Protocol of the Session on November 23, 2018

Das Landesbergamt geht jedenfalls allen Vermutungen nach, der Vermutung, dass sich möglicherweise an der Versatzzusammensetzung etwas geändert hat, auch der Möglichkeit, dass die Kavernen Probleme haben, die Kapazitäten so aufzunehmen, sodass möglicherweise diese Art des Versatzes selbst nicht mehr in Betracht kommt. Es wäre jetzt aber völlig verfrüht, hier irgendetwas in den Raum zu stellen.

Mir ist es nur wichtig, das Landesbergamt hat den klaren Auftrag des Ministeriums, alle Möglichkeiten zu eruieren und dabei natürlich auch - eine rechtliche Prüfung wurde angemahnt - alle Maßnahmen, die danach in Betracht kommen, in diese Prüfung einzubeziehen.

Herr Minister, Herr Loth ist der nächste Fragesteller.

Hatten wir nicht drei pro Fraktion?

Herr Loth, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister, die Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage ist Ihnen sicherlich bekannt. Da gibt es die Anlagen 1 und 2. In § 4 Abs. 4 dieser Verordnung steht, dass die Behörden den Betreiber verpflichten können, dort Proben zu entnehmen und Analysen zu machen, um Grenzwerte und auch Zustandswerte ständig zu überprüfen und einzuhalten. Wurde das denn dort in Teutschenthal getan und können Sie das irgendwie nachweisen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Loth, im Rahmen der Überprüfung, die jetzt seit Sommer läuft, werden alle Maßnahmen ergriffen, die aufdecken und aufklären, warum es zu der Belästigung kommt und ob davon eine akute Gesundheitsgefährdung ausgeht. Es wird nicht nur die Einhaltung der Rechtsnorm geprüft, die Sie gerade aus der entsprechenden Verordnung gezogen haben, sondern alles, was sich auch aus dem Gefahrenabwehrrecht ergibt; denn hier ist ja mehrfach der Begriff „Gefahr im Verzug“ genannt worden.

Seien Sie versichert, wenn Gefahr im Verzug besteht, wird es sofortige Maßnahmen geben. Aber das muss von Rechts wegen festgestellt werden, Herr Loth, nicht aus dem Bauch heraus, sondern von Rechts wegen festgestellt. Dafür haben wir Fachleute in den Behörden.

Frau Bahlmann hat sich noch zu Wort gemeldet. Frau Bahlmann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Minister Willingmann, ich habe noch nicht ganz verstanden, wann diese Gesundheitsverträglichkeitsprüfung anfängt. Läuft sie schon oder wird damit erst begonnen, und wenn sie erst begonnen wird, wann wird sie denn begonnen?

Zweitens. Sie haben in Ihren Ausführungen gesagt, Sie wollen weitere Schritte im Sinne der Anwohner unternehmen. Welche sind das denn genau?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Abgeordnete, die konkreten Maßnahmen hängen in diesem Fall von den konkreten Feststellungen ab. Wir wollen Folgendes festhalten: Die Gesundheitsverträglichkeitsprüfung mit einer abschließenden Bewertung durch das Toxikologische Institut der Martin-Luther-Universität ist angelaufen. Sie erstreckt sich aber über einen längeren Zeitraum.

Wir sind darüber hinaus mit dem Gesundheitsamt des Saalekreises dabei, auszuwerten, welche Beschwerden es aus der Bevölkerung unmittelbar heraus gibt, also etwaige Gesundheitsbefunde und dergleichen, die Auffälligkeiten aufweisen. Das passiert bereits alles.

Die Toxikologin der Martin-Luther-Universität hat uns gesagt, im ersten Quartal 2019 kann sie eine abschließende Bewertung vornehmen. Ich vermute, das ist der letztmögliche Termin. Ich gehe davon aus, dass auch früher etwas bekannt gegeben könnte, wenn hinreichend früh Klarheit über die Ergebnisse besteht. Ich werde jetzt aber nicht hingehen und irgendeinen früheren Termin nennen, der möglicherweise dazu führt, dass hier wieder Schnelligkeit vor Genauigkeit geht.

Meine Damen und Herren! Es handelt sich um ein manifestes Problem für die Menschen.

(Zuruf von Lydia Funke, AfD)

Zu dem, was hier beschrieben wurde - der Abg. Lange hat ja völlig recht -, ist Folgendes zu sagen: Wenn die Menschen dort sich mit dem Gedanken tragen, wegzuziehen, weil sie in normalen Verhältnissen nicht mehr leben können, dann ist es völlig richtig, dass die Politik sich des Themas annimmt.

Wenn die Verwaltung diese Vorgänge prüft, dann muss sie das genau tun und dann muss sie es vor allen Dingen im Rahmen des geltenden Rechtes tun. Darum bemühen wir uns. Dieses geltende Recht hat einen großen Gestaltungsspielraum. Es

ist aber wichtig - der Abg. Lange hat es ja erwähnt -, dass wir in einem Rechtsstaat selbstverständlich auch darauf achten, dass rechtsstaatliche Verfahren eingehalten werden und nicht einsame Entscheidungen ohne entsprechenden

fachlichen Hintergrund getroffen werden.

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Herr Minister, weitere Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Ihnen für die Ausführungen.

(Zurufe: Herr Lange!)

- Ach, Herr Lange. - Herr Minister, dann geht es weiter. - Herr Lange, Sie haben das Wort.

Herr Minister, werden Sie die Gesundheitsprüfung auch bei den Beschäftigten vornehmen?

Danach ist bereits gefragt worden im Zusammenhang mit einer Kleinen Anfrage oder mit der Anfrage der Bürgerinitiative. Da wurde danach gefragt, ob wir da hinterhergehen, weil dort übrigens auch Beschäftigte beschäftigt werden, die nur temporär dort arbeiten und möglicherweise wieder weggehen. Wir haben bislang aus diesem Bereich keine Gesundheitsbeschwerden mitgeteilt bekommen.

(Lydia Funke, AfD: Was ist mit dem Willen der Betroffenen?)

Dass die Untersuchung sich darauf erstrecken kann, dagegen ist von meiner Seite aus nichts zu sagen. Es geht aber nicht gegen den Willen der Betroffenen. Die müsste man dann schon dazu bringen, daran teilzunehmen.

Herr Lange, eine kurze Frage.

Eine kurze Nachfrage bzw. Bemerkung. Dann hoffe ich, dass die Beschäftigten nicht von ihrem Betrieb unter Druck gesetzt werden, sich nicht an der Stelle an einer solchen Überprüfung zu beteiligen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann sollten wir gemeinsam, lieber Herr Lange, darauf hinwirken, dass so etwas nicht der Fall ist und dass die Menschen mutig genug sind, im

Interesse ihrer Gesundheit so etwas tatsächlich mitzumachen und so etwas auch zu melden. Das sehe ich ganz genauso wie Sie.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das abschließend noch einmal sagen: Wir haben es mit einem manifesten Problem zu tun. Es ist begrüßenswert, dass das mit so großem Engagement aus dem Parlament heraus begleitet wird. Es ist begrüßenswert, dass die Menschen sich vor Ort organisieren.

Es ist auch gut - selbst wenn es da gelegentlich kritische Stimmen gibt -, dass sich das Unternehmen selbst sehr darum bemüht, in Kontakt und Dialog mit den Bürgern zu treten. Seien Sie versichert, wir bemühen uns, alsbald eine vernünftige Lösung zu finden. Sie muss sich aber im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Sonst ist niemandem geholfen. - Danke.

(Zustimmung von Rüdiger Erben, SPD, und von Dr. Katja Pähle, SPD)

Herr Minister, ich möchte Sie bitten zu bleiben. Es gibt noch zwei Fragen. - Ich würde das noch akzeptieren, auch aufgrund dessen, dass das Problem in Teutschenthal uns sicherlich noch längere Zeit beschäftigen wird. Dann würde ich jetzt Herrn Bommersbach für eine Nachfrage das Wort erteilen und dann Frau Funke.

Ich habe eine Nachfrage. Und zwar geht es darum, ob Sie das Problem mit der Nähe zu Coca-Cola

Ja.

und der Ansiedlung dieses Unternehmens im Blick haben; denn Coca-Cola hat dort im Prinzip für Mitteldeutschland die größte Abfüllanlage und will dort investieren. Wir brauchen dort eine schnelle Lösung. Ansonsten wird Coca-Cola sich aus Sachsen-Anhalt verabschieden und in Thüringen investieren.

(Zuruf von Matthias Büttner, AfD)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Bommersbach, der Zusammenhang ist bekannt, und es gibt auch dazu Gespräche.

Dann würde ich Frau Funke das Wort erteilen. Dann beenden wir die Fragestunde.

Danke, dass ich noch einmal fragen darf. - Herr Minister, eine Frage noch. Sie sagten ja vorhin, dass Sie die Geruchsbelästigungen im Moment quasi neutralisieren wollen. Es geht ja um das, was gerade vorgetragen wurde. Haben Sie quasi einen Plan B, wenn das nicht funktioniert? Was wird dann gemacht?

Frau Funke, ich kann es nur noch einmal wiederholen. Belastungen in der Art, wie wir sie dort erlebt haben und wie sie die Bürger temporär schildern, sind in dieser Form nicht hinnehmbar. Daraus können Sie die Folgen ableiten.

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der AfD)

Gut. Belassen wir es dabei. Ich danke Herrn Minister Prof. Dr. Willingmann für die Ausführungen und für die Stellungnahme der Landesregierung.

(Zurufe von der AfD)