Protocol of the Session on December 18, 2018

In der Parlamentarischen Kontrollkommission war der Wunsch geäußert worden, den Bericht im Plenum ohne Debatte zu behandeln. Diesem Wunsch möchte ich mit dieser Berichterstattung entsprechen. Hierbei ist immer im Hinterkopf zu behalten, dass die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission geheim sind.

Zunächst darf ich daran erinnern, dass der Landtag in der vergangenen sechsten Wahlperiode mit dem Beschluss in der Drs. 6/684 festgehalten hat, er messe einer effektiven Kontrolle des Verfassungsschutzes durch die Parlamentarische Kontrollkommission große Bedeutung bei.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Anspruch spiegelt sich selbstredend in der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission auch in der siebenten Wahlperiode wider. Dies lässt sich dem vorgelegten Bericht zur Mitte der Wahlperiode entnehmen. So heißt es beispielsweise in der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission, diese trete mindestens vierteljährlich zusammen. Für den Berichtszeitraum hätte dies wohl bedeutet, zehn Sitzungen durchzuführen.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Tatsächlich waren es insgesamt aber 20 Sitzungen, wie Sie dem Bericht entnehmen können. Folglich waren es doppelt so viele Sitzungen, wie nach der Geschäftsordnung mindestens vorgesehen sind, sehr geehrte Frau Kollegin von Angern.

Allein an der schieren Zahl der Sitzungen lässt sich somit bereits ablesen, in welcher Rolle sich die Parlamentarische Kontrollkommission auch in der aktuellen Wahlperiode in ihrem Selbstver

ständnis vor dem Hintergrund des erwähnten Beschlusses des Landtages sieht.

Gemäß § 27 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt hat die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Diese Unterrichtung erfolgte regelmäßig durch den für den Verfassungsschutz zuständigen Minister oder die für den Verfassungsschutz zuständige Staatssekretärin sowie durch den für den Verfassungsschutz zuständigen Abteilungsleiter.

Schwerpunkte der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission waren in fast allen Sitzungen Ausführungen zur Entwicklung des politischen Extremismus in Sachsen-Anhalt.

Den Schwerpunkt der Berichterstattung bilden die Themenbereiche Rechts- und Linksextremismus gefolgt von Darstellungen zur Reichbürgerszene, zu islamistische und islamistisch-terroristische Bestrebungen sowie zu sicherheitsgefährdenden und extremistischen Bestrebungen von Ausländern.

Darüber hinaus wurde die PKK über Erkenntnisse der Spionageabwehr und des Wirtschaftsschutzes sowie über die Bearbeitung von Sicherheitsüberprüfungen unterrichtet.

Des Weiteren wurden der Haushalt - Aufstellung und Vollzug - sowie die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und anderen Landesämtern für Verfassungsschutz beraten.

Auch ließ sich die Parlamentarische Kontrollkommission allgemein über die vom Land geübte Praxis der Führung von V-Personen und anderen nachrichtendienstlichen Quellen sowie die hierfür aufgewendeten finanziellen Mittel informieren. Von besonderer Bedeutung in der Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission war die mehrfache Berichterstattung über Gefährder in Sachsen-Anhalt.

Bei diesem Vorgang von besonderer Bedeutung und den Ausführungen zu der allgemeinen Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission möchte ich es in meiner Berichterstattung bewenden lassen. Weitere Aspekte der Arbeit können Sie dem vorliegenden vollständigen Bericht entnehmen.

Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass die Parlamentarische Kontrollkommission davon ausgeht, dass sie von der Landesregierung umfassend und in vertrauensvoller Weise unterrichtet wurde. Dies gilt auch für die Information durch die Abteilung Verfassungsschutz selbst. Die

Parlamentarische Kontrollkommission stellt darüber hinaus fest, dass ihr keine Hinweise bekannt geworden sind, wonach die Verfassungsschutzbehörde gegen ihren gesetzlichen Auftrag verstoßen habe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Parlamentarischen Kontrollkommission und auch persönlich danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfassungsschutzbehörde für die geleistete Arbeit.

Als Vorsitzender möchte ich zugleich den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission für ihre Arbeit und insbesondere für die gelegentlich streitige, immer aber kollegiale konstruktive Zusammenarbeit danken, die eine effektive Kontrolle des Verfassungsschutzes zum Ziel hatte und - diese Anmerkung sei mir erlaubt - meinem Eindruck nach auch erreichte. - Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kurze für die Berichterstattung. Das Hohe Haus hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Abstimmungen sind nicht vorgesehen. Somit ist der Tagesordnungspunkt 15 erledigt.

Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt heute, dem

Tagesordnungspunkt 16

Beratung

Nummer 2 des Beschlusses (Drs. 7/3658) zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)

Antrag Fraktionen CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/3697

Nachdem der Landtag in seiner letzten Sitzungsperiode in der Drs. 7/3658 zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt beschlossen hat, auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes zwei Mitarbeiter aus dem Prüfungsdienst zu benennen, die die Jahresrechnung 2016 und 2017 des Landesrechnungshofes vorbereitend prüfen, liegt Ihnen nun in dem interfraktionellen Antrag in der Drs. 7/3697 der namentliche Benennungsvorschlag vor. Es sollen die Mitarbeiter des Prüfungsdienstes Frau Dr. Elke Huth und Herr Dr. Andreas Möhring beauftragt werden.

Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung über die Drs. 7/3697. Das ist der Antrag der Fraktionen von CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe, das ist das komplette Haus. Wer stimmt dagegen? - Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und auch der letzte Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Schlussbemerkungen

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 62. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 63. Sitzung beginnt um 9 Uhr mit den beiden Themen der Aktuellen Debatte. Damit schließe ich die heutige Sitzung des Landtages und wünsche Ihnen einen schönen Abend. - Vielen Dank.

Schluss der Sitzung: 17:41 Uhr.