(Ulrich Thomas, CDU: Wir alle wollen heute irgendwann nach Hause! - Robert Farle, AfD: Schluss, Alex! - Tobias Rausch, AfD: Schluss, Alex!)
Ich habe jetzt keine Wortmeldungen gesehen. Wir treten nunmehr in die Dreiminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht zuerst der Finanzminister Herr Schröder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion behandelt in der Tat ein wichtiges Anliegen für unsere Kommunen.
Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um eine neue verfassungskonforme Grundsteuer. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die bedeutendste eigene Einnahmequelle für unsere Kommunen.
Allerdings, sehr geehrter Herr Raue, rennen Sie mit einem Antrag, der auch zu Missverständnissen führen kann, eher offene Türen ein, ohne neue politische Akzente zu setzen. Denn es ist doch Konsens zwischen Bund und Ländern, dass wir eine verfassungskonforme Grundsteuer haben wollen, die in den gesetzten Fristen auch umsetzbar ist und die, meine sehr verehrten Damen und Herren, aufkommensneutral gestaltet werden soll.
Ich darf Ihnen vielleicht Folgendes sagen: 2016 sind von den Kommunen Sachsen-Anhalts 251 Millionen € erhoben worden, 2017 sind schon ungefähr 258 Millionen € über die Grund
Nun will die AfD, dass die Mehrbelastungen für Eigenheimbesitzer und Mieter bei der bevorstehenden Grundsteuerreformen auszuschließen sind. Das ist ein ehrenvolles Ziel. Trotzdem bitte ich darum, dass das Hohe Haus heute dem Alternativantrag zustimmt und nicht dem Antrag der AfD.
Ich will es kurz erklären. Die Koalitionsfraktionen halten es für wichtig, dass sich die Landesregierung für den Erhalt der Grundsteuer als einen wichtigen Baustein einsetzt - aufkommensneutral. Das sichert in gewisser Hinsicht die Flexibilität im Hinblick auf das noch festzulegende Grundsteuermodell.
Sie sagten, 35 Millionen Grundstücke sind neu zu bewerten. Das stimmt. Ich darf noch hinzufügen, für Sachsen-Anhalt sind es 1,1 Millionen Grundstücke - also auch eine beträchtliche Zahl in unserem Bundesland.
Der Erhalt der Grundsteuer ist überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass es zu keinen zusätzlichen Belastungen der Steuerpflichtigen kommt. Ich habe die Größenordnungen genannt. Es gibt also diesen breiten politischen Konsens.
Allerdings ist der Antrag der AfD-Fraktion nicht präzise formuliert und führt auch zu Missverständnissen. Zum Beispiel verleitet die Formulierung „Steuerneutralität“ leicht zu der Annahme, dass nach einer Grundsteuerreform im Vergleich zu vorher niemand mehr Grundsteuern zahlen müsse. Eine solche Aussage ist einfach nicht seriös.
Bund und Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, dass die Grundsteuer aufkommensneutral gestaltet werden soll. Das bedeutet aber eben gerade nicht zwangsläufig, dass es im Einzelfall nicht doch zu unterschiedlichen Steuerbelastungen durch die Grundsteuer vor und nach der Reform kommen kann und wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu suggerieren, dass eine neue Grundsteuer alles beim Alten lässt, ist einfach unseriös - oder sie wäre dann trotzdem nach wie vor verfassungswidrig.
Das kann nicht sein. Aber das suggeriert der Antrag. Deswegen bitte ich darum, dass der Antrag abgelehnt wird und dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt wird. - Herzlichen Dank.
(Zustimmung bei der CDU und von Rüdiger Erben, SPD - Ulrich Thomas, CDU: Kurz und knackig! Sehr gut! - Tobias Rausch, AfD: Wie die Einbringerrede! - Heiterkeit)
Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Schmidt.
(Zuruf von der CDU: Kragen! - Dr. Andreas Schmidt, SPD, richtet seinen Kragen - Sieg- fried Borgwardt, CDU: Von der Grundsteuer geht der hoch! - Ulrich Thomas, CDU: Der Minister hat alles gesagt!)
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Herbert Grönemeyer frage ich mich: Was soll das?
Sie, Herr Raue, haben uns jetzt eine geschlagene Viertelstunde lang Schülerwissen zur Grundsteuerreform vermittelt.
Sie haben uns Schülerwissen zur Grundsteuerreform vorgetragen, das wir alle kennen, und haben hinterher gesagt: Ich vertraue denen nicht, die sagen, dass sie diese Steuer so gestalten wollen, dass der Staat alles in allem - die Kommunen sind es ja - hinterher nicht mehr einnimmt als vorher. Das alles kleiden Sie in einen Antrag, bei dem man sich fragt, wer den in welchen drei Minuten eigentlich zusammengeschustert hat.
Ich habe lange darüber nachgedacht, was das wohl bedeuten möge. Ich vermute, Sie meinen aufkommensneutral im individuellen Fall. Das hätten Sie dann vielleicht auch so hinschreiben müssen.
(Siegfried Borgwardt, CDU: Genau! - André Poggenburg, AfD: Wir differenzieren! Dafür sind wir doch bekannt!)
Das ist der erste Punkt. - Die zweite Frage, die ich mir gestellt habe, ist: warum eigentlich nur Wohnimmobilien? Wo bleibt Ihre Mittelstandsfreundlichkeit? - Bei den Gewerbeimmobilien vertrauen Sie dem Staat, dass er nicht zulangt und sagt: Da greifen wir jetzt richtig großzügig zu. Oder haben Sie daran beim Zusammenschreiben des Antrages einfach nicht gedacht?
Dritte Frage, die ich mir gestellt habe: Warum folgen Sie eigentlich nicht Ihrer Bundestagsfraktion? Die will die Grundsteuer doch an sich abschaffen. Warum so zögerlich? Warum sagen Sie nur: aufkommensneutral für alle?
Das ist doch eigentlich das falsche Modell. Ihre Bundestagsfraktion, auch die sächsischen Kollegen, wollen die Grundsteuer abschaffen.
Ich gebe ja zu, dass Sie möglicherweise ein bisschen mehr mitdenken, was die kommunalen Einnahmegrundlagen betrifft. Aber diese Fragen gehen mir alle durch den Kopf.