Protocol of the Session on May 22, 2019

Das Landesprogramm ist in den Jahren 2016 und 2017 einer Prozess- und Kohärenzanalyse unterzogen und daraufhin untersucht worden, woher diese Maßnahmen kommen - in diesem Maßnahmenprogramm sind 220 Maßnahmen erwähnt worden -, wie und mit welchem Effekt sie umgesetzt worden sind, ob sie sich doppeln oder ergänzen und welche Maßstäbe man ansetzt, um sie in ihrer Wertigkeit und in ihrem Effekt zu evaluieren. Das ist in der Prozess- und Kohärenzanalyse - das waren zwei Studien - auseinandergenommen worden.

Es ist moniert worden, dass es sich um eine gewachsene Struktur handele, die nicht den Idealvorstellungen der wissenschaftlichen Herangehensweise an ein solches Maßnahmenprogramm mit Zielherleitung, Strategiedarstellung, Definition von Handlungsfeldern, Angabe von Indikatoren und Messung des Erfolges unterliege. Genau das wollen wir jetzt in diesem Prozess machen. Wir haben die Strategie festgelegt. Wir haben ein Leitbild entwickelt. Die Handlungsfelder sind auch bestimmt worden.

Es sind acht Handlungsfelder, auf denen in Zukunft gearbeitet werden soll - jetzt wird es schwierig -: im Bereich Antigewaltarbeit, im Bereich Erwerbsarbeit, in der Frage der Wertigkeit von Pflegeberufen, in der Gestaltung öffentlicher Räume, in der Frage Partizipation - - Ich müsste noch einmal nachschauen.

Auf diesen Handlungsfeldern werden sich aus den einzelnen Ministerien zusammen mit den Akteuren und Wissenschaftlern Expertinnen- und Ex

pertentrios zusammenfinden - oder auch Duos; je nachdem, wie groß die Beteiligung ist -, die Maßnahmen vorschlagen und entwickeln. Das Ganze soll zusammengetragen und an einem Paneltag den Akteurinnen und Akteuren vorgestellt werden. Es soll darüber diskutiert werden und das Ganze soll mit konkreten Maßnahmen in die Fortschreibung eines Landesprogramms münden. Zur Umsetzung sind entsprechende Haushaltsmittel angemeldet worden. Von daher bin ich guten Mutes, dass wir dabei weiterkommen.

Sehr verehrte Ministerin Keding! Vielen Dank dafür, dass Sie so ausführlich gesprochen haben. Ich habe bereits zwei oder drei Wortmeldungen. Allerdings muss ich einen ganz kleinen Hinweis geben: Auch die Regierungsmitglieder sollten bei Ihrer Antwort eine Redezeit von drei Minuten nicht überschreiten. Ich kann und darf Sie eigentlich nicht unterbrechen, wollte aber noch einmal den kleinen Hinweis geben: Die drei Minuten sollen eigentlich nicht überschritten werden. Wir haben jetzt schon ein paar Mal drei Minuten überschritten.

Ja, das ist dann deutlich überschritten. Dafür bitte ich um Entschuldigung.

Genau. So direkt wollte ich es jetzt nicht sagen, aber es ist so. Ich denke, wir sollten uns künftig mehr daran halten; denn wir haben viele Fragesteller - jetzt sind es noch drei -, die natürlich noch zu Wort kommen sollten.

Als Erste rufe ich Frau von Angern, danach Frau Dr. Kolb und dann Frau Lüddemann auf.

Frau Ministerin, ich habe eine kurze Frage, die möglicherweise auch kurz beantwortet werden kann, und dann noch eine längere.

Zunächst: Sie sprachen den Besetzungsbericht an. Können Sie sagen, ob Sie bis zum Ende der Wahlperiode das in der Koalitionsvereinbarung gemeinsam gesteckte Ziel der 50%-Quote im Bereich der Führungspositionen, diese geschlechtergerecht aufzuteilen, erreichen werden?

Dann eine weitere Frage. Im Zusammenhang mit der in der Empfehlung des Beirats für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt ausdrücklich nicht gewünschten, aber von Ihnen angestrebten Zusammenfassung des Aktionsplans LSBTTI, des Gender-Mainstreaming-Konzepts und des Landes

programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt ist auch entschieden worden, dass es eine Reorganisation der Landesbeauftragten für Gleichstellungs- und Frauenfragen gibt. Ist diese Reorganisation inzwischen abgeschlossen worden, und sind in den Bereichen bei Ihnen die Stellen, die Sie für diese Themen vorhalten, auch besetzt? Kann man davon ausgehen, dass sich dieses gemeinsame Dach im nächsten Haushaltsplan widerspiegeln wird?

Frau Keding, bitte.

Zur ersten Frage: Ich habe eben auch aus der Kabinettsvorlage für die nächste Woche ausgeführt. 49,3 % der Führungsfunktionen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt sind mit Frauen besetzt. Ich habe allerdings dazu gesagt, dass dabei die Schulleiterinnen in diesem Land berücksichtigt worden sind. Ich halte es aber auch für richtig, das zu machen; denn sie prägen auch das öffentliche Bild und wirken auf die Wahrnehmungswelt von Kindern und Jugendlichen ein.

Sie sprechen die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung an. Diese Beauftragte ist von mir in dieser Legislaturperiode überhaupt erst ernannt worden. Die Stelle ist ausgeschrieben worden und die Beauftragte ist ernannt worden. Es sind zwei Referate eingerichtet worden, ein Referat für Gender-Mainstreaming und LSBTTI, ein anderes Referat kümmert sich um den Schutz von Frauen vor Gewalt und auch um Frauenhäuser. Ich glaube, wir haben im Augenblick wieder eine Stelle ausgeschrieben. Die Stellen stehen zur Verfügung und sind ausgeschrieben worden.

Vielen Dank, Frau Keding. - Jetzt steht Frau Abg. Dr. Kolb-Janssen mit ihrer Frage bereit. Bitte.

Sehr geehrte Frau Keding, zunächst vielen Dank für die Ausführungen zu Ihren Plänen, was die Fortführung des Landesprogramms betrifft. Wir haben hier im Jahr 2017 bereits einen Beschluss zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gefasst. Wir warten jetzt auf die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Deswegen hätte ich gern konkret gewusst, wie der Zeitplan ist und wann Sie dem Landtag die Fortschreibung des Landesprogramms zur Diskussion vorlegen wollen.

Meine zweite Frage bezieht sich auf einen der Hauptakteure in diesem Bereich. Sie haben betont, wie gut Sie mit den Akteuren zusammenarbeiten. Ist es richtig, dass ein notwendiger Umzug des Landesfrauenrates im Hinblick auf die Barrierefreiheit der entsprechenden Räumlichkeiten von Ihrem Haus abgelehnt worden ist?

Frau Ministerin, bitte.

Ich weiß, dass wir einen Landtagsauftrag zur Berichterstattung über die Istanbul-Konvention haben. Ich meine, wir haben gesagt und dies dem Landtag auch mitgeteilt, dass wir im zweiten Quartal 2019, also im laufenden Quartal, in dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung dazu berichten werden.

Der Landesfrauenrat - das ist der zweite Bestandteil - hat seit dem Jahr 2014 kontinuierlich mehr Geld bekommen. Auch in diesem Haushaltsjahr ist eine deutliche Steigerung der Fördersumme zu verzeichnen. Wie der Landesfrauenrat mit diesem Geld umgeht, welche Schwerpunkte er setzt, das muss er entscheiden. Die Fördersumme ist kontinuierlich angestiegen.

(Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, SPD: Das war nicht die Frage!)

Vielen Dank. - Die nächste Fragestellerin ist Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Ich würde mir erlauben, an die Frage der Kollegin eine Nachfrage anzuschließen, weil sehr dezidiert nachgefragt wurde. Es bestehen seitens Ihres Hauses keine Bedenken dagegen, wenn der Landesfrauenrat entscheidet, in barrierefreie Räume zu ziehen - was ja auch die Politik dieses Hauses ist, Barrierefreiheit in allen Bereichen herzustellen? Das ist von Ihrer Seite als positiv zu bewerten? - Das ist die erste Frage, die ich habe.

Die zweite Frage. Sie haben sehr viel über Frauen und Männer im Gleichgewicht in Gremien und dergleichen geredet. Das führt mich zu der Überlegung, dass wir schon mehrfach darüber geredet haben, dass wir gesetzliche Regelungen brauchen und dass wir das Frauenfördergesetz modernisieren wollen. Können Sie dazu etwas zu dem Zeitplan sagen? - Denn wir sind schon im vierten Jahr dieser Regierung. Wir alle sind sehr gespannt darauf, wann wir tatsächlich eine Vorlage bekommen.

Frau Ministerin Keding, bitte.

Bei Institutionen, bei Vereinen, die wir fördern, bei Frauenhäusern schreiben wir jedes Mal auch in die Förderbedingungen hinein, dass Barrierefreiheit anzustreben ist und dass die Barrierefreiheit bei jedem Umbau, wenn es sich um eigene Gebäude handelt, zu berücksichtigen ist. Das Gleiche gilt für den Landesfrauenrat. Das heißt allerdings nicht - um das auch gleich zu sagen -, dass es ein Automatismus wäre, dass ein erhöhtes Maß der Barrierefreiheit dazu führte, dass der Zuschuss bzw. die Büroausstattung oder die zur Verfügung stehende Quadratmeterfläche erheblich gesteigert werden müsste.

Wir unterstützen die Barrierefreiheit. Die Förderung muss sich aber auch daran orientieren, wie andere Vereine und Institutionen gefördert werden, und sie muss sich insbesondere auch daran orientieren, wie groß diese Räume sein können. - Das ist das eine.

Das andere ist das Gleichstellungsgesetz. Vielen Dank dafür, dass Sie noch einmal nachgefragt haben. Das Gleichstellungsgesetz für Männer und Frauen als Weiterentwicklung des Frauenfördergesetzes steht auf der Agenda. Im Augenblick bereiten wir durch das Haus das Mitzeichnungsverfahren vor, um die Kabinettsvorlage erstellen zu können. Die Abstimmung und Beteiligung auf der Arbeitsebene ist bereits erfolgt. Jetzt erfolgt die Vorbereitung des Mitzeichnungsverfahrens.

Vielen Dank. - Jetzt kommen die nächsten Fragesteller. Das sind Herr Meister und Herr Lange. - Sie haben das Wort, Herr Abg. Meister.

Danke, Frau Präsidentin. - Die Frage richtet sich auch an Sie, Frau Keding. Ich möchte das Thema jetzt abrunden. Im Koalitionsvertrag haben wir die Zielstellung, dass wir auch den Anteil von Frauen in Kommunalparlamenten und auf der kommunalen Ebene erhöhen. Ich meine, wir haben dazu in der Vergangenheit vereinbart, dass wir eine Prüfung darüber anstellen wollen, was rechtlich möglich ist. Das reicht von gesetzlichen Änderungen bis hin zu Mentoringprogrammen. Dazu wollte ich fragen, ob es diese Prüfung schon gibt, ob Sie etwas zu dem Sachstand sagen können bzw. ob es etwas zu dem zeitlichen Ablauf gibt, wann wir da weiterkommen.

Frau Keding, bitte.

Ich habe das nicht ganz verstanden. Meinen Sie die Kommunalwahlen, also den Anteil von Frauen in Gemeindevertretungen und Stadträten, oder meinen Sie die Beteiligung von Frauen in kommunalen Führungspositionen?

Herr Meister.

Sowohl als auch. Ich glaube, das ist eine Entscheidungsfrage. Beides ist vereinbart worden und insofern würde mich beides interessieren.

Frau Keding, bitte.

Schon seit langer Zeit sind die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die wir eingerichtet haben, tätig. Die Rolle und die Ausstattung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen mit dem neuen Gleichstellungsgesetz verbessert werden. Insbesondere soll die materielle Ausstattung auch durch einen Verweis auf die Ausstattungsregelungen, die für das Land gelten, verbessert werden.

Wir haben des Weiteren den Punkt, dass die Beteiligung und die Repräsentanz von Frauen in den kommunalen Vertretungen genauso wie in den Landesgremien - das sagte ich bereits - verbessert werden könnten. Das ist eine Aufgabe, die immer wieder und ständig zu leisten ist. Ich kann jedoch durch eine staatliche Maßnahme niemanden zu einer Kandidatur verpflichten oder dieser Kandidatur durch Gesetz zum Erfolg verhelfen.

Wir können es aber fördern, dazu zu ermuntern, Steine aus dem Weg zu räumen, die sich möglicherweise auftürmen, sei es in der Ausgestaltung der Kommunalwahlgesetze und auch der Landesgesetze, sei es auch tatsächlicher Natur. Dazu gehört insbesondere auch der Zugang zu Ressourcen, der Zugang zu finanziellen Ressourcen, zu zeitlichen Ressourcen und zu Bildungsressourcen, und dazu gehört auch immer wieder das Angebot - wer das haben möchte -, sich speziell vorzubereiten auf die Tätigkeit in einer kommunalen Vertretung oder auch hier in einer Landesvertretung.

Ich kann es nur als Aufforderung an die Kommunen aussprechen, Frauen in Führungsfunktionen entsprechend zu befördern und dies zu ermöglichen. Ich kenne keine einzige Kommune, keinen einzigen Landrat, der mir sagen würde, dass er das nicht wolle und nicht unterstütze.

Vielen Dank. Wir haben noch einen Fragesteller. Eine ganz konkrete Nachfrage jetzt? - Okay, bitte.

Danke. - Ich habe eine ganz konkrete Nachfrage. Ich habe parallel noch einmal nachgesehen. Wir haben vereinbart, ein verfassungskonformes Parité-Gesetz zu prüfen, um die Regelungen, die Herr Meister ausgeführt hat, im Land und in der kommunalen Ebene zu erreichen, also eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Sie haben hier nicht erwähnt, in welcher Weise Sie diese rechtliche Prüfung vornehmen wollen.

Frau Ministerin.

Ich habe das auf die Kommunen bezogen. Wir planen für Herbst dieses Jahres, wenn es zeitlich möglich ist, ein Wahlrechtsforum zu veranstalten, bei dem wir genau ausloten, welche Möglichkeiten es in den Wahlgesetzen des Landes gibt, um Frauen stärker in das Sichtfeld zu rücken und auch die Chancengleichheit und die Chancengerechtigkeit von Frauen zu erhöhen.

Jetzt ist Herr Lange an der Reihe. Herr Abg. Lange, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie anfangs ausgeführt haben. Sie sind auf die Besetzung der Aufsichtsräte eingegangen. Nun haben wir Landesgesellschaften, wir haben Aufsichtsräte bzw. Beiräte, beispielsweise bei den Klinika. Wie ist denn dort die Zusammensetzung? Gibt es dabei ein Daraufhinwirken der Landesregierung, sodass man die gleichstellungspolitischen Ziele auch seitens der Landesregierung ernst nimmt?

Meine zweite Frage ist diese: Für die Vereine und Verbände, die in diesem gesamten großen Bereich tätig sind, ist der Aufwand der Antragstellung oftmals sehr groß. Viele Vereine machen das ehrenamtlich, also mit ehrenamtlichen Mitarbei

tern und Mitarbeiterinnen. Sehen Sie eine Möglichkeit, an dieser Stelle ein Stück weit zu entbürokratisieren, das Antragsverfahren zu vereinfachen und vor allem auch das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen?

Ich fange mit dem Monitoring an. Das Monitoring zu dem Anteil von Frauen in diesen Gremien erstreckt sich auf all die Unternehmen, die landeseigen sind oder an denen das Land beteiligt ist. Dabei orientieren wir uns an dem Beteiligungsbericht des Finanzministeriums in der Anlage 6. Ich weiß jetzt nicht, ob dort auch die Klinika aufgeführt sind. Ich glaube, eher nicht, aber ich weiß es nicht, weil das über die Universitäten organisiert wird. Das müsste ich nachsehen. Ich weiß nicht, ob das dort wirklich als Unternehmensbeteiligung aufgeführt sein könnte. Die Stiftungen haben wir einbezogen und auch die Anstalten des öffentlichen Rechts. Aber was dazu darin steht, kann ich im Moment nicht referieren.

Zu den Vereinen und Verbänden. Dieses Thema kenne ich. Es wird immer dann noch besonders schwierig in der Antragstellung und auch in der Abrechnung, wenn europäische Mittel mit im Spiel sind. Aber auch bei Landes- und Bundesmitteln ist das manchmal ein sehr forderndes und auch ein das Ehrenamt belastendes Verfahren. Darüber bin ich mir durchaus im Klaren. Wir sind aber gebunden an die Landeshaushaltsordnung bzw. auch an den Bundeshaushalt sowie an die Verwaltungsverfahren und die Vorschriften dazu.