Wir müssen die Möglichkeiten nutzen, die bezüglich dessen, was man an Volumen in dieser Größenordnung hineinbringen kann, existent und am Markt verfügbar sind.
Wie gesagt, ich kann jetzt nicht alles im Detail nachvollziehen, weil ich fachtechnisch erstes nicht die Ausbildung habe und zweitens nicht infrage stellen will, dass die Behörden sorgsam nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet haben. Aber es gab immer auch ein politisches Reaktionsschema.
Unabhängig davon sei gesagt - ich begrüße ihn jetzt nicht, Frau Präsidentin, aber dort oben auf der Tribüne sitzt der Bürgermeister -, dass wir einmal eine Phase hatten - in der Folgephase ist es dann übrigens zur Nichtgenehmigung gekommen, wie Sie zu Recht vorgetragen haben -, in der es dort ebenfalls zu Geruchsbelästigungen der Menschen gekommen ist. Es gab große Bürgerveranstaltungen. Bei einer sehr großen war ich dabei. Wir haben dort ein Reaktionsschema gehabt und auch einen entsprechenden politischen Druck auf den damaligen Betreiber - ich weiß nicht, wie jetzt die gesellschaftsrechtlichen Strukturen sind - ausgeübt und ihm mitgeteilt, dass es so nicht geht.
Emissionswerte nicht überschreiten, nicht vorkommen. Es muss dort ein menschenwürdiges Leben möglich sein - unabhängig davon, dass wir zu sichern haben, dass das Ganze dort nicht zu einem riesigen flächenhaften Schaden führt.
Ich kenne diese Vorgänge und weiß aus der damaligen Zeit, dass es nicht einfach ist. Es hat vor und nach mir eine Reihe von Ministern gegeben. Herr Willingmann ist übrigens inzwischen der vierte nach mir. Deswegen gibt es eine Gesamtverantwortung, die über diese Behörde wahrgenommen wird und der jeder Minister und jede Ministerin auch nachgekommen ist. Sie können davon ausgehen, dass Herr Willingmann jetzt mit seinem gesamten Ministerium - wir arbeiten schließlich im Kabinett gemeinsam auch mit den anderen Fachministern daran - alle Kraft dafür einsetzt, dass dieses Problem, aber auch das historische Problem gelöst werden.
Wir werden das noch einmal zum Anlass nehmen, gemeinsam weitere Schritte zu besprechen. Aber Herr Willingmann arbeitet mit seinem ganzen Apparat daran, eine Lösung herbeizuführen. Wir werden gemeinsam politischen Druck ausüben, damit auch das unternehmerische Agieren dazu beiträgt, dass die Menschen dort unter menschenwürdigen und erträglichen Bedingungen leben. Davon können Sie ausgehen. Dafür werden wir uns gemeinsam einsetzen.
In Bezug auf aktuelle Genehmigungsverfahren bin ich nicht aussagefähig. Aber wir arbeiten Ihnen das gern zu. Wir arbeiten das gern nach. Herr Willingmann hat Ihnen das alles schon entsprechend vorgetragen. Ich habe mich hier an das Mikrofon gestellt, weil ich dies einmal grundsätzlich zum Ausdruck bringen wollte. Ich bitte darum, von weiteren technischen Nachfragen abzusehen, weil ich mich hier stehend nicht in der Lage sehe, diese zu beantworten.
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Die Zeit ist auch schon vorüber. Ich habe angekündigt und wir haben auch darüber abgestimmt, dass keine Verlängerung stattfinden wird. Somit ist der erste Teil, die Regierungsbefragung, zu Ende. Für die Fragestunde selbst bleibt keine Zeit. Aber soweit ich informiert bin, hat sich auch niemand gemeldet, um eine der schriftlichen Antworten zu hinterfragen.
Beschlusses des Ältestenrates in der Drs. 7/2896 werden die Fragen 1 und 2 und die dazugehörige Antworten zu Protokoll gegeben.
- Herr Olenicak, Sie haben doch sicherlich gerade wie die anderen auch vernommen, dass die Zeit überschritten war. Damit steht keine Zeit mehr für Fragen zur Verfügung. Die Zeit dafür ist abgelaufen. Die eine Stunde ist überschritten.
Bedingt durch die Niederlegung des Amtes als Schriftführer durch den Abg. Herrn Loth haben wir über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zu befinden, nach dem der Abg. Herr Lieschke nun dieses Amt bekleiden soll.
Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat gehe ich davon aus, dass die Wahl gemäß § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages durch Handzeichen erfolgen kann. Widerspricht dem ein Mitglied des Landtages? - Nein. Dann können wir in dieser Form abstimmen.
Wer dem Vorschlag in der Drs. 7/3725 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Hand- oder Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Teile der Fraktion DIE LINKE enthalten sich der Stimme.
Ich habe bemerkt, dass einige gar nicht abgestimmt haben oder nicht abstimmen wollten. Aber eine Mehrheit hat dem Vorschlag zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz 2019 - HG 2019)
Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst erfolgt die Berichterstattung des Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Haushaltsgesetz 2019.
Für die Debatte wurde im Ältestenrat eine Redezeit von insgesamt 240 Minuten vereinbart, die sich folgendermaßen aufteilt: Fraktion der AfD 51 Minuten, Fraktion der SPD 23 Minuten, Fraktion DIE LINKE 33 Minuten, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten und Fraktion der CDU 62 Minuten. Der Landesregierung steht eine Redezeit von 61 Minuten zu.
Traditionell beginnen wir nach der Berichterstattung mit der sogenannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden, sofern der
Wunsch besteht, die anderen Einzelpläne der Reihe nach - beginnend mit Einzelplan 01 und dann Einzelplan 03 ff. - aufgerufen. - So weit meine Vorbemerkungen.
Danke, Frau Präsidentin! - Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Aufgabe ist es jetzt, im Rahmen der Berichterstattung neutral über den Verlauf der Beratungen zu informieren. Wir haben über eine dreistellige Zahl an Änderungsanträgen in einer zweistelligen Zahl von Ausschüssen befunden. Wenn ich hierzu in der gewohnten Detailtiefe vortragen würde, dann wäre das Weihnachtsfest für viele in Gefahr.
Ich werde trotzdem im Einzelnen auf die Einzelpläne eingehen und sie kurz anreißen. Auch das wird seine Zeit dauern. Das ist kein Grund zur Ausgelassenheit.
Der Landtag überwies den Ihnen in der Drs. 7/3350 vorliegenden Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 in der 55. Sitzung am 27. September 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurden alle weiteren ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Aus
schusses für Petitionen beteiligt. Ziel war es, das Haushaltsgesetz 2019 noch in diesem Jahr zu verabschieden. Dieses Ziel können wir heute erreichen.
Am 17. Oktober 2018 stand der in Rede stehende Gesetzentwurf erstmals auf der Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen und es fand die allgemeine Aussprache statt. Die abschließende Beratung, die Bereinigungssitzung, die ursprünglich am 5. Dezember 2018 stattfinden sollte, wurde auf den 6. Dezember 2018 verschoben. Auf die Gründe möchte ich jetzt nicht eingehen. Dadurch würde es noch länger dauern. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen seit der letzten Woche in der Drs. 7/3720 vor.
Der Finanzausschuss befasste sich an zwölf Sitzungstagen mit dem Gesetzentwurf und den Einzelplänen. Bevor die Einzelpläne im federführenden Ausschuss beraten wurden, haben sich die Fachausschüsse mit ihren Einzelplänen befasst und dem Finanzausschuss jeweils eine Beschlussempfehlung zugeleitet.