Protocol of the Session on August 28, 2019

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Richter, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie sind aber aus meiner Sicht etwas lückenhaft gewesen. Die EU-Verwaltungsbehörde hat im EFRE-Bereich - das haben Sie auch erwähnt - bereits im Jahr 2018 eine Bewilligungssperre verhängt. Die Presse und der Finanzausschuss wurden im Mai 2018 darüber informiert, dass das Ganze wieder aufgehoben wurde. Das geschah mit den Worten, es sei alles im Dialog mit der EU-Prüfbehörde passiert und mit der GD Regio geklärt worden.

Nun erfahren wir aber aus der Presse, dass es genau wieder im EFRE-Bereich eine Zahlungs

unterbrechung gibt. Ich frage mich jetzt: Auf welcher Grundlage wurde im Jahr 2018 diese Bewilligungssperre wieder aufgehoben?

Herr Minister Richter, bitte.

Die Bewilligungssperre ist durch die Verwaltungsbehörde ausgesprochen worden und nicht durch die Kommission.

Nachdem die Verwaltungsbehörde der Beanstandung insoweit entgegengekommen ist, sie beachtet und entsprechend in das System eingearbeitet hat, ist man davon ausgegangen, dass man jetzt die Bewilligungssperre aufheben kann, weil nun sichergestellt ist, dass das, wenn noch weitergeprüft wird, hierbei berücksichtigt wird und dass es dann zu keinen Beanstandungen mehr kommt. Wie gesagt, der Bewilligungsstopp ist durch die Verwaltungsbehörde ausgesprochen worden und nicht durch die Kommission selbst.

Sie haben eine Nachfrage signalisiert. Bitte.

Soweit ich weiß, ist die GD Regio aber bei der EU angedockt - im Gegensatz zu der Prüfbehörde, die in der Staatskanzlei angesiedelt ist, und zu der EU-VB im Land. Wenn in der Pressemitteilung steht, dass man im Einvernehmen mit der GD Regio nun diese Zahlungsunterbrechung wieder aufhebt, dann widerspricht das dem, was Sie gerade gesagt haben.

Herr Minister.

Das widerspricht sich nicht. Das kann sehr wohl mit den entsprechenden Auditoren abgesprochen werden, und insoweit ist das auch kein Widerspruch. Es ist dann auch kein Widerspruch zu der Zahlungsunterbrechung. Wie gesagt, das war eine Vorsichtsmaßnahme seitens der Verwaltungsbehörde.

Ich habe noch zwei weitere Wortmeldungen, und zwar von den Abg. Herrn Lippmann und Herrn Gebhardt.

Herr Minister, als Parlament und als Öffentlichkeit steht man diesem Hin und Her und den Meldun

gen etwas fassungslos gegenüber. Schauen wir einmal auf die Mitte des Jahres 2018. Damals war es dem Finanzministerium - nach dem, was hier schon kurz Gegenstand der Diskussion war - in seiner Finanzrundschau eine Art erleichterte Jubelreaktion wert, die Öffentlichkeit darüber zu informieren: Alles ist geklärt, alles ist in Butter. Nun sind wir damit konfrontiert und in der Pressemitteilung vom 2. Juni 2018 heißt es ganz zum Schluss vom damaligen Finanzminister Schröder: Das sogenannte Lifting des Warning Letter wird in aller Wahrscheinlichkeit erst in nächster Zeit erfolgen. - Das ist dann sozusagen der Persilschein. Darüber hat man danach nie wieder etwas gehört.

Warum ist das Parlament nicht noch einmal darüber informiert worden, ob das nun so stattgefunden hat, ob wirklich alles in Butter ist oder ob noch Dinge offenliegen, die jetzt offensichtlich wieder aufbrechen und uns wieder in die Situation bringen, uns mit solchen Fragestellungen und Hiobsbotschaften auseinandersetzen zu müssen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Lippmann, der Finanzausschuss ist am 29. November 2018, also nach Ihrem Pressebericht - vom Datum her war es Mitte des Jahres -, im Rahmen des Mittelabflusses darüber unterrichtet worden, dass das noch nicht ausgeräumt ist, was die EPSAS-Prüfung im Einzelnen festgestellt hat. Wir befinden uns jetzt mit der Kommission noch immer in der Abstimmung, damit das, was wir jetzt an Regularien vorgenommen haben, von dort auch akzeptiert wird.

Zu der Presseberichterstattung vom Juni 2018 kann ich im Augenblick nichts sagen; sie liegt mir nicht vor. Dass das eine Jubelpresseberichterstattung war, möchte ich bezweifeln; denn das ist ein Thema, das sicherlich nicht immer glücklich ist. Sie kennen auch die Komplexität der Vorgaben, die von der Kommission aufgestellt werden. Insoweit muss man da etwas vorsichtig sein, weil es durchaus auch wieder Nachfragen geben kann. Ob das mit der Jubelpresseberichterstattung wirklich der Fall war, das können wir uns im Finanzausschuss gern noch einmal anschauen.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Zeitnah!)

- Das können wir zeitnah machen, selbstverständlich.

Herr Gebhardt, Sie haben jetzt die Gelegenheit, Ihre Frage zu stellen. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte an die Eingangsfrage des Kollegen Knöchel anknüpfen. Herr Minister, wir hatten am Montag, dem 26. August 2019, eine fette Schlagzeile in der „MZ“. Ich glaube, grundsätzlich eint uns zunächst einmal, dass ein Zahlungsstopp ärgerlich ist.

Eine Zahlungsunterbrechung, bitte.

Im Moment ist die Zahlung ja gestoppt.

Gut.

Wir wollen doch nicht mit Wortklauberei anfangen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist ein Unterschied! - Weitere Zurufe von der CDU: Zahlungsunterbrechung!)

Das hat mit Wortklauberei nichts zu tun.

Okay, wir reden nicht von einem Zahlungsstopp, sondern wir reden davon, dass die Zahlungen gestoppt wurden.

Gut.

Das ist - ich glaube, auch das eint uns - nicht gut für Sachsen-Anhalt; das ist vielleicht sogar schlecht für Sachsen-Anhalt.

(Zurufe von der CDU)

Nun hätte man eine solche fette Schlagzeile aus unserer Sicht vielleicht vermeiden können, wenn man als Minister Transparenz herstellt. Sie waren zu diesem Zeitpunkt Staatssekretär. Warum sind Sie mit dieser Botschaft nicht offensiv ins Parlament gegangen oder zumindest in den Finanzausschuss? Sie sagten zwar eben, der Finanzausschuss wurde hier und da darüber unterrichtet, dass man sich in einem dialogischen Prozess befinde und dass über bestimmte Dinge noch diskutiert werde und diese noch nicht ausgeräumt seien; aber die klare Botschaft, die man jetzt kennt, haben weder der Finanzausschuss noch das Parlament bekommen.

Herr Minister, ich habe deshalb zwei Fragen. Erstens. Warum haben Sie dem Parlament diese Informationen nicht offensiv, proaktiv gegeben? Zweitens. Wie wollen Sie in dem fortlaufenden Prozess sicherstellen, dass das Parlament regelmäßig darüber informiert wird?

Herr Minister, bitte.

Zum einen habe ich Ihnen gesagt, dass wir im November 2018 im Finanzausschuss sehr ausführlich entsprechende Informationen zum Mittelabfluss gegeben haben. Dabei hat auch das Thema EPSAS eine entsprechende Rolle gespielt.

Man muss wirklich deutlich sagen: Eine technische Zahlungsunterbrechung führt dazu, dass wir einen Antrag stellen können und auch stellen müssen, um unter anderem N+3 zu erfüllen und nicht zu verletzen, aber es kommt zu nicht zu einer Auszahlung. Wir befinden uns in einer Phase, in der wir nicht sehen, dass eine Einnahme in diesem Jahr gefährdet ist. Wir gehen davon aus, dass die entsprechende Bestätigung durch Brüssel kommen wird.

Vielen Dank, Herr Minister.

(Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE)

- Zu der zweiten Frage noch.

Was war der zweite Teil noch einmal?

Wie wollen Sie künftig sicherstellen, dass alle informiert werden?

Sie können davon ausgehen, dass wir das, sollte es noch Themen geben, die mit Brüssel abzuhandeln sind, im Finanzausschuss besprechen werden. Sollte es dazu kommen, dass wir tatsächlich ein Problem mit dem Zahlungsantrag und dann einem Zahlungseingang bekommen, ist es selbstverständlich, dass wir das auch im Finanzausschuss besprechen werden; denn dort betrifft es auch den Haushaltsvollzug. Das ist ein Thema, das dann auch ausführlich im Finanzausschuss erörtert wird. Ich denke, Herr Knöchel und Frau Heiß können bestätigen, dass auch in der letzten Sitzung des Finanzausschusses entsprechende Informationen - auch zu anderen Themen - gegeben worden sind.

Vielen Dank. - Ich habe noch drei weitere Abgeordnete, die eine Frage signalisiert haben: die Abgeordneten Herr Loth, Frau Eisenreich und Herr Henke. Herr Abg. Loth, Sie haben das Wort.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Kann man davon ausgehen, dass, wie auch in der Presse geschrieben wurde, Deichbaumaßnahmen, insbesondere im Bereich Anhalt-Bitterfeld, Zerbst usw., von diesen Zahlungsstopps nicht betroffen sind, sondern dass die Wiederherstellung der dortigen Hochwasserschutzanlagen durch das Land durchweg gesichert ist und dass sich die Verzögerungen nicht auf diese EU-Beanstandungen zurückführen lassen?

Herr Minister, bitte.

Wir sprechen von einer Zahlungsunterbrechung, nicht von einem Bewilligungsstopp. Wenn wir bewilligen, dann zahlen wir auch entsprechend aus; denn der Bescheid ist verpflichtend. Das System läuft so, dass wir Landesmittel vorschießen, die später durch EU-Mittel kompensiert werden. Das heißt, wenn die Bescheide in der Welt sind, werden sie selbstverständlich auch bedient. Auch werden weitere Bescheide erteilt.

Frau Abg. Eisenreich, Sie haben das Wort. Bitte.

Danke. - Herr Minister, können Sie bitte etwas dazu sagen, welche Gründe zu dieser Auszahlungsunterbrechung von der EU genannt wurden? Die Frage ist: Wo liegt das Problem konkret? Liegt es beim Land oder hat das etwas mit den Fördermittelempfängern zu tun?

Herr Minister Richter, bitte.

Die Beanstandungen waren damals, dass man Vergabefehler im Bereich der Projektauswahl im Bereich MW und darüber hinaus eine fehlende Dokumentation im Bereich der Hochwasserschutzmaßnahmen festgestellt hat. Das verursachte schließlich alles Weitere. Wir haben die Regelungen dann angepasst. Wir sind noch immer in der Abstimmung dazu, ob das, was wir

gemacht haben, ausreichend ist oder ob noch weitere Maßnahmen zu ergreifen sind.