Über den Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Haushaltsjahr 2019 wurde ebenfalls in der 51. Sitzung beraten. Zur Beratung lagen eine Synopse
des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie weitere Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen vor. Die Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte auf der Grundlage der Synopse. Die in den §§ 3 und 16 vorgeschlagenen Änderungen der Koalitionsfraktionen wurden mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss für Finanzen beschloss mehrheitlich, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/3720 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
An dieser Stelle möchte ich mich bei allen an den Haushaltsberatungen Beteiligten sowie insbesondere beim Ministerium der Finanzen und beim Landesrechnungshof für die zahlreichen Hinweise und Vorschläge bedanken.
Bedanken möchte ich mich im Namen des Ausschusses für Finanzen auch bei den Ministerien, die es trotz des sehr straffen Terminplans ermöglicht haben, dem Ausschuss für Finanzen im Anschluss an die Haushaltsberatungen ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen sowie offengebliebenen Fragen bis zur Bereinigungssitzung zu klären.
Außerdem möchte ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, der dem Ausschuss stets beratend zur Seite stand, bedanken. Ein weiterer Dank gilt dem Stenografischen Dienst, der die zahlreichen Sitzungen dokumentiert hat. Ein ganz besonderer Dank gilt der Ausschusssekretärin Frau M., die stets den Überblick behielt und maßgeblich zum organisatorischen Gelingen der Haushaltsberatungen beigetragen hat.
Abschließend möchte ich meinen Ausschusskolleginnen und -kollegen und den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit danken, die es ermöglicht haben, dass wir heute den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 beschließen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Meister. Sie haben das wieder hervorragend gemeistert - das kann man so sagen. Es ist doch immer eine Kraftanstrengung. Deswegen sprechen wir auch von einer sogenannten Generaldebatte über einen zu beschließenden Haushaltsplan und von der Königsdisziplin des Parlaments.
Bevor ich fortfahre, darf ich Damen und Herren der Firma Abasys aus Köthen recht herzlich im Hohen Haus begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Weiterhin haben wir Gäste auf der Tribüne - ich habe es schon gesehen -, und zwar den Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Barthel und auch Herrn Dieter Steinecke als ehemaligen Landtagspräsidenten mit seinem Vizepräsidenten Herrn Miesterfeldt. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Ich eröffne somit die angekündigte Generaldebatte zum Einzelplan 02. Hierzu wird die Staatskanzlei/das Ministerium für Kultur sprechen.
- Das ist nicht der Fall. Dann spricht für die Landesregierung der Minister für Finanzen Herr Schröder. Sie haben das Wort.
Ich habe schon einen Schreck bekommen und mich gefragt, ob es eine Kabinettsumbildung gegeben hat. Das ist aber nicht der Fall.
Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns geht es so gut wie lange nicht. Rekorde beherrschen unsere Schlagzeilen. Wir hatten noch nie seit der Wende eine so geringe Arbeitslosenquote. Wir hatten noch nie eine so hohe Kaufkraft - Weihnachten lässt grüßen; die Einzelhändler freuen sich. Die Wirtschaft hat eine jahrelange Aufwärtsentwicklung hinter sich, und auch wenn es erste Warnsignale, stagnierende Zahlen gibt, uns geht es so gut wie lange nicht.
In dieser Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es das vornehme Recht des Landtags, den Haushaltsplanentwurf der Landesregierung besser und auch teurer zu machen.
Dabei folgten die Regierungsfraktionen im Wesentlichen dem Regierungsentwurf. Quantität und Qualität der Änderungsanträge haben sich etwa auf dem Niveau der Vorjahre bewegt. Insgesamt ist nach Abschluss des Beratungsverfahrens zu konstatieren, dass wir heute Mehrausgaben gegenüber dem Haushaltsplanentwurf der Landesregierung in einer Höhe von 26,5 Millionen € zu beschließen haben.
Insgesamt gut 11,5 Milliarden € wollen wir im kommenden Jahr ausgeben - ein Rekordplan, den es dann auch tatsächlich umzusetzen gilt. Hierbei wird - da verrate ich kein Geheimnis - jedes Ressort gefragt sein.
Im Übrigen ist der Haushalt nunmehr der elfte seit 2007 ohne neue Schulden und immerhin der achte mit Schuldentilgung. Ich sage das deshalb, weil das nicht in allen Bundesländern üblich ist. Neue Schulden müssen zum Beispiel Schleswig-Holstein und Hamburg in diesem Jahr aufnehmen. Im letzten Jahr hat Nordrhein-Westfalen noch 1,5 Milliarden € an Krediten aufgenommen.
Im kommenden Jahr 2019 planen wir Investitionsausgaben in Höhe von 1,567 Milliarden €. Das liegt auf dem Niveau von 2018. Das ist eine verstetigte hohe Investitionsquote von 14 % - diese Angaben sind ohne die Hochwasserhilfe. Etwa die Hälfte dieser Investitionsausgaben sind eigenfinanzierte Investitionen, immerhin in einer Größenordnung von 767 Millionen €.
Zu diesen Investitionen im kommenden Jahr zählen geplante Baumaßnahmen in einer Größenordnung von 226 Millionen €, und wir werden im Jahr 2019 Kofinanzierung für EU-Mittel in einer Größenordnung von immerhin gut 242 Millionen € bereitstellen.
Unverändert geblieben ist im Übrigen die Personalausgabenquote von knapp 25 %. Das ist deswegen wichtig, weil das angesichts der aus guten Gründen ansteigenden Stellenzahl in der Verwaltung keine Selbstverständlichkeit ist. Immerhin haben die Koalitionsfraktionen in den Haushaltsberatungen noch einmal die Zahl der Vollzeitäquivalente um 69 erhöht.
Davon haben insbesondere das Innenressort mit 28 zusätzlichen VZÄ profitiert - nicht zuletzt wegen der Zuständigkeiten für das Onlinezugangsgesetz, Statistik und Zensusfragen -, das MULE im Bereich von 24 Vollzeitäquivalenten im Landesforst sowie das Sozialministerium unter anderem mit zehn Vollzeitäquivalenten für das Thema Verbraucherschutz.
Außerdem hat der Haushaltsgesetzgeber entschieden, dass das Landesverwaltungsamt sein Personalziel übersteigen darf, wenn das Personal aus der sogenannten Technischen Hilfe der EU und nicht aus Landesmitteln bezahlt wird.
Wir alle zusammen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen mehr Lehrer. Im nächsten Jahr werden ca. 1 000 Einstellungen im Lehrerbereich möglich sein und somit für mehr Unterrichtsversorgung und für weniger Stundenausfall sorgen.
Wir alle wollen auch mehr Polizisten und damit mehr Sicherheit, nicht nur gefühlt von den Menschen, sondern auch in Zahlen nachprüfbar. Mit dem Haushalt 2019 stellen wir wieder 600 neue Anwärterinnen und Anwärter bei der Polizei ein.
werden wir mehr Geld in die Kinderbetreuung Sachsen-Anhalts investieren. Wir wollen die Rahmenbedingungen für Kinder, Erzieherinnen und Eltern verbessern, sodass es leichter möglich sein wird, sich auf das Kindeswohl zu konzentrieren.
Weitere Stichworte sind die gut eingeführte Meistergründungsprämie mit 5 Millionen € und verbesserte Ausgleichszahlungen für das Thema Natura 2000 - auch 5 Millionen €. All das komplettiert die Möglichkeiten dieses Haushaltsplanentwurfs 2019.
Würde man mich fragen, wer in diesem Haushalt der größte Gewinner ist - es ist für alle etwas dabei, aber wer ist der größte Gewinner? -, dann würde ich sagen - weil unsere Kommunalpolitiker es nie selbst sagen würden; das weiß ich -: Die größten Gewinner dieses Haushaltsplans, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind unsere Kommunen.
1,628 Milliarden € resultieren aus dem Finanzausgleichsgesetz. Es ist verstetigt worden; das haben wir versprochen. Auch bei sonstigen steigenden Einnahmen der Kommunen bleibt dieses FAG konstant. Früher waren das bedarfsmindernde Auswirkungen, die zu einer Reduzierung der Finanzausgleichsmasse geführt haben. Das ist diesmal nicht der Fall. Es wird 2019 auch wieder dieser Betrag zur Verfügung stehen, sodass die Gesamteinnahmen steigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal etwa 1,6 Milliarden € werden wir außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs - etwa 700 Millionen davon investiv - in zweckgebundene Zuweisungen an die Kommunen weitergeben, zum Beispiel für die Digitalisierungshilfe, mehr Geld für den kommunalen Brandschutz, die Kinderbetreuung oder, wie im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachjustiert, für den kommunalen Sportstättenbau. Alle diese Beispiele will ich erwähnen.
Es sind also deutlich mehr als 3,2 Milliarden € - nach den Personalausgaben der zweitgrößte Ausgabenblock im Haushaltsplanentwurf -, die unsere Kommunen direkt und indirekt erreichen werden. Das sind 30 % unserer Gesamtausgaben.
Dann gibt es im Vorgriff auf die konkrete Kostenbelastung - aus Entscheidungsgründen der Koalitionsfraktionen - noch einmal 20 Millionen € als Belastungsausgleich für Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Dort ist der Empfängerkreis erweitert worden, wodurch zusätzliche Belastungen eintreten - übrigens auch für den Landeshaushalt. Hier werden den Landkreisen und kreisfreien Städten im Jahr 2019 noch einmal 20 Millionen Belastungsausgleich gewährt.
Ich bin außerordentlich dankbar, dass die Koalitionsfraktionen meinem Vorschlag für einen kommunalen Investitionsimpuls in einer Größenordnung von 20 Millionen € im nächsten Jahr gefolgt sind. Wenn man das über drei Jahre - so ist es geplant - fortsetzt, werden wir insgesamt 60 Millionen € zusätzlich investieren können.
Das soll unbürokratisch, ohne das Drumherum von Antragsgestaltungen, von Administration, analog zur kommunalen Investitionspauschale verteilt werden. Bedarfe bei Bildungsinfrastrukturen, Energieeinsparprojekten, IT-Maßnahmen, vor allen Dingen aber die Kofinanzierungsprobleme bei der Inanspruchnahme von EU-Programmen und bei dem bedarfsträchtigen kommunalen Straßenbau sollen so besser lösbar sein. Die Kommunen sind in ganz besonderer Weise die Gewinner dieses Haushaltsplanentwurfs.
Ich will ein anderes Thema ansprechen, was uns auch lieb und teuer ist, aber eher im Negativen. Wir haben nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - so heißt das Monstrum -, nach dem AAÜG, für die Sonderrenten aus DDR-Zeiten eine besondere Belastungssituation der ostdeutschen Länder. Auf Bundesebene wird das Thema heiß diskutiert.
Wir haben im Koalitionsvertrag die Ankündigung, dass der Bund entlastend wirken will. Umgesetzt ist das noch nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hierfür steigen die Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr auf etwa 458 Millionen € an. Das sind noch einmal 13 Millionen € mehr als im laufenden Haushaltsjahr.
Darüber hinaus verstärken wir auf Initiative des Landtags an dieser Stelle auch die Polizeiverwaltung personell mit zwei zusätzlichen Vollzeitäquivalenten, damit die vielen dort vorliegenden Anträge ehemaliger Volkspolizisten schneller abgearbeitet werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das Hohe Haus noch auf die Zinsausgaben hinweisen. Wir haben ein historisch niedriges Zinsumfeld. Das hat uns erneut geholfen. Wir zahlen im kommenden Jahr 374 Millionen € Zinsen auf unsere alten Schulden. Das sind immerhin gut 20 Millionen € weniger als noch im laufenden Jahr.
Ein Dank geht an unsere Anlagemanager, die seit Jahren die mit den niedrigen Zinsen zusammenhängenden Chancen auch tatsächlich offensiv nutzen und umschulden, soweit das möglich ist. Signale, dass die Zinsen wieder ansteigen, werden deutlicher, aber wir haben Vorsorge getroffen, dass es uns nicht sofort treffen wird.
Apropos Aussichten, meine sehr verehrten Damen und Herren: Noch brummt die Wirtschaft. Die Konjunktur wird im Jahr 2019 voraussichtlich
das zehnte Jahr in Folge Wachstumswerte aufweisen - die längste Aufschwungphase seit 1966, die zweitlängste überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Wachstumserwartungen in Herbstprojektionen der Bundesregierung wurden zurückgenommen auf jetzt 1,8 % real 2018/2019 statt der bisher angenommenen 2,3 % real im Jahr 2018 und 2,1 % real im Jahr 2019. Das sind Risiken und Unsicherheiten, die sich abbilden, insbesondere im außenwirtschaftlichen Umfeld. Protektionistische Tendenzen, mögliche Handelskonflikte, das schlägt sich hier bereits nieder.
Warum sage ich das? - Weil es uns zwingt, nachhaltig zu denken und zu handeln, immer genau zu schauen, ob Ausgaben die Haushalte dauerhaft belasten und ob das dann auch in schlechten Zeiten machbar und durchhaltbar ist.
Da bin ich bei den Belastungen, die über das Jahr 2019 hinausgehen werden. Die Rede ist von den sogenannten Verpflichtungsermächtigungen. Die jeweils in Jahresscheiben ausgebrachten VE wirken aus den Vorjahren in kommende Haushalte hinein und beschränken so die Spielräume des Haushaltsgesetzgebers.
Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber will sich, auch im Sinne der Planungssicherheit bei den Zuwendungsempfängern, bei Programmen die Fesseln offenbar gerne anlegen. Schade, dass es keine Ermächtigung gibt, für automatisch steigende Einnahmen zu sorgen.