Protocol of the Session on September 27, 2018

Ich habe jetzt Anlass, den Kollegen darauf hinzuweisen, dass ich selbst angehende Zimmerermeister unterrichtet habe.

(Minister Marco Tullner: Oh!)

Ansonsten habe ich darauf hingewiesen, dass es bei der Ausführungsplanung für einen Zimmerermeister nicht ohne ist, in für ihn fachfremden Gewerken dann die Verantwortung zu übernehmen. Das sind alles Dinge, die wir berücksichtigen müssen. Darüber ist zu reden.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann können wir weitermachen. Für die Fraktion DIE GRÜNE spricht der Abg. Herr Meister.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag geht auf das kürzlich durchgeführte Handwerkerfrühstück der Handwerkskammer in Magdeburg zurück, bei dem auch die Frage der kleinen Bauvorlageberechtigung thematisiert wurde, also die Frage, ob auch Handwerker Planungen zur Baugenehmigung einreichen dürfen.

Ganz so hastig, wie der AfD-Antrag nun daherkommt, kann man die Angelegenheit nicht machen, nicht, bevor man sich dazu eine abschließende Meinung bilden kann. Ehe man einen

parlamentarischen Beschluss herbeiführen kann, sollte man sich mit den Auswirkungen befassen und das Für und Wider klären. Die bisherige strikte Trennung von Bauplanung und Bauausführung - meine Vorredner sind darauf eingegangen - beinhaltet eine Art Vieraugenprinzip. Während Architekten und Ingenieure planen, führen Handwerker die Bauleistungen aus. Die von der Bauausführung unabhängig agierende Bauplanung gewährleistet Sicherheit, Qualität, Verbraucherschutz für Bauherren und Baufrauen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: „Baufrau- en“! Das ist schön!)

Ebenso würden Vergleiche zu Preisen oder Qualität der Handwerksleistungen vollständig auf den Auftraggeber übergehen. - Ja, das Gendern nehmen wir ernst.

Die Frage ist nur letztlich, bei welchen Projektarten und Projektumfängen die unabhängige Beratung versprechende Bauaufsicht entbehrlich sein könnte und sich als unnötiger Formalismus erweist, wo es aber dann doch gefährlich wäre, welche Anforderungen gegebenenfalls an die mit Rechten ausgestatteten Handwerker zu stellen wären, welche Behörden da welche Aufgaben hätten.

Bevor wir die Landesregierung beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzulegen, sollten wir im Parlament eine Abwägung vornehmen, ob eine solche Änderung sinnvoll und notwendig ist.

Zu dem Punkt, wo ich die Anregung der Handwerkskammer interessant finde, mir Veränderungen in dem Bereich vorstellen kann, habe ich eine Kleine Anfrage - Herr Mittelstädt ist darauf eingegangen -, KA 7/1960, gestellt, in der Hoffnung, durch die Antworten der Fachleute im Haus eine solide Arbeits- und Diskussionsgrundlage zu erhalten.

Die Antwort liegt mir seit Anfang der Woche vor. Inhaltlich ist sie mit „enttäuschend“ nur unzureichend umschrieben. Letztlich steht da - ich überspitze -: Das Ministerium hat noch nie von einer kleinen Bauvorlageberechtigung gehört“ und ich soll nicht nerven. - Sie formulieren das etwas freundlicher, aber nicht viel.

(Zuruf von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

Ich habe das einmal mitgebracht. Dieser komplexe Sachverhalt passt auf dieses eine Blatt.

(Olaf Meister, GRÜNE, hält ein Blatt Papier hoch)

Das sind nicht nur meine Fragen, aber auch. Das dazwischen sind dann die umfangreichen Antworten der Landesregierung.

(Zustimmung von Frank Scheurell, CDU)

Gut, wenn das Ministerium am Diskurs nicht teilhaben möchte, würden wir es jetzt dazu nicht zwingen. Unser Plan war es, es als Selbstbefassung im Ausschuss zu machen. Jetzt hat man sich verständigt. Wir überweisen und dann werden wir es im Ausschuss haben und weitersehen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Keine Nachfragen. Deswegen spricht für die CDU-Fraktion nunmehr der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Wulf Gallert!

Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt hat man schon viel gehört. Ich lege jetzt das Konzept beiseite und möchte ganz kurz Herrn Mittelstädt darüber informieren, dass das deutsche Handwerk in unserem Bundesland mehr erwirtschaftet, als der Landeshaushalt unseres Bundeslandes an Kraft beinhaltet.

(Minister André Schröder: Das soll etwas heißen!)

Wäre es weniger, würde es um das Handwerk ganz schlimm bestellt sein. Dann würden nämlich viel mehr als heute schon auf den Handwerker warten müssen, wenn die Heizung ausfällt. Es wird ja kühler und irgendwann braucht man wieder eine Heizungspower.

Meine Damen und Herren! Wir reden in beiden Handwerkskammerbezirken von ungefähr 13 Milliarden € bzw. 14 Milliarden €. Sie werden vielleicht aus dem Saalekreis berichtet haben.

(Heiterkeit bei der CDU)

Dem Thema Bauvorlageberechtigung für das Bundesland - Herr Meister ist schon näher auf das eingegangen, was aus unserem Haus kam -, ist nichts mehr hinzuzufügen.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Endlich ist auch einmal Herr Scheurell sprachlos! - Mi- nister Marco Tullner: Da klatscht der Richti- ge!)

- Ja, ja. - Wir werden aber gemeinsam mit der Sach- und Fachkompetenz unseres Hauses die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und wie sie alle heißen, auch den Baugewerbeverband

und den Bauindustrieverband einladen. Alle werden uns ihr Für und Wider berichten.

Die kleine Bauvorlageberechtigung beinhaltet ja mehr. Sie können nämlich auch ein Einfamilienhaus, wenn es eingeschossig bleibt, mit einer Fläche von 150 m² beantragen. Sie können ein Gewerbeobjekt mit einer Fläche von 250 m² vorlegen. Und ja, es ist tatsächlich so: In Mecklenburg-Vorpommern wurde dies vor drei Jahren abgelehnt, aber mit einer sehr fragwürdigen Begründung. Damals wurde nämlich gesagt, man würde dann das Vieraugenprinzip

(Von der Pressetribüne aus werden Foto- aufnahmen gefertigt)

- bitte nicht fotografieren; ich habe keine passende Krawatte um -

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

vernachlässigen. Dazu muss ich Ihnen sagen: Die Kollegen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern haben wirklich wenig Ahnung von der Bauvorlagenverordnung. Sie hätten sagen können, eine solche Begründung ist hanebüchen. Ich sage ja auch, ich habe vielleicht wenig Ahnung von der Polizeistrukturreform und von vielen anderen Dingen auch. Ich muss dabei immer auf die Fachleute vertrauen. Aber mir könnte niemand erzählen, dass das Vieraugenprinzip dabei vernachlässigt würde; denn dieses muss durchgeführt werden. Insoweit ist die Begründung aus MecklenburgVorpommern, ja, eben wirklich aus Vorpommern.

Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz: Wir wollen den Antrag überweisen. Ein bisschen habe ich mich natürlich darüber geärgert, dass der Antrag nun gerade von euch kam; denn wir waren an dem Thema schon lange dran.

(Zuruf von der AfD)

Wir waren innerhalb der Koalition zusammen mit unserem Haus so weit und wollten den Ball jetzt bewegen.

(Zuruf von der AfD: Seit 16 Jahren in der Regierung!)

Das ist dann eben der Vorteil, den die Opposition hat: Sie muss sich nicht erst vorneweg bei der Regierung vergewissern, damit es dann auch etwas wird. Wir machen das aber nun.

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Nicht einmal gefragt! - Zuruf von der AfD: Ach so, Sie sprechen sich nachher ab, ja!)

- Ja. - Ach, Reiner. Lieber Herr Ministerpräsident, wir müssen jetzt erst einmal dafür sorgen, dass das duale Ausbildungssystem wieder Zukunft hat;

(Zustimmung bei der CDU - Ministerpräsi- dent Dr. Reiner Haseloff: Richtig!)

denn wenn wir in unserem Bundesland nur noch einen Zimmermann zum Gesellen ausbilden und nur 13 Dachdecker im ganzen Bundesland,

(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Das ist zu wenig!)

dann sollte uns das zu denken geben.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe in meinem kleinen Betrieb bereits 28 ausgebildet und davon ist keiner mehr im Job, weil die Arbeit zu schwer ist.