- Herr Dr. Grube, ich sage dies für alle. Wir sollten sehr sorgsam damit umgehen und Respekt vor jedem Abgeordneten haben, auch wenn man sehr unterschiedlicher politischer Auffassungen ist. Deswegen erinnere ich daran, dass wir vernünftig miteinander umgehen sollten.
Damit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe vernommen, dass der Antrag in der Drs. 7/4369 an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden soll.
(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Zur Geschäfts- ordnung! Laut § 66 der Geschäftsordnung darf ich sofort zu Wort kommen!)
(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Wir befinden uns doch noch gar nicht im Abstim- mungsverfahren; denn auch das Abstim- mungsverfahren ist nicht zulässig! Wäh- rend des Wortbeitrages darf ich nicht spre- chen!)
- Herr Schmidt, ich habe gerade gesagt: einen Moment bitte. Wir müssen rechtlich sauber bleiben, und dann nutzt es nichts, wenn Sie einfach weiterreden. Sie müssen schon einen kleinen Moment Geduld aufbringen. - Wir haben das so schnell jetzt nicht prüfen können. Ich lasse Sie aber reden. Ich werde aber an anderer Stelle noch einmal prüfen, ob das so tatsächlich richtig ist. Bitte, Herr Schmidt.
Doch, das ist ganz klar ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung, weil er sich nicht auf den Wortlaut unseres Fraktionsvorsitzenden bezogen hat, sondern auf den vorherigen Redebeitrag; das ist nicht zulässig.
Absatz 1 GO.LT lautet: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.“ Das haben Sie, Frau Präsidentin, vorhin bei der Eröffnung des Tagesordnungspunktes sogar selbst zitiert. Ich habe Ihnen genau zugehört.
Ich zähle einmal nach: Der Antrag hat 22 Unterstützer und somit mehr als ein Viertel der Mitglieder des Landtages. Dieser Ausschuss ist einzusetzen. Es ist gar nicht darüber zu befinden, ob er überwiesen werden kann. Das bezieht sich nämlich auf einen ganz anderen Passus der Geschäftsordnung. Wenn die CDU sich im Wahlkampf, also vor der Wahl, nicht zum Linksextremismus positionieren will, ist das möglich, aber dann hätten Sie sich im Ältestenrat dazu äußern müssen. Auch das steht in der Geschäftsordnung.
Einen kleinen Moment, Herr Schmidt. Sie müssen mich wenigstens ausreden lassen. So viel Respekt muss sein. Wenn Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen, dann kurz und bündig. Sie können nicht noch einmal auf irgendwelche Aspekte eingehen und damit - -
(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das war gar kein Antrag! - Sebastian Striegel, GRÜ- NE: Das ist kein Antrag! - Zuruf von Alex- ander Raue, AfD)
- Nein, Herr Raue, ich bin noch nicht fertig. Sie können hier nicht einfach wieder eingreifen. Wir müssen hier schon ein bisschen nach Recht und Gesetz vorgehen. Es kann nicht jeder machen, was er will. Wir sind hier nicht im Kindergarten. Auch dort dürfen die Kinder nicht alles machen, was sie wollen, sondern es muss ein bisschen Respekt da sein.
Herr Schmidt, ich kann Ihnen nur sagen: Das ist kein Geschäftsordnungsantrag in dem Sinne, wie er in der Geschäftsordnung
- ich sehe Ihre Wortmeldung, lassen Sie es jetzt bitte; ich habe Sie darauf hingewiesen - steht. Sie sind noch einmal auf Aspekte eingegangen, die in den Redebeiträgen verwendet wurden. Das gehört nicht in den Geschäftsordnungsantrag hinein.
Laut § 66 der Geschäftsordnung ist das ganz klar so. Ich habe drei Minuten Redezeit dafür. Ich beziehe mich hier auf einen Verfahrensfehler. Das ist nicht zulässig - ganz einfach.
Wir haben jetzt einen Geschäftsordnungsantrag. Darüber müssen wir nunmehr abstimmen lassen. Aber ich habe keinen Inhalt erkannt.
- Nein, es tut mir leid. Diese Dinge stehen ja auch immer wieder in den Anträgen. Ich habe in meiner Einführungsrede, bevor wir in diesen Tagesordnungspunkt eingestiegen sind, auf diese Dinge hingewiesen. Deshalb erkenne ich keinen Geschäftsordnungsantrag. Einen neuen Aspekt kann ich nicht erkennen. Deswegen - es tut mir leid - geht das auch nicht. - Herr Raue, Sie haben noch einen Geschäftsordnungsantrag, bitte.
Das kann ich Ihnen nicht zubilligen. Es gibt einen Antrag auf Überweisung in den Ausschuss, über den müssen wir jetzt erst abstimmen.
Noch einmal: Es liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen vor, und zwar den Antrag der AfD in der Drs. 7/4369 in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das sind nur wenige Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Das ist Ihr Recht; Sie brauchen nicht mitzustimmen.