Die Frau Präsidentin hat das völlig korrekt dargestellt. Es hat im Übrigen niemand heute hier behauptet, auch in keinem der Zwischenrufe, dass die AfD den 6. Juni vorgeschlagen habe. Das stimmt überhaupt nicht. Das hat auch niemand behauptet. Bilden Sie doch keine Legenden!
Es hat niemand behauptet, sondern es ist im Beisein Ihres parlamentarischen Geschäftsführers über die verschiedenen Punkte geredet worden, auch darüber - den Kollegen Gebhardt sehe ich jetzt gerade nicht -, dass die DIE LINKE im Hinblick auf diesen Termin ein Problem sieht. Es ist aber von niemandem auch nur ansatzweise das Vorschlagsrecht der Präsidentin in irgendeiner Weise eingeschränkt worden.
Es ist hier von niemanden behauptet worden, Sie haben das vorgeschlagen. Es ist im Übrigen von niemand anderem vorgeschlagen worden, sondern es bleibt dabei, dass die Präsidentin einen solchen Vorschlag unterbreitet.
Ein weiterer Punkt. Es hat mittlerweile eine weitere Tagung der Parlamentsreformkommission stattgefunden. Dazu haben Sie wahrscheinlich das Update noch nicht; denn wenn Sie das hätten, dann müssten Sie hier mit der Schindelbrucher Verständigung nicht so umfangreich argumentieren.
Zu der Frage, die Sie gerade angesprochen haben. Wenn Sie so fortlaufend informiert werden, wie Sie es hier dargestellt haben, dann müssten Sie auch wissen, dass es in der Parlamentsreformkommission auch einen eigenen Passus zum Volksabstimmungsgesetz gibt.
Weil das Volksabstimmungsgesetz eben nicht die Vorgabe hat, dass am 13. Dezember irgendetwas in Kraft getreten sein soll, sind dazu jetzt keine Regelungen darin enthalten.
Sie wissen wahrscheinlich von Herrn Farle ebenfalls, dass auch im Zusammenhang mit dem Recht der Volksabstimmung in Sachsen-Anhalt
Noch einmal zu dem ganzen Prozedere. Das war gestern bereits bei dem grandiosen Antrag Ihrer Fraktion zur Verfassungsänderung Thema. Wir haben ein Paket zu all diesen Fragen der Parlamentsreform vereinbart und haben ein kleines Stück aus diesem Paket genommen, weil das terminlich drängt. Das liegt heute hier vor.
Deswegen noch einmal mein Appell: Wir sollten vielleicht in den nächsten sechs Wochen über das reden, was hier beantragt wird, und nicht über das, was bei der Gelegenheit wem auch immer in der AfD oder woanders dazu einfällt.
Vielen Dank, Herr Erben. Es gab noch eine Wortmeldung, und zwar hat sich Herr Gallert zu Wort gemeldet. - Sie haben das Wort, Herr Abg. Gallert.
Herr Erben, sind Sie mit mir der Meinung, dass die hier von Herrn Roi aufgeworfene Frage erstens überhaupt nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun hat, über den wir gerade beraten, und zweitens, dass es für alle anderen Mitglieder dieses Landtags verlorene Lebenszeit ist, den innerfraktionellen Wahlkampf zwischen Herrn Roi und Herrn Farle miterleben zu müssen?
Vielen Dank.- Wir kommen nun zur nächsten Debattenrednerin. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Buchheim. Sie haben das Wort, Frau Buchheim.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Hintergrund der Vorlage dieser Änderung wurde schon viel gesagt. Deswegen verzichte ich darauf, noch einmal darauf einzugehen.
Die vorgelegten Regelungen gleichen sich an die erfolgte Änderung in § 14 Abs. 5 des Bundeswahlgesetzes an. Nach unserer Auffassung müssten diese Änderungen auch in der Landeswahlordnung umgesetzt werden - neben gesetzessystematischen erfolgen auch datenschutzrechtliche Anpassungen und eine Vielzahl neuer Verfahrensregelungen.
An der Regelung zur Assistenzleistung wurde bereits auf Bundesebene dahin gehend Kritik geübt, dass sie das Ziel verfehlt, Klarheit zur schaffen. Nach unserer Auffassung besteht die Unsicherheit darin, dass nicht mehr klar ist, welche Personen außer den Wahlhelfern überhaupt noch Menschen mit Behinderungen unterstützen dürfen. Zugleich wird damit suggeriert, dass Menschen mit psychischen oder kognitiven Einschränkungen einer ausdrücklichen Extrabehandlung bedürfen. Diese Fragen zur Umsetzung der Wahlassistenz müssen im Ausschuss erörtert werden.
Zum zweiten Teil der Regelungen in dem Gesetzentwurf, nämlich zur Umsetzung der Parlamentsreform aus dem Jahr 2014, wurde bereits vieles ausgeführt. Ich muss darauf hinweisen, dass die Wahlkreise, die um mehr als 20 % von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweichen - die Berechnung ist uns im Innenausschuss präsentiert worden -, neu einzuteilen sind.
Welche beiden Wahlkreise entfallen werden, wurde bereits ausgeführt. Diesbezüglich ist aber von uns ganz klar zu kritisieren, dass nach wie vor vier Wahlkreise erhebliche Abweichungen aufweisen. Konkret handelt es sich hierbei um Abweichungen von minus 17,1 % und minus 18,1 % sowie plus 17,5 %. Es wäre wünschenswert gewesen, beim Zuschnitt der Wahlkreise derart hohe Abweichungen bereits auszuschließen,
da sich ein möglicher zukünftiger Änderungsbedarf geradezu aufdrängt. Dies sollte im Rahmen der Beratungen nochmals thematisiert werden.
Dass es insoweit bereits einen Lösungsvorschlag gibt, mit dem sogar noch eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen garantiert ist, dürfte Ihnen allen bekannt sein. Diesbezüglich verweise ich auf den bereits vorliegenden Entwurf meiner Fraktion eines Parité-Gesetzes. Mit diesem Gesetz gelingt nicht nur eine Abschmelzung der Wahlkreise von 43 auf 22 Wahlkreise, sondern es wird ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen- und Männeranteilen im Parlament verpflichtend geregelt.
Vielen Dank, Frau Buchheim. Ich sehe keine Fragen und keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. Sie haben das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt nun auch für die Landesebene den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar um, wonach der Wahlausschluss für in allen Angelegenheiten Betreute für verfassungswidrig erklärt wurde. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich bereits seit dem Jahr 2016 dafür eingesetzt.
Bei der Einbindung von Menschen mit Behinderung in den demokratischen Willensbildungsprozess bleibt der vorliegende Gesetzentwurf aber - das ist bereits angesprochen worden - hinter unseren selbst gesteckten Zielen zurück.
In unserem Beschluss in der Drs. 7/4156 aus dem März dieses Jahres wird die Landesregierung gebeten zu prüfen, wie das Wahlrecht für alle Wahlberechtigten durch die Zurverfügungstellung von Informationen in einfacher Sprache und in Gebärdensprache bei zukünftigen Wahlen weiter verbessert werden kann. Im Gesetz haben wir unseren Auftrag damit nur zum Teil umgesetzt.
§ 59 des Wahlgesetzes sieht jetzt die Bereitstellung von barrierefreien Informationen zur Wahl vor. Dies umfasst insbesondere Informationen in leichter Sprache. Eine Regelung zur Gebärdensprache sollten wir, so meine ich, im Gesetzgebungsverfahren ergänzen.
Des Weiteren wurde die Landesregierung gebeten zu prüfen, wie die Barrierefreiheit von Wahlvorschlägen erhöht werden kann, zum Beispiel durch die Zulassung von Symbolen und Logos sowie durch ein verbessertes Design von Stimmzetteln. Der Kollege Erben hat darauf verwiesen. Auch darauf gibt es im Entwurf noch keine Antwort. Dazu ist gegebenenfalls die Landeswahlordnung anzufassen. Wir wollen das, wenn es denn so ist, notwendigerweise über die Landesregierung tun; denn wir meinen, eine lebendige Demokratie muss alle Menschen als Wahlberechtigte im Blick haben.
Darüber hinaus wünschen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die Öffentlichkeit von Aufstellungsversammlungen als Grundsatz in das Wahlgesetz aufgenommen wird. Die Aufstellungsver
sammlungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Zusammensetzung des Landtages und sollten daher auch der Kontrolle der demokratischen Öffentlichkeit unterliegen.
Wir alle wissen, dass sich die Politik insgesamt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern um mehr Transparenz bemühen muss, um verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. Diesbezüglich könnten wir mit gutem Beispiel vorangehen und mehr Transparenz schaffen.
- Bei den GRÜNEN machen wir das auch schon, Herr Kollege. Wir glauben aber, dass das ein Standard sein sollte.
Zudem sind wir der Ansicht, dass in Zukunft der Rechtsweg gegen Entscheidungen des Wahlausschusses bereits vor der Wahl eröffnet sein sollte. Die Entscheidung des sächsischen Wahlausschusses und der anschließende Rechtsstreit haben uns deutlich gezeigt, dass die bisherige Regelung, die eine Überprüfung erst nach der Wahl eröffnet, so nicht bestehen bleiben sollte. Das ist im Übrigen ebenfalls ein Ergebnis aus der Beratung der Parlamentsreformkommission. Ich weiß nicht, ob es Herr Farle den Kollegen schon mitgeteilt hat; die Informationsflüsse sind offensichtlich etwas gehemmt.
Über die aus grüner Sicht noch nötigen Ergänzungen werden wir in den kommenden Wochen im Innenausschuss beraten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns bei diesem elementaren Stück demokratischer Grundsatzarbeit eine gute Hand; denn ein gutes Wahlgesetz ist für die Demokratie tatsächlich ziemlich entscheidend. - Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Striegel. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. - Somit kommen wir zum letzten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg. Sie haben jetzt das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kurze und auch die anderen Abgeordneten sind sehr umfangreich auf die Änderungen in dem Gesetz eingegangen. Daher verzichte ich auf eine Wiederholung der Details. - Vielen Dank.