse und zu einer Debatte, die wir schon zum vorangegangenen Haushaltsplan geführt haben, nämlich zu den Haushaltsüber
Wenn wir in den Haushaltsplan schauen, dann sehen wir, dass wir es bis jetzt auf 0 € geschafft haben. Im Jahr 2012 sind wir von einem Gesamtvolumen von ungefähr 230 Millionen € ausgegangen. Ich habe dazu zwei Fragen und eine dritte rhetorische Frage.
Von welcher Höhe gehen Sie bei den Haushaltsüberschüssen im Doppelhaushalt zugunsten der JVA Halle aus? Gehen Sie davon aus, dass die im Jahr 2012 veranschlagte Summe von 230 Millionen € noch der aktuellen Zeit entspricht, oder welche Mehrausgaben erwarten Sie? Die rhetorische Frage lautet: Wird das eher ein Thema für den Gesetzgeber in der nächsten Wahlperiode sein?
Ich fange von hinten an. Wir haben im Haushaltsjahr 2018 - ich habe es vorhin schon gesagt - nur einen Haushaltsausgleich hinbekommen, weil wir die Einnahmen und Ausgaben sozusagen reguliert haben, um es einigermaßen auszugleichen. Für das Jahr 2019 sind wir zuversichtlich, dass wir im Vollzug einen ausgeglichenen Haushaltsplan haben werden. Wenn überhaupt, dann werden wir nur ganz geringe Überschüsse haben. Das muss ich so deutlich sagen. Deshalb sind wir auch sehr vorsichtig, was die Jahre 2020 und 2021 betrifft.
Ich kann Ihnen noch nicht sagen, wie die Lage nachher sein wird. Das hängt sicherlich von vielen Themen ab. Ich nenne nur einmal das Thema Klimaprogramm. Sie sehen schon, dass sich kurzfristige Veränderungen ergeben können, die zu zusätzlichen Belastungen des Landes führen können und möglicherweise vom Bund nicht in der Größenordnung ausgeglichen werden, sodass ich heute sicherlich nicht in der Lage bin zu sagen, inwieweit es Überschüsse geben wird.
Ob der Bedarf, den Sie angesprochen haben, noch zutreffend ist, das kann ich im Augenblick wirklich nicht sagen. Das können wir vielleicht noch einmal gemeinsam sehen, inwieweit sicherlich ein höherer Bedarf besteht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Haushaltsplanentwurf wird heute erst eingebracht. Im Detail wird darüber noch diskutiert werden. Sie haben aber eine Aussage getroffen, ich sage einmal, eine globale Aussage, die die Kommunen betrifft, und zwar haben Sie gesagt, Sie konnten keine Kritik an der FAG-Masse vernehmen, die den Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Ich will Sie nur darauf hinweisen, dass zum Beispiel in der Gemeinde Hohe Börde, nicht weit weg von Magdeburg, Resolutionen beschlossen worden sind, von einigen Vertretungen, die den Inhalt haben, dass die Finanzierung der Kommunen nicht ausreicht. Ist das bei Ihnen nicht angekommen? - Das wäre meine erste Frage.
Die zweite Frage: Ich gebe Ihnen recht darin, wenn Sie sagen, dass die Verteilung ein weiteres Problem ist, die sicherlich überprüft und neu geordnet werden muss. Es geht doch aber vor allem darum, die Kommunen in Zeiten, in denen wir Tarifsteigerungen, Baukostensteigerungen und Verteuerungen in vielen Bereichen haben, auch einmal dynamisch mit finanziellen Mitteln entsprechend der Landesverfassung auszustatten.
Wenn Sie hier sagen, es sei okay, wenn die Summe fünf Jahre lang gleich bleibt, dann frage ich Sie, wie sollen denn die Kommunen die Tarifsteigerungen und die Steigerungen in den verschiedenen Bereichen, die ich gerade genannt habe, ausgleichen, wenn sich die Summe nicht erhöht.
Ich will Ihnen sagen, dass die FAG-Masse schon einmal bei 1,7 Milliarden € lag. Das sollten Sie schon bedenken, wenn Sie so etwas sagen. - Danke.