Protocol of the Session on September 26, 2019

Eine spezielle Nachfrage dazu: Sie erwähnten auch die Situation in den Unterkünften. Der Landtag hat im vergangenen Jahr das Wohnungsaufsichtsgesetz beschlossen, das unter anderem dazu dienen sollte, gegen unhaltbare Unterbringungszustände in sogenannten Matratzenlagern vorzugehen. Meine Frage: Hat dieses Gesetz Anwendung gefunden? Wurden Kontrollen der Zumutbarkeit der Unterkünfte für die dort beschäftigten Leiharbeiter vorgenommen?

Frau Ministerin.

Sie wissen, dass die Zuständigkeit hinsichtlich der Kontrollen zweigeteilt ist. Unser Landesamt für Verbraucherschutz ist für das Arbeitszeitgesetz und dessen Überwachung zuständig. Ich habe in Vorbereitung auf die Beratung über den Selbstbefassungsantrag von Frau Lüddemann im

nächsten Sozialausschuss unser Landesamt diesbezüglich befragt. Dort sind keine Verstöße gemeldet worden. Bisher sind nur Anfragen zum Arbeitszeitgesetz gestellt und Beratungen durchgeführt worden.

Sie wissen, dass die anderen Dinge, beispielsweise hinsichtlich des Entsendegesetzes und all der Punkte, die Sie gesprochen haben, beispiels

weise die Einhaltung des Mindestlohns etc., der Zoll übernehmen muss.

Die Mitarbeiter des Zolls sollen dort noch einmal verstärkt kontrollieren. Sie wissen, dass wie in der Bundespolitik auch beim Zoll überall Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen. Wenn man Vorkehrungen treffen möchte, dann muss man vor Ort sein und Kontrollen durchführen. Zudem muss die Agentur für Arbeit ins Boot geholt werden.

Mit Blick auf die Wohnungen, die Sie angesprochen haben, habe ich im Augenblick keine Kenntnis. Darüber müsste ich mit dem Landrat und den dortigen Aufsichtsbehörden sprechen; denn ich habe mich, ehrlich gesagt, nur auf den Bereich Veterinäramt und den Bereich Gewerbeaufsicht gestützt; denn diese Bereiche sind vom Landkreis selbst zu überwachen und zu kontrollieren. Die Antwort müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Vielen Dank. - Jetzt hätte Frau Hohmann die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu Ihren Ausführungen. Sie sprachen davon, dass eine Beratungsstelle für migrantische Arbeitnehmerinnen eingerichtet worden ist, in der die Arbeitnehmerinnen ihre Probleme anonym vortragen können. Meine Frage wäre, wie diese Beratungsstelle beworben wird, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort wissen, dass es so etwas gibt.

Die zweite Frage: Was macht die Beratungsstelle mit den Informationen, die sie erhält, das heißt, in welcher Form wird sie tätig?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Wenn der vorgenannte Selbstbefassungsantrag im Ausschuss behandelt wird, dann werde ich hierzu detaillierter ausführen. Die BemA, also diese Beratungsstelle, gibt es seit Anfang 2018. Dieses Projekt wird zu 80 % aus ESF-Mitteln und zu 20 % von der Otto-Brenner-Stiftung finanziert.

Die BemA soll dort ansetzen, wo sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eben nicht gegenüber dem Landesamt für Verbraucherschutz bzw. gegenüber den Behörden äußern. Vielmehr ist sie dazwischengeschaltet worden, damit Vertrauen entsteht und sich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öffnen.

Die BemA hat direkt in Weißenfels eine Anlaufstelle und sie war an diesem Tag mit der NGG zusammen vor den Toren und hat sich präsentiert. Sie haben den Mitarbeitern Hilfe angeboten, wenn sie Probleme haben. Die Mitarbeiterin spricht, soweit ich weiß, fließend polnisch, sodass zumindest die Sprachbarriere nicht vorhanden ist.

Wir sind der Auffassung, dass das sehr gut angelaufen ist. 300 Personen wurden bislang beraten. Ich habe vorhin angedeutet, dass wir keine große Datenerfassung machen. Das wollen die Menschen, die dort hinkommen, auch nicht. Vielmehr wollen wir rechtlich und sozialrechtlich beraten und unterstützen und ihnen gegebenenfalls sagen, wohin sie sich konkret wenden können. Es ist eine Beratung, von der wir nicht wollen, dass sie groß dargestellt wird.

Ich könnte Ihnen irgendwann einmal prozentual darstellen, welche Fragen in der Beratung gestellt worden sind. Dann kristallisiert sich sicherlich auch heraus, welche Frage am häufigsten gestellt worden ist. Häufig werden Fragen im Zusammenhang mit den Lohndaten, also in Bezug auf Lohndumping, und den Arbeitszeiten, also die Frage, ob man so lange arbeiten muss, gestellt.

Zudem finden Beratungen statt, wenn Kündigungen ausgesprochen oder Werkverträge beendet worden sind. In diesen Fällen werden die Menschen an Anwälte weitergeleitet, die in diesem Bereich fachlich besonders versiert sind.

Wir planen - dieses Projekt ist ESF-gestützt -, weil wir meinen, dass dieses Projekt sehr erfolgreich ist, dieses weiter fortzusetzen. Wir merken gemeinsam mit der NGG, dass sich immer mehr Menschen diesem Projekt öffnen. Dies war bereits auf der Mitarbeiterversammlung im September erkennbar. Erst kamen die Mitarbeiter nur spärlich, und als sie gemerkt haben, dass dies nicht an die große Glocke gehängt worden ist, haben sich einige geoutet und über ihre Arbeitsbedingungen geredet.

Ich finde, es ist ganz wichtig, über die Arbeitsbedingungen zu reden; denn dann bekommt man erst mit, um welche Werkverträge es sich handelt und was dort eigentlich gemacht wird, um dem dann tatsächlich - das wollen Sie ja - gesetzlich zu begegnen und dies einzuschränken.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Hohmann, ich sehe, Sie haben eine Nachfrage. Bitte.

Ich habe eine kurze Nachfrage. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen aus einer Beratung heraus

Anwälte tätig geworden sind und bestimmte Dinge zur Anzeige gebracht haben?

Ja, aber die Einzelheiten möchte ich nicht darstellen.

Frau Hildebrandt, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen. Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob Sie die richtige Adressatin sind oder ob diese Frage eher an den Innenminister gehen muss.

Es war von Arbeitszeitverstößen und Lohndumping die Rede. Es gibt aber auch Berichte von körperlicher Gewalt gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sind Fälle bekannt, in denen es zu Anzeigen wegen Körperverletzungen gekommen ist?

Frau Ministerin.

Dazu liegt mir nur der MDR-Bericht vor, in dem geäußert worden ist, dass zwei Personen geschlagen worden seien. Ich weiß nicht, ob dies zur Anzeige gebracht worden ist; diesbezüglich bin ich überfragt.

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Fragestellerin. Frau von Angern hat sich gemeldet. - Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich gehe davon aus, dass Ihnen und der gesamten Landesregierung bekannt ist, dass es viele Unterstützerinnen, beispielsweise aus den Gewerkschaften, aus den Kommunen selbst, aber auch aus Umweltverbänden, Beratungsstellen etc. für die Betroffenen vor Ort gibt, insbesondere auch für die betroffenen Arbeitnehmerinnen mit migrantischem Hintergrund. Können Sie mir sagen, wie diese Unterstützerinnen vor Ort durch Sie oder durch die gesamte Landesregierung mit konkreten Maßnahmen unterstützt werden bzw. wie ihnen der Rücken freigehalten wird?

Frau Ministerin.

Ich habe das schon dargestellt. Diese Beratungsstelle haben wir initiiert. Die Landesregierung und mein Haus begleiten dies durch den Fachtag und die Fachberatungen. Ich bin mir ganz sicher, dass sich die örtlichen Abgeordneten - das habe ich mitbekommen - mit diesen Wohnvierteln extra beschäftigt haben.

Mir ist auch bekannt, dass zum Beispiel meine Integrationsbeauftragte zusammen mit Herrn Erben gerade dort Veranstaltungen durchgeführt hat, um die Lebensverhältnisse zu verbessern.

Ich habe aber auch zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister selbst bei dieser öffentlichen Veranstaltung auf dem Marktplatz anwesend war. Es ist hilfreich, an dieser Stelle viel Aufklärungsarbeit zu leisten, damit auch die Kommune bestimmte Maßnahmen ergreifen kann. Wir würden in diesem Bereich so ziemlich alles unterstützen, was möglich ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Ihnen.

Wir setzen die Befragung zu weiteren Themen fort. Es ist folgende Reihenfolge vorgesehen: Als nächste Fragestellerin spricht die SPD-Fraktion, dann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dann die Fraktion der CDU und dann die AfD-Fraktion. Ich schaue in die Reihen der SPD. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank. - Im „Naumburger Tageblatt“ vom 31. Juli 2019 wird der Minister für Inneres und Sport mit den Worten zitiert:

„Ich weiß, dass viele Freibäder in die Jahre gekommen sind, deshalb habe ich angeregt, aus Haushaltsresten ein landesweites Programm von 100 Millionen € aufzulegen, um die Kommunen zu unterstützen.“

Weiter wurde die Aussage berichtet, dass über die Verwendung von Haushaltsresten letztlich der Landtag entscheiden müsse.

Ich frage die Landesregierung: Erstens. Welchen konkreten Inhalt hat das von der Landesregierung angeregte 100-Millionen-€-Programm und wie ist der Zeitplan zur Umsetzung? Zweitens. Wie soll das Programm aus Haushaltsresten abgesichert werden und wer entscheidet über die Verwendung von Haushaltsresten?

Vielen Dank, Herr Abg. Hövelmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister Herr Stahlknecht.

Ich freue mich, dass Sie so aufmerksam die Zeitung lesen. Ich weiß, dass ein Mitglied Ihrer Fraktion bewusst jemanden zu der Veranstaltung geschickt hatte, der das Thema Straßenausbaubeiträge in Vollmacht für den Herrn, der hier vorn sitzt, ansprach und der dann auch darüber berichtet hat, was ich erzählt habe. Das alles gehört zum Geschäft.

Ich wusste und ich weiß, dass es immer den Wunsch gibt, die Kommunen finanziell zu stärken. Das ist mit dem letzten Haushaltsplan durch den sogenannten kommunalen Investitionsimpuls passiert. Dieses Programm hieß KIP.

Damals ist im Beisein Ihres Landesvorsitzenden und Ihrer Fraktionsvorsitzenden gesagt worden - im Übrigen waren auch die GRÜNEN und Herr Borgwardt anwesend, als es um gewisse Wünsche Ihrer Fraktion ging, die wir gelegentlich auch durch die Herolde Ihrer Partei vernehmen dürfen -, dass es Überlegungen aus meiner Fraktion gibt - auch das gehört dazu -, den Kommunen gewisse Gelder, wenn denn genügend Gelder vorhanden sind, zur Verfügung zu stellen. Das ist völlig legitim. Dies tun in der Regel immer die Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen, wenn der Finanzminister noch genügend Verfügungsmasse in dem Haushaltsplanentwurf vorgesehen hat.

Daraufhin habe ich lediglich gesagt, dass ich es für angeratener halten würde, den Kommunen die Gelder, wenn sie denn vorhanden wären, ungebunden zur Verfügung zu stellen und es den Kommunen zu überlassen, drei oder vier Projekte zu fördern, beispielsweise Freibäder. Das ist eine Anregung gewesen.

Dies steht auch nicht im Haushaltsplan, sondern ich habe bewusst - Sie haben aus der Zeitung zitiert - auf den Landesgesetzgeber hingewiesen, und der sind Sie.

Aufgrund der Situation, die wir seit Dienstag vorfinden, wird alles neu beraten, und wir werden am Ende sehen, wie viele Gelder dann noch im Haushaltsplan zur Verfügung stehen, die eine Gestaltungsmöglichkeit des Parlamentes - das ist wohl gewünscht - zulassen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Hövelmann hat eine Nachfrage signalisiert. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank. - In der angesprochenen Sache, dass ein Sanierungsbedarf in Freibädern vorhanden ist, besteht in unserem gesamten Hohen Hause Einvernehmen; jedenfalls wenn ich die Debatte, die vor einigen Monaten hier im Parlament zu diesem Thema stattgefunden hat, richtig in Erinnerung habe.