Dann gehen wir weiter in der Debatte. Jetzt ist Frau Schindler für die Fraktion der SPD an der Reihe.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der Ausbau von erneuerbaren Energien hat nicht nur Vorteile, sondern dabei ist auch der Artenschutz zu berücksichtigen. Aber das ist für diesen Landtag nicht neu.
Der Landtag hat sich bereits in der sechsten Wahlperiode - da gab es die AfD in diesem Landtag noch nicht - schon damit beschäftigt und die Landesregierung beauftragt, sich mit dieser Artenschutzleitlinie zu befassen. Es ist nicht so, dass wir das nicht im Blick haben.
Seit November des letzten Jahres liegt dieser Artenschutzleitfaden nun auch vor. In Vorbereitung dieser Artenschutzleitlinie - ich beziehe mich vordergründig auch auf Ihren Antrag, der sich auf diese Artenschutzleitlinie bezieht - gab es mehrere Beratungen im Umwelt- und Energieausschuss des Landtages.
Es gab also eine enge Zusammenarbeit zwischen der Landesregierung und dem Parlament. Deshalb ist es an der Stelle nicht notwendig, sich mit einem Antrag noch einmal zu dem zu bekennen, was wir selber beauftragt und gemeinsam abgestimmt haben.
Die AfD verkennt auch die unterschiedlichen Planungsebenen. Der Minister und auch Herr Scheurell sind bereits darauf eingegangen. Der Landtag und die Landesregierung haben den gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt, nämlich mit dem Landesentwicklungsgesetz, mit dem Landesentwicklungsplan und eben auch mit der Artenschutzleitlinie.
Die Regionalplanung - es ist schon darauf hingewiesen worden - hat nun die zugegebenermaßen schwere Aufgabe, diese unterschiedlichen öffentlichen Interessen abzuwägen und zu entscheiden. Öffentliche Interessen gibt es viele, neben dem Artenschutz auch den Klimaschutz. Aber der interessiert Sie ja an der Stelle nicht.
Deutlich machen möchte ich an der Stelle auch, dass die Artenschutzleitlinie eine Orientierungshilfe ist und nicht eine Empfehlung bzw. Festlegung, wie Sie es immer wieder in Ihrem Antrag darstellen. In den Beratungen des Umweltausschusses haben wir sehr viel Wert darauf gelegt, dass die Vorgaben des Helgoländer Papiers nicht eins zu eins in unserer Artenschutzleitlinie umgesetzt werden können, dass es vielmehr eine Einzelfallprüfung sein soll.
Es ist auch bekannt - das haben Sie selbst in Ihrer Begründung erwähnt -, dass nach drei Jahren die Evaluierung dieser Leitlinie erfolgt. Dann werden neue Erkenntnisse und Erfahrungen einfließen und eventuell auch Änderungen der Artenschutzleitlinie notwendig werden. Dazu muss man erst einmal diese Erfahrungen und Erkenntnisse abwarten. - Vielen Dank.
Danke, Frau Schindler. Es gibt hierzu keine Fragen. - Dann gehen wir weiter in der Debatte. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sachsen-Anhalt ist das Bundesland mit den meisten Jobs bei den erneuerbaren Energien pro Einwohner.
Mehr als die Hälfte von ihnen arbeitet in der Windenergie. Ohne einen weiteren Ausbau der Windenergie an Land verlieren wir Arbeitsplätze und werden unsere Klimaziele nicht erreichen können.
Um das neue Ziel der Treibhausgasneutralität für Deutschland zu erreichen, brauchen wir in Sachsen-Anhalt zwar nicht mehr Windenergieanlagen, aber größere, um damit dann rund 3,5-mal mehr Windenergie in Kilowattstunden erzeugen zu können.
Das zeigt die Herausforderung. Dafür brauchen wir mehr Flächenausweisung. Aber das machen bitte schön die regionalen Planungsgemeinschaften; denn sie sind in ihrer Planungsregion verankert, wissen am besten Bescheid und kennen die Bedürfnisse der örtlichen Bevölkerung.
Es steht dem Landtag nicht zu, in ihre gesetzlich verbriefte Planungshoheit einzugreifen, zumindest noch nicht, denn möglicherweise könnte sich das an einzelnen Punkten ändern, falls das Klimapaket der Bundesregierung greift.
Die regionalen Planungsgemeinschaften geben sich mit harten und weichen Kriterien selber Restriktionen für ihre Abstandsregelungen, an die sich selbstverständlich bei der Flächenausweisung auch halten. Um weitere Flächenpotenziale zu finden, empfehlen wir den regionalen Planungsgemeinschaften, sich die Abstandsregelungen in anderen Ländern und in anderen Bundesländern anzuschauen
und zu prüfen, ob gesetzliche Mindestabstände, wie sie zum Beispiel für Autobahnen und Bundesstraßen gelten, auch für Windanlagen ausreichend sind.
Bei den Drehfunkfeuern wird sich sicherlich etwas bewegen. Auf diese Weise können konfliktarme Flächen für den Erfolg der Energiewende ausgewiesen werden.
Auch im Genehmigungsverfahren gibt es gute Lösungen für einen konfliktarmen Ausbau der Windenergie, die im Leitfaden beschrieben sind. Mehrere Rednerinnen sind darauf eingegangen, unter anderem Frau Schindler.
Neue technische Möglichkeiten wie Radarsysteme erlauben eine genaue Analyse des Vogelflugverhaltens. Danach werden dann die Bedingungen für den Bau der Windenergieanlagen festgelegt.
Der vorliegende Antrag vermauschelt fachlich falsch das Genehmigungsverfahren mit dem ihm vorgeschalteten Flächenausweisungsverfahren. Auch andere Dinge im Antrag sind fach
Frau Frederking, ich möchte zitieren, und zwar aus der „Vogelwelt“ Nr. 133, Seite 149 bis 185; nicht alles, nur einen kleinen Text:
„Insgesamt muss man das bittere Fazit ziehen, dass Auswirkungen des Klimawandels selbst auf die biologische Vielfalt bisher wenig nachweisbar, die Auswirkungen der Klima- und Energiepolitik dagegen dramatisch sind.“
Das wollte ich vorwegstellen, bevor ich dann frage: Wie hoch muss die Anlage sein, um Strom bei keinem Wind zu produzieren?
(Robert Farle, AfD: Na ja, das müsste sie eigentlich wissen! Aber vielleicht weiß sie das selber nicht!)
Herr Loth, je höher die Anlagen sind, umso niedriger kann die Windgeschwindigkeit sein, damit noch Windstrom produziert wird. Und wenn es mal ganz windstill sein sollte, dann haben wir Speicher, aus denen ausgespeichert werden kann. Diese Speicher werden im Vorfeld in Zeiten von Windstromüberschuss gefüllt, zum Beispiel mit der Wasserstofftechnologie, die Sie ja auch bevorzugen.
Das heißt, wir nutzen den Überschussstrom per Elektrolyse. Dann wird aus Wasser Wasserstoff gemacht, dieser wird zwischengelagert und in windarmen Zeiten kann dann ausgespeichert werden.
Ein Projekt haben wir in Sachsen-Anhalt in Bad Lauchstädt. In der Salzkaverne soll Wasserstoff eingelagert werden. Das ist übrigens auch ein Leuchtturmprojekt im Rahmen des Strukturwandels.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal deutlich machen, dass unser Ministerpräsident sich sehr wohl bei der Kohlekommission eingebracht und dafür gesorgt hat, dass über 20 Jahre hinweg nach Sachsen-Anhalt jährlich 240 Millionen € fließen werden, um genau solche Infrastrukturen bauen zu können, ausprobieren zu können, damit wir zu 100 % erneuerbare Energien
Sehr geehrte, geschätzte Kollegin Frederking, Ihnen ist ja bekannt, dass wir in Sachsen-Anhalt derzeit etwas mehr als doppelt so viele Windkraftanlagen auf unserem Landesgebiet stehen haben als Baden-Württemberg oder Bayern, die wesentlich größer sind.
Nun frage ich vor diesem Hintergrund: Müsste denn nicht beim Repowering zuerst gesichert sein, dass die von Ihnen zu Recht angesprochenen Speicherkapazitäten geschaffen worden sind, bevor wir die installierte Leistung der Windkraftanlagen weiter erhöhen, weil ja schon jetzt die installierte Leistung oft wegtransportiert werden muss, obwohl wir sie bezahlen, weil sie nicht im Netz unterzubringen ist?
Wissen Sie, welche Geschwindigkeit bei den neuen Anlagen, die ja eine Höhe von 260 m erreichen, an den Spitzen der Flügel erreicht wird und was das für Auswirkungen auf Anwohner im Umkreis von 5 bis 6 km hat? - Die Geschwindigkeit beträgt bis zu 700 km/h, ich kann Ihnen das sagen.
Ich würde gern mit dem letzten Punkt anfangen. Windanlagen werden nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt. Dieses Genehmigungsverfahren berücksichtigt auch Schall und Schattenwurf, sodass sich die neu genehmigten Anlagen nicht bzw. nicht nachteilig auf die nahe Bevölkerung auswirken.
Dann zu Ihrer Frage nach dem Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg und Bayern. Natürlich würde ich mir wünschen, dass das vorankommt. Natürlich würde ich mir auch wünschen, dass Bayern von der Abstandsregelung zu Wohngebieten -sie sieht das Zehnfache der Höhe vor; das können locker einmal 2 km sein - Abstand nimmt, weil das die Flächen insgesamt, auf denen Windanlagen in Bayern stehen können, sehr stark verkleinert.
Ich bin froh, dass wir in Sachsen-Anhalt, vorgegeben durch unsere fünf regionalen Planungsgemeinschaften, diese Abstände zu Wohngebie