Protocol of the Session on May 24, 2019

Dann stimmen wir jetzt direkt über den Ursprungsantrag ab. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4310.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

Für das Protokoll müssten Sie sich korrigieren, wenn Sie so weitermachen wollen.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE, lacht)

Warum?

Weil Sie gesagt haben, der Überweisung ist zugestimmt worden. Das haben Sie gesagt, für das Protokoll.

Abgelehnt.

Nein, das haben Sie nicht gesagt.

Oh, Entschuldigung; ja, dann ist es so. Deswegen stimmen wir jetzt darüber ab; ansonsten hätten wir es nicht machen brauchen. Also war das ein Versprecher.

Dann stimmen wir jetzt über den Ursprungsantrag ab. Das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4310. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Linksfraktion, die AfD und eine fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Damit hat auch dieser Antrag keine Mehrheit erhalten.

Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag ab. Das ist der Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/4410. Wer für den Alternativantrag stimmt, den bitte ich

um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die AfD-Fraktion und eine fraktionslose Abgeordnete. Damit hat dieser Antrag die Mehrheit des Hauses erhalten und der Tagesordnungspunkt 10 ist erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 28

Beratung

Staatsvertrag NordLB - Parlamentsbeteiligung sichern, Privatisierung verhindern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4361

Einbringer ist der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Dass wir über diesen Tagesordnungspunkt zweieinhalb Stunden nach der im Zeitplan vereinbarten Zeit diskutieren, hat etwas mit Landesgeld zu tun. Das hat etwas damit zu tun, wie schwierig es ist, Mittel im Landeshaushalt für zwingend notwendige Dinge, wie für Havarieabstellungen in einem Universitätsklinikum, bereitzustellen.

Dieser Staatsvertrag, über den wir heute auf der Grundlage unseres Antrages reden möchten, wird dazu führen, dass der Landeshaushalt mit 198 Millionen € belastet wird, ohne dass dieser Betrag in einem beschlossenen Haushaltsplan auftaucht, ohne dass er geplant oder seine Finanzierung geklärt ist.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Wie kam es zu diesem Dilemma, vor dem das Land Sachsen-Anhalt steht, und das es noch schwieriger macht, künftig unseren Landeshaushalt zu gestalten? - Das Land Sachsen-Anhalt ist Träger der NordLB, ist Träger mit einer Minorität von rund 6 %.

Das Land Niedersachsen als Hauptträger hat zu den Zeiten der Schiffskrise, der Reedereikrise, die Bank davon überzeugt, in diesem für seine Wirtschaft wichtigen Bereich zu investieren und Kredite zu geben, damit im Land Niedersachsen die strukturellen Verwerfungen nicht zu groß werden.

Das Land Sachsen-Anhalt saß mit am Tisch. Aber selbst dann, wenn es gewollt hätte, und selbst dann, wenn es durchgeblickt hätte, es hätte nie ernsthaft die Möglichkeit gehabt zu intervenieren. Der Schaden ist da. Die Einlagen, die das Land Sachsen-Anhalt geleistet hat, sind verloren.

198 Millionen € an neuen Einlagen sind erforderlich und es soll ein neuer Staatsvertrag abgeschlossen werden.

Der Entwurf des Staatsvertrages wurde dem Parlament am 2. Mai von der Landesregierung zugesandt. Er soll am 3. Juni unterschrieben werden. Der Landtag hat die Möglichkeit, bis zum 31. Mai dieses Jahres eine Stellungnahme zum Staatsvertrag abzugeben.

Aus diesem Grund bringen wir heute in dieser Landtagssitzung nach einer Befassung im Ausschuss für Finanzen einen Antrag ein, mit dem wir die Landesregierung bitten, den Staatsvertrag mit dem Ziel abzuändern, dass man aus Erfahrung klug wird.

Oder man kann auch sagen, dass man aus Schaden klug wird; denn ein Schaden ist eingetreten. Er ist eingetreten, weil das Land Sachsen-Anhalt mit seiner Minoritätenbeteiligung an der Bank keinen Einfluss auf deren Geschäftsgebaren hatte und am Ende zahlen muss.

Wir haben erörtert, inwieweit Veränderungen innerhalb dieser Bank unter Parlamentsvorbehalt gestellt werden können. Die Antworten der Landesregierung, die im Nachgang dazu gegeben wurden, erlaube ich mir hier zu zitieren:

„Die Regelungen im neuen Staatsvertrag folgen zum einen den bisherigen staatsvertraglichen Vorschriften. Zum anderen entsprechen sie den Regelungen der Grundlagenvereinbarung zur Kapitalstärkung der NordLB, die zwischen allen künftigen und bisherigen Trägern inhaltlich in den letzten drei Monaten ausverhandelt worden ist.“

Und weiter:

„Eine Abhängigkeit vom Parlament des Landes Sachsen-Anhalt bei allen wesentlichen Umstrukturierungsfragen der NordLB ist für keinen der anderen Anteilseigner der NordLB akzeptabel.“

Meine Damen, meine Herren! Diese Stellungnahme des Finanzministeriums macht die Probleme mehr als deutlich. Die Regelungen im neuen Staatsvertrag folgen zum einen den bisherigen staatsvertraglichen Vorschriften. Das will heißen, der Entwurf des Staatsvertrages, den die Landesregierung in das Parlament eingebracht hat, ist die Fortsetzung des alten Schlendrians mit neuem Geld.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Das finden wir nicht akzeptabel. Herr Finanzminister, 254 Millionen € sind dem Land Sachsen-Anhalt verloren gegangen. Daraus müssen Konsequenzen gezogen werden. Eine dieser Konsequenzen muss sein, dass dann, wenn das Land

Geld gibt - hier wollen wir 198 Millionen € geben; Sie konnten heute die Debatten über wesentlich geringere Summen leider nicht mit verfolgen -, dann muss das zu klaren Bedingungen und zu klaren Sicherheiten erfolgen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das heißt, wenn sich in dieser Bank etwas verändert, dann muss das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit haben zu intervenieren. Bei substanziellen Änderungen - mir geht es nicht um das allgemeine Geschäft, sondern um substanzielle Änderungen, und das sind alle Formen der Umwandlung - muss das Land Sachsen-Anhalt quasi ein Vetorecht haben.

Das können Sie sich - das haben Sie auch erkannt - in der Trägerversammlung nicht sichern, weil Sie dafür einen Anteil von mindestens einem Fünftel brauchen. Das können Sie also nur dadurch sichern, dass solche substanziellen Änderungen durch einen Staatsvertrag vorgenommen werden.

Aber genau das passiert nicht. § 16 ist ein Freibrief für die Trägerversammlung, alle wesentlichen Umwandlungen vorzunehmen. Ihr Hinweis, dass das Umwandlungsgesetz gilt, hilft da nicht viel. Das Umwandlungsgesetz ist eine bloße Beschreibung, wie bestimmte Auseinandersetzungen vorzunehmen sind.

Es ist übrigens eine sinnvolle Beschreibung. Aber es hilft uns hier nicht weiter. Aus dem Grund beantragen wir, dass hier ein Vorbehalt des Gesetzgebers eingefügt wird.

Wir haben uns in diesem Landtag in vielen Stunden mit der NordLB - also noch nicht mit dem Staatsvertrag - befassen dürfen. Ein Beschluss, den der Landtag gefasst hat, besteht darin, dass wir uns im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Situation des Landes Sachsen-Anhalt und mit Blick auf die Rolle der Sparkassen mutmaßlich beteiligen müssen. Das war der Wunsch der Koalition.

Aber es wurde auch beschlossen, dass es ein Ausstiegsszenario geben muss. Und das Ausstiegsszenario ging in Richtung öffentliche Anteilseigner.

Gemäß § 3 Abs. 5 des Staatsvertrages sind allerdings auch andere Optionen möglich. Da können juristische Personen des Privatrechts durch Beschluss der Trägerversammlung zutreten; das finden wir problematisch.

Wir denken, dass die NordLB die Rechtsform einer öffentlichen Bank haben muss und ein Teil des öffentlichen Bankensystems sein muss. Deswegen wollen wir, dass nur juristische Personen zutreten können, die entweder vollständig im Be

sitz eines Trägerlandes oder in dem eines öffentlich Beliehenen sind.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ansonsten laufen wir Gefahr, dass dann, wenn der Umstrukturierungsprozess gelingen sollte, die Risiken vom Steuerzahler getragen wurden und die Erfolge dann privatisiert sind. Wir wollen, dass Sie diese beiden Regelungen nachverhandeln.

Wie gesagt, Ihre Antwort - ich sage einmal, Ihre Überlegung - lautete, eine Abhängigkeit vom Parlament des Landes Sachsen-Anhalt bei allen wesentlichen Umstrukturierungsfragen der NordLB ist für keinen der anderen Anteilseigner der NordLB akzeptabel. Wenn 200 Millionen € der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler des Landes Sachsen-Anhalt akzeptabel sind, dann muss es auch akzeptabel sein, dass das Land SachsenAnhalt das nicht bedingungslos tut.

(Zustimmung bei der LINKEN)