Protocol of the Session on April 4, 2019

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Baumkataster der Landesstraßenbaubehörde wird dabei auch weiterhin als Arbeitsgrundlage für die Baumpflegearbeiten und für die weiteren Dokumentationen dienen. Eine Veröffentlichung der Daten über das Internet bezüglich Art der Bäume, Alter und Abstände usw. wird in Kürze vorgesehen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Schröder. Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Loth. - Herr Loth, Sie haben das Wort.

Herr Minister Schröder, welch wunderbarer Zufall, dass sie als Herr der Zahlen über die Alleen und die Bäume berichten. Herr Aldag hat vorhin kurz angesprochen, dass 65 % der befragten Kommunen auf die Fragen, wie es mit den Bäumen und Alleen bei ihnen aussehe, nicht geantwortet habe. Das liegt daran, dass die meisten Kommunen nicht das Geld haben, ein Baumkataster zu erstellen oder die Personen zu bezahlen, die durch die Stadt laufen und die Bäume in das Kataster eintragen.

Hat der Herr Finanzminister vielleicht eine Möglichkeit gefunden, die Kommunen zu entlasten? Gibt es Fördermittel aus dem Landeshaushalt, um diese Aufgaben zu finanzieren?

Herr Minister Schröder.

Vielen Dank. - Das gibt mir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, wie die Baulastträgerschaft ist und dass im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden ist, inwieweit Daten, auch

die umfänglichen Daten, die abgefragt wurden, geliefert werden sollen.

Das bietet mir zum anderen auch die Möglichkeit, noch einmal zu sagen, dass wir mit dem zweitgrößten Ausgabeposten im Landeshaushalt, mittlerweile 3,2 Milliarden €, die Kommunen in Sachsen-Anhalt unterstützen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist nie so, dass die Kommunen sagen, sie sei ausreichend. Aber sie ist noch nie so gut gewesen wie jetzt. Wir haben noch nie eine solch hohe Summe aus dem Landeshaushalt für die Kommunen bereitgestellt.

Unter anderem hat sich seit 2016 auch die Unterhaltungsaufwendung, also die Summe, die pro Kilometer zum Beispiel für den Erhalt der Kreisstraßen zur Verfügung gestellt wird, um ungefähr 2 000 € pro Kilometer Kreisstraße erhöht. Also auch hierfür sind die Mittel zur Verfügung gestellt worden. Wenn ich den Haushaltsgesetzgeber richtig in Erinnerung habe, hat er mit dem Haushaltsbeschluss 2019 auch eine Kompensation der wegfallenden Entflechtungsmittel des Bundes für den kommunalen Straßenbau gewollt und sogar eine Dynamisierung der kommunalen Straßenbaumittel von jährlich 2,5 % beschlossen.

Also auch an dieser Stelle, denke ich, haben wir für Verbesserungen gesorgt. Nichtsdestotrotz gilt auch in diesem Bereich die kommunale Selbstverwaltung und die Kommunen sind frei in der Entscheidung, die entsprechenden Zahlen oder Belege zur Beantwortung der Anfrage zu liefern. Und das ist eben leider nur teilweise erfolgt; darauf hat Herr Aldag zu Recht hingewiesen.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Somit steigen wir in die Debatte der Fraktionen ein. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Mittelstädt. Sie haben das Wort.

Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Große Anfrage zum Zustand der Alleen und Baumreihen in Sachsen-Anhalt gestellt und will heute die größtenteils ernüchternden Fakten debattieren.

Um diese Bewertung zu verstehen, lohnt es sich, erst einmal die Vorgeschichte der Großen Anfrage zu betrachten. Wie bei den meisten grünen Themen war es der grüne Abg. Dietmar Weihrich, der im Februar 2015 den Alleenschutz in SachsenAnhalt in einer umfangreichen Kleinen Anfrage aufgriff. Das Ergebnis war damals bereits unbefriedigend. So kam es im November 2015 zur

Nachfrage der grünen Abg. Berthold, wann denn genaue Fakten zum Baumbestand auszuwerten wären. Die Antwort enthielt keine wesentlich anderen konkreten Anhaltspunkte.

Drei Jahre später, im November 2018, schlug der BUND Alarm und es kam zur Großen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion, die per Antrag vom 20. Dezember 2018 für das Plenum heute vorgesehen wurde.

Wie Herr Aldag bereits sagte: Damals stellte der BUND schon fest, dass es ein Defizit bei der Nachpflanzung von Bäumen von ca. 7 600 Stück bis zum Jahr 2020 gibt. Also, die Situation war auch damals schon alarmierend. Die Beantwortung durch die grüne Umweltministerin Prof. Dr. Dalbert ließ leider nur viele grüne Wünsche offen und lässt im Fortgang der Aufbereitung der Antworten auf Kommunikationsengpässe zwischen grüner Fraktion und grün geführtem Umweltministerium schließen.

Nachdem der zuständige Abg. Herr Wolfgang Aldag die ersten Kapitel der Großen Anfrage gelesen hatte, stellte er am 1. März 2019 die erste Nachfrage, wann es denn nun termingenau endlich tatsächlich das Baumregister online gäbe. Ich glaube, das gibt es immer noch nicht.

(Wolfgang Aldag, GRÜNE: Das liegt in der Zuständigkeit des MLV!)

Nachdem er in der Großen Anfrage weiter gelesen hatte, steigerte sich fünf Tage später, am 6. März 2019, seine Unzufriedenheit noch aufgrund der Ausführungen zur Abstandsregelung für Verkehrssicherheitseinrichtungen und zu den möglichen Folgen von Verkehrsunfällen, da Bäume in Alleen nicht ersetzt werden und einige untere Naturschutzbehörden sich zudem weigern, Sturmschäden an Alleebäumen zu melden. Darauf wurde bereits durch den Minister hingewiesen.

Das Defizit der fehlenden Bäume und damit auch die mangelhafte Umsetzung eines konsequenten Alleenschutzes gefiel auch dem Vorsitzenden des Umweltausschusses letztendlich nicht. So erfolgte am 26. März 2019 auch noch eine Nachfrage des Abg. Jürgen Barth, der eingangs auf die Umsetzung des Alleenschutzes gemäß dem Koalitionsvertrag hinwies und dann das Ministerium vor die Aufgabe stellte, die genannten qualitativen Einwirkungen des Klimawandels auf Alleen und Baumreihen zu quantifizieren. Wir werden sehen, ob das nun fertiggestellte Baumregister in der Lage sein wird, diese Informationen zu liefern.

Die Große Anfrage zeigt allerdings auch, dass es zum Beispiel für die Ahndung von registriertem Baumfrevel, der gegen das Landesnaturschutzgesetz verstößt, keine gesetzliche Grundlage gibt. Folglich registrieren drei Landkreise diese Ver

stöße auch gar nicht erst. In acht Jahren wurden somit im gesamten Land nur 20 Verstöße durch nicht landwirtschaftliche Verursacher und 26 Verstöße durch landwirtschaftliche Verursacher überhaupt registriert.

Dramatisch kann man die Lage bei den Obstgehölzen bezeichnen. Diese erkennt man, auch ohne dass es hierzu konkretes Datenmaterial gibt. Diese Problematik wird auch gar nicht erst erfasst. Ob die Verluste an Obstbäumen und damit auch der Verlust an genetischer Vielfalt von Sorten noch ersetzt werden können, erscheint fraglich. Da Wildunfälle mithin die häufigste Unfallursache darstellen, muss bei der Neuanlage von Obstalleen auch die Standortfrage neu gedacht werden, um die Lockwirkung des Obstes auf das Wild auszuschließen und um zu verhindern, dass weitere Unfälle provoziert werden. Hierbei spielt vielleicht eine Rolle, doch Obstwiesen verstärkt in Betracht zu ziehen.

Eines ist aber klar: Es besteht Handlungsbedarf, um die fehlenden Bäume zu ersetzen. Nach einer Anfrage in der Drs. 4/131 aus dem Jahr 2004 hatte Sachsen-Anhalt noch 850 km Alleen an Bundes- und Landesstraßen, davon 175 km mit Kronenschluss. Den aktuellen Stand erfährt man nicht aus der Antwort auf die Große Anfrage, sondern den teilte die grüne Fraktion bereits in ihrer Pressemitteilung am 30. Oktober 2018 mit: Es sind noch 650 km. Sachsen-Anhalt, das Land der Alleen, hat also in zehn Jahren 100 km an Alleenlänge verloren.

Wir haben den grünen Kollegen im Parlament daher etwas unter die Arme gegriffen und einen Entschließungsantrag eingebracht. Dessen Umsetzung ist simpel. Unsere Umweltministerin Frau Prof. Dr. Dalbert tätigt eine Suchanfrage in ihrer Datenbank, dem Baumkataster, und ermittelt nun endgültig die exakte Anzahl der fehlenden Bäume. Mit dieser Information können ihre Experten im MULE die entsprechende Bestellung zum benötigten Pflanzmaterial auslösen.

Parallel dazu wird der Ministerkollege Herr Webel zu einem klärenden Gespräch gebeten, um die für die Beamten des MULE und des Verkehrsministeriums konfuse Lage des Einflusses der Fahrzeugrückhaltesysteme auf einzuhaltende Abstände bei Baumneupflanzungen eindeutig zu entwirren, einen Handlungsbedarf festzulegen und die Haftungsfrage zu klären. Der Herr Minister hat ja die Problematik erkannt und auch darauf verwiesen. Nur, es gibt einfach keine Handlungsweisen.

In einem Arbeitsgespräch können die Experten der beiden Ministerien die zu bepflanzenden Straßen und deren Abschnitte festlegen. Dann kann es auch schon pünktlich im Herbst mit der Pflanzung der neuen Bäume losgehen. Da unsere Bevölkerung ihren Alleen und Baumreihen unein

geschränkt zugetan ist, würde es der Umweltministerin mit Leichtigkeit gelingen, eine entsprechende landesweite Pflanzaktion zu organisieren.

Damit hätte diese Große Anfrage dann ein praktisches Ergebnis für die Natur im Land SachsenAnhalt erzielt und trüge zum Erhalt der Baumreihen und Alleen als Kulturgut bei. Kollege Aldags Nachfrage wäre durch Funktionalität beantwortet und die Bedenken des Vorsitzenden des Umweltausschusses wären durch einen Erfolgsbericht der Umweltministerin zur Anzahl der gepflanzten Bäume im Dezember 2019 zur Jahresbilanz ausgeräumt.

(Zustimmung von Hannes Loth, AfD)

Stimmen Sie daher unserem Entschließungsantrag zu und entscheiden Sie dies unter der Option, dass auch die uns folgenden Generationen noch in den Genuss kommen, eine gesunde und funktionelle Allee in ganzer Pracht zu genießen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Mittelstädt. Ich schaue noch einmal herum. Es gibt auch hierzu keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Barth. Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass ein effektiver Schutz der Alleen und Baumreihen bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Ansprüche an den Verkehrsträger Straße eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe ist.

Insbesondere die Bedürfnisse hinsichtlich der Verkehrssicherheit, welche Mindestabstände und im Winter die Verwendung von Taumitteln beinhalten, stehen einem optimalen Schutz unserer Alleen zumindest teilweise konträr gegenüber.

Sicherlich haben die vorhandenen Alleen Bestandsschutz. Dennoch müssen wir davon ausgehen, dass wir langfristig nicht unerhebliche finanzielle Mittel benötigen, um die Alleen auszubauen, sodass sie mit den Anforderungen der Verkehrssicherheit im Einklang sind.

Meine Damen und Herren! Ein Aspekt, den wir zukünftig ebenfalls verstärkt berücksichtigen müssen, betrifft Schäden an Alleen aufgrund der durch den Klimawandel verstärkt auftretenden Extremwetterereignisse. Ob Sturmschäden, Dürren, Ausschwemmungen oder Hochwasserereignisse - wir müssen davon ausgehen, dass diese Schadensereignisse in Zukunft zunehmen werden.

Eine Pflicht zu Ersatzpflanzungen durch die Straßenbaulastträger gibt es in diesen Fällen nicht. Umso wichtiger ist es, dass wir hierfür langfristige und verlässliche Finanzierungsinstrumente schaffen. Der in Mecklenburg-Vorpommern installierte Alleenfonds ist hierfür sicherlich beispielgebend und sollte auch in Sachsen-Anhalt in Erwägung gezogen werden.

(Zustimmung von Hendrik Lange, DIE LIN- KE)

In meiner Kleinen Anfrage vom 26. März 2019 zur Umsetzung des Alleenschutzes in Sachsen-Anhalt habe ich noch einmal explizit danach gefragt, ob es qualitative und quantitative Erhebungen hinsichtlich der Dürreschäden des vergangenen Jahres gibt. Ich erwarte hierzu von der Landesregierung eine Antwort, welche es uns als Haushaltsgesetzgeber ermöglicht, im Doppelhaushalt für die kommenden Jahre entsprechend Vorsorge zu treffen.

Dabei weiß ich, dass wir sicherlich auch im Wald selbst Riesenprobleme haben. Aber nichtsdestotrotz sollten wir die Alleen nicht vergessen.

Meine Damen und Herren! Dass Ordnungswidrigkeiten an Alleen nach § 21 des Naturschutzgesetzes des Landes nicht geahndet werden können, da die gesetzliche Grundlage dazu fehlt, ist in der Tat änderungsbedürftig. Es wäre sinnvoll, diesen Zustand zeitnah zu ändern und die sich aus Ordnungswidrigkeiten ergebenden Einnahmen zweckgebunden in den zu gründenden Alleefonds einzuspeisen.

(Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜ- NE)

Meine Damen und Herren! Dass der Alleenschutz vonseiten des Landes ernst genommen wird, zeigen insbesondere die Ersatzpflanzungen, welche ohne rechtliche Verpflichtung vorgenommen werden.

Würdigen möchte ich in diesem Zusammenhang die Bemühungen der LSBB. In der Landesstraßenbaubehörde werden 78 VZÄ für die Pflege, die Kontrolle und den Erhalt von Bäumen an Landes- und Bundesstraßen sowie im Rahmen der Auftragsvergabe an Kreisstraßen vorgehalten. Ich denke, das ist eine schlagkräftige Größenordnung, mit der es uns gelingen sollte, die Alleen und Baumreihen in einem guten Zustand zu erhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein weiterer guter Ansatz für die Entwicklung unserer Alleen dürfte das in der Antwort der Landesregierung angekündigte Förderprogramm für die Schaffung oder Erneuerung von Obstbaumalleen sein, welches insbesondere für Gemeinden gedacht ist.

Die Pflege von Obstgehölzen ist in der Tat deutlich aufwendiger als die Pflege anderer Baumarten. Obstbäume haben für die Vielfalt an Insekten eine herausragende Bedeutung. Daher halten wir es für vernünftig, wenn diese an Gemeindestraßen und Feldwegen reaktiviert werden.

(Zustimmung von Ministerin Prof. Dr. Clau- dia Dalbert)

Für Bundes- und Landesstraßen können Früchte tragende Baumarten nur begrenzt zum Einsatz kommen, da hierdurch Wild angelockt und die Abstände zur Fahrbahn entsprechend weiter sein sollten bzw. müssen.

Lassen Sie mich abschließend festhalten, dass Sachsen-Anhalt ein Land der Alleen ist und bleiben soll. Insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels stellt uns das vor enorme Herausforderungen, die wir angehen müssen.