- Nein, nicht Sie. Ich rede über die AfD. Hören Sie doch einmal richtig zu. Haben Sie etwas in den Ohren? - Es ist schwer, zu dieser Stunde zu folgen. Ich weiß schon. Das ist schon klar.
Deshalb ist es wichtig, dass wir nicht darauf hereinfallen und klar benennen, dass das, was die AfD hier fordert, keine Lösung für das Problem auch nur eines einzigen vom Deponiebau betroffenen Bürgers ist. Das hilft nicht. Das geht nicht. Das löst kein Problem. So weit, so gut.
Sie haben ein weiteres Problem angesprochen. Das hören wir von jeder Bürgerinitiative und das ist nun auch eine berechtigte Sorge. Sie haben es angesprochen: der Müllimport. Mich stört es auch, wenn Müll von Hamburg, Italien oder sonst woher nach Sachsen-Anhalt verbracht und hier abgekippt wird. Ich möchte nicht in einer Müllhalde Europas leben. Vor dem Hintergrund des Europarechts ist es die Frage bei DK 0 und DK I: Wie sind Ihre Vorschläge? Können wir diese Müllimporte von Abfällen, die den Deponieklassen 0 und I zugeordneten werden, verhindern?
Hierzu müsste man das Firmengeflecht eines Unternehmens, das solche Kapazitäten für gewöhnlich beantragt, genauer betrachten. Dann erkennt man, von wo welche Müllmengen nach Sachsen-Anhalt gefahren werden und wo sie abgeladen werden. Das kann man einmal machen. Das ist sehr interessant. Ich will das aber jetzt nicht tun.
Ich möchte erreichen, dass wir einen Abfallwirtschaftsplan haben, der die Entsorgungsmengen für das Land Sachsen-Anhalt verbindlich festschreibt, dass dann Kapazitäten vorgehalten werden und dass wir erreichen, dass diese Kapazitäten tatsächlich durch das Land genutzt werden.
Mir ist schon klar, dass es uns das Europarecht schwierig macht, die Mülltransporte durch ganz Europa an die Orte, wo entsorgt wird, zu erschweren. Aber eine Lehre haben wir aus den letzten Jahrzehnten: Da, wo Kapazitäten geschaffen werden, ist der Anreiz groß, diese Kapazitäten auch auszunutzen. Das müssen wir verhindern. Deswegen die Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans.
Ich geben Ihnen in einem Punkt recht, Kollege Lange, nämlich dass man umso mehr Müll ins Land bekommt, desto mehr Kapazitäten man hat. Das ist schon klar. Das ernst zu nehmende Problem ist aber - darin stimmen wir überein -, dass die Europäische Union die Abfälle für DK 0 und DK I - enthaltene Stoffe, nicht-organisch usw., also Bauschutt - als ein handelbares Wirtschaftsgut klassifiziert hat. Somit können sie innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes verbracht
Es gibt außerdem noch eine Vielzahl an Umgehungstatbeständen. Wenn beispielsweise Firmen in Sachsen-Anhalt als Müllmakler fungieren würden, dann könnten sie genauso wie einheimische Firmen den entsprechenden Müll deponieren. Daraus resultiert die Frage: Hat Ihre Partei eine Antwort darauf, wie man diesen Umstand verändern kann?
Ich könnte mir auf der Ebene der Europäischen Union vieles vorstellen, was man ändern kann. Ich könnte mir allerdings auch auf der Bundesebene vieles vorstellen, was man ändern kann. Wir werden es in Sachsen-Anhalt schwer haben, genau an diese Punkte heranzukommen. Deswegen wäre es übrigens gut, wenn wir diese Anträge im entsprechenden Ausschuss behandeln, um uns genau darüber Gedanken zu machen.
Ich glaube aber, dass der Anreiz, diese Kapazitäten für Fremdmüll zu nutzen, geringer ist, wenn wir weniger dieser Kapazitäten haben. Denn dann sind die Firmen, die hier in Sachsen-Anhalt sitzen und genau das betreiben, was Sie beschreiben, daran interessiert, die Entsorgungskapazitäten für den eigenen Müll zu nutzen. Ich glaube, das ist ein Negativanreiz, der gut gegen Müllimporte ist.
Jetzt möchte ich Ihnen noch eines sagen: In Roitzsch - das haben wir durch unsere Anfrage herausgefunden - wird auf der dortigen Deponie der Klasse II Asbest aus Italien deponiert. Das heißt, es ist nicht nur die Frage hinsichtlich DK I und DK 0, sondern das geht bis in die höheren Deponieklassen hinein. Ich finde, das ist für Europa ein riesiges Problem. Es ist aber auch für Sachsen-Anhalt ein riesiges Problem. Ich bin der Meinung, das wurde in den letzten Jahren - nicht unter der Ministerin Dalbert, aber in den Jahren davor - auch politisch forciert - siehe die unterirdischen Abfalldeponien, die hier als Verfüllung deklariert werden. Da kommen wir noch in ganz andere Sphären.
Also lassen Sie uns vernünftig im Ausschuss diskutieren, wie wir da hinkommen und ob das, was wir aufgeschrieben haben, ein Weg ist. Dann haben wir auch die Möglichkeit, den Leuten vor Ort heute schon zu helfen, indem wir jetzt einen Stopp der Genehmigungen verfügen.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Lange für den Redebeitrag. - Für die SPDFraktion spricht die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, bei dem Thema Abfallwirtschaft haben viele Kolleginnen und Kollegen unterschiedliche Erfahrungen vor Ort gesammelt. Allen ist gemeinsam, dass natürlich die Betroffenheit vor Ort sehr groß ist. Dass wir eine geregelte Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt brauchen, ist, glaube ich, unstrittig.
Schon vor anderthalb Jahren stellte die SPDFraktion eine Große Anfrage zu dem Thema Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt. Bereits vor einem Jahr debattierten wir im Landtag über die Möglichkeiten von Kapazitäten und von Deponievorhaben. Wir debattierten unter anderem auch darüber, ob diese Kapazitäten ausreichend sind oder nicht.
Heute diskutieren wir über die Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans. In diesem Zusammenhang möchte ich mit der Legende aufräumen, dass es eine einfache Lösung ist, nach dem Motto zu verfahren, den bestehenden Abfallwirtschaftsplan für rechtsverbindlich zu erklären.
In der Diskussion steht auch immer wieder, ob die Deponie Profen der DK I zuzuschreiben ist. Deshalb habe ich dazu aus dem Abfallwirtschaftsplan die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen für den Planungsraum herausgesucht. Dort steht auf Seite 78 - ich zitiere -:
„Für die Entsorgung ablagerungsfähiger Abfälle stehen derzeit Deponien der Klassen I und II mit einem genehmigten Restvolumen von rund 15,8 Millionen m³ zur Verfügung. Zusätzlich ist eine DK I-Deponie mit einem Ablagerungsvolumen 5,0 Millio
Wir verschließen uns nicht einer generellen Diskussion darüber, dass wir den Abfallwirtschaftsplan für verbindlich erklären. Aber das allein ist nicht die Lösung, nach dem Motto, damit haben wir das Problem ein für alle Mal geklärt.
Wir müssen den Abfallwirtschaftsplan überarbeiten, weil er nämlich auch viele andere Fragen noch lösen muss. Vielleicht kann sich Frau Funke daran erinnern, dass wir bei dem Verband der Wasserwirtschaft gewesen sind. Es gibt weitere Probleme im Land, die wir klären müssen, zum Beispiel die Klärschlammverwertung und die Klärschlammverbrennung. Die Verbände haben massiv angemahnt, dass wir dazu eine Lösung in unserem Land finden müssen. Das ist in dem Abfallwirtschaftsplan noch gar nicht angesprochen worden.
Deshalb plädiere ich für eine Diskussion, die wir im Ausschuss führen müssen, aber nicht auf der Grundlage dieser vorliegenden Anträge. Es wird andere Möglichkeiten geben.
Vielen Dank. - Frau Schindler, Sie haben gesagt, unsere Lösungsansätze seien nicht richtig und zu einfach usw. Als Erstes war es unser Ziel, die Debatte neu zu führen und voranzutreiben. Das haben wir geschafft.
Meine Frage wäre, worin Ihr Lösungsansatz besteht. Ich kann keinen Antrag sehen, den die Koalition oder die SPD vorgelegt hätte, um genau diese Lösungen, die Sie anmahnen, aufzuzeigen.
Ich will noch eine Abschlussbemerkung machen. Während Sie hier auch über Verbrennungsanlagen reden, wird in Bitterfeld die nächste Anlage gebaut. Dorthin wird Müll importiert und die Reststoffe werden auch wieder in Sachsen-Anhalt deponiert. Das ist genau dasselbe wie mit den Müllverbrennungsanlagen. Wir haben die höchste Dichte, ziehen den Müll magisch an und die Reststoffe werden hier verklappt. Dafür brauchen wir Deponien.
das so weitermachen wollen. Vor allem besteht die Frage darin, ob wir weiter reden wollen oder ob wir irgendwann einmal Beschlüsse fassen wollen, um das zu ändern.