Herr Präsident, ich will einmal versuchen, das, was ich möchte, mit eigenen Worten zu sagen. Ich möchte eine Verständnisfrage stellen aufgrund dieser geänderten Sachlage. Heißt das jetzt, wir stimmen nur noch über Punkt 1 des Änderungsantrags ab und der gesamte restliche Gesetzentwurf ist weg? - Ich will das nur noch einmal wissen. Oder erklären Sie bitte noch einmal das Verfahren; denn man hat vorhin versucht, uns etwas anderes zu erklären.
Ich würde einmal Folgendes machen: meine Funktion hier vorn ernst nehmen und Ihnen einen Verfahrensvorschlag unterbreiten. Wenn dann einer der Fraktionsvorsitzenden der Meinung ist, dass er damit nicht einverstanden ist, dann ist er gern noch einmal gehört.
Auch für die geübteren Abgeordneten haben wir jetzt eine ein bisschen schwierige Situation, weil es der erste Gesetzentwurf ist, den ich überhaupt in Erinnerung habe, der mit Änderungsanträgen versehen ist, aber ohne Ausschussberatung und ohne Beschlussempfehlung. Das macht es etwas schwierig. Deswegen würden wir die Dinge erst einmal zurechtlegen und sortieren.
Zu diesem Gesetzentwurf gibt es zwei verschiedene Änderungsanträge. Der Kollege Farle hat den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/83 begründet und, wenn ich Sie richtig verstanden habe, auch gemeint, er wäre weitergehender. Dazu sage ich auch gleich etwas.
Dieser Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE beinhaltet in der ausgedruckten Fassung eine Ergänzung unter Punkt 1 - ich sage einmal „Zinsregelung“. Unter Punkt 2 beinhaltet dieser Änderungsantrag nichts anderes als den Text des ursprünglichen Gesetzentwurfes. - So weit kann man mir vielleicht noch folgen.
Der Kollege Knöchel wies mich eben darauf hin, dass ein Änderungsantrag zu einem eigenen Gesetzentwurf, der noch dazu den gesamten Text des ursprünglichen eigenen Gesetzentwurfes ent
hält, möglicherweise mehr zur Verwirrung als zur Klarheit beiträgt. Deswegen wird der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/93 wie folgt geändert: Der Punkt 2 wird gestrichen.
Darüber könnten wir jetzt abstimmen, wenn wir jetzt nicht noch die strittige Frage zu klären hätten, welcher der Anträge der weitergehende ist. Ich würde an dieser Stelle auf eine Textexegese verzichten, die mir viel Spaß machen, aber die Mittagspause verzögern würde, und würde einfach sagen, der Änderungsantrag der Fraktion der AfD war eher da.
Deswegen Folgendes: Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ab, danach über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und danach in namentlicher Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE selbst. - Ich sehe erfreulich viel Kopfnicken und würde nunmehr versuchen, in dieses Verfahren einzusteigen.
Ich rufe den Änderungsantrag der AfD in der Drs. 7/83 zum Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN auf. Wer dafür ist, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind alle vier anderen Fraktionen im Haus. Damit ist der Änderungsantrag in der Drs. 7/83 abgelehnt worden.
Nunmehr kommen wir zum Änderungsantrag in der Drs. 7/93 in der, wie von mir mündlich erläutert, geänderten Fassung. Wer diesem Änderungsantrag in der Drs. 7/93 zum Gesetzentwurf der Fraktion der LINKEN zustimmt, den bitte jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der AfD und der LINKEN.
- Fragen wir doch erst einmal, wer dagegen ist. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die
Demzufolge ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/93 in geänderter Fassung angenommen worden.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/40, geändert durch den eben angenommen Änderungsantrag.
Im Normalfall ist es so, dass man die Abstimmungen über die Gesetzesüberschrift, über Einzelbestandteile und die Gesamtabstimmung über einen solchen Gesetzentwurf getrennt realisiert. Wir als Haus haben aber auch die Chance, eine Gesamtabstimmung durchzuführen und damit alle anderen Dinge mit abzustimmen, die vorher genannt wurden. Erhebt sich Widerspruch gegen eine solche Gesamtabstimmung? - Nein, dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Jetzt kommen wir zu der von der Fraktion DIE LINKE beantragen namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte die Kollegin Funke nach vorn, um die namentliche Abfrage zu realisieren.
- Der ist abgeschlossen. Dann bitte ich das Hohe Haus, Ruhe zu bewahren. Das erleichtert die Arbeit erheblich. Frau Funke, Sie können beginnen.