- Ja, wir schaffen immer einen Arbeitskreis, wenn uns nichts anderes mehr einfällt. Aber das ist die Antwort darauf.
Wir stimmen jetzt ab. Eine Bemerkung: Die AfDFraktion hat den Antrag auf namentliche Einzelabstimmung zurückgezogen.
Damit kommen wir jetzt zu dem Vorschlag, die beiden Anträge unter a) und b) in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu überweisen. Wer für die Überweisung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die AfDFraktion und Herr Harms von der CDU. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? - Ich sehe drei Stimmenthaltungen einschließlich der Stimmenthaltung eines fraktionslosen Abgeordneten. Somit hat die Überweisung des Antrages keine Zustimmung erhalten.
Dann müssten wir jetzt über die Einzelanträge abstimmen. Ich möchte vorher noch eine Erklärung vorlesen. Uwe Harms hat angezeigt: „Ich erkläre hiermit nach § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung, dass ich nicht an dieser Abstimmung“ - er meint die Einzelabstimmung - „teilnehmen werde.“ Er hat sich auf den TOP 6 bezogen. Mit „Uwe Harms“ ist diese Erklärung unterschrieben. „Magdeburg, 24.10.2018“.
Dann stimmen wir jetzt über die einzelnen Anträge ab. Abstimmung über den Antrag unter a). Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Das ist der fraktionslose Abgeordnete.
Dann stimmen wir zu Tagesordnungspunkt 6 b) ab. Wer für den Antrag unter b) stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist wiederum die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist wieder der fraktionslose Abgeordnete.
Damit hat auch dieser Antrag keine Mehrheit erhalten und der Tagesordnungspunkt 6 ist somit erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, jetzt sollten wir vielleicht einmal wieder ganz tief durchatmen.
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen (Wohnungsaufsichts- gesetz des Landes Sachsen-Anhalt - WoAufG LSA)
- Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal sagen, ich möchte Sie bitten, Ihren Geräuschpegel doch wieder etwas herunterzuschrauben. Jetzt geht es
- Ich merke, dass doch immer noch mehrere Abgeordnete großen Redebedarf haben. Dann würde ich Sie bitten, einfach vor die Tür unseres Plenarsaals zu gehen, um sich auszutauschen. Ansonsten werden wir in unserer Tagesordnung vernünftig fortfahren.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung von Wohnungsmissständen, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, hat der Landtag in der 46. Sitzung am 19. April 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen.
Mit diesem Gesetz soll den Gemeinden eine gesetzliche Handlungsgrundlage eingeräumt werden, um gravierenden Wohnungsmissständen entgegenwirken zu können.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 22. Sitzung am 3. Mai 2018 verständigt, zu diesem Gesetzentwurf am 7. Juni 2018 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Zu dieser Anhörung wurden Vertreter verschiedener Institutionen, Verbände und Universitäten eingeladen, um ihre Position zum Gesetzentwurf vorzutragen.
Schriftliche Stellungnahmen haben die Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt e. V., des Landkreistages Sachsen-Anhalt, des Deutschen Mieterbundes Sachsen-Anhalt e. V., des Haus und Grund Sachsen-Anhalt e. V. und der Technische Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Stadtumbau und Ortserneuerung, übersandt.
Bei der Anhörung anwesend waren Vertreter des Landkreistages Sachsen-Anhalt, des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. und des Deutschen Mieterbundes Halle und Umgebung e. V. sowie Herr Prof. Dr. Holger Schmidt von der Technischen Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Stadtumbau und Ortserneuerung, und Herr Prof. Dr. Reimund Schmidt-De Caluwe von der MLU Halle-Wittenberg, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.
Der Vertreter des Landkreistages trug dem Ausschuss zum Gesetzentwurf unter anderem vor, dass keine Pflicht der Gemeinde zum Einschreiten besteht und dass kein Anspruch auf Einschreiten der Gemeinde durch das Gesetz begründet wird.
Deshalb sollte das Gesetz eine Klarstellung erhalten. Der Landkreistag würde es unterstützen, wenn die Sätze: „Die Gemeinde handelt im pflichtgemäßen Ermessen, es besteht kein Anspruch auf Einschreiten der Gemeinde“, in Artikel 1 Abs. 1 mit aufgenommen würden.
Auch Herr Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe äußerte, dass der Wortlaut von § 1 des Gesetzentwurfes wohl noch nicht vollständig sei.
Für zwingend erforderlich gehalten wurde die Pflicht zum Angebot von Ersatzwohnraum von den Vertretern des Deutschen Mieterbundes. Herr Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe war der gleichen Meinung.
Die Vertreter der TU Kaiserslautern und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hielten die in § 8 Abs. 2 des Gesetzentwurfs formulierten Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung für bedenklich.
Im Ergebnis der Anhörung kam der Verkehrsausschuss überein, den Gesetzentwurf in der Sitzung am 16. August 2018 weiter zu beraten.
Mit Schreiben vom 24. Juli 2018 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Verkehrsausschuss eine Synopse vor, die die mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einvernehmlich abgestimmten Vorschläge zur Änderung des Gesetzesentwurfs enthielt. Diese Vorschläge umfassten rechtliche, rechtsförmliche, redaktionelle und sprachliche Anpassungen.
Die nichtöffentliche Beratung des Gesetzentwurfes fand im Verkehrsausschuss in der 24. Sitzung am 16. August 2018 statt. Zu Beginn verständigte sich der Ausschuss darauf, die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Zu den §§ 1 - Geltungsbereich -, 6 - Unbewohnbarkeitserklärung -, 7 - Überbelegung - und 11 - Inkrafttreten - gab es Änderungsvorschläge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die auch aus den Ergebnissen der Anhörung resultieren. Diese Änderungsvorschläge beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 5 : 0 Stimmen.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Arbeit, Soziales
Der mitberatende Sozialausschuss hat sich in der 27. Sitzung am 19. September 2018 mit diesem Gesetzentwurf befasst und eine Beschlussempfehlung für den Verkehrsausschuss erarbeitet. Darin schloss er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit 6 : 2 : 3 Stimmen an.
In der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 18. Oktober 2018 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Sozialausschusses vor. Änderungsanträge gab es keine.
Im Ergebnis der Beratung bestätigte der Verkehrsausschuss seine vorläufige Beschlussempfehlung sowie die Beschlussempfehlung des mitberatenden Sozialausschusses ohne weitere Änderungen.