- Nein, da geht es nicht um Einheitsfront, es geht um etwas anderes. - Wenn Sie sich noch einmal vergegenwärtigen, welche Rolle die Vertreter der AfD-Fraktion im Ausschuss tatsächlich eingenommen haben, dann komme ich, Herr Ausschussvorsitzender, mit Verlaub zu einer anderen
Zu den Feststellungen, die dieses Gremium getroffen hat. Vieles, was in diesem Land legal ist, ist nicht immer legitim.
So haben wir in unserem Ausschuss tatsächlich Feststellungen treffen können und müssen, dass das Budgetrecht des Parlaments nicht eingehalten worden ist und dass das Notwendigkeitsgebot und das Erforderlichkeitsgebot nach der Landeshaushaltsordnung nicht berücksichtigt wurden.
Wir haben keine vergaberechtlichen Verstöße im rechtlichen Sinne festgestellt. Gleichwohl stellen wir uns als Parlament - das kommt auch als Bewertung heraus - eine andere Vorgehensweise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vor.
Ich will aber auch deutlich machen - es ist mir wichtig, das am heutigen Tage zu sagen -: Die Verantwortlichkeiten für das, was im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe passiert ist, liegen ganz offensichtlich beim damaligen Finanzminister Jens Bullerjahn. Das sage ich auch als Mitglied der Partei, der auch Jens Bullerjahn angehört.
Ich will aber auch deutlich machen: Bis auf die Tatsache, dass der frühere Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Jörg Felgner in seiner Eigenschaft als Staatssekretär einen Vertrag unterschrieben hat, sind ihm kein weiterer Verstoß und keine weitere Unzulänglichkeit nachzusagen. Ich finde, dass gehört auch einmal öffentlich erklärt. Vielleicht hört es dann auch auf, dass er bei jeder Möglichkeit, die sich ihm bietet, eine berufliche Perspektive zu finden, durch öffentliches Störfeuer daran gehindert wird. Ich glaube, das ist auch etwas Anständiges, was wir hier erwarten können.
Gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung, die jedenfalls für mich bezeichnend ist. Wir haben alle Zeugen danach gefragt, ob sie einen Grund, einen Anlass zur Remonstration hatten. Alle, unisono alle, haben diese Frage verneint. Das heißt im Umkehrschluss,
- letzter Satz, Herr Präsident - dass es offensichtlich ein Arbeitsklima des unkritischen Reflektierens der Vorgänge im Ministerium gab. Ich glaube, es ist auch eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen oder der sich die Regierung stellen muss, dies zu ändern. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Herr Hövelmann, ich finde es schon ein bisschen peinlich von Ihnen, der AfD-Fraktion vorzuhalten, dass wir uns im Ausschuss nicht beteiligt hätten. Ohne die AfDFraktion wäre der Ausschuss womöglich gar nicht erst ins Leben gerufen worden. Ich verstehe ja Ihre Schutzhaltung gegenüber Ihren Parteigenossen. Aber das ist ein bisschen peinlich. Jedem Mitglied steht es natürlich frei, sich in die Unterlagen einzulesen. Darin steht alles darüber, wie es gelaufen ist.
Der AfD-Fraktion steht es zu, ein Sondervotum abzugeben. Das lassen wir uns hier von Ihnen auch nicht nehmen. Darin steht unsere Beurteilung, wenn Sie es zur Kenntnis genommen haben. Darin steht auch nichts Falsches. Ansonsten hätten Sie dies ja auch gesagt. - Verbleiben wir so.
Vielen Dank. - Na ja, das ist so eine Sache mit dem öffentlich wahrnehmbaren rhetorischen Aufschlagen bei der Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und der Arbeit, die in einem solchen Ausschuss zu leisten ist.
Schauen Sie sich doch einmal an, was konkret gelaufen ist, welche Zeugen durch wen im Untersuchungsausschuss befragt worden sind und welche Rolle die Vertreter der AfD dort gehabt ha
ben. Wir hatten ganz oft den Eindruck, alle Zeugen waren besser vorbereitet als Ihre Abgeordnetenkollegen. Das ist etwas, was jedenfalls nicht immer eine angenehme Situation war.
Natürlich haben Sie das Recht eines Sondervotums. Das habe ich gar nicht in Abrede gestellt. Ich habe es bewertet. Ich bin fest davon überzeugt, dass es dieses Sondervotums nicht bedurft hätte; denn was Sie darin als abweichende Voten abgeben, ist tatsächlich eine kleinkarierte Betrachtung von Fakten, die auch schon in unserem Zwischenbericht stehen.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Hövelmann für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Heiß. Frau Heiß, Sie haben das Wort.
Erstens auf das, was wir bis hierhin wissen. Allein zwischen Januar 2010 und Dezember 2013 hat die Landesverwaltung mehr als 360 Studien, Beraterverträge und Gutachten in einem Wert von 37 Millionen € vergeben.
Ein ehemaliger Finanzminister hat mit zwei Institutionen im Banken- und Beratungsbereich ein Konstrukt erdacht, das finanzielle Dienstleistungen außerhalb des Zugriffs des Parlaments ermöglicht. Ein 5,4 Millionen € schwerer Geschäftsbesorgungsvertrag wurde bewusst am Parlament vorbei vergeben. Ein Institut, das immer noch Dienstleistungen für dieses Land erbringt, hat nachweislich an eine hier im Parlament vertretene Partei gespendet.
Zweitens auf das, was parallel zum PUA bisher passierte. Auch in dieser Legislaturperiode werden Fachausschüsse umgangen, gibt es in Ministerien große Mängel bei Kenntnissen des Vergaberechts, sucht man nach Umgehungsmöglichkeiten und nutzt man Ausnahmeregelungen exzessiv.
Beispiele: Exakt am Tag der Finanzausschusskonstituierung im Jahr 2016 vergab ein Ressort einen Beratervertrag ohne Beteiligung des Finanzausschusses mit der Begründung, der Finanzausschuss habe sich noch nicht konstituiert.
Eine Studienvergabe zu Digitalisierungsprozessen in der Arbeitswelt wurde nach kontroverser Diskussion im Finanzausschuss wegen widersprüch
licher Informationen zu Inhalt und Vergabeentscheidung wieder an den Fachausschuss zurückgegeben und dann vom Ministerium komplett gestoppt.
In einem anderen Ministerium wurde kürzlich wegen angeblicher Vergabefehler bei einer Studie ein Referatsleiter versetzt.
Am Montag erreichte den Finanzausschuss eine geplante Studienvergabe, die ohne Fachausschussbefassung gleich an den Finanzausschuss ging, von der merkwürdigen Finanzierung der Studie ganz zu schweigen.
Drittens auf das, was es noch zu tun gibt. Verehrte Landesregierung, die Hoffnung, dass Sie aus dem aktuellen und noch laufenden Untersuchungsausschuss gelernt haben, hat sich spätestens mit dem Vorgang zerschlagen, den der Finanzausschuss am Montag erhielt. Die Beschlüsse des Parlaments werden auch jetzt noch bewusst umgangen, kreativ ausgelegt und wegen Dringlichkeit oder anderer Gründe missachtet.
Bis heute fehlt ein Vergabehandbuch des Landes, das anhand von Beispielen die komplexe Materie für den Anwender verständlich macht. Es fehlen ein einheitliches Vorgehen bei Vergaben und eine Fördermitteldatenbank, in der die komplette Aktenlage transparent dargestellt wird. Und es fehlt eine rechtliche Regelung für Studien, Gutachten und Beraterverträge, die nicht der Diskontinuität unterliegt. Wir arbeiten daran. - Herzlichen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Heiß für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Es freut mich sehr, dass es trotz aller Missstände, die der Untersuchungsausschuss aufklären konnte, zu einem sehr weitreichenden, differenzierten und fraktionsübergreifenden Votum gekommen ist. Das ist tatsächlich bemerkenswert; Herr Hövelmann ist darauf eingegangen. Es liegt aber auch daran, dass die Koalitionsfraktionen aus unserer Sicht in der Tat sehr kritisch mit diesen Dingen umgegangen sind.
Es gibt ein abweichendes Votum der AfD-Fraktion. Ich habe es nicht wirklich verstanden. Mir ist auch die Zielrichtung nicht klar geworden, wenn man zum Beispiel auf die Seite 121 guckt. Die
Koalitionsfraktionen sind kritisch bei der Frage der Transparenz und meinen, diese sei nicht gewahrt worden. Dazu sagt die AfD-Fraktion: Die Transparenz ist gewahrt. Was wollt ihr denn? Das ist nicht Einheitsfront; das ist das Gegenteil: Die AfD-Fraktion wirft sich vor die Landesregierung, und das auch noch unberechtigt. Wenn es berechtigt wäre, na gut. Ich habe es nicht verstanden. Ich weiß nicht, ob Sie es wirklich gelesen haben.
Zu den Erkenntnissen: Der Ausschuss ist zu dem Schluss gekommen, dass der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Investitionsbank und dem MF, der zu einer umfassenden Beauftragung des ISW führte, gegen rechtliche Vorgaben verstieß. Es lag keine ausreichende haushaltsrechtliche Ermächtigung vor Vertragsschluss vor.
Verletzt wurde auch das Notwendigkeitsgebot. Es ist nicht ersichtlich, unter welchem Aspekt der Umweg über die IB, der gewählt wurde, also dieses Bullerjahn‘sche Konstrukt, gewählt werden durfte. Die Prüfung der Notwendigkeit der einzelnen Beratungen ist auch nicht ersichtlich, zumindest nicht in allen Fällen. Das ist bitter, weil die Vorbildfunktion des Ministeriums der Finanzen natürlich ein besonders schwerer Fall ist und schwer wiegt.