Für jeden ist etwas dabei, und meistens ist es nicht nur ein Geschenk, sondern es sind mehrere. Alle Geschenke glänzen und sind schön verpackt. Doch genau wie zur Weihnachtszeit besteht immer das Risiko, dass die Geschenke nach dem Auspacken durch die Familie zu einem unangenehmen Weihnachtsabend führen. In unserem Fall können die in Papier gegossenen Geschenke dazu führen, dass nicht nur der Weihnachtsabend, sondern die nächsten Jahre für SachsenAnhalt trist werden, wenn ich an die Risiken denke, die wir im Haushaltsplanentwurf versteckt haben.
Darum lassen Sie uns gemeinsam - das ist heute mein Aufruf - in den Haushaltsverhandlungen daran arbeiten, dass neben dem Weihnachtsabend auch die nächsten Jahre für die SachsenAnhalter schön und vor allem ausfinanziert werden.
Herr Szarata, Sie haben Ihre Redezeit tatsächlich nicht ganz ausgenutzt, aber wir haben noch die Chance, daran etwas zu ändern. Herr Farle hat sich mehrfach gemeldet. - Er zieht jetzt zurück. Die Chance ist verpasst. Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich möchte die Regularien jetzt nicht noch einmal erläutern. Es dürfte jedem klar sein, dass die Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen werden sollen. Mitberatend werden alle Ausschüsse bis auf den Petitionsausschuss beteiligt.
Dann können wir darüber abstimmen. Wer die Gesetzentwürfe, wie vorgeschlagen, an die Ausschüsse überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Gib es Stimmenthaltungen? - Nein. Gibt es Gegenstimmen? - Diese gibt es auch nicht. Damit sind die Gesetzentwürfe einstimmig an die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Wir können nunmehr als Parlament unsere Aufgabe wahrnehmen und in die Haushaltsberatungen in den Ausschüssen einsteigen. Damit ist Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.
Berichterstatter ist der Kollege Bommersbach. Er kann erstens nach vorn kommen und erhält zweitens jetzt das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ihnen liegt in Drs. 7/5380 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zur Entlastung der Landesregierung, des Landesrechnungshofes sowie der Landtagspräsidentin für das Haushaltsjahr 2016 vor. Basis für die Entlastung ist der Antrag des Ministeriums der Finanzen in Drs. 7/2268 vom 3. Januar 2018, die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016 betreffend. Grundlage für die Entlastung waren darüber hinaus der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2017 - Teil 1 - in Drs. 7/2037 vom 27. Oktober 2017, der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2017 - Teil 1 - vertraulicher Teil - in Drs. 7/2038 vom 27. Oktober 2017 und der Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2017 - Teil 2 - in Drs. 7/3097 vom 22. Juni 2018.
Der Ausschuss für Finanzen hat den Unterausschuss Rechnungsprüfung mit der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung beauftragt. Das Ministerium der Finanzen hat dem Landtag und dem Landesrechnungshof die auf der Grundlage des Haushaltsgesetzes 2015/2016 und des Nachtragshaushaltsgesetzes 2015/2016 aufgestellte Haushaltsrechnung für das Jahr 2016 zugeleitet.
Die Haushaltsrechnung bildet zusammen mit den Teilen 1 und 2 des Jahresberichtes des Landesrechnungshofes 2017 die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung und der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtages.
mächtigungen sowie in Abschnitt B das Vermögen und die Schulden und damit alle Angaben, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die Rechnung des Landes prüft der Landesrechnungshof. Er berichtet darüber dem Landtag und unterrichtet gleichzeitig die Landesregierung. Der Landtag beschließt über die Entlastung der Landesregierung auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen.
Die Rechnung des Landesrechnungshofes haben der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen sowie ich als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung geprüft.
28. November 2019 in zehn Sitzungen mit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2016. Zu diesem Zeitpunkt lagen dem Unterausschuss auch die Stellungnahmen der Landesregierung zu den Teilen 1 und 2 sowie zum vertraulichen Teil des Jahresberichtes des Landesrechnungshofes 2017 vor.
Der Unterausschuss Rechnungsprüfung erarbeitete im Ergebnis seiner Beratungen eine Beschlussempfehlung für den Ausschuss für Finanzen. Dieser übergeordnete Ausschuss befasste sich in der 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 mit dieser Beschlussempfehlung und stimmte ihr mit 10 : 0 : 2 Stimmen zu.
Ich möchte Ihnen die Einzelheiten des Beratungsverlaufs ersparen und bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung zur Jahresrechnung. - Herzlichen Dank.
Das war die Berichterstattung. An sich haben wir vereinbart, keine Debatte zu führen. Es wurde aber ein Redebedarf von Frau Heiß angemeldet. Sie hat jetzt das Wort. - Bitte sehr.
Vielen Dank. - Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade mehr als vier Stunden lang über die künftigen Haushalte gesprochen. Was wir aber nicht tun, ist, über die Haushalte zu sprechen, die wir hier bereits verabschiedet haben, und darüber, was die Landesregierung damit gemacht hat.
Dabei sind die Prüfungen des Landesrechnungshofes immer noch aktuell, wie der Verkauf von Domänen des Landes, die Förderung von Sportinternaten und die Probleme mit den Weiterbildungsstudiengängen an den Hochschulen zeigen. Diese Themen werden uns auch in der aktuellen Haushaltsdebatte beschäftigen.
Mit dem Beschluss, der heute hier gefasst werden soll, entlastet das Parlament die Regierung für das Agieren in einem kompletten Haushaltjahr. Uns fehlt das Verständnis dafür, dass dieser Punkt von den meisten Fraktionen in diesem Parlament nicht als beratungswürdig angesehen wird. In früheren Jahren haben wir dazu eine Fünfminutendebatte geführt. Im vergangenen Jahr war es erstmals eine Dreiminutendebatte.
Verehrte Kollegen! Dieses Plenum ist dafür da, öffentlich und nachvollziehbar über unser politisches Handeln zu sprechen.
Die Öffentlichkeit ist auch wichtig, damit uns die Landesregierung nicht auf der Nase herumtanzt. Wie oft hatten wir im Rechnungsprüfungsausschuss Referenten sitzen, die schlecht vorbereitet waren und unsere Fragen nicht beantworten konnten? Oder man hielt es in der Verwaltung nicht für nötig, uns vorab schriftlich zu informieren, oder stellte gar, wie das Kultusministerium, das gesamte Prozedere infrage. Es gab auch Hausleitungen, wie im Verkehrsministerium, denen offenbar vollkommen egal war, was der Ausschuss fordert, beispielsweise zum Masterplan Verkehr.
Solche Dinge gehören in die Öffentlichkeit. Die Wertschätzung für die Arbeit des Landesrechnungshofes gehört in die Öffentlichkeit. Öffentlichkeit verdient auch das Handeln der Landesregierung. Wir müssen öffentlich darüber sprechen, wie sie nach Gusto die Gesetze ändern will, die sie als störend empfindet und nicht einhalten will. Ihre Änderungsvorschläge zum Schulgesetz und zum Gesetz über die Steuerschwankungsreserve im gerade eingebrachten Haushaltsbegleitgesetz
Der Rechnungshof monierte im Jahresbericht zu Recht, dass beispielsweise die Zuschüsse für den ÖPNV zu lange nicht evaluiert wurden. Kenia schaffte die Evaluationspflicht mit der Novellierung des ÖPNV-Gesetzes einfach ab. Im Landesrechnungshof biss man derweil sicherlich in eine Tischkante.
Die Menschen im Land würden sich sicherlich darüber freuen, einfach einmal die Regeln ändern zu können, die sie gerade gebrochen haben. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir über die Haushaltsrechnung sprechen. Weil uns dieses Thema so wichtig ist und wir unsere Verantwortung wahrnehmen, beantragen wir hiermit eine Einzelabstimmung über die sieben Punkte in der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.