Protocol of the Session on May 24, 2019

Vielleicht ist das Verfahren zu kompliziert gestaltet worden. Ebenso kann es denkbar sein, dass es aufgrund fehlender technischer und personeller Ressourcen zu einer Verzögerung kommt.“

Herr Kollege, ich stimme Ihnen in allen Punkten zu, weil all das zutrifft - leider -, und zwar leider noch immer. Daher nun zu den eher traurigen Ergebnissen der Kleinen Anfragen. Im Jahr 2016 wurden von 69 Bescheiden lediglich zwölf im ersten Quartal - übrigens Ende März -, knapp die Hälfte im zweiten Quartal und der Rest zwischen Juli und November beschieden. Übrigens wurde der Haushaltsplan im Jahr 2016 pünktlich verabschiedet.

Dann kam der späte Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018. Wie sah es da aus? - Erwartbarerweise noch schlechter. Kein einziger Jahresbescheid wurde im ersten Quartal ausgegeben, lediglich die Hälfte der Bescheide im zweiten Quartal - übrigens vorrangig Ende Juni, also kurz vor dem Anfang des dritten Quartals - und alle anderen folgten zwischen Juli und Dezember.

Kommen wir zum Jahr 2018. In dem Jahr hat es die Landesverwaltung immerhin geschafft, zehn von 28 Jahresbescheiden im ersten Quartal auszugeben. Trotzdem wurden immer noch fast zwei Drittel der Anträge im zweiten und dritten Quartal beschieden. Und so kann ich der Kollegin Lüddemann nur bedingt zustimmen, die in ihrer Rede damals sagte: Wir können mit Recht sehr zuversichtlich in die Zukunft schauen, da wir eine solche Situation in den nächsten Jahren nicht mehr haben werden. - Ich glaube, diese Zukunft haben wir knapp verpasst.

Schauen wir auf die Zahlen des aktuellen Jahres. Dazu liegen mir die Daten für das erste Quartal vor. Am besten abgeschnitten hat das Land auch jetzt wieder bei den mehrjährigen Pauschalen für

die Jugendbildung. Von 49 Anträgen wurden immerhin 20 bis Ende März beschieden. Weitere 22 Bescheide wurden im zweiten Quartal ausgegeben. Wahrscheinlich hängt dies, wie vorhin schon gesagt, an der vereinfachten Ausschüttung als Pauschale.

Deutlich schlechter ist es aber bei den sonstigen Maßnahmen und bei der institutionellen Förderung. Von elf beantragten sonstigen Maßnahmen sind bisher lediglich zwei beschieden worden. Von den drei institutionell geförderten Trägern hat bisher nur einer einen Bescheid erhalten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist keine Verbesserung gegenüber dem Jahr 2016.

(Beifall bei der LINKEN)

Damals sagte ich, dass wir das Problem der späten und sehr späten Bescheide bereits seit vielen Jahren haben, und es setzt sich weiter fort.

Kürzlich sagte mir eine Mitarbeiterin aus einem Verband: Na, das Problem der späten Zuwendungsbescheide, das wird wohl nie besser. - Das muss es aber.

Wir haben Ihnen jetzt drei Jahre Zeit gegeben, um Ihre Versprechen einzuhalten und Ihre Vorschläge umzusetzen.

Zur Erinnerung: Sie versprachen Folgendes: sich die Förderpraxis und die Förderhöhe ganz genau anzuschauen; insbesondere die institutionelle Förderung zu überprüfen und gegebenenfalls nachzusteuern; eine Fehleranalyse durchzuführen und die Gründe auf den Tisch zu legen, um es in Zukunft anders und besser zu machen; gemeinsam mit den Trägern Lösungen zu finden, damit sich eine solche Situation, wie wir sie in den vergangenen Jahren erlebt haben, nicht wiederholt.

Die Sozialministerin sagte, sie bemühe sich in Zusammenarbeit mit dem Landesverwaltungsamt darum, alle ausstehenden Anträge unverzüglich zu bedienen und die notwendigen ausstehenden Zuwendungen zu leisten. Zur weiteren Optimierung der Zuwendungsbearbeitung solle künftig das Instrument einer Zielvereinbarung erprobt werden. Außerdem wolle sie selbstverständlich jederzeit im zuständigen Sozialausschuss berichten.

Nun frage ich mich: Was davon ist eigentlich umgesetzt worden? Von einer Zielvereinbarung habe ich nichts mehr gehört. Gibt es die? Was sind Inhalte und gibt es Erfolge? Warum wurde diese Zielvereinbarung nicht im Sozialausschuss vorgestellt? Falls es keine Zielvereinbarung gibt: warum nicht?

Vielleicht kann Frau Ministerin gleich in ihrem Redebeitrag auf die Fragen eingehen. Das erspart uns eine weitere Kleine Anfrage zu dem Thema.

Von einer regelmäßigen Berichterstattung über den Bearbeitungsstand der Zuwendungsbescheide im Sozialausschuss ist mir auch nichts bekannt.

Was genau haben Sie denn zu welchem Zeitpunkt überprüft? Ja, es gab eine Organisationsuntersuchung im Landesverwaltungsamt. Dazu haben wir auch eine Kleine Anfrage gestellt. Es scheint auch einige personelle Verbesserungen gegeben zu haben. Aber hat sich das auf die Bescheidausstellung ausgewirkt? - Offensichtlich nicht.

Welche Lösungen haben Sie denn gemeinsam mit den Trägern verabredet? Gibt es Erleichterungen für die Vereine bei der Beantragung oder bei der Erstellung der Bescheide für die Verwaltung? - Offensichtlich nicht.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus unserer Sicht hat sich fast nichts getan. Daher ist auch ein Großteil unseres Antrages aus dem Jahr 2016 noch aktuell - leider.

(Beifall bei der LINKEN)

Vereine und Verbände sind eine wesentliche Stütze unserer Zivilgesellschaft. Im kürzlich veröffentlichten Gemeinwohlatlas der Universität St. Gallen finden sich unter den ersten zehn Plätzen sieben Verbände und Vereine. Viele andere finden sich auf den oberen Plätzen. Ihnen geben die Menschen in unserem Land Bestnoten in ihrer Wirkung für Gemeinwohl, Aufgabenerfüllung, Zusammenhalt und Lebensqualität. Generell, so die Autoren der Studie, wird Organisationen des sozialen Sektors von der Bevölkerung ein sehr hoher Gemeinwohlbeitrag zugeschrieben.

Das sollten wir als Vertreter eben jenes Volkes bedenken, wenn wir über unseren, mit Verlaub, eher schlechten als rechten Umgang mit diesen Vereinen und Verbänden nachdenken.

(Beifall bei der LINKEN)

Gerade in bewegten Zeiten wie diesen sollten wir alles tun, um demokratische, zivilgesellschaftliche Organisationen zu fördern und zu unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Heiß für die Einbringung des Antrages. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau GrimmBenne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will meinen Beitrag mit einer Mail beginnen. Jens G.,

Dienstag, 21. Mai 2019, 12:26 Uhr: Hallo, Frau S., mit der Anlage übermittle ich Ihnen sowohl eine Übersicht als auch eine Zusammenfassung über den Stand der Erledigungen in der Projektförderung auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Mit dem heutigen Tag haben wir eine Erledigungsquote von über 82 %. Ich gehe davon aus, dass bis zur Meldung am 23. Mai weitere Anträge erledigt werden.

Sie haben Herrn G. vorhin gelobt, und zwar für die Beantwortung Ihrer zahlreichen Kleinen Anfragen. Ich lobe ihn dafür, dass er zukunftsgewandt in Bezug auf diejenigen, die auf diese Mittel angewiesen sind, eine Erledigungsquote hat, die mittlerweile, ich denke, bei 90 % liegt. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Siegfried Borgwardt, CDU)

Wir haben uns bei den letzten Haushaltsverhandlungen sehr dafür starkgemacht, dass die Ergebnisse der Tarifabschlüsse bei den Trägern in vollem Umfang zur Anwendung kommen.

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LIN- KE)

Dies war richtig so. Ich danke noch heute dem Landtag dafür, dass es im Haushaltsplan berücksichtigt wurde. Das führt aber auch dazu, dass diese Anpassungen zu prüfen und neu zu bescheiden sind.

Das Sozialministerium hat mit Wirkung am 1. Januar 2019 die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit insbesondere in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Landesjugendamt und dem Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt umfangreich überarbeitet und neu gefasst.

Ein wichtiges Ziel war die Schaffung einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung. Die Vereinfachungen sollten dabei vor allem durch die Einführung von pauschalen Zuschüssen sowie durch Erleichterungen bei den Zuwendungsvoraussetzungen und bei der Verwendungsnachweisführung erreicht werden. Für die Zukunft ist davon auszugehen, dass Bewilligungen frühzeitig erfolgen werden.

Ein höherer Bearbeitungsaufwand war auch im Rahmen der Förderung der Jugendbildungsreferentinnen und -referenten, des Jahresbildungsprogramms und der Jugendbildungsstätten erforderlich, da hierfür Zusicherungen und Bewilligungen für den Dreijahreszeitraum von 2019 bis 2020/2021 erfolgten, also genau für diesen Zeitraum jetzt für drei Jahre.

Ferner wurden - das wissen Sie auch, Frau Heiß - für eine Reihe von Trägern geänderte Tätigkeitsdarstellungen und Stellenbewertungen eingerecht. Auch das ist geprüft worden.

An dieser Stelle möchte ich es noch einmal betonen, das Landesjugendamt hat trotz einer teilweise schwierigen Personalsituation und bei Vorrang parlamentarischer Anfragen immer eng mit den Trägern Lösungen unter Beachtung der Landeshaushaltsordnung gesucht.

Im Übrigen sei auch die Anmerkung gestattet, dass im Landesjugendamt kein Fall bekannt ist, in dem im Rahmen des Förderverfahrens ein Träger in existenzielle Nöte geraten ist oder die Arbeitsplätze beim geförderten Personal des Zuwendungsempfängers bedroht waren.

So wurden für das Förderjahr 2019 bereits im Jahr 2018 verbindliche Zusicherungen für die Förderung von Jugendbildungsreferentinnen und -referenten, Bildungsprogrammen und Bildungsstätten in den Jahren 2019 bis 2020/2021 getroffen.

Wir haben neu eingeführt, dass das Sozialministerium und das Landesjugendamt regelmäßig Dienstberatungen durchführen, um die Bewilligungsverfahren zu optimieren. Gemeinsam wurden entsprechende Handlungsleitlinien erarbeitet. Insofern ist der Beschluss des Landtages, auf den im Antrag Bezug genommen wird, bereits realisiert.

Ich denke, wir tun sehr viel dafür, dass das Fördergeschäft im Bereich Jugend sehr wohl intensiv weiterverfolgt wird, und denken, dass wir es noch einmal steigern werden. Es ist ja nicht immer eine Einbahnstraße. Oftmals hängt es auch davon ab, welche Unterlagen etc. uns die Träger zur Verfügung stellen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig oder Dinge noch offen sind, dann ist es nicht immer nur ein Vertun des Landesjugendamtes, sondern manchmal auch derjenigen, die den Antrag gestellt haben.

Ich denke, wir haben es abgearbeitet. Ich bin jedenfalls zuversichtlich. Wir sollten in dem Bereich nicht unzufrieden damit sein, wie wir es jetzt gestaltet haben. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Frau Ministerin, es gibt noch zwei Nachfragen, von Frau Heiß und Herrn Meister. Als Erste Frau Heiß. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Frau Ministerin, wenn es Ende Mai ist und wir einen Bearbeitungsstand von 82 % haben, dann ist das, finde ich, nicht ausreichend. Ich finde, es sollten im Januar 100 % sein. Daher auch meine Frage: Was wäre denn für Sie der Idealzustand, den Sie in der Zukunft erreichen wollen, bis wann die Träger ihre Bescheide haben sollen?

Wir peilen immer das erste Quartal an.

(Kristin Heiß, DIE LINKE: Danke schön!)

- Bitte. - Es hängt davon ab, dass die Unterlagen vollständig und überprüfbar sind und alle Dinge abgegeben wurden, sodass wir keine Verzögerungen haben.

Herr Meister, jetzt haben Sie das Wort.