Protocol of the Session on August 31, 2018

Es gibt im Rahmen des Vorschlags der LINKEN zur Änderung des Bibliotheksgesetzes eine Vielzahl von Forderungen, die auf der einen Seite mit der Ausweitung des Bibliotheksnetzes zu tun haben, die damit zu tun haben, dass wir mehr Personal brauchen, und die darauf hinauslaufen, dass die Benutzung für Kinder und Studierende kostenfrei sein sollte. Das sollten wir uns im Ausschuss genau ansehen. Sicherlich kann man immer fordern, für Schüler und Studenten eine kostenfreie Nutzung vorzusehen. Aber wir müssen uns eben auch der Konsequenz bewusst sein. Das ist eine kommunale Aufgabe, und die Kommunen werden dann natürlich beim Land anklopfen und fragen, ob wir das entsprechend ausgleichen können.

Mir persönlich ist wichtig, dass wir bei den Bibliotheken insbesondere den ländlichen Raum im Auge haben. Denn es ist tatsächlich so, dass die Erreichbarkeit nicht immer gegeben ist, jedenfalls nicht für diejenigen, die nicht mobil sind. Insoweit finde ich die Idee eines Bibliotheksentwicklungsplans gar nicht schlecht; denn damit kann man

einmal aufzeigen, wo es weiße Flecken gibt, und man kann vielleicht überlegen, wie man durch eine Stärkung der mobilen Angebote insbesondere im ländlichen Raum - wir haben gehört, es gibt vier Fahrbibliotheken in Sachsen-Anhalt - den Zugang zu Bibliotheken und die Teilhabe daran weiter verbessern kann. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es gibt keine Fragen. Damit können wir in der Debatte fortfahren. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Tillschneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE gibt vor, mit ihrem Gesetzentwurf die Situation der Bibliotheken in Sachsen-Anhalt verbessern zu wollen. In Wahrheit aber würde das, was Sie fordern, wie so oft, nur auf eine Vermehrung der Bürokratie und auf eine sinnlose Belastung des Bibliotheksbetriebs hinauslaufen. Ich bezweifle sogar, dass wir überhaupt ein Bibliotheksgesetz brauchen.

Wie der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zu entnehmen ist, haben bislang lediglich fünf Bundesländer ein Bibliotheksgesetz. Elf Länder haben keines und fahren damit anscheinend auch ganz gut. Die Situation der Bibliotheken in Bayern und in Baden-Württemberg, die kein Bibliotheksgesetz haben, ist bestimmt nicht wesentlich schlechter als die Lage der Bibliotheken in Sachsen-Anhalt oder in Hessen, wo es Bibliotheksgesetze gibt.

Es wäre also erst einmal zu prüfen, ob ein Bibliotheksgesetz überhaupt etwas bringt. Wir leiden an einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen, die kein Mensch mehr durchschaut und die wohl in den meisten Fällen auch kein Mensch braucht. Wir sollten nicht mit leichter Hand Gesetz um Gesetz machen, als hätten wir, wenn wir ein neues Gesetz gemacht haben, schon irgendetwas für die Bürger erreicht. Anstatt das bestehende Bibliotheksgesetz zu ändern, wie es DIE LINKE begehrt, sollten wir vielleicht besser darüber nachdenken, den Paragrafendschungel ein wenig zu lichten.

Aber gut, Sie wollen es nicht abschaffen, sondern in Ihrem Furor technocraticus weiter aufblähen. Ich befasse mich jetzt also mit Ihren Änderungsvorschlägen.

Sie wollen der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken die Erstellung eines Entwicklungsplans in regelmäßigen Abständen aufbürden, in den auch die Kommunen einbezogen werden

sollen. Die Kommunalverwaltungen werden natürlich entzückt sein, wenn sie, sobald der Bericht ansteht, eine Arbeitskraft abstellen dürfen, die dann die Daten erhebt und meldet. Das Ganze würde wertvolle Arbeitsstunden verschlingen und am Ende nichts bringen.

Bibliotheken brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Wie sie damit wirtschaften und welche Akzente sie setzen, sollte dezentral den einzelnen Bibliotheken überlassen bleiben.

(Zustimmung bei der AfD)

So viel zum Landesentwicklungsbibliotheksplan, den kein Mensch braucht.

Außerdem soll die Landesförderung der Bibliotheken nach dem Willen der LINKEN künftig an fünf gesetzlich festgeschriebene Kriterien gebunden werden. Diese sind: erstens regelmäßige Öffnungszeiten, zweitens eine angemessene Finanzausstattung, drittens eine angemessene Anzahl von fachlich qualifizierten Beschäftigten, viertens eine geeignete Räumlichkeit inklusive Mobiliar etc. und fünftens die Katalogisierung des Bestandes. - Ich will das differenziert beurteilen.

Die regelmäßigen Öffnungszeiten sind als Voraussetzung für die Landesförderung durchaus sinnvoll. Wenn das Land Geld gibt, sollen auch die Bürger etwas davon haben. Eine geschlossene Bibliothek muss niemand fördern; denn sie erfüllt ihren Zweck nicht. - Das ist scharfsinnig bemerkt. Für mehr aber hat der Scharfsinn nicht gereicht; denn die übrigen vier Fördervoraussetzungen sind absurd. Voraussetzung, um in den Genuss der Förderung zu kommen, scheint zu sein, dass die Bibliothek keine Förderung braucht, weil sie schon über eine angemessene Finanzausstattung, eine angemessene Anzahl von Beschäftigen und geeignete Räumlichkeiten verfügt.

Dass für jede Förderung auch Eigenmittel aufzuwenden sind, versteht sich von selbst und das schreibt auch schon die Richtlinie vor, an der sich die Förderung aktuell orientiert. Dafür braucht es kein Gesetz. In der Richtlinie der Staatskanzlei vom 27. Juli 2017 steht dazu - ich zitiere -:

„Zu den Zuwendungsvoraussetzungen gehört, dass der Einsatz von Eigen- oder Drittmitteln und die Organisation und Durchführung der beantragten Maßnahmen zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Landesmittel führen sowie eine dem Charakter der Maßnahmen entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erfolgt.“

Das reicht völlig aus, weil so eine gewisse Flexibilität der Förderung erhalten bleibt. Eine Förderung, die von zu vielen Kriterien abhängt, wird schnell schwerfällig und damit ineffizient.

Was nun die Katalogisierung des Bestandes als Förderungsvoraussetzung angeht, so mag sie bei überregional bedeutsamen Beständen sinnvoll sein. Weshalb aber eine durchschnittliche Stadtbibliothek erst dann in den Genuss der Landesförderung kommen soll, wenn sie ihre zerlesenen Karl-May-Ausgaben digital katalogisiert hat, müssen Sie noch etwas ausführlicher erklären.

In dem Gesetzentwurf werden die großen wissenschaftlichen Bibliotheken, bei denen schon lange der gesamte Bestand digital katalogisiert ist, bevorzugt. Die kleinen Stadtbibliotheken werden gezwungen, Ressourcen zu verschwenden, die dann an anderer Stelle fehlen. Das ist mit der AfD-Fraktion nicht zu machen.

(Beifall bei der AfD)

Fragwürdig ist auch die direkte Förderung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Deutschen Bibliotheksverband. Derartige Verbände sollten allein von ihren Mitgliedern getragen und finanziert werden. Nur so ist sichergestellt, dass sie allein im Interesse der Mitglieder agieren. Deshalb sagen wir: Das Geld, das staatlicherseits zur Förderung eines Verbandes ausgegeben werden soll, wäre direkt bei den Bibliotheken in jedem Fall besser angelegt.

Fazit: Die Bibliotheken im Land brauchen nicht mehr Geld für eine Struktur, die ihnen vorschreibt, wie sie ihr Geld ausgeben sollen; sie brauchen mehr Geld. Wofür? - Das wissen die Verantwortlichen vor Ort schon am besten. In Stadt A mag eine Sanierungsarbeit am Gebäude höchste Priorität haben; in Stadt B muss vielleicht das Mobiliar ausgetauscht werden, und in Stadt C ist das Geld am besten investiert, indem man die Neuerwerbungswünsche der Nutzer erfüllt.

Vollends abzulehnen ist schließlich, dass die Integration von Ausländern als Aufgabe der Bibliotheken in das Gesetz geschrieben werden soll. Integration ist und bleibt eine Bringschuld der Einwanderer - und nur der Einwanderer. Die Bibliotheken tragen schon genug zur Integration bei, indem sie auch Einwanderern offenstehen.

Sich nun aber, in welcher Weise auch immer, besonders um die Einwanderer zu kümmern - auf sie zuzugehen, um sie zu werben, sie gezielt anzusprechen etc. -, ist kontraproduktiv, weil es den zur Integration notwendigen Assimilationsdruck herabsetzt. Integration ist nichts anderes als das Überwinden von Schwellen. Das müssen die Einwanderer schon selbst tun, und auch nur diejenigen, die tatsächlich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Kurz gesagt: Wer den Weg zum Sozialamt findet, der findet auch den Weg in die Stadtbibliothek, wenn er nur will.

(Beifall bei der AfD)

Der einzig sinnvolle Punkt in dem Gesetzentwurf ist die Gebührenbefreiung für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende, besser gesagt Lehrlinge. Die Gebühreneinnahmen öffentlicher Leihbibliotheken sind so lächerlich niedrig, dass sie zum Haushalt der Kommunen buchstäblich nichts beitragen. Für den Nutzer aber ist die Gebühr dennoch eine Hürde, die wir uns nicht leisten können. Wir haben in dieser Sitzungsperiode auch einen Antrag zur Alphabetisierung behandelt. Im Sinne der Leseförderung ist die Gebührenfreiheit das richtige Signal. Sie wiegt mehr als die wenigen 100 €, die eine durchschnittliche kommunale Leihbibliothek im Jahr einnimmt.

Das Hauptproblem aber, auf das Sie in Ihrer Einbringungsrede eingegangen sind, auf das der Gesetzentwurf aber gar nicht eingeht, ist das Sterben der kommunalen Bibliotheken.

Im Jahr 1991 gab es in Sachsen-Anhalt noch 689 kommunale Bibliotheken. Im Jahr 2017 sind davon noch 182 übriggeblieben. Wir haben heute in Sachsen-Anhalt noch ein Viertel der Bibliotheken, die es im Jahr 1991 gab. Drei Viertel der Bibliotheken sind verschwunden. Und das ist das eigentliche Problem. In diesen Zahlen spiegelt sich etwas. In diesen Zahlen spiegeln sich die Verödung des ländlichen Raumes, der Verfall der Lesekultur, eine nur noch geringe Wertschätzung für unsere Nationalliteratur, die Überforderung der Kommunen und der Rückgang des ehrenamtlichen Engagements.

Das Bibliothekensterben ist Ausdruck einer umfassenden kulturell-ökonomischen Krise, der Sie mit Ihrer technokratischen Anfrage, Ihrer Tabellenhuberei und Ihrem lächerlichen Gesetzentwurf garantiert nicht entgegenwirken.

(Zustimmung bei der AfD)

Das Tragische daran ist, Sie versuchen es nicht einmal, Sie können die Krise nicht einmal erkennen, weil Sie selbst Ausdruck dieser Krise sind. Hierzu bedarf es einer Kraft, die an die Wurzeln der Probleme geht und die den Mut hat, etwas tiefer anzusetzen. Wir brauchen eine neue kulturelle Sinnstiftung. Da jede Kultur auf dieser Welt nur als Nationalkultur zu haben ist, muss es sich dabei um eine neue nationalkulturelle Sinnstiftung handeln. Diese neue Sinnstiftung, die zu einer Renaissance unserer Nationalliteratur führt und das Bibliothekswesen wieder aufrichten wird, ist in vollem Gange. Ihr parteipolitischer Ausdruck ist die Alternative für Deutschland. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. Dann können wir in der Debatte fortfahren. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Aldag.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE hat als Schlussfolgerung aus der Antwort auf ihre Große Anfrage zu den Bibliotheken in Sachsen-Anhalt einige Vorschläge zur Änderung unseres Bibliotheksgesetzes eingebracht. Diese betreffen mitunter Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der Landesfachstelle und die Idee, die Ausleihe für Kinder, Schüler, Azubis und Studierende in ganz Sachsen-Anhalt einheitlich und kostenlos zu gestalten.

Ich kann für mich und meine Fraktion sagen, dass ich diesen Vorstoß durchaus für gut halte. Ich freue mich darauf, dass wir nun in einen Austausch darüber kommen, wie wir gute Bedingungen für die Weiterentwicklung unserer Bibliotheken schaffen können. Denn eines ist klar: Unsere Bibliotheken sind wichtige Orte, die einen niedrigschwelligen Zugang zu kultureller, sozialer und digitaler Teilhabe bieten oder - besser gesagt - bieten sollten.

Wie passt dieses Bild mit den Ergebnissen der Großen Anfrage zusammen? - Nicht einmal die Hälfte unserer öffentlichen Bibliotheken hat einen WLAN-Zugang für ihre Besucherinnen und Besucher. Nur wenige Bibliotheken haben auch am Wochenende geöffnet. Ich finde, das sollten wir ändern. Wer schafft es denn an einem normalen Wochentag mit Berufstätigkeit, Wäsche, Abendbrot und Hausaufgaben, sich auf einen entspannten Besuch in der Bibliothek einzulassen? Ich denke deshalb, wir sollten es ermöglichen, auch samstags in die Bibliothek zu gehen, und zwar zu einer Zeit, zu der man nicht gemütlich frühstücken und zwanglos in den Tag starten will. - Meine Redezeit ist schon vorbei.

Meine Damen und Herren! Gern will ich in einem Fachgespräch über den Gesetzentwurf sprechen und dabei erfahren, ob und welche Änderungen im Bibliotheksgesetz für notwendig erachtet werden. Ich plädiere daher für eine Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie in weitere Ausschüsse, die schon genannt worden sind. Ich freue mich auf die Diskussion dort. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE, und bei der LINKEN)

Für die Fraktion der CDU spricht nunmehr der Abg. Herr Schumann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Jahrhunderten waren Bibliotheken der einzige Ort, an dem man Zugang zu bedeutenden Quellen für

Forschung, Bildung und Wissenschaft hatte. Schon in der Antike hat man Wissen in Bibliotheken gesammelt. So entstand Anfang des dritten Jahrhunderts vor Christus in der kurz zuvor gegründeten makedonisch-griechischen Stadt Alexandria eine der angesehensten Bibliotheken der damaligen Zeit. Diese antike Bibliothek verfügte über einen für die damaligen Verhältnisse enormen, aber heute unbekannten Bestand an Schriftrollen. Vermutlich ist sie im dritten Jahrhundert der Zerstörung des gesamten Palastviertels zum Opfer gefallen.

Auch im digitalen Zeitalter verlieren Bibliotheken nichts von ihrer Anziehungskraft für ihre Nutzer. Sie sind in der Regel ein angenehmer, inspirierender und kommunikativer Ort zum Lernen und Forschen. Sie sind ein Ort der Kulturerfahrung und des Kulturaustauschs.

Obgleich Forscher und Studenten von zu Hause aus, am eigenen Schreibtisch sitzend, auf das Wissen über das Internet zugreifen können, sind die wissenschaftlichen Bibliotheken voller als je zuvor. Ich persönlich - vielleicht geht es manchem von Ihnen ähnlich - liebe den Geruch von altem Papier in Bibliotheken, Archiven und Antiquariaten.

Das Goethe-Institut berichtet, die Arbeitsplätze der neuen Bibliothek des Jacob- und WilhelmGrimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin sind so begehrt, dass man dort Parkscheiben für belegte Plätze ausgeben muss. Wenn der Nutzer dann nicht innerhalb einer bestimmten Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt, dann räumen die Bibliotheksmitarbeiter seine Sachen weg, um Platz für andere Nutzer zu schaffen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zeitalter der Digitalisierung bleibt der Ort Bibliothek attraktiv, auch als inspirierende Umgebung, als Rückzugsort zum kreativen Lernen und Arbeiten. Nicht nur der Raum inspiriert die Bibliotheksbesucher, sondern auch die Nähe zu anderen Gleichgesinnten, die konzentriert arbeiten und sich austauschen möchten.

Der Bedarf an Begegnungen wird umso größer, je mehr die Menschen vereinzelt an ihren Computern sitzen. Die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE kommt zur rechten Zeit. Warum sage ich das? - Gemäß Artikel 36 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt fördern das Land und die Kommunen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten die kulturelle Betätigung aller Bürger insbesondere dadurch, dass sie öffentlich zugängliche Museen, Büchereien, Gedenkstätten, Theater, Sportstätten und weitere Einrichtungen unterhalten. Übersetzt heißt das: Dies alles sind freiwillige Aufgaben.

Nun weiß jeder, wie über freiwillige Aufgaben in Zeiten knapper kommunaler Kassen diskutiert

wird. Dazu ein paar Zahlen. Es wurde schon mehrmals erwähnt: Im Jahr 1992 gab es in Sachsen-Anhalt 164 hauptamtlich geleitete Bibliotheken; danach begann leider ein Bibliothekensterben. Zehn Jahre später, im Jahr 2002 waren es noch 119 und im Jahr 2017 noch 73 Bibliotheken. Jedoch muss man darauf hinweisen, dass es Zusammenschlüsse gegeben hat und dass Außenstellen geschaffen wurden.

Dennoch müssen wir darauf achten, dass das Angebot in Zukunft auf dem Lande nicht ausschließlich durch den Bücherbus gesichert wird. An dieser Stelle besteht aus meiner Sicht dringender Gesprächs- und Beratungsbedarf. Aus diesem Grunde bitte ich schon an dieser Stelle meiner Rede darum, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu überweisen. In diesem Ausschuss werden wir ein Fachgespräch anregen, Gründe für das Bibliothekensterben erörtern und Möglichkeiten prüfen, dieser Entwicklung eine andere Richtung zu geben.