Protocol of the Session on December 18, 2018

Sie haben sich nach der Geruchsverbesserungsanlage erkundigt. Wir konnten uns vom Betrieb dieser Anlage ein Bild verschaffen. All diejenigen, die am letzten Donnerstag dort waren, haben, so glaube ich, den Eindruck gewonnen, dass sie nicht so erfolgreich in Betrieb ist; denn man konnte am Abluftschacht sehr wohl noch einen deutlichen Geruch bzw. Gestank feststellen. Selbst wenn dieser ein paar Hundert Meter dahinter nicht mehr in dieser Ausprägung festzustellen war, hat die Anlage nicht richtig funktioniert.

Jetzt muss man aber fairerweise sagen, dass der Betrieb Anfang Dezember als Probebetrieb eröffnet worden ist und er zwischendurch eine Woche wegen eines Maschinenschadens unterbrochen wurde und jetzt wieder aufgenommen ist.

Ganz klar ist aber: Die Befahrung wurde zu einem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem die Anlage in Betrieb war, und wir waren - das darf ich wohl für alle Anwesenden sagen - von deren Wirkung nicht überzeugt.

Gleichwohl wird weiter daran gearbeitet und es wird weiter getestet. Aber zugleich - das darf ich Ihnen auch sagen - gibt es natürlich für uns - an dieser Stelle spreche ich für das LAGB - einen

Zeitpunkt, der im nächsten Monat liegen muss, an dem man sagen muss, entweder das Ding funktioniert oder es funktioniert nicht. Und wenn es nicht funktioniert, dann müssen wir diese Bemühungen nicht weiter fortsetzen. Das ist ganz klar. Solche Maßnahmen kann man ergreifen, wenn wir den nächsten Monat erreicht haben und wir tatsächlich wissen, ob diese Anlage irgendeine effektive Verbesserung erzeugt oder nicht.

Vielen Dank, Herr Minister. Frau Abg. Eisenreich hat eine Nachfrage. - Bitte.

Sie sagten gerade etwas verschwommen: ein Zeitpunkt, der im nächsten Monat liegen sollte. Können Sie das bitte genauer definieren.

Herr Minister.

Frau Abgeordnete, das ist etwas schwierig. Wir müssen Folgendes festhalten: Wir brauchen einen bestimmten Zeitraum dieses Betriebs - das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht übrigens für derlei Prüfungen relativ lange Zeiträume vor, nämlich mindestens ein halbes Jahr; das wollen wir gar nicht -, in dem die Maschine funktioniert oder in dem sich erweist, dass sie untauglich ist. Ich werde mich jetzt nicht auf den 15. Januar festlegen. Aber wenn ich gerade den nächsten Monat genannt habe, dann sind wir doch schon ziemlich nah dabei.

Vielen Dank. - Der nächste Fragesteller ist der Abg. Herr Olenicak, danach sprechen Frau Funke und Herr Aldag.

Könnte Herr Raue den Redebeitrag übernehmen?

Herr Raue hätte seine Frage auch noch stellen können, aber es ist okay. Ich habe Sie jetzt von der Liste gestrichen. - Herr Raue, bitte.

Schönen guten Morgen! Herr Minister, eigentlich richtet sich meine Frage an den Ministerpräsidenten, aber wenn Sie stellvertretend antworten, dann bitte ich um Ihre Antwort.

Laut Aussage von Herrn Schnieber vom LAGB gibt es seit zwölf Jahren amtsseitig die Auflage, das Freilager in Teutschenthal zu überdachen. Dort werden gefährliche Giftstoffe angeliefert und umgefüllt. Dadurch entstehen giftige Staubwolken, die die Menschen und Felder im Umkreis schwer belasten.

Erstens. Weshalb ist das Freilager nach zwölf Jahren noch nicht eingehaust?

Zweitens. Aus welchen Gründen wurden die zwei Anträge der GTS auf Fristverlängerung für die Einhausung und Überdachung gestellt und mit welcher Begründung wurden sie vom LAGB bewilligt?

Herr Minister, bitte

Sie sind sehr am Detail interessiert. Ich will mich darum bemühen, aus dem Stand eine zutreffende Antwort zu geben. Der Bescheid mit der Nebenbestimmung der Auflage, von der Sie sprechen, stammt aus dem Jahr 2004. Er hat einen Umsetzungszeitraum von zwei Jahren vorgesehen. Nach Ablauf von zwei Jahren hat sich die GTS gemeldet und um Fristverlängerung gebeten; diese wurde mit Blick auf anderweitige Aktivitäten - man hatte sich dort auch mit anderen Themen beschäftigt - gewährt.

Nach einem weiteren Jahr wurde erneut Fristverlängerung beantragt, und dann - Herr Raue, das sage ich horribile dictu, denn die Angelegenheit ist viele Jahre her - ist das ein wenig in Vergessenheit geraten.

Tatsächlich sind die Bemühungen des LAGB um die Einhausung im vorletzten Jahr wieder aufgenommen worden, nachdem man zwischendurch auf Anträge des Unternehmens hin immer wieder versucht hat, Alternativen zur Einhausung als ähnlich sichere Maßnahme prüfen zu lassen.

Es gab in den Jahren keine Verständigung, so hat uns das LAGB berichtet, über eine Alternative zu einer Einhausung. Es wird Sie nicht wundern, dass ich jetzt, nachdem ich selbst erst vor Kurzem davon Kenntnis erlangt habe, nachdrücklich darauf Wert lege, dass die ursprüngliche Nebenbestimmung umgesetzt wird. Das Verfahren dazu wird noch in diesem Monat mit einer letztmaligen Anhörung eröffnet. Entweder beginnt man dann mit der Maßnahme oder wir werden die entsprechenden verwaltungsrechtlichen Schritte ergreifen.

Vielen Dank. - Sie haben eine Nachfrage. Ich bitte Sie, die Nachfrage kurz zu halten; denn es gibt noch viele Fragesteller.

Herr Willingmann, aus welchen Gründen duldete denn das Ministerium jahrelang die Untätigkeit, ja, das Wegschauen unseres eigenen Amtes, nämlich des LAGB, in einer so brisanten und für die Bevölkerung vor Ort so wichtigen Sache wie der Verteilung der Giftstoffe beim Umfüllen durch Winde, die Ablagerung auf Felder und die permanente Inhalation dieser konzentrierten Giftstoffe? Wie kann es sein, dass nicht Sie in Person, aber das Ministerium so nachlässig mit der Sicherheit und Gesundheit der Bürger in diesem Land umgeht?

(Hendrik Lange, DIE LINKE: Die Frage müsste durch den Ministerpräsidenten be- antwortet werden!)

Sie sind nachher dran. - Herr Minister, Sie können antworten.

Ich kann nicht für die früheren Landesregierungen sprechen.

Sollen Sie auch nicht.

Herr Raue, lassen Sie dem Minister die Zeit, um zu antworten.

Ich sage nur, dass selbst in dem Zeitraum, den ich zu verantworten habe, die Kenntnis von diesem Detail des Problems tatsächlich erst in den letzten drei Wochen bei uns angekommen ist. Das mag auch daran liegen, dass die Gefahreneinschätzung durch das LAGB bezüglich der Anlieferungsstation insgesamt so aussah, dass man die Gefahr als nicht sehr hoch eingeschätzt hat und dass über Jahre hinweg keine Probleme aufgetreten sind.

Machen wir uns nichts vor: An dieser Stelle ist der Verwaltungsvollzug wahrscheinlich der tatsächlichen Entwicklung gefolgt und hat festgestellt, solange es niemanden stört, geht es so weiter. Das sage ich einmal etwas salopp. Tatsache ist

aber, dass diese Nebenbestimmung jetzt umgesetzt werden muss, und, wie gesagt, es gibt inzwischen eine klare Ansage an das LAGB.

Vielen Dank, Herr Minister. Die nächste Fragestellerin ist die Abg. Frau Funke. Danach hat Herr Aldag das Wort. - Bitte, Frau Funke.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage geht eigentlich an den Ministerpräsidenten. Wie handhaben wir das jetzt?

Ich stelle sie erst einmal. In der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drs. 1/453, also eine Anfrage aus der ersten Legislaturperiode - ich weiß, das ist lange her, aber wir müssen die Dinge aufrollen -, ist zu lesen, dass für die Grube Teutschenthal am 11. März 1991 ein Sonderbetriebsplan zum Probebetrieb einer Einlagerung von Giftmüll genehmigt wurde.

Weiter heißt es dort, der damalige Grubenbetreiber Halsafe GmbH habe einen Antrag zu Errichtung einer Untertagedeponie gestellt. Abschließend heißt es: Ziel des Landes Sachsen-Anhalt sei es, eine Untertagedeponie einzurichten, falls sich ein Standort nach erforderlichen Prüfungen dafür eignet.

In diesem Zusammenhang frage ich Sie, Herr Minister, bzw. den Ministerpräsidenten: Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass eine Untertagedeponie unter Ausnutzung von Gesetzeslücken und verwaltungsrechtlichen Tricks nunmehr als Versatzbergwerk in unmittelbarer Nachbarschaft zu schutzbedürftigen Anwohnern betrieben wird, wohl wissend, dass die ursprüngliche Genehmigung der Dickstoffanlage in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten mit den bekannten gesundheitlichen Auswirkungen auf die Anwohner gar nicht hätte erteilt werden dürfen?

(Zustimmung bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Abg. Funke. Das ist eine Befragung der Landesregierung und die Landesregierung entscheidet, wer darauf antwortet. Der Minister hat signalisiert, dass er darauf antworten möchte. - Bitte, Herr Minister.

Frau Funke, ich bitte wirklich um Verständnis. Diese Befragung sollte den politischen Diskurs befördern. Ein Vorgang aus dem Jahr 1991, bei dem Sie sich im Moment auf die Antragstellung beziehen, die in dieser Form nicht genehmigt wur

de - denn wir haben heute ein Versatzbergwerk und keine Untertagedeponie -, müsste auch von mir aufgearbeitet werden.

Ich erlaube mir zu sagen, dass sie auch vom Ministerpräsidenten anhand der Aktenlage nachvollzogen werden müsste, bevor dazu Auskünfte erteilt werden. Deshalb antworten wir darauf sehr gern auf eine schriftliche Anfrage hin, aber in diesem Detaillierungsgrad wäre dies wirklich eine Überforderung der ministeriellen Arbeit.

Vielen Dank. - Sie haben eine Nachfrage.

Bitte.

Ich möchte darauf hinweisen, dass meine allererste Frage an den Präsidenten des LAGB war, ob es sich um eine Untertagedeponie handelt oder nicht. Es hat damals gesagt, dies sei keine Untertagedeponie, sondern ein Versatzbergwerk. Aber wir haben jetzt herausbekommen, dass der Antrag gestellt wurde, eine Untertagedeponie zu errichten. Dieser hätte entsprechende rechtliche Normen hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen an Abluftschächten usw. mitführen können. Das ist letzten Endes hochinteressant.

Ich würde darum bitten, dass Sie die Antworten schriftlich nachreichen. - Danke.

Vielen Dank. - Sie können reagieren.

Frau Funke, selbstverständlich können wir dazu etwas schreiben. Aber gestatten Sie mir dennoch einen Hinweis. Es ist natürlich schwierig, einen Verwaltungsvorgang, der nicht in dem gewünschten, nämlich antragsgemäßen, Sinne ausgegangen ist, sondern durch eine andere Entscheidung der Verwaltungsbehörde abgeschlossen wurde, jetzt auf die ursprüngliche Antragstellung zurückzuführen. Damit machen wir uns das Leben unnötig schwer.

Ich will das gern aufarbeiten lassen. Wir schreiben Ihnen auch auf, warum keine Untertagedeponie genehmigt wurde, sondern dort ein Versatzbergwerk entstanden ist. Aber das ist nun nach 20 Jahren ein Versatzbergwerk. So ist das einfach in der Verwaltung.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt noch eine Reihe Fragen, nämlich von Herrn Aldag und Herrn Lange. - Bitte, Herr Aldag.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir haben das eine Problem nicht wirklich gelöst und eventuell rollt schon das nächste Problem auf uns zu. Zwei Tage nachdem wir in Teutschenthal waren, gab es eine Berichterstattung in der städtischen Zeitung, nach der sich die GTS mit Blick auf die Novellierung der Strahlenschutzverordnung erfolgreich darum bemüht hat, dass zukünftig schwachradioaktive Baustoffe in Versatzbergwerke eingelagert werden können.