- Ich auch nicht. - Am 23. Januar 2019 hat meine Fraktion den Antrag zu der geplanten Landesfachstelle für Barrierefreiheit im Ergebnis der Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration zur beabsichtigten Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes eingereicht und 48 Stunden vor der heutigen Landtagssitzung ist scheinbar ein Teil realisiert worden.
Zufriedenheit stellt sich bei uns allerdings dennoch nicht ein. Die Gesetzesänderung soll unter anderem die Einrichtung der geplanten Landesfachstelle rechtlich absichern und benennt den Träger dieser Landesfachstelle, die Landesunfallkasse Sachsen-Anhalt.
Ja, die Anhörung zu dem Gesetzentwurf hat uns ernüchtert. Selbst mit einem gewissen Fahrtwind der Freude über den Erhalt dieses Entwurfs des Konzeptes der Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Sachsen-Anhalt können wir Ihnen die Kritik an Dauer und Verfahren insgesamt nicht ersparen.
Bereits am 1. März 2017 hat der Allgemeine Behindertenverband Sachsen-Anhalt in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Parlaments das Ende des Landeskompetenzzentrums vorweggenommen. In diesem Gespräch sind die engen Grenzen des Handelns der Mitglieder des Landeskompetenzzentrums verdeutlicht und die Einrichtung einer Landesfachstelle für Barrierefreiheit nach dem Vorbild der Bundesfachstelle eingefordert worden.
Über viele Jahre hinweg haben die Mitglieder des Landeskompetenzzentrums entsprechend ihrem Auftrag gewirkt, und dies zum größten Teil ehrenamtlich. Wenn ich dies alles richtig verstanden habe, haben sie neben Zeit und Kraft auch eigenes Geld eingesetzt. Auf vieles haben sie Gesellschaft und Politik aufmerksam machen können. Ich will nur einmal an die Untersuchung der Bahnhöfe des Landes auf Barrierefreiheit erinnern.
Hier haben sich eindeutig die Grenzen der Ehrenamtlichkeit gezeigt. Es hat sich auch gezeigt, dass Aufgabenstellungen immer wieder aktualisiert werden müssen und dass sich alle miteinander genau diesem Prozess widmen müssen.
Nach diesem Gespräch folgte unser Antrag, das Ansinnen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt aufnehmend, im September 2017. Die Diskussionen im Plenum und in den beteiligten Ausschüssen, insbesondere auch im Juni 2018 im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration, der die Beschlussempfehlung für den Landtag vorbereitet hat, zeigten deutlich, dass dem Ansinnen der Einrichtung einer Landesfachstelle viele folgen werden. Im Ausschuss ist darüber hinaus auch eine zeitnahe Übersendung dieses Konzeptes vereinbart worden.
Ja, und es ist ebenso richtig, dass in den Verhandlungen über den Haushalt 2019 die finanziellen Mittel für die Einrichtung dieser Landesfachstelle eingeplant und letztendlich auch von uns allen beschlossen worden sind.
Zu all diesen Prozessen bildeten wir uns ein, dass im Ministerium tatsächlich an diesem Konzept gearbeitet wird, zumal die verbale Vorstellung durch den Mitarbeiter des Ministeriums im Ausschuss schon sehr konkret war. Dabei musste ja auch nicht beim Punkt null angefangen oder im Trüben gefischt werden; denn das Landeskompetenzzentrum selbst und der Behindertenbeirat des Landes sind in Vorleistung gegangen und haben konzeptionelle Vorstellungen erarbeitet und zur Verfügung gestellt.
Leider müssen wir feststellen, dass gerade im Aufgabenbereich „Ergänzende Aufgaben der Landesfachstelle für Barrierefreiheit“ noch reichlich Luft nach oben ist. Im Gegensatz zu den anderen
Die Zeit zwischen dem Beschluss des Landtages zur Erarbeitung dieses Konzeptes und dem Erhalt eines Entwurfes - ich betone die Worte „eines Entwurfes“ - am 29. Januar 2019 ist eindeutig zu lang und damit kritikwürdig.
Warum habe ich jetzt betont, dass es nur ein Entwurf ist? - Wir sind der Meinung, dass genügend Zeit zur Verfügung stand, um dem zukünftigen Leistungsträger und der Politik ein mit allen ehemals und zukünftig handelnden Akteurinnen abgestimmtes gemeinsames Konzept erarbeiten und präsentieren zu können. Damit wird hoffentlich auch deutlich, dass wir dem vorgelegten Papier die notwendige gezielte und umfassende Kommunikation aller beteiligten Akteurinnen absprechen.
Selbst angesichts der Tatsache, dass ein Teil der Akteurinnen erst dann zum Handeln bereit ist, wenn die gesetzlichen Grundlagen bestehen - das werden wir erst mit dem Beschluss über die Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes erreicht haben -, hätte unserer Meinung nach das Ministerium bei Weitem intensiver und schneller zur Erarbeitung dieses Konzeptes tätig werden müssen und auch tätig werden können, zumal die Bereitschaft, dies hier auch zu tun, zum Beispiel von Vertreterinnen des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt, die an der Einrichtung der Bundesfachstelle kompetent mitgewirkt haben, vorlag und de facto immer noch vorliegt.
Es ist doch eher unwahrscheinlich, dass selbst die Zeitspanne nach der Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration am 16. Januar 2019 und dem Verteilen des Konzeptentwurfes am 29. Januar 2019, also ein Zeitraum von genau neun Werktagen, hinlänglich genutzt wurde, um den erforderlichen Austausch zwischen allen zukünftigen Akteurinnen zu organisieren und zu gewährleisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal verdeutlichen, warum wir hier so unzufrieden sind und quengeln. Das Landeskompetenzzentrum hat seine Arbeit eingestellt. Dies ist auch terminlich lange vorher und hörbar für alle kommuniziert worden. Mit dem Verfahren, das gelaufen ist und das wir zur Kenntnis nehmen müssen, ist eine nahtlose Fortsetzung der geleisteten inhaltlichen Arbeit einfach unmöglich.
Darüber hinaus gibt es aktuell auf der Landesebene keinen Ansprechpartner, der das, was das Landeskompetenzzentrum realisiert hat, adäquat leistet. Damit wollen wir auf keinen Fall den einzelnen Mitgliedern des Landeskompetenzzentrums unterstellen, sie würden nicht mit Erfahrungen und Erkenntnissen zur Verfügung stehen, falls es notwendig ist. Das tun sie auch weiterhin. Dafür sei ihnen an dieser Stelle ausdrücklich gedankt.
Neben dieser tätigen Unterstützung bleibt allerdings die Frage, wie wir mit den gesammelten Erfahrungen, Kenntnissen und Vernetzungen des Landeskompetenzzentrums umgehen. Wie gelingt die Überführung des Wissens vom Landeskompetenzzentrum in die Landesfachstelle? - Im vorliegenden Entwurf des Konzeptes ist lediglich von der Fruchtbarmachung der aufgebauten Expertise des Landeskompetenzzentrums für die Landesfachstelle die Rede. Der Entwurf bleibt aber das Wie und Wann schuldig. Die Zeit drängt und bleibt auch nicht stehen.
Es gibt so viele Unwägbarkeiten, die nicht abgesichert sind. In den Landkreisen und Städten werden Teilhabemanagerinnen beschäftigt, die der kommunalen Familie bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, des Bundesteilhabegesetzes und des Landesaktionsplanes Hilfestellung geben. Sie sammeln neben Erfahrungen auf diesem Gebiet selbstverständlich auch Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Es besteht die einmalige Chance, hier ein tragfähiges Netzwerk zu entwickelt. Allerdings fehlt nach wie vor die Bündelungsstelle für dieses Netzwerk auf der Landesebene, die im Konzeptentwurf übrigens vorgesehen und beschrieben wurde.
Wie alles im Leben lässt solch ein Entwurf eines Konzeptes auch einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Vielleicht gelingt diesbezüglich in der Diskussion eine Konkretisierung. Wir haben dies nun so verstanden, dass dieser Entwurf zunächst die Vorstellungen des Ministeriums beinhaltet und damit offensichtlich noch ein Verhandlungs- und Einigungsprozess zwischen allen Beteiligten herbeigeführt werden muss. Dies geschieht nun wahrlich kaum auf Zuruf. Das bedeutet, damit vergeht weiterhin Zeit. Dies ist nicht im Sinne des Anliegens.
Deutlich wird im Konzept auch, dass für die einzelnen bisher benannten Aufgabengebiete Expertinnen und Experten, also Fachfrauen und Fachmänner, benötigt werden. Wir haben die Einlassungen der Landesunfallkasse so verstanden, dass diese zusätzliche Aufgabe weder aus dem eigenen Haushalt noch mit dem vorhandenen Personal erfüllt werden könne. Das leuchtet ein. Dem folgend müssen also diese Fachleute wie
derum in einem - so denken wir - zeitaufwendigen Verfahren gesucht und gefunden werden. Jede und jeder hier im Saal kann sich sicherlich vorstellen, wie dieses Prozedere abläuft.
Uns ist schon klar, dass das alles notwendig ist. Wir haben uns hierbei vielmehr ein paralleles Agieren aller handelnden Akteure vorgestellt, um genau diesen Zeitverlust, den wir jetzt alle erleben, zu verhindern. Mit unserem Antrag wollen wir den Versuch starten, verlorene Zeit aufzuholen und deutlich zu machen, dass die Politik ausdrücklich daran interessiert ist, diese Landesfachstelle für Barrierefreiheit hier in SachsenAnhalt zügig und arbeitsfähig einzurichten.
Bitte helfen Sie bei diesem Prozess tatkräftig mit. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Zoschke für die Einbringung des Antrages. - Für die Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen worden. Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau GrimmBenne.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ja, Frau Zoschke, die Anhörung zu diesem Bereich war sehr schwierig. Schade, dass Sie als Obfrau für Ihre Fraktion nicht selbst dabei waren; denn - -
(Siegfried Borgwardt, CDU: Das stimmt doch aber! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das passiert aber auch mal!)
Dann hätten Sie vielleicht mitbekommen, dass ich nach dieser Anhörung zu dem Zeitpunkt, als die Vertreter Ihrer Fraktion schon draußen waren, noch einmal mit den Obleuten, die anwesend waren, zusammengestanden habe und wir festgestellt haben, dass zwischen dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten und der Stellungnahme, die zur Anhörung geführt hat - ich will es einmal höflich ausdrücken - ein Kommunikationsdefizit bestanden hat.
Ich kann es schon verstehen, dass die vier, die dort vorgetragen haben, nach dem Informationsstand, den sie hatten, ungehalten waren.
Ich will aber auch sagen, dass es ziemlich provoziert worden sein könnte, möglicherweise vom Behindertenbeauftragten, weil der möglicherweise eine andere Intention als seine Hausleitung hatte. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Das vorangestellt, möchte ich sagen, dass das Land und die Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums Barrierefreiheit als zentrale Anlaufstelle nicht bis zum Jahr 2017, sondern ausdrücklich auch bis zum Jahr 2018 gefördert hat. In der Anhörung wurde sehr anschaulich dargestellt, dass sie inhaltlich die Aufgaben zwar ehrenamtlich wahrgenommen haben, aber auch im letzten Jahr einen Abschlussbericht über ihre Tätigkeiten gemacht haben.