Protocol of the Session on June 20, 2019

Letzter Satz. In einem Bundesland wie unserem, in dem sich entgegen dem Wählervotum bei der Landtagswahl die Parteien hier links von der AfD allein als demokratisch begreifen und sich nur allzu oft auch abgrenzend so nennen, genau in diesen Zeiten gibt es Demokratie bildend hier noch eine ganze Menge zu tun. Also, packen wir es an!

(Beifall bei der AfD)

Die Wähler werden Ihnen die Demokratie in einigen Monaten in drei Bundesländern schon noch beibringen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Ursprungsantrages hatte ich deutlich gemacht, dass ich jegliche Form von Extremismus, egal ob links, rechts oder religiös begründet, auf das Schärfste ablehne.

Selbstverständlich dürfen die Aktivitäten von Extremisten auf keinen Fall auch noch mit öffentlichen Mitteln finanziert werden. Wenn es bei der bisherigen Förderpraxis - ich betone: wenn - für Initiativen, Projekte oder Vereine zu Fehlern gekommen sein sollte, dann müssen diese natürlich

aufgeklärt, Verantwortlichkeiten festgestellt und Konsequenzen gezogen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Denn Extremismus kann man nicht mit Extremisten bekämpfen. Die bisherige Förderpraxis im Bereich der Demokratieförderung ist grundsätzlich gut aufgestellt. Die im Ursprungsantrag geforderte Extremismusklausel, die korrekt als Demokratieerklärung bezeichnet werden sollte, hört sich im ersten Moment gut an. Aber wie bereits in meiner Rede bei der Erstbehandlung des Antrages klargestellt, war die damals von der Bundesministerin Kristina Schröder eingeführte Regelung juristisch äußerst umstritten und wurde nicht umsonst durch andere Regelungen ersetzt, die wir auch in Sachsen-Anhalt entsprechend anwenden, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel nur im Sinne der Stärkung der Demokratie verwendet werden dürfen.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist die Basis unserer politischen Arbeit. Sie zu schützen ist eines unserer wichtigsten Anliegen.

Meine Damen und Herren! Das offensichtliche Ziel des Ursprungsantrages war es, kritische Stimmen durch den Entzug von finanziellen Ressourcen zum Schweigen zu bringen. Dass dieser nicht die Zustimmung der Koalition erhalten würde, war von Anfang an klar.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir alle müssen es aushalten, wenn sich Personen und Gruppierungen mit extremistischen Tendenzen unserer Gesellschaft aktiv auseinandersetzen. Das gilt auch für die hier im Parlament vertretenen Fraktionen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Das mag vielleicht dem ein oder anderen im Saal hier nicht immer gefallen. Aber ich möchte es auch ganz deutlich sagen: Es gibt nun einmal klare Grenzen und rote Linien, und eine Zusammenarbeit mit Extremisten, egal in welcher Form, überschreitet sie und ist nicht zu tolerieren.

(Zurufe von der AfD)

Mit der nun zur Abstimmung anstehenden Beschlussempfehlung machen wir deutlich, worum es uns als Koalition geht, nämlich darum, dass die bisherige Förderpraxis fortgesetzt wird, die sich in unseren Augen grundsätzlich bewährt hat.

(Zurufe von der AfD)

Wir erwarten, dass sich geförderte Dritte selbst zu jeder Zeit zur freiheitlichen Grundordnung bekennen und dieser Grundsatz auch bei der Auswahl der jeweiligen Kooperationspartner entsprechend Anwendung findet. In diesem Sinne bitte ich um

Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Quade.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu den Dauerbrennern der AfD-Fraktion gehört, wie wir wissen, eine unglaubliche Bedrohung durch Linksextremismus zu behaupten, der dann auch noch angeblich durch den Staat finanziert auf die Sprünge geholfen werde.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von der AfD)

Genau dieser Unsinn liegt auch dem im Sozialausschuss gescheiterten Antrag der AfD-Fraktion zugrunde. In dem Antrag wird eine alte, eine längst geführte und auch eine entschiedene Debatte wieder aufwärmt, nämlich die Debatte um die Extremismusklausel, so als müssten diejenigen, die sich für Demokratie engagieren, gezwungen werden, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzulegen. Das ist etwas, was keiner anderen Gruppe von Fördermittelempfängern abverlangt wird.

Im Jahr 2012 erklärte das Verwaltungsgericht Dresden die Klausel für teilweise rechtswidrig; das war nicht überraschend. Mehrere Rechtsgutachten legten das von Anfang an nahe. Die Ministerin ignorierte das. 2014 wurde die Extremismusklausel unter den damaligen Bundesministern Manuela Schwesig und Thomas de Maizière endlich abgeschafft.

Ich sagte es in meiner ersten Rede zu dem Antrag und ich sage es auch heute: Es gibt wirklich keinen einzigen guten Grund dafür, warum wir diese Debatte um die Demokratieförderung nun erneut führen sollten, und zwar schon gar nicht auf der Basis eines Antrages von Leuten, die das Wort Demokratiefeinde überhaupt nicht in den Mund nehmen dürften.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Zurufe von der AfD)

Die zentrale und richtige Kritik an der Extremismusklausel bleibt auch heute richtig. Mit ihr wird eine Verdachtskultur gegen Engagierte betrieben. Es wurde ihnen unterstellt, potenzielle Extremisten zu sein, die man zu einem Bekenntnis nötigen müsse, und das alles mit einem völlig vagen und unklaren Extremismusbegriff, der sich weitgehend der Behördendefinition des Inlandsgeheimdienstes, also der Definition des Verfassungsschutzes bediente, des Verfassungsschutzes, der nach

weislich in der Vergangenheit Rechtsextremismus nicht bekämpft, sondern finanziert hat, statt ihn zu verhindern, anstatt die Förderung an nachprüfbaren und wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen auszurichten, in deren Entwicklung dann auch zivilgesellschaftliche Träger eingebunden werden können, statt sie in unzulässiger Weise zu gängeln und damit im Grund genommen die Trennung von Staat und Gesellschaft infrage zu stellen.

Es ist gut, dass die nun vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen Unsinn nicht mitmacht und zutreffend darauf verweist, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend sind. Wobei an dieser Stelle der Hinweis erlaubt sei, dass man solche Anträge, und noch dazu von Rechtsextremisten, auch einfach so ablehnen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, sie ist nicht falsch. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Bewertung des in Rede stehenden Vorgangs ist in einem Satz klar zusammenzufassen: Die Extremismusklausel ist rechtlich und politisch falsch und ist klar abzulehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN und bei der SPD)

Für die SPD-Fraktion spricht abschließend der Abg. Herr Steppuhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An der Haltung der SPD zu dem Ansinnen der AfD, Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, und Demokratieprojekte zu diskreditieren, hat sich in den letzten sechs Monaten nichts geändert. Es bleibt dabei. Es gibt keine steuerfinanzierte Förderung von Extremisten und Demokratiefeinden im Land. Dies lassen die Förderrichtlinien weder auf Landes- noch auf Bundesebene zu. Es war so. Es ist so. Und es wird auch zukünftig so sein.

Die Landesregierung erkennt grundsätzlich nur Projekte und Initiativen als förderfähig an, die zur

Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Land Sachsen-Anhalt beitragen.

Wie vor einem halben Jahr, meine Damen und Herren der AfD, finde ich die Frage viel spannender, ob die AfD zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Auch vor dem Hintergrund einiger Vorfälle in der letzten Zeit mit einigen Äußerungen vermute ich allerdings anderes.

Es wäre auch spannender zu fragen, meine Damen und Herren, ob der bundesweite Spendenskandal der AfD eigentlich schon aufgeklärt ist und wie viele persönliche und finanzielle Verbindungen es von einzelnen AfD-Politikern ins rechte und rechtsextremistische Milieu gibt.

Meine Damen und Herren! Der Beschlussempfehlung ist nicht viel hinzuzufügen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung der Regierungskoalition. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Abgestimmt wird über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration, vorliegend in der Drs. 7/4490. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Von drei fraktionslosen Abgeordneten gibt es hierzu Stimmenthaltungen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 beendet.

Zur Erinnerung: Wir haben gestern die Reihenfolge der zu behandelnden Tagesordnungspunkte auf Antrag der CDU-Fraktion verändert.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 30

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