Protocol of the Session on September 28, 2018

Seit der Neufassung des § 14 Abs. 3 des Waffengesetzes im Jahr 2002 gilt: Jeder Sportschütze wird anerkannt, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt: Er muss Mitglied in einem Schützen

verein sein. Dieser Verein muss wiederum in einem anerkannten Schießsportverband Mitglied sein. Der Sportschütze hat dann zum Erwerb von Waffen eine Bescheinigung seines Schießsportverbandes vorzulegen, dass er seit mindestens einem Jahr dem Schießsport in einem Verein nachkommt, diesen ernsthaft betreibt und die Sachkunde in einer Prüfung nachgewiesen hat.

Dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Kriterien erfüllt, um das sogenannte Bedürfnis zu haben, um dann drei halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen samt Munition erwerben zu dürfen. Die Forderung der AfD, dieses sogenannte Grundkontingent zu lockern, ist aus unserer Sicht - das habe ich gesagt - nicht wirklich nötig, da die Regelung in Absatz 3 Ausnahmen ermöglicht. Danach kann demjenigen, der ein hinreichendes weiteres Bedürfnis nachweisen kann, eine Erlaubnis zum Erwerb weiterer Waffen erteilt werden.

Daher noch einmal zusammengefasst, meine sehr verehrten Damen und Herren: Letztlich wollen wir auf keinen Fall das Waffenrecht verschärfen. Wir wollen an dieser Stelle das Waffenrecht aber auch nicht lockern, da es für den durchschnittlichen Schützen aus unserer Sicht ausreicht und für den Leistungssportler Ausnahmen zum zusätzlichen Waffenerwerb ermöglicht.

Daher lehnen wir den Antrag der AfD ab und bitten um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Zum Abschluss der Debatte hat der Abg. Herr Lehmann für die AfD-Fraktion noch einmal das Wort.

Danke schön. - Herr Kurze, ich schätze Sie als Kollegen sehr, aber Sie haben es auch wieder nicht richtig rübergebracht. Die AfD möchte nichts lockern, sie möchte nur die Fünferkontingentregelung flexibilisieren. Noch einmal für alle: Damit sind nicht mehr Waffen im Umlauf, sondern es besteht besser die Möglichkeit, nach dem Interesse des Schützen Waffen zu kaufen.

Ich bewundere bei der Landesregierung, wie Frau Keding stur und stoisch irgendwelche Gesetzestexte zitiert, ohne einen Bezug zu haben. Wenn jemand zum Waffenrecht keinen Bezug hat, dann sollte er dazu nicht reden.

Ansonsten ist es, wie ich vorausgesagt habe: Man zieht sich hinter die Bundeszuständigkeit zurück. Das ist das Rückzugsargument, nach dem Motto: Damit brauchen wir nichts zu tun; wir sind ja nicht zuständig.

Aber Herr Stahlknecht ist Vorsitzender der IMK. Er ist ein Schwergewicht, so tut er jedenfalls immer. Die Landesregierung kann auf der Bundesebene einen Vorstoß unternehmen, wenn dort die Zuständigkeit vermutet wird, und dort das Fünferkontingent flexibilisieren.

Zu Herrn Erben - darauf brauche ich jetzt nicht weiter einzugehen -: Da gab es die gleiche Substanz wie beim letzten Mal, nämlich nichts. Jetzt fängt er auch wieder an, sich so aufzuführen. Das kann man knicken.

Bei den LINKEN fand ich die gute und beste Sachlichkeit bei Frau Quade - dafür muss ich ihr einmal ein Lob aussprechen -, obwohl ich es gar nicht vermutet habe, weil wir gegenteilige Ansichten zum Waffenrecht haben. Sie möchte mehr Reglementierung haben. Wir möchten mehr Liberalisierung haben. Das streite ich gar nicht ab. Aber das hat mir ganz gut gefallen.

Die Mehrregulierung im Waffenrecht, Frau Quade, das erinnert mich doch an die DDR-Zeit, als man bei der GST schießen konnte. Dort wurden die Waffen weggeschlossen. Das möchte ich nicht wiederhaben.

Die GRÜNEN - Herr Striegel hat für sie gesprochen - stehen auf Legalisierung des Drogenrechts bei Cannabis, Kiffen und Joint-Rauchen.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Und die AfD steht für eine Liberalisierung des Waffenrechts. So hat jede Partei ihr Steckenpferd und ihre Klientel. Wir sprechen hier für die 50 000 WBK-Besitzer in Sachsen-Anhalt.

Herr Kolze sagte noch - darin gebe ich ihm recht , die meisten Straftaten werden mit illegalen Waffen verübt. Dem muss ich beipflichten.

Auch die illegalen Messerstechereien nehmen immer mehr zu. Die lassen sich auch nicht eindämmen, obwohl das Waffenrecht bei Einhandmessern, Springmessern, Klappmessern auch immer weiter verschärft wird. Der Gesetzgeber drangsaliert auch jeden Messerfreund immer mehr. Die Leute werden in den Fußgängerzonen mit einem ganz einfachen Küchenmesser erstochen, welches in Migrantenhand ist. - Das ist also auch kein Argument. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und können zur Abstimmung kommen. Einen Antrag auf Überweisung habe ich nicht gehört. Deshalb können wir gleich in die Sachabstimmung eintreten.

Wir haben zum einen den Ursprungsantrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/3378 vorliegen. Wer

dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen, ein fraktionsloser Abgeordneter und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Dem ist nicht so. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/3412. Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Alternativantrag mehrheitlich

angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 18 schließen.

Schlussbemerkungen

Damit sind wir am Ende der heutigen Beratung angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 27. Sitzungsperiode am 25. und 26. Oktober 2018 ein.

Bis dahin alles Gute und vor allen Dingen ein schönes Wochenende. Auf Wiedersehen.

Schluss der Sitzung: 16:22 Uhr.