Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn ich heute wieder zum Abschluss einer Debatte das Wort erhalte, möchte ich eines klar und deutlich zu Beginn meines Beitrages aussprechen: Die CDU-Fraktion weiß um die hohe Arbeitsbelastung der Lehrerinnen und Lehrer an allen Schulen unseres Landes und zollt diesen Respekt und Anerkennung für ihren täglichen verantwortungsvollen Dienst im Interesse und zum Wohl unserer Kinder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie mir, so liegt es auch der Landesregierung fern, unseren Lehrkräften unverhältnismäßige zusätzliche Belastungen aufzuerlegen. Die vorliegende Beschlussempfehlung weist denn auch den Weg hin zu einer Evaluation bestehender Arbeitsstrukturen, die nichts mit der eigentlichen Aufgabe eines Lehrers, dem Unterricht, zu tun haben.
Ziel soll und muss eine Entlastung von bürokratischen Aufgaben sein. Wenn es uns gelingt, die Arbeit der Lehrkräfte vom Ballast zu befreien, um
ihnen wieder mehr Freiraum für die Vorbereitung, die Durchführung und die Nachbereitung des Unterrichtsstoffes zu verschaffen, dann haben wir ihnen einen guten Dienst erwiesen.
Dadurch würden das Erscheinungsbild des Lehrers in der Öffentlichkeit gestärkt und die Attraktivität des Lehrerberufes für junge Menschen, die sich noch nicht für einen Beruf entschieden haben, gesteigert werden. Lehrer sein heißt, vor der Klasse zu stehen. Erst dadurch wird der Lehrer zum Lehrer oder die Lehrerin zur Lehrerin. Den Lehrkräften dies zu ermöglichen ist Aufgabe der administrativen Seite von Schulorganisation.
Dass die heutige Beschlussempfehlung am Ende eines langen Diskussionsprozesses innerhalb der Koalition steht, hat meine Berichterstattung zum zeitlichen Ablauf hinreichend deutlich gemacht.
Wir sind froh, dass inzwischen große Schritte in Richtung Unterrichtsversorgung gemacht worden sind. Denn eines ist Fakt: Die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen nehmen die Aufgabe ernst, dem akuten und dem absehbaren Lehrermangel mit allen Mitteln zu begegnen. Aus diesem Grund setzt die Beschlussempfehlung der Koalition deutlich andere Akzente als der Ursprungsantrag der LINKEN. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung in der Drs. 7/3934.
Frau Gorr, Sie sprachen in Ihren Ausführungen wiederum von der Bürokratie, die der Lehrer oder die Lehrerin im Unterricht hat. Könnten Sie mir einige Beispiele für bürokratische Aufwendungen im Unterricht nennen?
Ich denke, es geht um die Punkte, die sozusagen über den Unterricht hinaus zu erledigen sind, zum Beispiel die Erstellung der Zeugnisse. Ich bin auch an der einen oder anderen Stelle an Grundschulen unterwegs und weiß, dass das gerade auch durch Veränderungen, die eingespeist worden sind, eine ganze Reihe von Schwierigkeiten herbeigeführt hat. Um eine Entlastung herbeizuführen, haben wir in unserer Beschlussempfehlung formuliert, dass es eine Arbeitsgruppe geben soll, die sich mit diesen Dingen befasst.
Die würde ich vielleicht zulassen, wenn Sie mir dir Gelegenheit geben würden, dies zu tun. - So, jetzt lasse ich sie zu. Punkt.
Danke schön, Herr Präsident. - Frau Gorr, ich finde es gut, dass Sie es klargestellt haben. Ich möchte dann aber doch empfehlen, in der Beschlussempfehlung diese Wortgruppe, dass sie im Untersicht zu entlasten sind, zu verändern; denn diese Wortgruppe führt wahrscheinlich zu Irritationen.
Ich meine, es reicht aus, dass ich in meinen Ausführungen an mehreren Stellen sehr deutlich darauf hingewiesen habe, dass es sich um die Punkte handelt, die außerhalb des Unterrichts stattfinden. Die Formulierung der steigenden Belastungen im Unterricht bezieht sich darauf, dass wegen der im Augenblick fehlenden Lehrerinnen und Lehrer eine große Belastung im Unterricht zu verzeichnen ist, die aber nicht direkt mit den zusätzlichen Aufgaben zu tun hat. Deswegen steht das eine unter Punkt 1 und das andere sind die weiteren Punkte.
Gut, in Ordnung. - Dann sind wir am Ende der Debatte. Ich habe keine Wünsche zu Rücküberweisungen oder dergleichen gehört. Deswegen kommen wir nun zur Abstimmung.
Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 7/3934. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 12 schließen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Abgeordnete! Die AfD stellt wieder einen Antrag zum Waffenrecht, also zur Selbstverteidigung der Bürger. Der Kleine Waffenschein wird immer begehrter. Der Trend zu diesem neuen Dokument ist gegenwärtig ungebrochen.
Ich habe mir per Kleiner Anfrage die Zahlen liefern lassen. Im Jahr 2013 hatten wir noch 4 000 Anträge. Im Jahr 2018 sind wir bei ca. 12 000 Anträgen. Das heißt, die Anzahl der Anträge hat sich trotz des immer wieder bezeichneten Gewaltmonopols des Staates verdreifacht. Das muss ja irgendwelche Gründe haben. Darauf gehe ich gleich noch ein.
Wenn diese hohe Zahl keine klare Botschaft der Bürger an die Politik ist - im Klartext: Wir wollen nicht wehrlos sein! -, dann weiß ich auch nicht.
Dies ist bei dem Kontrollverlust im Land und den nunmehr seit drei Jahren offenen CDU-Grenzen und einer personell nach wie vor schlecht aufgestellten Polizei mit einer Interventionszeit, so leid es einem tut, von ca. 25 bis 30 Minuten vom Anruf bis zum Eintreffen des Funkwagens in der ländlichen Fläche, mehr als verständlich.
- Das ist so, das ist kein Quatsch, Herr Minister. Nein, das ist kein Quatsch. Ich habe mit Kollegen von der Polizei geredet und selbst die sagten mir, dass es Streifenbereiche gibt, die nicht mehr mit einem Funkwagen besetzt sind.
Sie pochen auf die inzwischen immer bedeutungslosere Worthülse, das Gewaltmonopol liege beim Staat. Erklären Sie das einmal demjenigen, der nach einem Messerstich verblutet oder mit einem eingetretenen Schädel in der Ecke liegt und der eine halbe Stunde auf den Funkwagen wartet.
Mit einem Kleinen Waffenschein dürfen bestimmte zertifizierte nicht letale Waffen geführt werden. Es handelt sich bei den gegenwärtigen Regelungen zu den Waffenscheinen um Schusswaffen, die Gas-, Signal oder Schreckschussmunition verfeuern können. Im Volksmund werden sie Schreckschusspistolen oder Gaspistolen genannt.
Sie alle müssen für ihre technische Zulassung einen Stempel der Physikalisch-Technische Bundesanstalt, also den PTB-Stempel, tragen. Das Abschreckungs- und Drohpotenzial dieser Waffen ist gut, aber auch begrenzt. Die Wirkungsweise
der abgeschossenen Gaswolke reicht etwa 2 bis 3 m, was an einer Stahlschiene im Lauf liegt, die in Deutschland nach einer BKA-Richtlinie in die Waffen eingeschweißt sein muss, um einen Umbau zu einer schussfähigen Waffe unmöglich zu machen.
In geschlossenen Räumen, Fluren oder bei Wind kommt hinzu, dass die Gaswolke nicht nur den Angreifer umhauen könnte, sondern auch denjenigen, der sich verteidigen will, oder auch Dritte. Der Knalleffekt schreckt den zur Gewalt entschlossenen Gewalttäter kurzfristig ab, nämlich genau so lange, wie derjenige braucht, um zu erkennen, dass es sich um keine echte Schusswaffe handelt. Bis dahin muss man als Angegriffener die Beine in die Hand genommen haben.
Objektiv besteht wegen dieser Nahdistanz die Gefahr der Entwaffnung durch den Täter, der die Waffe dann vielleicht gegen das Opfer selbst einsetzen könnte. Dieser könnte dann auch noch von einer mittlerweile täterfreundlichen Rechtsprechung profitieren, weil ihn ja das Opfer mit der Schreckschusswaffe zuvor provoziert haben
könnte. Die Rechtsprechung muss auch hier neue Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit von Notwehrmaßnahmen setzen. Sie muss auch bestimmte Reglements entwickeln. Aber das ist ein anderes Thema; darauf gehe ich heute nicht weiter ein. Ich schneide es nur an.
Zurück zum Thema. Einen echten Effekt entwickeln neben der Gaswaffe die sogenannten Real Action Marker, also RAM, die seit einigen Jahren in Deutschland in gedrosselter Form frei erhältlich sind, aber nicht geführt werden dürfen. Als sogenannte Home Defense Waffen, also Heimverteidigungswaffen, darf ich damit meine vier Wände zu Hause, also meinen Grund und Boden verteidigen. Sie verschießen mit CO2 oder mit Pressluft Kugeln aus Gummi- oder Pfefferpatronen mit einem Druck in Deutschland, der begrenzt ist auf bis zu 7,5 J. In Österreich sind 11 J erlaubt. Ihr französischer Innenministerkollege übrigens lässt mit solchen Waffen mit 16 J auf zum Beispiel demonstrierende Gelbwesten schießen.
Verschossen werden können von diesen Waffen auch weiche Kugeln, gefüllt mit Reizstoff wie Pfeffer oder auch mit Farbladungen, sogenannten Markern, zur beweiserheblichen Kennzeichnung der Täter.
In der eingeschränkten Variante mit einem Druck von 7,5 J, um die es bei uns heute geht, lässt sich ein sicherer Schuss aus mehreren Metern Abstand auf den Angreifer anbringen. Die Schmerzwirkung, die bis zu blauen Flecken gehen kann, reicht aus, um einen Angreifer auf Distanz zu halten oder auch in die Flucht zu schla
Man hat nicht das Problem einer Nahkampfdistanz wie bei den Schreckschusspistolen, was besonders wichtig bei Messerangriffen ist. Wenn jemand bis auf 2 m heran ist, brauche ich nicht mehr zu schießen.
Sie werden sicherlich argumentieren, dass für den armen Gefährder dann auch ein blauer Fleck oder auch eine rote Pfeffernase herausspringen könnte - das ist richtig -; denn eine für den Täter gefahrlose Angriffsabwehr ist nicht hundertprozentig möglich. Wir weigern uns auch, bei der Selbstverteidigung das Wohlergehen des Täters bei uns zum Maßstab zu machen.
Was wir wollen, ist ohnehin legal. Wir wollen die legal käuflichen Real Action Marker mit dem kleinen Waffenschein führbar machen und nicht nur wie bisher zur Verteidigung von befriedetem Besitztum zu Hause. Viele Polizeieinheiten - das ist kein Geheimnis, Herr Stahlknecht - trainieren übrigens schon lange mit solchen Waffen. Wir wollen, dass das Notwehr- und Nothilferecht der Bürger kein Placebo bleibt. In Zeiten, in denen der Funkwagen eine gefühlte ewige Zeit braucht und der Täter in den Genuss von - wie wir es jetzt rechtlich haben - Notwehr oder einer Herzinfarktdiagnose kommt, kann das nicht so sein. Diesbezüglich müssen wir gegensteuern.
Wir wollen, dass der rechtstreue Bürger nicht dem Unrecht weichen oder eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder sein Eigentum erdulden muss. Ihm steht unsere politische Unterstützung zu, sich gegen Rechtsbrecher draußen wirksam zu behaupten.
Unter den bisherigen Voraussetzungen des kleinen Waffenscheins sollen die Bürger zukünftig diese Real Action Marker führen dürfen, also ein zugriffsbereites Mitführen dieser Waffen außerhalb von Versammlungen und Aufzügen. Dass eine unbefugte Weitergabe dieser RAM nachverfolgt oder auch sanktioniert werden kann, ist wichtig. Neben dieser Zertifizierung durch das PTB-Prüfzeichen oder das F-Prüfzeichen durch die zuständige Bundesbehörde sind wir auch für eine Registrierung der Seriennummer durch die Waffenbehörde sowie eine Registrierung auf dem Dokument des kleinen Waffenscheines. Die Technologie dieser nicht letalen Waffen hat sich in den letzten Jahren unheimlich rasant weiterentwickelt. Man denke dabei nur an die Distanzelektroschocker oder auch die Blendmittel.