Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Knöchel, ich war auf den Vortrag ein bisschen gespannt. Ich will gleich voranstellen, dass wir in der Fraktion vereinbart haben, einen Antrag auf Überweisung in den Finanzausschuss zu stellen. Das tue ich hiermit. Das liegt aber nicht daran, dass der Antrag so sonderlich toll gelungen ist - er ist nämlich ein wenig, sagen wir einmal, inkonsistent -, sondern weil Sie den einen oder anderen Punkt ansprechen, von dem wir sagen, der ist es durchaus wert, einmal etwas näher besprochen zu werden.
Zu Punkt 1. Es stellt sich die Frage: Macht es Sinn, verschiedene Steuersätze für Dinge wie privat genutztes Eigentum und sonstigen Grunderwerb zu haben? Dazu gibt es in der Koalition einen gewissen Dissens, aber das wäre, wie gesagt, eine Frage, die im Ausschuss zu besprechen wäre.
Die Punkte 2 und 3 haben mich etwas irritiert. Ja, es macht irgendwie Sinn, darüber nachzudenken, ob der Übergang von Grundstücken, die von der Kommune - der Minister hat recht, für das Land könnte man die Frage auch stellen - an kommunale Gesellschaften gegeben werden oder umgekehrt, dann in welcher Reichweite tatsächlich steuerbefreit ist. Ja, es macht auch immer Sinn, Steuerschlupflöcher zu schließen. Das ist überhaupt keine Frage.
Aber was, bitte schön, hat das mit dem Ziel der Antragstellerin zu tun, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, die Grunderwerbe mit dem Ziel tätigen, das erworbene Grundvermögen zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen? Irgendwie habe ich das Gefühl, da kamen die Überschrift und der erste Punkt, dann war das ein bisschen wenig und dann schreiben Sie eben noch irgendwelche anderen Sachen dazu.
Das zweite Argument, warum Ihr Antrag ein wenig schwach daherkommt - deshalb sehen Sie es auch als Akt der Gnade, dass wir das heute Abend und nicht morgen in der Primetime bespre
chen -: Sie sagen, Sie wollen das Grunderwerbsteuergesetz ändern, und zwar weil Ihnen die Verfassung in § 105 nicht eindeutig genug ist. Darin stört Sie das Wort Steuersatz. Weil das in der Einzahl steht, ist für Sie offen: Darf es nur e i n Satz sein oder sollen es mehrere Sätze sein? Wenn man daran tatsächlich Zweifel hat, kann man das natürlich ändern. Gesetze sind änderbar. Aber dann reicht es nicht, das Grunderwerbsteuergesetz zu ändern; denn das bricht niemals die Verfassung.
Wenn das offen ist, dann hätten Sie den Antrag stellen müssen: Bitte, liebe Landesregierung, machen Sie doch eine Initiative, um das Grundgesetz zu ändern. Denn dann müsste auch dort das Wort Steuersätze hinein.
Ansonsten können wir uns über das eine oder andere im Ausschuss unterhalten - „wir“ ist eigentlich relativ. Da oben auf dem Antrag „Wohnen“ stand, darf ich heute reden, aber das werden im Finanzausschuss dann die Kolleginnen und Kollegen machen, die dort die Fraktion vertreten. Dort werden wir auch den Bericht zu den Verhandlungen auf der Bundesebene entgegennehmen, den der Minister gerade angesprochen hat. Dann schauen wir einmal, ob wir aus dem Antrag tatsächlich noch etwas machen können.
Vielen Dank, Herr Dr. Grube. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Knöchel gesehen. - Sie haben das Wort, bitte.
Nur eine kurze Anmerkung. Herr Grube, ich danke Ihnen dafür, dass Sie hier zumindest klargestellt haben, dass es kein Versehen der parlamentarischen Geschäftsführer war, sondern offensichtlich der Akt, einen missliebigen Antrag der Opposition in die späten Abendstunden zu verschieben.
(Rüdiger Erben, SPD: Das ist doch Quatsch! - Zuruf von der AfD: Das geht auch so, Herr Knöchel! - Zurufe von der CDU)
Zu Punkt 2. Die Diskussion, die Sie hier gerade zur Verfassung geführt haben, ist in der Steuerrechtsliteratur relativ eindeutig geklärt. Dort wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, einen Steuersatz auf der Ermächtigungsgrundlage des § 11 festzulegen. Das ist verfassungsrechtlich völlig geklärt. Das Grundgesetz muss an dieser Stelle nicht geändert werden.
Der Satz, der im Grunderwerbsteuergesetz steht - oder seien es zwei -, kann dann von den Ländern nach den Tatbestandsmerkmalen gestaltet werden, die sich aus dem Grunderwerbsteuergesetz
Herr Knöchel, ich merke - wir duellieren uns hier nicht oft -, humoristische Bemerkungen sind nicht so das Ihre. Ich werde das bei zukünftigen Wortmeldungen berücksichtigen.
Vielen Dank, Herr Dr. Grube. - Für die AfD-Fraktion spricht als nächster Debattenredner der Abg. Herr Büttner. - Nein, das hat sich geändert, okay. Dann spricht nun Herr Tobias Rausch. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde von dem Herrn Minister und von Herrn Grube jetzt schon viel gesagt. Das einzig Sinnvolle, was wir hier besprechen können und was auch wirklich gut ist, ist Punkt 1 des Antrages.
Um es kurz zu machen: Ihren Antrag lehnen wir ab. Der Regierungsentwurf im Bundestag sieht verschiedene Einzelmaßnahmen vor, die in der Hauptsache Punkt 3 Ihres Antrages betreffen. Die Möglichkeiten der Umgehung der Einrichtung der Grunderwerbsteuer durch Sharedeals sollen eingedämmt werden.
Die Besonderheit dieses Erwerbsvorganges besteht darin, dass nicht das Grundstück als Wirtschaftsgut verkauft wird, sondern die Gesellschafteranteile. Dabei werden die Haltegrenzen exakt ausgenutzt, um die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Die faktische Grundstücksübertragung mittels Sharedeals ist aber in Sachsen-Anhalt eigentlich nicht Kern des täglichen Geschäfts. Bei der zivilrechtlichen Übertragung des Grundstückes ist es nicht immer gerechtfertigt, aber bei Großprojekten ist es durchaus sinnvoll.
Es bedarf auf der Bundesebene unter diesem Punkt einer Änderung bei den Haltegrenzen, nämlich einer Begrenzung auf 10 %, und einer Verlängerung der Frist auf zehn Jahre. Aber das ist, wie bereits gesagt wurde, eine Angelegenheit des Bundes. Darüber können wir hier im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht entscheiden.
Nach aktueller landesspezifischer Regelung gibt es aber folgende Zahlen, die aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage hervorgehen: Im Jahr 2009 hat die Landesregierung Mittel in Höhe von 69 Millionen € durch die Grunderwerbsteuer ein
genommen, im Jahr 2012 waren es 80 Millionen € und im Jahr 2018 sage und schreibe 186 Millionen €. In den letzten sechs Jahren sind die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer also um mehr als 100 Millionen € gestiegen. Also bedarf es auch keiner Erhöhung der Grunderwerbsteuer. - Dies schon einmal vorweg an die Koalitionsfraktionen. Die Grunderwerbsteuer spült also genug Geld in die Landeskassen.
Dieses kommt aber bei dem Erwerber von Wohneigentum nicht an. Das ist ein wichtiger Punkt, den Sie ansprachen. Man könnte sagen, okay, man findet eine Lösung, um das irgendwie zu fördern. Aber so, wie Sie es in den Antrag geschrieben haben, ist es nicht hinreichend differenziert. Wie lange soll das, wenn man das erwirbt, bleiben? Ab wie viel Prozent soll das gelten und über welche Summe sprechen wir dabei?
Insofern ist eine Überweisung in den Ausschuss okay. Dem Antrag stimmen wir zu, wenn es die Koalition so will. Ansonsten - ich will die Gelegenheit gleich nutzen -: Wenn die Koalition die Grundsteuer auf 6,5 % erhöhen will - -
- Das kommt nicht? Das sagen Sie! In der Zeitung habe ich etwas anderes gelesen. Wir warten ab, wie sich die Koalition einigt.
Wenn es so kommen sollte, wäre es natürlich eine Abzocke für Bauwillige und hätte rein gar nichts mit der Stärkung von Wohneigentum zu tun. Wie gesagt, Ihr Antrag ist unausgegoren. Eigentlich wollten wir ihn ablehnen. Einer Überweisung würden wir trotzdem zustimmen. Dann können wir uns einmal intensiv mit dem Thema Wohneigentum und wie man es gewinnen kann, beschäftigen und mit der Frage, was die wirklichen Gründe dafür sind, dass sich so viele Menschen kein Wohneigentum leisten können. Das hat nämlich nichts mit der Grunderwerbsteuer zu tun, unabhängig davon, ob Sie diese um einen Prozentpunkt senken oder nicht. Die wirklichen Gründe dafür erkläre ich Ihnen sehr gern.
Vielen Dank, Herr Abg. Rausch. Ich sehe keine Fragen. - Der nächste Debattenredner ist der Abg. Herr Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.
Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst zu der Frage der Verlegung. Mir hat man gesagt, es wäre mit der Fraktion DIE LINKE abgestimmt, das sei über die parlamentarischen Geschäftsführer so gelaufen. Mir
Der Antrag selbst hat so seine Tücken. Ich beginne einmal mit den kritischen Passagen und steigere meinen Enthusiasmus dann nach hinten hinaus.
Unter Punkt 1 soll eine ermäßigte Grunderwerbsteuer bei selbstgenutztem Wohneigentum entstehen. Das Ziel, die Förderung von Wohnungsbau, ist aller Ehren wert, das Mittel ist aber, meine ich, ziemlich untauglich. Zunächst muss man sich bei solchen Förderungen immer die Frage stellen, ob es etwa Mitnahmeeffekte gibt, also konkret - denn das ist der Anlass -: Wie viele Wohnprojekte werden durch eine nicht geminderte Grunderwerbsteuer derzeit verhindert?
Sie sagten selbst, dass der Unterschied zwischen den 3,5 % in Sachsen und den 6,5 % in Thüringen nicht zu einem Effekt führt, den man sehen kann. Es gibt keine Steuerungswirkung, obwohl die Steuer in Thüringen fast doppelt so hoch ist. Ich meine, das ist faktisch so. Wenn wir den Wert - Sie haben nichts Konkretes gesagt - deutlich senken würden, hätte man null Wohnungen mehr. Es würde nicht schneller Wohnungen geben, aber Sie werden natürlich Millionen an Einnahmenverlusten aus der Steuer haben. Das ist, meine ich, ein Mitnahmeeffekt von fast 100 %. Das erscheint mir wenig sinnvoll.
Wenn man sagt, dieses Geld soll dafür verwendet werden, dann kann ich mir vorstellen, dass man dann gezielte Förderungen vorsieht und sagt: Für Kinderreiche machen wir mehr, oder für sozialen Wohnraum, für Barrierefreiheit oder was auch immer.
Das ist natürlich denkbar. Aber so ist es ein reiner Mitnahmeeffekt, der am Markt nichts bewirken wird.
Ein, zwei weitere Pünktchen seien noch angemerkt. Die Ermäßigung würde, wenn man sie so vornehmen würde, wie es in Ihrem Antrag steht - ich glaube, mündlich haben Sie dazu mehr ausgeführt -, in absoluten Beträgen natürlich eher hochpreisigen Vorhaben zugutekommen. Die Villa erfährt dann eine Kostendämpfung, und zwar sogar recht erheblich, nominal ausgedrückt. Der soziale Wohnungsbau durch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist hierbei nicht auf dem Schirm, weil die Wohnungen nicht selbst genutzt werden. Das finde ich nicht sinnvoll.
solchen durchaus gut gemeinten Vorhaben. Wenn man das so regeln würde wie vorgeschlagen, werden Sie eine Verwaltung brauchen, die überprüft, ob auch tatsächlich Wohnraum geschaffen wird, also gebaut wird, und wer darin wohnt; denn das muss ja selbst genutzt werden. Man muss also ganz konkret feststellen, wer das ist.
Sie brauchen dann Regeln zu den Fristen: Bis wann muss gebaut werden? Wie lange muss die Nutzung bestehen? Außerdem braucht es Regeln zu Grenzfällen, zur Untervermietung, zu anteiliger gewerblicher Nutzung usw. Es entsteht also wirklich ein ganzer Komplex an Fragen, die man mit solchem steuerlichen Kram aufwirft - im Gegensatz zu der jetzt sehr klaren Regelung. Das ist, finde ich, ein deutlicher Nachteil, den es zu bedenken gilt.
Nun ist meine Redezeit gleich zu Ende. Ich wollte aber noch etwas Lobendes sagen, insofern überspringe ich jetzt einmal einige Punkte.
Zu Punkt 2. Okay, hier kann ich mir vorstellen, dass es dazu Regelungsbedarf gibt, wenn es da Lücken gibt. Der Herr Minister ist darauf eingegangen, dass es dazu eine Regelung gibt. Wirtschaftliche Tätigkeit - wieso sollte das jetzt anders sein, nur weil es kommunal ist? Dann müsste man schauen. Wenn es da eine Lücke gibt, bin ich bei Ihnen.