Erstens. Nach § 4 Abs. 4 des Gute-Kita-Gesetzes sind wir als Land auch dazu aufgefordert, die Qualitätsmanagementsysteme zu unterstützen. Sie haben gesagt, dass Sie das Verhandlungsergebnis präsentieren wollen. Meine Frage ist, wozu wir uns in der Vereinbarung zwischen Bund und Land verpflichtet haben.
Meine zweite Frage ist ein kleines bisschen eine pädagogische Frage. Ich kann Ihrer dritten hier dargestellten guten Prämisse bezüglich der Erweiterung der Öffnungszeiten aus der Sicht des Kindes nicht ganz folgen. Wir haben hier schon mehrmals darüber diskutiert, dass eine Ganztagsbetreuung von zehn Stunden für einige Kinder eine extreme Belastung ist.
Wäre es nicht eigentlich auch erforderlich, zum Beispiel die Vor- und Nachbereitung durch die Kita-Leiterinnen zu finanzieren oder die Dokumentationsarbeit der Erzieherinnen während der Arbeitszeit zu ermöglichen, damit das Ganze nicht in ihre Freizeit geschoben werden muss?
Ich fange mit dem letzten Teil an. Bei den Kitas mit langen Öffnungszeiten gehen wir davon aus, dass sich die Öffnungszeiten für die Kinder nicht verlängern, sondern nur verschieben.
Meines Erachtens, Frau Zoschke, wissen auch Sie das ganz genau. Es geht jetzt darum, im Berufsalltag tatsächlich Angebote, Dienstleistungen zu ermöglichen. Ich muss Ihnen sagen: In der Tat haben wir dabei wirklich junge Familien im Auge. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich habe schon sehr viele Pflegekräfte gehört, die sagen: Ich weiß nicht, wo ich mein Kind lassen soll. Das ist ein Angebot, das insbesondere Alleinerziehenden unterbreitet wird.
Dann gibt es einen sehr großen Bereich auf dem Gebiet der Dienstleistungen. Auch da wird erwartet, dass insbesondere Frauen mit anderen Arbeitszeiten davon tatsächlich Gebrauch machen können. Auf der Basis werden wir für die Dienstzeiten Betreuung anbieten.
Ich schaue einmal in die Altmark. Sie sind selbst immer zum Färberhof gefahren. Das ist ein Beispiel, das zeigt, wie man Kinderförderung und -betreuung neu konzipiert. Ich bin ganz sicher, dass das nicht zulasten der Kinder geht.
Zu dem zweiten Punkt, den Sie angesprochen haben. Wir haben mit dem Bund natürlich nur die Punkte verhandelt, bei denen wir meinten, dass wir noch nicht gut genug sind. Mit dem bestehenden Kinderförderungsgesetz haben wir tatsächlich schon Konzeptionen vorliegen; das betrifft die Qualitätskonzepte. Das gibt es schon seit ewigen Zeiten, und das ist auch eine Voraussetzung, um im Land Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird natürlich gesagt, wie man zu einem Qualitätsmanagement kommt. Deswegen haben wir gesagt: Das ist nicht der Punkt, den wir nachziehen möchten.
Die Debatte über die Vor- und Nachbereitungszeit haben wir schon im November letzten Jahres geführt. Damals haben wir gesagt, dass wir das nicht unbedingt unterstützen, weil das Punkte sind, die man in den jeweiligen Landkreisen mit den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe berät. Aber wir haben uns entschieden, die zehn Tage vorzusehen. Das kommt erst zum 1. August 2019. Dies wird schon sehr fleißig beraten und einkalkuliert. Deswegen haben wir das mit dem Bund auch nicht weiter verhandelt. Wir haben gesagt: Wir wollen zusätzliche Punkte angehen, die wir mit Landesmitteln nicht verwirklichen können.
Auch ich habe zwei Fragen. Die eine ist rein technischer Natur. Sie sprachen vom Abschluss der Verhandlungen mit dem Bund. Mich würde interessieren: Wann sind Sie denn mit dem Bund zum ersten Mal in die Verhandlungen getreten und für wann ist der abschließende Verhandlungstermin geplant?
Die zweite Frage ist mehr eine fachliche. Stimmen Sie mir denn darin zu, dass mehr Ausbildung nur dann etwas bringt, wenn die fertig ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher nicht in andere Bundesländer abwandern, weil dort die Arbeitsbedingungen für sie besser sind?
dung und die Abschaffung des Schulgeldes. Ich glaube, viel attraktiver können wir unsere neuen Ausbildungsplätze gar nicht gestalten.
Ich habe es Ihnen vorhin erklärt. Ich weiß nicht, wie viele Dialogveranstaltungen Sie besucht haben. Es werden händeringend Erzieherinnen und Erzieher gesucht. Wenn wir jetzt quasi eine Ausbildung anbieten, die darauf ausgerichtet ist, direkt bei seinem Träger, bei demjenigen, der einen übernehmen will, zu bleiben, dann bin ich ganz sicher, dass wir auf diese Weise tatsächlich eine Bindung hinbekommen.
Ich kann Ihnen sagen: Der Bund hat uns jetzt die Möglichkeit gegeben, die erste Offensive hinsichtlich der Fachkräfte durchzuführen. Wir konnten jetzt 60 Ausbildungsplätze besetzen. Wir hatten fast eine dreifache Anzahl an Bewerbern, die das machen wollten,
und ganz viele Träger, die das anbieten. Also, die 60 Ausbildungsplätze sind in dem Bereich jetzt schon weg.
- Die werden vom Bund bezahlt. Wir hängen uns da dran, damit wir die Zahl noch stark erhöhen können, und zwar nicht auf die 60 oder 120, die uns der Bund zur Verfügung stellt, sondern wir packen es so an, dass wir insgesamt 230 dieser neuen Fachschülerinnen und Fachschüler haben neben dem, was wir im Augenblick schon regulär ausbilden.
Ich denke, wir waren uns im Hohen Hause darüber einig, dass wir zukünftig diese Ausbildungsform umsetzen wollen, um tatsächlich den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Ich gebe Ihnen recht, Frau Hildebrandt, auch ich möchte keine der gut ausgebildeten Erzieherinnen verlieren. Im Augenblick haben wir aber ein System, bei dem sie zentral ausgebildet werden ohne Bindung an ihre jeweilige Kita oder Kommune und dann möglicherweise weg sind. Wir wollen einen tollen Klebeeffekt erreichen und dafür werben, dass man auch hier gute Kinderförderung und -betreuung hat.
Eine kurze Nachfrage. Frau Ministerin, stimmen Sie denn mit mir darin überein, dass gute Arbeitsbedingungen nicht nur an der Bezahlung hängen?
Ja, natürlich. Wir werden die Rahmenbedingungen auch diesbezüglich noch weiter verbessern, um insbesondere die Personalsituation an jeder Kita zu verbessern. Ich denke, das habe ich hier hinreichend dargestellt.
(Andreas Schumann, CDU: Das ist schon die dritte! - Siegfried Borgwardt, CDU: Das ist die dritte! Das ist die letzte!)
Frau Ministerin, wenn Sie noch die Frage von Frau Hildebrandt hinsichtlich der Termine beantworten könnten, dann wäre das nicht schlecht.
Ich möchte mit der Mär brechen, dass wir hier im Landtag einen Beschluss gefasst haben, den Sie eins zu eins hätten umsetzen können. Der Beschluss lautete: Sie mögen prüfen. Das veranlasst mich, jetzt nachzufragen: Zu welchen Ergebnissen hat denn die Analyse der Ausgangslage in Sachsen-Anhalt geführt?
Sie sagen, Sie wollen eine Erweiterung der Betreuungszeiten haben. Wir haben im Land elf Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten. Auf Anfragen hin konnte man lesen, dass dieses Modell nicht so stark in Anspruch genommen wird.
Zu der zweiten Frage, die ich habe. Ich war vorhin etwas irritiert. Sie haben in der letzten Woche im Stadtrat in Schönebeck den Beschluss gefasst, dass die Kostenbefreiung für die Befreiung für die Hortkinder zukünftig übernommen wird. Heute stellen Sie vor, dass Sie im Gute-Kita-Gesetz genau das vorhaben. Aus meiner Sicht - das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - riecht das eindeutig nach Wahlkampf. Ich bin erschüttert, dass in den Antworten auf meine Anfragen, die ich gestellt habe - selbst auf die in der letzten Woche, zu der ich die Antwort bekommen habe -, die Vorhaben, die Sie eben vorgestellt haben, nicht mit einer Silbe erwähnt worden sind.
Hinsichtlich des Stadtrates Schönebeck bin ich erstaunt, dass Sie nicht den aktuellen Kenntnisstand haben. Wir haben zwar den Beschluss gefasst, die Kostenbeiträge sozialverträglicher zu gestalten, und haben niedrigere Beträge, als von der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen, hinsichtlich des Hortes haben wir aber lediglich einen Prüfauftrag hinbekommen. Daran wird diese Problematik wieder deutlich.