Protocol of the Session on June 19, 2019

Wir haben als Nächstes eine Frage von Herrn Scheurell. Bevor er sie stellt, habe ich sozusagen eine Anregung. Wir werden nicht in das gesamte Klimapaket heute hier im Landtag vor der Mittags

pause durchgehen können. Ich bitte also um - wenn das möglich ist - kürzere, konkrete Fragen und kürzere, konkrete Antworten. - Bitte, Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie erwähnten das KEK. Viele von uns haben damit ihre Bauchschmerzen; denn dieses KEK erläutert, wie wir alle bei der Umsetzung mehr oder minder in unserem persönlichen Lebensstil davon betroffen sein werden.

(Dorothea Frederking, GRÜNE: Zum Bei- spiel?)

Sehr geehrte Frau Ministerin, das Interessanteste für die, die demnächst einen Haushaltsplan beschließen wollen, steht gleich auf einer der ersten Seiten hinter dem Deckblatt. Es soll nämlich etwas mehr als 700 Millionen € kosten, das dann natürlich in einzelnen Jahresscheiben. Bekommen Sie jetzt keinen Schreck, das soll nicht für ein Jahr sein.

Frau Ministerin, ist die haushalterische Vorsorge durch Ihr Haus schon so weit getroffen worden, dass wir das in Ruhe angehen können? - Wir haben das KEK in allen Ausschüssen. Es hat noch nicht alle Ausschüsse endgültig passiert. Ich weiß, dass es den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr noch nicht endgültig passiert hat. Können Sie etwas dazu sagen, wie es mit der haushalterischen Vorsorge aussieht?

Ich erspare es mir jetzt, in die Exegese und Hermeneutik des gesamten KEK einzusteigen, um den Wünschen des Präsidenten zu entsprechen.

(Guido Heuer, CDU, lacht)

Es sind übrigens die Wünsche von uns allen, spätestens für diejenigen, die mit dem Mittagessen ordentlich bis zur Mittagspause warten. Gut. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Danke für Ihre Frage, Herr Scheurell. Über den ersten Kommentar habe ich jetzt ein bisschen nachgedacht. Dazu gab es auch ein Zwischenruf, wo das KEK Ihren persönlichen Lebensstil betreffen könnte. - Eventuell bei der Reduzierung der Verschwendung von Nahrungsmitteln, da könnte das sozusagen Ihren - -

(Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Gut verwertet, das sehen Sie doch.

Nein, das meinte ich gar nicht so, wie die Lacher das jetzt hier meinen. Ich meinte einfach, wenn ich mehrschichtige Mischwälder aufbaue, betrifft das nicht Ihren Lebensstil. Wenn Sie Fotovoltaik auf Ihr Dach montieren und einen Speicher in den Keller tun, betrifft das auch nicht wirklich Ihren Lebensstil.

Doch, doch.

Sie bekommen einen anderen Strom aus Ihrer Steckdose, sozusagen einen grünen Strom anstatt eines grauen Stromes. Insofern weiß ich gar nicht, ob das so sehr viele Auswirkungen hat. Es gibt ja viele Klimamaßnahmen, die Lebensstile betreffen. Um diese geht es im KEK aber gar nicht so sehr, sondern es geht hierbei tatsächlich um die Maßnahmen, die die Häuser zusammengetragen haben.

Wie das im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem KEK ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht im LEV bin. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir als Landesregierung alle Ausschüsse regelmäßig - ich glaube, so war es, wenn ich die Aufstellung richtig im Kopf habe - mit mindestens drei Schreiben über den Fortgang des KEK informiert haben und auch immer angeboten haben, wir kommen gern in den Ausschuss und diskutieren dort über den Zwischenstand. Ansonsten ist es ein KEK der Landesregierung, das im Februar von der Landesregierung verabschiedet worden ist. - Das zu Ihrer letzten Frage.

Zu Ihrer mittleren Frage: Die Landesregierung ist sich darin einig - so ist es ja auch angelegt -, dass die Ressorts dafür zuständig sind, die Maßnahmen umzusetzen. Deswegen müssen auch die Ressorts die Haushaltsvorsorge treffen, um ihre Maßnahmen, die sie, wie ich es ausgeführt habe, sicherlich nach dem Verhältnis von Kosten und Nutzen, also die Effizienz betreffend, betrachten, umzusetzen. Sie werden sicherlich geeignete Maßnahmen auswählen, um ihrer Verpflichtung zur Umsetzung des Koalitionsvertrages nachzukommen.

Wir haben auch in einer Debatte mit den Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen einen Punkt gehabt, dass das auch im Haushaltsplan transparent gemacht werden soll. Wir werden das tun. Sie werden bei uns eine Aufstellung im Haushaltsplan finden, aus der ersichtlich ist, wo wir Geld für unterschiedliche Maßnahmen einstellen.

Herr Scheurell hat noch eine Frage. Dann soll er sie kurz stellen.

Ganz kurz, sehr geehrter Herr Präsident, wenn Sie gestatten.

Bitte, bitte.

Danke. - Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihnen ist aber schon klar, dass das nach dem Landeshaushaltsrecht nicht so einfach geht, wie es darin steht und wie es von Ihnen so nonchalant erläutert wurde. Ich glaube, da sind noch dicke Bretter zu bohren. Ich hoffe nur, dass Sie dabei das Landeshaushaltsrecht einhalten. Ich gehe dazu jetzt nicht ins Detail, das können wir gern nachholen. Das machen wir dann bitte auch. Ich verspreche Ihnen das.

Sie können noch einmal antworten, wenn Sie wollen.

Danke, Herr Präsident. - Ich verstehe Ihre Sorge nicht; denn wir halten selbstverständlich immer und an jeder Stelle die Landeshaushaltsordnung ein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich glaube, dann würde letztlich auch der Finanzausschuss mahnend den Finger heben und danach der Landesrechnungshof. Das ist also überhaupt nicht das Thema.

Vielleicht noch einmal eine Anmerkung zu den Gesamtkosten, die Sie zitiert haben. Die Gesamtkosten sind volkswirtschaftliche Kosten und nicht Kosten des Landeshaushalts.

Wir haben zum Beispiel eine Fördermaßnahme Energiegewinner, mit der wir kleine mittelständische Unternehmen unterstützen, wenn sie ein bestimmtes Ausmaß an CO2 einsparen. Sie bekommen dann von uns eine finanzielle Unterstützung. Das kann der mittelständische Betrieb hier in der Peripherie von Magdeburg sein, der mit Lasermaschinen Metallschneideangebote in der ganzen Welt macht. Das kann aber auch der Fleischer um die Ecke sein, der Kühlhaus, Laden usw. neu ausstattet. Das heißt, einen Teil dieser Maßnahmen zahlen ja der Fleischer oder das mit

telständische Unternehmen; denn wir haben keinen Fördersatz von 100 %.

Wir haben an anderen Stellen eben auch Maßnahmen, die wir mit EU-Mitteln bezahlen - manchmal zu 100 %, manchmal mit einem bestimmten Fördersatz.

Sie haben schon richtig darauf hingewiesen, dass das eine Summe ist, die sich in Jahresscheiben aufgliedert. Aber es ist auch eine Summe, die sich nicht als reines Landesgeld darstellt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dann können wir in der Fragerunde fortfahren.

(Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert ver- lässt das Rednerpult)

- Nein, nein, Frau Ministerin. Sie sind noch lange nicht fertig. Jetzt kommt erst einmal der Kollege Heuer an die Reihe.

Ach so, gut.

Danke, Herr Präsident. - Frau Ministerin, das ist ja eine Regierungserklärung. Ich habe folgende Frage. Am Anfang Ihrer Rede sagten Sie: Wir haben in Sachsen-Anhalt die schlimmste Klimakatastrophe seit Menschengedenken. Wenn ich einmal an die kleine Eiszeit vom 15. bis zum 19. Jahrhundert denke, dann glaube ich, dass Menschen infolge dieser kleinen Eiszeit gehungert haben.

Die Frage ist: Ist das die Meinung der Landesregierung? - Denn Sie geben hier eine Regierungserklärung ab. Durch welche Berichte, durch welche Studien können Sie untermauern, dass wir das hier haben?

Die zweite Frage, die ich habe, betrifft die Vorranggebiete für Windenergieanlagen. Ist es auch die einheitliche Meinung der Landesregierung, dass wir die Vorranggebiete von 1 % auf 2 % verdoppeln? Ist das abgestimmt? - Denn wir hatten die gesamte Thematik Repowering etc. Ich wollte fragen, ob das in der Landesregierung abgestimmt wurde. - Danke schön.

Danke für Ihre Frage, Herr Heuer. Zur Beantwortung der ersten Frage lese ich einfach die entsprechende Seite noch einmal vor; denn Sie haben mich falsch zitiert und das würde ich ungern so im Raum stehen lassen.

Ich sagte: Auch bei uns im Land ist der Klimawandel längst angekommen. Seit dem Beginn der flächendeckenden Temperaturaufzeichnungen im Jahr 1881 ist die Jahresdurchschnittstemperatur auch bei uns um rund 1,5 °C angestiegen.

(Robert Farle, AfD: Das ist eine Fäl- schung! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Och nee! - Robert Farle, AfD: Das ist ei- ne Fälschung! Sie haben Messdaten weg- gelassen! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Das stimmt überhaupt nicht! - Robert Farle, AfD: Es wurden Messdaten weggelassen!)

Die Quelle dafür ist der Deutsche Wetterdienst. Herr Heuer, wir lassen Ihnen das auch gern ganz genau zukommen.

Das Jahr 2018 war zwar nur ein Jahr, aber es steht symbolisch für die globale Klimakrise, die in unserem Bundesland besonders sichtbar wurde. In Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2018 ein neuer Allzeitnegativrekord mit nur 360 mm Jahresniederschlag erreicht. Das waren nur zwei Drittel des langjährigen Mittels von ca. 550 mm. Da wir im bundesweiten Vergleich ohnehin das trockenste Bundesland sind, sind Trockenphasen bei uns besonders fatal.

Das ist das, was ich gesagt habe. Das ist mit Quellen zu belegen. Das LAU hat ein sehr gutes Heft herausgegeben, in dem die regionalen Daten zur Klimakrise aufbereitet worden sind. Das kann ich nur empfehlen. Darin ist das sehr schön niedergelegt worden.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Ich habe nicht davon gesprochen - dazu suche ich jetzt nicht wieder die Stellen heraus; Sie lesen das einfach im Protokoll nach -, dass die Vorrang- und Eignungsgebiete von 1 % auf 2 % erhöht würden. Das werden Sie in meiner Regierungserklärung nicht finden.

Aber ich habe sehr wohl erwähnt, dass wir, wenn wir diesen Ausbau der Windenergie wollen, dann mehr Vorranggebiete brauchen. Denn Sie wissen sicherlich, dass knapp die Hälfte unserer Windkraftanlagen eben nicht in Eignungs- und Vorranggebieten liegt. Wir wollen mit dem Repowering auch eine beste Sortierung - so sage ich es einmal - der Windkraftanlagen erreichen, damit sie nicht mehr dort stehen, wo sie für das Landschaftsbild fatal sind oder die Bürgerinnen und Bürger belästigen, sondern dass sie in geeigneten Vorranggebieten stehen.

Im Koalitionsvertrag steht, dass wir uns zur Windkraft und auch zum Repowering bekennen. Deswegen müssen wir uns mit dieser Frage beschäftigen. - Das ist das, was ich in meiner Regierungserklärung gesagt habe, und das ist der

Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

(Beifall bei den GRÜNEN)