Diese Beschlussempfehlung, sehr geehrte Damen und Herren, hat auch in unserer Fraktion zu einer heißen Debatte und zu der Frage geführt:
Wollte der Bund nun eine Brücke nutzen, um den Kommunen mehr Geld zu geben? Oder meinte er tatsächlich die Eingliederungshilfe? - Die Antragstellerin hat diese Frage für sich beantwortet, indem sie das Geld gedanklich in ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für dieses verplant hat. Das ist eine Antwort.
Wir können uns an der Stelle in meiner Fraktion noch ganz furchtbar lange streiten und je nachdem, welchen Bundestagsabgeordneten, auch meiner Fraktion, Sie da fragen, kriegen Sie unterschiedliche Auskünfte darüber, was sozusagen intentional und was funktional war. Ich will Folgendes sagen: All das ist eigentlich nur KleinKlein und Ausdruck einer ein bisschen verdrucksten Finanzbeziehung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Nun ist es so: Als der Parlamentarische Rat in Herrenchiemsee das Grundgesetz gemacht hat, hatte er mehr den Föderalismus seit dem Norddeutschen Bund und dessen Tradition im Sinn als die Soziallasten für Kommunen am Beginn des 21. Jahrhunderts. Deswegen ist doch dieser Streit, den wir heute beenden, indem wir dieser Beschlussempfehlung zustimmen, doch eigentlich irrelevant.
Der eigentliche Punkt ist, dass wir eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und insbesondere den Kommunen brauchen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass aus besonderen Leistungen für besondere Lebenslagen und einzelne Situationen längst die Regel geworden ist, und dass die entsprechenden Lasten, wenn sie denn immer noch bei den Kommunen stattfinden sollen, und deren Zuständigkeit auch dauerhaft vom Bund mitgetragen werden müssen. Meine Bundestagsfraktion arbeitet daran. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich meine, das Märchen mit der Eingliederungshilfe hat jetzt der Finanzminister zum hundertsten Mal erklärt; es bleibt ein Märchen. Sie sagten, Sie waren sich in Ihrer Landtagsfraktion unsicher, wie der Bund das nun gemeint hat und ob die Eingliederungshilfe nun das war, welches der Punkt war. Ich empfehle Ihnen einfach, zu lesen. Wir haben es extra in unseren Antrag hineingeschrieben. Es ist die BTDrs. 18/10397, in der stand, dass es eben nicht um die Eingliederungshilfe geht.
Übrigens hat Frau Bundeskanzlerin Merkel im Beisein von Herrn Ministerpräsident Haseloff, als das Gesetz vorgestellt wurde, geschworen, dass das Geld an die Kommunen weitergegeben werden soll.
Der Historiker unterscheidet zwischen Funktionsanalyse und Motivationsanalyse. Und wir waren nicht unsicher, sondern haben uns die Frage gestellt: Was zählt bisher eigentlich? Zählt die Inten
tion, die der Bund hatte und die nun an SachsenAnhalt und dem Saarland auf dem Weg, den man gewählt hat, unweigerlich vorbeigehen musste? Oder zählt das, was man nun mal ins Gesetz hineingeschrieben hat, möglicherweise und zugegebenermaßen deshalb, weil man nichts anderes in ein Gesetz hineinschreiben konnte? - Darüber kann man sich endlos streiten. Da steht auch die Bundeskanzlerin am Ende des Tages nicht über dem Gesetz.
Aber wissen Sie, das ist das Problem, auf das ich hinweise. Das Paket war ja viel größer. Da ging es um 5 Milliarden € für die Kommunen insgesamt. Da war die Eingliederungshilfe in Wirklichkeit nur ein kleiner Teil. Das muss weitergehen.
Ich rege an, damit aufzuhören, uns hier über diese Fragen auseinanderzusetzen. Vielmehr sollten wir uns darüber unterhalten, wie wir es erreichen, dass der Bund nicht Bypässe legen muss, sondern einen vernünftigen, anständigen Weg geht, um zu klären, dass es einfach ein Stückchen nationaler Anstrengung ist, die Sozialleistungen in dieser Republik, die die Kommunen als großer Teil des Staates ausgeben, auch sauber zu finanzieren.
Da gibt es noch ein paar andere Tatbestände, bei denen das ähnlich ist, wie etwa beim Betrieb von öffentlichem Personennahverkehr, den der Bund bis heute nicht bezuschusst, sondern für den er nur Investitionen vorsieht. Wenn wir jemals mit dem Thema „Stadtklima in großen Städten“ an einen Punkt kommen wollen, werden wir da wieder einsteigen müssen. Selbst wenn Sie es wollten, dürften Sie es heute nicht. Ich weise nur darauf hin, dass da doch das eigentliche Schlachtfeld ist und nicht da, wo Sie es hier aufgemacht haben.
Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Schmidt für die Ausführungen. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Schmidt, ob Sie nun eine Motivations- oder eine Funktionsanalyse machen, ob Sie das hin und her drehen, das Ergebnis ist: 27,5 Millionen € sind im Landeshaushalt vereinnahmt worden und stehen den Kommunen nicht zur Verfügung.
Wenn Herr Finanzminister Schröder jetzt zum Besten gibt, über unser Thema sei die Zeit hinweggegangen, dann drückt das wohl mehr Hoff
Unser Antrag war vom 28. Februar 2018. Er erblickt heute wieder das Licht des Parlaments aus dem Dunkel der Ausschüsse. Sie haben es dahin überwiesen, weil Sie sich als Koalition nicht einigen konnten. Am ehrlichsten war die CDU. Herr Szarata hat gesagt: Das Geld bleibt bei uns. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Einen bisschen mehr gewunden haben sich die SPD und die GRÜNEN. Die kannten offensichtlich den Kompromiss und haben ihn dann in den Ausschuss überwiesen. Und, wie der Vorsitzende berichtete, ist da auch nicht viel passiert.
Es kam dann zu den Haushaltsberatungen, und zu den Haushaltsberatungen wollten Sie es eigentlich ablehnen und hier mit dem Haushalt so nebenbei „verfrühstücken“. Sie hatten hier nur nicht aufgepasst, sodass Sie auch eine Überweisung in einen mitberatenden Ausschuss, nämlich den Innenausschuss, beschlossen hatten. So hat es einen Monat länger gedauert und ist erst heute hier.
Sie wollten eigentlich, dass die Zeit darüber hinweggeht, dass es vergessen wird. Aber leider geht diese Strategie nicht auf. Dafür sind 27,5 Millionen € einfach zu viel.
Meine Damen, meine Herren! Beschlossen worden ist eine Bundesentlastung für die Kommunen. Beim größten Teil, Herr Minister Schröder, ist übrigens schon fast durch den Bund sichergestellt worden, dass es an die Kommunen geht, über die Umsatzsteueranteile, über die KdU-Anteile. Dann hat der Bund gesagt: Gut, die Länder kriegen noch Umsatzsteueranteile, damit sie diese weitergeben. Die Eingliederungshilfe war schon lange erledigt. Diese 27,5 Millionen € sind im Landeshaushalt geblieben und werden nicht weitergeleitet. Darüber stimmen Sie heute ab, und das werden Sie heute mit klarer Positionierung dieser Koalition auch so beschließen.
Dann erzählen Sie das Märchen von spürbaren Verbesserungen im FAG: 20 Millionen € mehr Investitionsmittel für die Kommunen. Und wer bezahlt es, Herr Finanzminister? - Die noch ärmeren Kommunen. Denn wo nehmen sie es her? - Aus dem Ausgleichsstock. Dieser Ausgleichsstock ist vorgesehen für Notfälle, für illiquide Kommunen, für Kommunen, die unverschuldet in Not geraten sind. Deren Mittel haben Sie um 20 Millionen € gekürzt und feiern sich jetzt als Koalition, dass Sie die Investitionskraft der Kommunen erhöht haben. Sie werden eher die Investitionskraft der Kommu
Sie machen sich mit der Abstimmung heute ehrlich, meine Damen, meine Herren von der SPD und von den GRÜNEN; das ist klar.
Und, Herr Meister, bevor Sie uns heute wieder vorwerfen, wir würden das Geld dreimal ausgeben: Der erste Antrag hieß: Es soll an die Kommunen weitergeleitet werden. Und was, bitte, Herr Meister, ist denn kommunaler Straßenbau anderes als eine kommunale Aufgabe? - Wir haben ihnen bisher eine Finanzierungsquelle zugewiesen, nämlich die Beiträge. Und wir haben gesagt: Diese Quelle in Zukunft nicht mehr. Dafür verwenden wir dieses Geld und entlasten sie spürbar.
Wenn Sie sich erinnern: Im Vorfeld unseres Antrages haben wir auch mal gefragt: Was nehmen denn die Kommunen an Straßenausbaubeiträgen ein? - Da standen Summen von 8 bis 12 Millionen € im Jahr. Wir haben gesagt: Wir geben 27 Millionen € da hin. Was ist das also anderes als eine Entlastung von Kommunen, Herr Meister?
Ja, man kann es drehen und wenden, wie man will. Sie werfen uns vor, wir wollen es dreimal ausgeben. Sie wollen es gar nicht an die Kommunen weitergeben; das ist die bittere Realität.
Herr Knöchel, ich wollte Sie ohnehin bitten, jetzt zum Schluss zu kommen. Aber es gibt noch zwei Nachfragen. Herr Erben als Erster. - Herr Erben, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Knöchel, wir reden hier bei den Millionen, von denen Sie jetzt in Bezug auf Ihren Antrag sprechen, über einen ganz kleinen Teil im Verhältnis zu fast 1,7 Milliarden € Finanzausgleichsmasse.
Ich habe Sie vorhin die ganze Zeit ausreden lassen. Lassen Sie mich doch auch mal, auch wenn Sie gerade in Schwung sind. Aber deswegen will ich jetzt mal ans große Ganze gehen.
Unser Finanzausgleich und die Berechnung der Finanzausgleichsmasse bauen im Wesentlichen darauf auf - zumindest das System, das wir seit Ende des letzten Jahrzehnts haben -, dass wir die Einnahmen der Kommunen gegen die Ausgaben der Kommunen stellen. Ich sage mal ganz vereinfacht: Und die Differenz ist die Finanzausgleichsmasse. Vereinfacht, wohlgemerkt!
Zurzeit haben wir eine Übergangsphase, dass wir nämlich ein Festbetrags-FAG haben. Wir werden aber sehr zeitnah vor der Frage stehen: Was macht man denn zukünftig? Behalten wir dieses System bei, dass die Finanzausgleichsmasse, wiederum vereinfacht gesagt, die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Kommunen ist? - Dann kommen Sie ja mit Ihrem Spiel um die 27 Millionen € nicht wirklich weiter. Befürworten Sie nun dieses System einer solchen Kommunalausstattung oder befürworten Sie es nicht?
Herr Präsident, habe ich jetzt die nächste Stunde Zeit? - Zunächst, Herr Erben, sagen Sie: Wir haben ein System, bei dem die Einnahmen und die Ausgaben der Kommunen eine Rolle für die Ermittlung des Bedarfs spielen. Wenn die Ausgaben von überwiegend in Konsolidierung befindlichen Kommunen den Bedarf darstellen, also Kommunen, die ihren eigenen Bedarf runterfahren, um zu konsolidieren, dann bildet das nicht den Bedarf ab. Wenn ich dann noch die realen Einnahmen gegenrechne, dann komme ich tatsächlich auf eine Unterfinanzierung.
Aus dem Grunde - Sie kennen ja unsere Gesetzentwürfe zum FAG, die wir eingereicht haben - haben wir immer gesagt, dass wir einen Einnahmen-Ausgaben-Verbund bilden müssen. Das heißt, Land und Kommunen bilden nach unserer Verfassung eine Einheit. Die Aufgaben, die dem Land zugewiesen worden sind, und die, die den Kommunen zugewiesen worden sind, müssen in ein Verhältnis gesetzt werden, auch nach den notwendigen Ausgaben. Dazu haben wir die Gemeindefinanzkommission vorgeschlagen, die Sie abgelehnt haben. Die sollte den Bedarf ermitteln. Sie sollten ihn systematisieren und sollten ihn im Einzelnen darstellen.
Dasselbe sollte für das Land abgebildet werden. In diesem Verhältnis sollten die Einnahmen ebenfalls zusammengefasst und dann wieder aufgeteilt werden. Dann kommen wir nämlich zu einer vernünftigen Aufgabenverteilung in Sachsen-Anhalt. Es ist ähnlich wie das sächsische Modell - ähn