Protocol of the Session on August 28, 2019

Beratung und Unterstützung nicht nur älterer Menschen ist Aufgabe des Verbraucherschutzes; Sie haben es erwähnt. Der Verbraucherschutz wurde in der Pressemitteilung der Fraktion DIE LINKE richtigerweise als eines der wichtigsten Themen für viele Seniorinnen und Senioren identifiziert. DIE LINKE stellt fest - das haben Sie auch in Ihrem Redebeitrag getan -, dass seit 2013 keine Verstärkung des Verbraucherschutzes stattgefunden hat. Das möchte ich in keiner Weise so stehen lassen.

Die Anzahl der Beratungsstellen hat sich seit 2013 zwar kaum verändert, aber alle Beratungsstellen widmen sich aktiver und intensiver der Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren. Die Verbraucherzentralen warnen, informieren und beraten etwa verstärkt zu unseriösen Geschäftspraktiken, die sich speziell an Seniorinnen und Senioren richten.

Das Vortragsangebot „Verbraucherirrtümer im Alltag“ wird schwerpunktmäßig von Seniorengruppen angenommen. Die Lebensmittelexperten der Verbraucherzentralen informieren in speziell für Seniorinnen und Senioren entwickelten Formaten über Lebensmittelkennzeichnungen, Nahrungsergänzungsmittel und Einkaufsfallen im Supermarkt. Im Jahr 2019 werden verstärkt problematische Vertriebswege sowie die dort angebotenen Produkte, die auf ältere Menschen zielen, in den Blick genommen.

Mit der im Jahr 2019 neu initiierten Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale wurde dem gestiegenen Beratungsbedarf von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Rechnung getragen. Ich möchte Sie gern ermutigen, sich diese Pflegerechtsberatung einmal anzuschauen. Das ist nicht nur eine Onlineberatung, sondern erfolgt vertieft. Man kann in anonymisierter Weise seine Betreuungsverträge überprüfen lassen. Man kann überprüfen lassen, ob die Investitionspauschalen, die kommen, gerechtfertigt sind etc. Ich weiß auf jeden Fall, dass sich die Verbraucherzentrale in Halle im Moment über mangelnde Arbeit nicht beklagen kann. Es war eine richtige Entscheidung, dort eine Pflegerechtsberatung mit unseren finanziellen Mitteln zu etablieren.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Eine aktive Lebensgestaltung erfordert die Partizipation an den Mitwirkungsrechten von Seniorinnen und Senioren. Es wundert mich schon, dass Sie die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes vom 1. Juli 2018 mit keinem Wort erwähnt haben. Die grundsätzliche Beteiligung von Senioren und Seniorinnen bei Planungen und Vorhaben der Kommunen, die deren spezifische

Interessen berühren, wurde damit gesetzlich verankert und in ihrer Bedeutung gestärkt.

Auch in der Gesetzgebung ist der Paradigmenwechsel hin zu einer aktiven und selbstbestimmten Lebensgestaltung zu erkennen. Etwa statt des früher geltenden Bundesheimgesetzes, das den Betrieb von Seniorenheimen regelte, regelt das im Jahr 2011 in Kraft getretene Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt eine Vielfalt von Möglichkeiten auch ambulanter Wohnformen wie betreute Wohngemeinschaften, die von Trägern und von den Senioren selbst organisiert werden. Die Menschen sind dort ausdrücklich Bewohner und Bewohnerinnen, also selbst aktiv und selbstbestimmte Akteure ihres Lebens.

Unser Wohn- und Teilhabegesetz, das wir nach unserem Koalitionsvertrag noch novellieren wollen, enthält rechtliche Regelungen zum Schutz der Bewohner. Es spielt beim Thema Gewalt in Pflegebeziehungen eine wichtige Rolle. Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflege wie beispielsweise Beratungen und jährliche, im Regelfall unangemeldeten Prüfungen der stationären Einrichtungen durch die Heimaufsichtsbehörde oder die Anzeigepflicht und Erstprüfung für neue trägergesteuerte Wohnformen tragen wesentlich zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch bei.

Gewalt in der häuslichen Pflege - Sie haben es angesprochen - ist häufig eine Folge von Überforderung. Der Ausbau von Betreuungs- und Entlastungsangeboten, Information und Beratung zu diesen Angeboten sowie die zahlreichen Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, deren Anzahl seit 2013 beträchtlich angestiegen ist, sind deshalb von nicht zu unterschätzender Bedeutung, wenn es um den Schutz vor Gewalt geht.

Um noch mehr Angebote in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zu schaffen und die vorhandenen Träger der Angebote für ihre Arbeit zu professionalisieren, fördert das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration zusammen mit den Pflegekassen seit dem 1. Januar 2017 die Agentur für Vermittlung und zum Aufbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige. Die Agentur berät unter anderem potenziell neue Träger, pflegende Angehörige und bietet neben einer öffentlichen Fachtagung pro Jahr aktuelle thematische Workshops und Netzwerktreffen an.

Die Regelungen der Pflegebetreuungsverordnung vom 13. Februar 2017 sind dabei eine gute Grundlage für einen hohen Standard an qualitativ hochwertigen Angeboten. Man konnte es übrigens damals in der Konzeption von 2008 noch gar nicht wissen, dass es solche Entwicklungen in diesem Bereich geben würde.

Noch ein Aspekt des seniorengerechten Wohnens: Das Land Sachsen-Anhalt fördert bereits seit 2011 den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden. Der Quartiersgedanke gewinnt dabei zunehmend an Bedeutung. Bereits im Jahr 2011 hat das Sozialministerium unter dem Thema „Wohnen im Alter“ eine Fachtagung zu dieser Thematik durchgeführt. Die Wohnungswirtschaft, aber auch die Träger sozialer Dienste haben ihre Anstrengungen zur Schaffung barrierefreier Wohnungen und Entwicklung neuer Wohnkonzepte verstärkt. Auch diesbezüglich gibt es viele neue Beispiele hinsichtlich dessen, was die Digitalisierung kann, was uns helfen kann, um Menschen in ihrem Zuhause wohnen zu lassen.

Die Landesregierung wird alle diese Bemühungen weiter unterstützen und in Umsetzung des Koalitionsvertrages ein Förderprogramm für das Quartiersmanagement auflegen und eine landesweite Beratungsmöglichkeit zur Quartiersentwicklung schaffen.

Auch das befreundete Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr arbeitet intensiv daran, die Mobilität in Zeiten des demografischen Wandels weiter zu sichern. Nur dann kann älteren Menschen im ländlichen Raum Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Neben den bereits bekannten und vielfach praktizierten Ansätzen, das Verkehrsangebot auszubauen und die Haltestellendichte weiter zu erhöhen, kommen weitergehende Modelle in Betracht, wie zum Beispiel der verstärkte Ausbau nachfragegestützter Verkehre unter Einschluss von Bürgerbussen und die Bündelung von Fahrwünschen mit den Sozialdiensten.

Modellhaft werden in Sachsen-Anhalt zwei Bürgerbuspilotprojekte in Osterburg und Möser finanziert. Die Fahrer der Bürgerbusse sind ehrenamtlich tätig. Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr unterstützt in Kooperation mit der Nasa Sachsen-Anhalt die Fahrer finanziell beim Erwerb des Personenbeförderungsscheines und übernimmt die Kosten für das Leasing der Busse sowie die Kosten für deren Ausstattung.

Lassen Sie mich noch einen Blick auf die Verbesserung der medizinischen Versorgung werfen. Ich bin wirklich umgefallen, als Sie gesagt haben, dass Sie ein Geriatriekonzept von mir erwarten. Wir haben gerade unser Krankenhausgesetz verabschiedet. Wir arbeiten an den Rahmenvorgaben. Wir werden einen Krankenhausplan erstellen. Natürlich ist dabei die geriatrische Versorgung eine der wichtigsten und zentralsten Aufgaben, wie wir die Versorgung älterer Menschen umsetzen und ihnen helfen, auch im ländlichen

Raum die medizinische Versorgung zu erhalten, die sie verdienen.

Wir setzen die Landarztquote um. Daneben schauen wir, wie man im ländlichen Raum die medizinische Versorgung gleichwertig ertüchtigen kann. Besuchen Sie einmal Schönhausen! Fahren Sie nach Winterfeld! Das sind die ersten kleinen Pflänzchen, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung geschaffen, wie man sich die sektorenübergreifende ärztliche Versorgung insbesondere der älteren Bevölkerung im ländlichen Raum vorstellt.

Ich denke, ich habe einen kurzen Abriss dessen gegeben, was wir alles machen. Ich glaube, das geht über den Dialog, den wir mit der Landesseniorenvertretung führen, sehr weit hinaus. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin, Frau Zoschke hat sich zu Wort gemeldet. Sie hat eine Frage. - Frau Zoschke, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, ich bin ganz bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Umsetzung des seniorenpolitischen Programms nicht nur in der horizontalen, sondern auch in der vertikalen Ebene erfolgen muss. Ich bin selbst Kommunalpolitikerin und weiß, an welchen Stellen sich Politik eigene Grenzen setzt. Ich habe beim Anblick der Regierungsbank vor mir zu diesem Thema die Frage, ob Sie wirklich das Gefühl haben, dass alle Ihre Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung genauso hinter diesen seniorenpolitischen Anforderungen stehen, wie Sie sie jetzt vertreten haben.

Es mag an der Uhrzeit liegen, es mag an den vielen Themen liegen, die uns jetzt bei der Aufstellung des Haushaltes wieder in eine schwierige finanzielle Situation bringen. Ich habe den größten Haushalt in dem Bereich, dennoch fühle ich mich hinsichtlich der Punkte, die ich angesprochen habe, von allen Mitgliedern des Kabinetts getragen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Wir fahren in der Debatte fort.

Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wir sprechen heute darüber, ob das seniorenpolitische Programm „,Aktiv und selbstbestimmt‘ - Altenhilfe und Pflege im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2020“ eher eine Erfolgsbilanz aufweist oder die negativen Punkte überwiegen. Während die Fraktion DIE LINKE die negativen Punkte betont, möchte ich in meiner Rede darauf hinweisen, was gelungen ist und wo wir noch vor Herausforderungen stehen.

Der heutige Tag ist ausgesprochen gut geeignet, das Thema im Hohen Hause zu erläutern. So wurde der 21. August vom damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan zum Tag der Senioren ausgerufen, um die Leistungen älterer Menschen für die Gesellschaft zu würdigen. Nur wenige Gehminuten vom Landtag entfernt in der Leiterstraße findet heute eine Aktion zur Beratungsmeile für alle Generationen statt. Dort ist nicht nur das Familieninformationsbüro der Landeshauptstadt vertreten, sondern auch die Gesellschaft für Prävention im Alter PIA e. V. oder die Wohnberatungsstelle der Pfeifferschen Stiftungen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Wie Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind die Themen, welche die Rolle von Seniorinnen und Senioren in unserer Gesellschaft betreffen und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld ermöglichen sollen, in der breiten Öffentlichkeit ständig präsent.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Zum 31. Dezember 2018 lebten in Sachsen-Anhalt 755 863 Menschen, die 60 Jahre alt oder älter sind. Bei einer Gesamtbevölkerungszahl von rund 2,2 Millionen in unserem Bundesland entspricht das einem Gesamtbevölkerungsanteil von 34 %. Ich denke, diese Zahlen machen deutlich, welche Dimension die Fragestellungen haben, die in der Großen Anfrage aufgeworfen worden sind.

Auf rund 150 Fragen - Glückwunsch zu dieser Fleißarbeit - wollten die Fragesteller Antworten von der Landesregierung haben. Diese hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, ausführlich geantwortet. Wer sich wie ich die Mühe gemacht hat, alles zu lesen, der hat einen guten Überblick darüber bekommen, wie im Bereich der Seniorenpolitik in unserem Land der aktuelle Stand ist.

Bevor ich zu den einzelnen Fragestellungen komme, möchte ich kurz anmerken, dass die Landeshauptstadt Magdeburg für die Treffen der seniorenpolitischen Interessenvertretungen offensicht

lich ein ganz gutes Pflaster ist. So fanden die letzten beiden Bundesdelegiertenversammlungen der jüngsten Unionsvereinigung, nämlich der Seniorenunion, hier in Magdeburg statt. Außerdem fand die Konferenz zum internationalen Tag der älteren Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen im Jahr 2016 ebenfalls hier statt. Einige der anwesenden Kolleginnen und Kollegen waren damals dabei.

Alle Fragestellungen, die jetzt von mir behandelt werden, beziehen sich übrigens nicht ausschließlich auf Senioren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Häufig kommen entsprechende Maßnahmen vielen Teilen der Bevölkerung zugute. Barrierefreie Zugänge zu Gebäuden sind nicht nur für die Benutzerinnen und Benutzer von Rollatoren positiv, sondern auch für diejenigen, die einen Kinderwagen haben.

Die Möglichkeiten, die Mehrgenerationenhäuser bieten, sind nicht nur für Menschen der älteren Generation wichtig, sondern auch für diejenigen, die im Berufsleben stehen, oder auch für die Kinder und die Jugendlichen. Eine ausreichende medizinische Versorgung ist auch für die Gesamtbevölkerung bedeutsam, ebenso der dringend notwendige Breitbandausbau. Ohne diesen funktioniert weder die digitale Sprechstunde, noch sind Videos bei einem der bekannten Anbieter in ausreichender Qualität abrufbar.

Wie Sie sehen, sind politische Maßnahmen, die Seniorinnen und Senioren helfen, häufig auch für andere Teile der Bevölkerung mehr als nützlich. Deswegen war es konsequent und richtig, dass im Jahr 2017 erstmals ein Forum der Generationen im Landtag stattfand. Dieses hatten der Landesschülerrat und die Landesseniorenvertretung gemeinsam organisiert. Diese Veranstaltung wurde nicht nur von der Landtagspräsidentin begleitet und geleitet, sondern es waren auch zahlreiche Landtagsmitglieder anwesend.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den unterschiedlichen Beschlüssen wurde immer wieder eine Interessenvertretung für ältere Menschen auf kommunaler Ebene gefordert. Das ist auch richtig, da viele Entscheidungen, die Seniorinnen und Senioren betreffen, auf kommunaler Ebene getroffen werden.

Als Erstes besteht natürlich die Möglichkeit für lebenserfahrene Menschen, bei den Kommunalwahlen selbst zu kandidieren. Diese Möglichkeit wurde bei den Kommunalwahlen in unserem Land im Mai 2019 häufig genutzt.

Es gibt aber noch weitere Möglichkeiten. Wir haben als Landtag mit der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes den Weg zu mehr Beteiligung freigemacht. Damit möchte ich ausdrücklich den Ausführungen meiner Kollegin von der

LINKEN widersprechen. So heißt es in § 80 KVG des Landes Sachsen-Anhalt - Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen -: Die Kommunen sollen Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Zuwanderer und andere gesellschaftlich bedeutsame Gruppen bei Planungen und Vorhaben, die deren spezifische Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu können geeignete Verfahren entwickelt, Beiräte gebildet oder Beauftragte bestellt werden.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Das Nähere, insbesondere zur Bildung, zu den Aufgaben, zu den Mitgliedern der Beiräte, wird durch kommunale Satzung bestimmt. Auch das verstehen wir als Union unter kommunaler Selbstverwaltung.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Es steht also den Kommunen frei, hierbei entsprechend aktiv zu werden, um Senioren die kommunalpolitische Mitwirkung zu erleichtern. Natürlich besteht für Senioren die Chance, die Mitglieder der kommunalen Vertretungen intensiv auf die vorhandenen Möglichkeiten hinzuweisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zahlreiche Fragestellungen beschäftigen sich mit der Möglichkeit und den Rahmenbedingungen des ehrenamtlichen Engagements von Seniorinnen und Senioren in unserem Land. Um es ganz deutlich zu machen: Ohne das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen aller Generationen wäre der gesellschaftliche Zusammenhalt in unserem Land nur schwer möglich. Dabei geht es nicht um Aktivitäten, die im Rahmen von Vereinen, Verbänden und Organisationen, wie zum Beispiel auch Kirchengemeinden, stattfinden. Es geht vor allem auch um die kleinen gegenseitigen Unterstützungen im Alltag. So wird einfach einmal für den Nachbarn eingekauft oder der Kleingarten des Nachbarn wird mitgepflegt.

Inzwischen gibt es zahlreiche Beispiele dafür, wie die ehrenamtliche Arbeit von Seniorinnen und Senioren organisiert werden kann. Wir haben einmal eine kleine Aufstellung gemacht, die bei Weitem nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: die Ehrenabteilung der Freiwilligen

Feuerwehr in unserem Land, die Arbeit der Arbeitsgruppe „Dialog der Generationen“ bei der Freiwilligenagentur Magdeburg, die Arbeit der Seniorenvertretungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt, die unterschiedlichen Angebote in den Mehrgenerationenhäusern sowie in den Alten- und Servicezentren, das Professorennetzwerk Emeritio mit den zahlreichen ehemaligen Hochschullehrern, die Landsenioren Sachsen-Anhalt.

Aus meiner Sicht braucht ehrenamtliches Wirken zum Teil auch hauptamtliche Unterstützung. Aber zu diesem Thema werden wir uns sicherlich noch bei anderer Gelegenheit austauschen können.