Beispiel 2. Die Stadt Halle erhält mit der Kommunalpauschale 7,58 Millionen €. Nach dem Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus 2019 würde Halle nur 3,45 Millionen € erhalten. Unter dem Strich sind es für Halle also 4,1 Millionen € mehr.
Die Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen erfolgt nicht nur durch das Finanzausgleichsgesetz und die neue Kommunalpauschale, sondern auch durch die weiteren Leistungen des Landes an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes.
Hierfür sind im Haushaltsplanentwurf deutliche Steigerungen zu verzeichnen. Während nach dem Haushaltsplan 2019 die Zahlungen des Landes an die Kommunen insgesamt, also innerhalb und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes, bei rund 3,24 Milliarden € liegen, sind für die Jahre 2020 und 2021 jeweils rund 3,52 Milliarden € vorgesehen.
Auch wenn von diesem Anstieg ca. 170 Millionen € die mit diesem Haushalt erstmals veranschlagten KdU-Mittel ausmachen, bedeutet dies immer noch einen weiteren Anstieg um rund 100 Millionen € jährlich für andere Zwecke. Dazu gehören zum Beispiel die Verdoppelung der Zahlungen für die Gemeinschaftsaufgaben auf ca. 46 Millionen €, für beide Jahre betrachtet. Weiterhin steigen die freiwilligen Leistungen des Landes um 13 Millionen € in den Jahren 2020 und 2021, die wir ja auch noch zu berücksichtigen haben.
Zu den Personalausgaben. Wenn wir allein sehen: 3,5 Milliarden € für die kommunale Familie, haben wir im Ergebnis für die Jahre 2020 und 2021 mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt insgesamt Personalausgaben, ein
4,3 Milliarden € vorgeschlagen. Mehr als ein Drittel des gesamten jährlichen Haushalts ist in den Personalhaushalt eingeflossen.
Wenn Sie sich allein anschauen: 4,3 Milliarden € und 3,5 Milliarden €, dann sind wir schon bei 7,8 Milliarden €. Sie sehen die Spielräume, die dann noch bis zu einem Haushaltsvolumen von 12 Milliarden € verbleiben. Aber dazu werde ich im Einzelnen noch einiges ausführen.
Zurück zu den Personalausgaben. Auch dies ist eine Schwerpunktsetzung, die mit dem Koalitionsvertrag gewollt ist.
Ich erinnere nur an die im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielzahlen für Lehrkräfte, an denen wir festhalten, um die Unterrichtsversorgung zu sichern. Das drückt sich auch in Zahlen aus. Für die Personalausgaben an den allgemeinbildenden Schulen haben wir für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt 2,44 Milliarden € etatisiert.
Die Landesregierung hat sich entschlossen, grundsätzlich die VZÄ-Ziele zum 31. Dezember 2019 fortzuschreiben. Davon abweichend ist das Koalitionsziel von 6 400 VZÄ im Polizeivollzug und das Feinkonzept zur Personalstrategie in der Justiz vollständig umgesetzt worden. Beide
sichtigt worden. Wenn man das hört, denkt man, das kann ja gar nicht viel sein. Ich will einmal ausführen, was das insgesamt heißt.
Die VZÄ-Ziele für den Zensus werden von ca. 13 VZÄ im Jahr 2019 auf 67 VZÄ im Jahr 2020 und auf 78 VZÄ im Jahr 2021 erhöht. Damit stellen wir im Vergleich zu 2019 insgesamt 54 VZÄ mehr für den Zensus zur Verfügung. Das Ganze steigert sich im Jahr 2021 noch einmal um weitere 11 VZÄ.
Ich weise darauf hin, dass diese Einstellungen gemäß der temporären Natur der Aufgabe nur befristet erfolgen sollen, aber es sind insgesamt Spielräume geschaffen worden, um auch Sondertatbestände zu berücksichtigen.
Insgesamt werden die Vollzeitäquvivalentziele von aktuell 43 492 VZÄ auf 43 840 VZÄ zum 31. Dezember 2021 steigen.
Die Ausgaben für die Finanzierung der VZÄ-Ziele, dazu die Umsetzung der Tarif- und Besoldungserhöhung von 3,2 % im Jahr 2019, 3,2 % im Jahr 2020 und 1,4 % im Jahr 2021 machen insgesamt eine Steigerung von mehr als 600 Millionen € gegenüber dem Jahr 2018 aus.
Meine Damen und Herren! Ich höre immer wieder die Kritik: Es ist noch nicht ausreichend. Der Finanzminister steht ja immer in der Kritik, dass er sagt, es würden Äpfel und Birnen miteinander verglichen. Aber ich kann Ihnen sagen: Schauen Sie in die anderen Länder, schauen Sie in die Länder, die mit uns gut vergleichbar sind, zum Beispiel ein Land wie Brandenburg, aber auch ein Land wie Schleswig-Holstein. Dann werden Sie feststellen, dass unsere VZÄ-Ziele, bezogen auf 1 000 Einwohner - ich weiß, das kann man alles unterschiedlich sehen -, weitaus höher sind als in diesen Ländern.
Auch wenn Sie in den Bereich der Polizei, in den Bereich der Lehrerschaft hineinschauen und insgesamt Vergleiche ziehen, dann werden Sie sehen, dass die VZÄ-Ziele sehr, sehr gut ausgestattet sind.
Nun kommen wir zum Nachwuchs. Die Sicherung unseres Nachwuchses ist der Landesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Arbeitsmarktsituation ein besonderes Anliegen. Frühzeitig Fachkräfte zu binden heißt zunächst, in deren Ausbildung zu investieren. Daher soll die Anzahl der auszubildenden Anwärter und Referendare weiter steigen. Neben den Fachlaufbahnen in der Polizei, in der Justiz, in der Finanzverwaltung und in den Lehrämtern sowie in den technischen Facheinrichtungen wird künftig mehr in die Ausbildung in der allgemeinen Verwaltung investiert werden. Insgesamt sollen schon im kommenden Jahr in den Behörden und Einrichtungen des Lan
Klar ist aber: Die Hauptgründe, warum es aktuell so schwer gelingt, ausreichend Bewerber zum Beispiel bei den Lehrkräften zu finden, sind der leergefegte Absolventenmarkt und der deutlich härter gewordene Wettbewerb um die besten Köpfe zwischen den Bundesländern und manchmal auch zwischen Bund, Ländern und Kommunen und nicht das fehlende Geld.
Vielleicht noch etwas zu den Ausbildungen. Ich selbst bin ja ein großer Befürworter der landeseigenen Ausbildung auch im allgemeinen Verwaltungsdienst. Da haben wir aus meiner Sicht wirklich einen großen Bedarf, insbesondere mit der kommunalen Familie. Ich denke mir, auch diesbezüglich haben wir noch einiges zu tun. Vielleicht schaffen wir es noch in der laufenden Legislaturperiode, hierfür Lösungen zu finden, um ähnlich wie in der Steuerverwaltung, wo wir zusammen mit zwei anderen Ländern, mit Berlin und mit Brandenburg, in Königs Wusterhausen die Ausbildung für - ich nenne einmal den alten Begriff - den mittleren und den gehobenen Dienst durchführen.
Ich denke mir, es ist sicherlich wichtig, noch einmal darüber nachzudenken, ob wir ähnliche Voraussetzungen im Verbund mit anderen Ländern auch für die allgemeine Verwaltung schaffen könnten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich Ihnen nunmehr einen Überblick über die im Einzelnen von den Ministerien mit dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt weiter finanzierten Vorhaben geben. Ich bitte vorab um Nachsicht, weil ich Ihnen einige Zahlen nicht ersparen will und kann.
Kommen wir zur Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. Vom 1. November 2020 bis zum 31. Oktober 2021 wird Sachsen-Anhalt, wie Sie wissen, turnusmäßig die Präsidentschaft des Bundesrates übernehmen. Damit verbunden ist unter anderem die Ausrichtung der offiziellen Feier zum Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2021. Hierfür sind im Haushalt der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur beim Einzelplan 02 insgesamt rund 5 Millionen € eingeplant.
Diese Feier soll in Halle stattfinden. Wer sich einmal in der Vergangenheit die Feiern in den anderen Bundesländern angeschaut hat, der wird zu dem Ergebnis kommen - wir haben es noch einmal um 500 000 € auf 5 Millionen € aufgestockt -, dass dieser Betrag wirklich erforderlich ist. Es ist ein enormer Aufwand. Aber ich denke, der Aufwand lohnt sich für das Land. Das Land kann sich in den Fall wirklich darstellen, und zwar positiv darstellen. Das ist auch eine Imagekampagne für
das Land. Dafür sollte man das Geld entsprechend einsetzen und alles dafür tun, dass sich das Land am 3. Oktober 2021 so optimal wie möglich darstellen kann.
Im Kulturbereich haben wir die Aufwendungen für die Landeskulturstiftung, die Theater- und die Orchesterförderung, die institutionell geförderten Vereine und Verbände, aber beispielhaft auch die Förderung musealer und der UNESCO-Projekte zu nennen.
Für die Digitalisierung im Kulturbereich, zum Beispiel für Maßnahmen zur Digitalisierung von Kunst- und Kulturgut sowie für die Entwicklung innovativer digitaler Inhalte in den Kultureinrichtungen, sind für das Jahr 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 400 000 € und für 2021 in Höhe von 300 000 € vorgesehen.
Insgesamt steigt im Kulturbereich der Ausgabenbedarf im Jahr 2020 gegenüber dem Plan 2019 um 12,2 Millionen €. Das ist, denke ich mir, ein Zeichen dafür, dass wir auch etwas für die Kultur gemacht haben und es auch weiterhin tun werden.
Kommen wir zum Innenministerium. Im Geschäftsbereich des Innenministers stellt der anstehende Zensus ein großes Thema dar, das im Haushaltsplanentwurf besonders berücksichtigt wurde. Ich habe es bezüglich der Personalansätze schon im Einzelnen dargestellt.
Selbstverständlich sollen nach unserer Planung auch die anderen großen Themen dieses Ressorts nicht zu kurz kommen. Bei der inneren Sicherheit habe ich zur Umsetzung des Koalitionsvertrages, zum Personalaufwuchs bei der Polizei, bereits ausgeführt, dass wir die Zahl 6 400 sicherstellen werden, sodass die Polizeipräsenz nach außen entsprechend erkennbar wird und der Bürger sieht, dass für die innere Sicherheit etwas getan wird.
Hierfür ist natürlich ebenso wie in der Vergangenheit auch eine sächliche Ausstattung der Polizei erforderlich, die in den Planungen berücksichtigt wurde.
Im Asylbereich soll auf der einen Seite weiter an der Umsetzung des Unterbringungskonzeptes gearbeitet werden, während auf der anderen Seite auch am integrierten Rückkehrmanagement mit der Herrichtung einer Abschiebeeinrichtung in Dessau-Roßlau weiter geplant wird und ab 2022 gebaut werden soll.
Zum Sozialministerium. Mit Gesamtausgaben von ca. - die Zahl hören Sie sich wirklich noch einmal an - 1,85 Milliarden € trägt das Sozialministerium die Verantwortung für den größten Facheinzelplan. Hierbei ist die Sozial- und Eingliederungshilfe mit insgesamt 798,2 Millionen € die größte Ausgabenposition im Einzelplan 05 und sie steigert sich von 2020 auf 2021 noch einmal auf 827,9 Millionen €.
Der Zuschuss steigt in diesem Bereich im Jahr 2020 um 52,6 Millionen € gegenüber dem Haushalt 2019 und im Jahr 2021 noch einmal um weitere 19,7 Millionen €.
Bei den Summen merken Sie, wie hierbei die Bedarfe nach oben gehen und wie diese heftig steigenden Bedarfe unsere Möglichkeiten an anderen Stellen stark einschränken.
Prägend für den Einzelplan 05 sind auch die Ausgaben des Landes für die Kindertagesbetreuung. Um weitere 30,6 Millionen € gegenüber 2019 auf nunmehr 431,1 Millionen € steigen sie im Haushaltsplanentwurf 2020 und im Jahr 2021 nochmals um 13,8 Millionen € auf 444,9 Millionen €. Die Mehrausgaben sind begründet in einer gestiegenen Anzahl betreuter Kinder, in der Anpassung an aktuelle Tarife und weiterhin durch die Novellierung des KiFöG.
Maßnahmen wie die ab 1. August 2019 erhöhten Personalschlüssel gelten erstmals für ein ganzes Jahr und es erfolgt erstmals eine höhere Erstattung der Kostenbeiträge für die neue Geschwisterermäßigung.
Ich wünsche mir an dieser Stelle mehr gemeinsames Wahrnehmen und mehr gemeinsames Werben für die im Vergleich zu westdeutschen Bundesländern hervorragende Kindertagesbe
treuung, die wir uns auch wirklich ordentlich Geld kosten lassen. Das sollte man einmal auch nach außen deutlich kundtun.