Ich musste ja schauen, ob die Kollegin Zoschke jetzt auch aufmerksam ist. Das ist jetzt unsere Frage.
Im Rahmen der Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes gemäß § 15 wird unter anderem ein Fragebogen zur Datenerhebung verwendet.
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Frau Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne gegeben. Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Bevor ich die Fragen von Frau Abg. Lüddemann beantworte, lassen Sie mich folgendes anmerken: Nach § 15 Abs. 2 des Kinderförderungsgesetzes hat das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium die Finanzierungsregeln nach den §§ 11 bis 13 des Kinderförderungsgesetzes bis zum Ende des Jahres 2016 zu evaluieren und dem Landtag bis zum Ende des dritten Quartals 2017 zu berichten.
Im Mittelpunkt der Evaluierung stehen insofern die Grundsätze der Finanzierung und damit zusammenhängende Aspekte, wie zum Beispiel die Frage der Kosten bzw. Kostenentwicklung eines Kita- bzw. Krippenplatzes sowie die Betrachtung alternativer Finanzierungsmodelle. Gleichzeitig bietet die geplante Erhebung auch die Möglichkeit, einen vollständigen Überblick über die Angebots- und Kostenstruktur aller Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt zu erhalten.
Damit besteht die seltene Chance, im Hinblick auf viele Fragen der Kinderbetreuung im Land Antworten und Daten, auch für zurückliegende Jahre, zu bekommen.
Es ist geplant, die erhobenen Daten auch für den Aufbau einer fortschreibungsfähigen Datenbank zu verwenden, die der Landesregierung und auch Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zu den vielfältigen Fragen im Bereich Kinderbetreuung Antworten liefern kann und damit aufwändige Abfragen bei den Landkreisen erübrigen würde. Insofern ist es wichtig, dass sich möglichst alle Kitas an der Befragung beteiligen.
Dies voraus geschickt, beantworte ich die Frage der Abg. Frau Lüddemann für die Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage. Der Fragebogen wird an die Träger aller 1 774 Kindertagesstätten in SachsenAnhalt versandt. Im Hinblick auf die Auswertung und die Funktion dieser Befragung habe ich bereits deutlich gemacht, dass es hierbei nicht allein um eine Belastbarkeit im Sinne einer Repräsenta
tivität der Aussagen geht, sondern mehrere Zielsetzungen verfolgt werden, die eine hohe Teilnehmerquote wünschenswert machen.
Im Übrigen zeigt die Erfahrung, dass Ergebnisse eher Akzeptanz finden, wenn sie auf einer möglichst breiten Basis gewonnen wurden. Sowohl die Liga der Freien Wohlfahrtspflege als auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich aktiv an dem Fragebogen beteiligt und haben in Aussicht gestellt, dass sie ausdrücklich dafür werben, dass sich alle Kindertageseinrichtungen an der Befragung beteiligen, um wirklich einen umfassenden Einblick geben zu können.
Insbesondere hat der Städte- und Gemeindebund auch noch einmal die Forderung aufgemacht, dass wir eine Vollerhebung hinsichtlich der Betreuungszeiten der Kinder vornehmen, und zwar der tatsächlichen Betreuungszeiten, um sie mit den Betreuungsverträgen abzuklären.
Zur zweiten Frage. Ergänzend zu meinen vorherigen Ausführungen ist anzumerken, dass die besagte Erhebung in der Woche ab dem 5. September beginnen soll und die Einrichtungen etwa sechs Wochen Zeit bekommen werden, die Fragen zu beantworten. Wir rechnen damit und hoffen, dass wir im November schon die Rohdaten haben, um dann möglicherweise erste Auswertungsschritte zu machen.
Geplant ist - das war fest verabredet -, dass wir in dem Expertenkreis, der aus den entsprechenden Sprechern und den Experten der Liga, der kommunalen Spitzenverbände und der Landeselternvertretungen zusammengesetzt ist, immer über den Sachstand Ausführungen machen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es gibt eine Nachfrage? - Ja, Frau Zoschke hat eine Nachfrage. Sie haben das Wort, Frau Zoschke.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich möchte mich erst einmal ganz herzlich bedanken. Ich habe wirklich sehr ruhig zugehört. Was mich ein bisschen enttäuscht, ist, dass wir heute diese Gelegenheit nutzen, um nachzufragen, was den Zeitplan betrifft. Ich hätte mir gewünscht, dass wir das im Ausschuss schon schriftlich bekommen. Meine Frage ist: Ist es möglich, dass wir den Fragebogen erhalten, der an die Kindertagesstätten herausgeschickt wird?
tionen zur Verfügung gestellt haben. Aber ich habe auch kein Problem damit, wenn wir das dem zuständigen Ausschuss noch einmal zur Verfügung stellen.
„Exakt“ vom 24. August 2016 sind die Böden im Ort Steinitz durch erhöhte Mengen Quecksilber kontaminiert. In der Zentralstation Steinitz kommt das rohe Erdgas von allen Bohrlöchern der Gasförderung in der Altmark an und wird vor dem Einspeisen ins Netz getrocknet und gereinigt, wobei tonnenweise giftiges Quecksilber anfällt. Darüber hinaus gibt es eine unter freiem Himmel halbautomatisch arbeitende Erdgasrohrreinigungsanlage, bei der durch die Reinigung der Rohrwände Quecksilber freigesetzt wird. Laut „Volksstimme“ vom 24. August 2016 versprach das Wirtschaftsministerium, gegebenenfalls die Betriebsgenehmigung für die Anlage zur Reinigung der Rohre überprüfen zu lassen.
zum Teil deutlich erhöhte Quecksilberwerte im Erdreich in der Nähe des Betriebsgeländes der Anlage zur Reinigung von Erdgasrohren in Steinitz vorkommen, die seit 1995 durch den Erdgaskonzern GDF GAZ de France betrieben wird?
zwischen entschieden, ob, wann und durch wen eine Überprüfung der Betriebsgenehmigung der Gasrohreinigungsanlage durchgeführt wird?
Vielen Dank. - Die Antwort erfolgt durch die Landesregierung von Herrn Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Jörg Felgner. Bitte.
Zu Frage 1: Vom MDR wurden dem Wirtschaftsministerium und dem Landesamt für Geologie und Bergwesen die Ergebnisse der aktuell genommenen Bodenproben zur Verfügung gestellt. Es liegen 18 Prüfberichte zu Bodenproben aus dem unmittelbaren Umfeld des Betriebsbereichs Steinitz der Engineering Deutschland GmbH, vormals GAZ de France, vor.
14 Proben konnten entsprechend den Probenahmepunkten eindeutig zugeordnet werden. Von diesen Proben, die alle in Bereichen mit dichtem Bewuchs bzw. mit Wald stammen, stammen acht Proben aus dem unmittelbaren Nahbereich der zentralen Gasreinigungsanlage Steinitz mit Quecksilbergehalten von 1,3 bis 11,0 mg je Kilogramm Trockensubstanz.
Fünf Proben wurden aus dem unmittelbaren Nahbereich der in Rede stehenden und an die Gasreinigungsanlage angrenzenden Rohrreinigungsanlage entnommen und enthielten Quecksilbergehalte von 0,093 bis 3,6 mg je Kilogramm Trockensubstanz.
Die Probe aus dem weiteren Umfeld der Anlage, die sogenannte Nullprobe, wies einen Quecksilbergehalt von 0,068 mg je Kilogramm Trockensubstanz auf.
Die im Nahbereich der Betriebsanlage Steinitz festgestellten Werte sind nach dem im Landesamt für Geologie und Bergwesen vorliegenden Datenbestand über Hintergrundwerte vergleichbarer Sandböden unter forstlichen Flächen in der Altmark von etwa 0,2 bis 0,6 mg je Kilogramm Trockensubstanz als teilweise erhöht anzusehen und dürften ihre Ursachen in der bereits seit den 70er-Jahren betriebenen Erdgasaufbereitung am Standort Steinitz haben. Sie können damit nicht zweifelsfrei und ausschließlich der erst seit dem Jahr 1995 am Standort betriebenen Rohrreinigungsanlage zugeordnet werden. Das jetzt nachgewiesene Quecksilber ist vielmehr Folge einer Altlast aus der Erdgasförderung zu DDR-Zeiten.
Dort, wo der MDR Bodenproben entnommen hat, wurde früher Erdgas abgefackelt. Auch Lagerstättenwasser ist damals ausgetreten. Daher war der Boden stark mit Quecksilber belastet. Die Fläche wurde Mitte der 90-Jahre saniert mit dem Sanierungsziel von 30 mg Quecksilber je Kilogramm Trockensubstanz. Dieser Wert orientierte sich an der damaligen Empfehlung des Umweltministeriums. Dass dieses Sanierungsziel erreicht wor