Protocol of the Session on June 22, 2018

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Natürlich ist es ungerecht. Sie können mir glauben, ich bin dazu sehr heftig mit den Gewerkschaften im Gespräch. Ich bin auch sehr heftig mit den Gewerkschaften dazu im Gespräch, die Geschlechterungleichheiten in der Bezahlung abzuschaffen. Das ist etwas, was nicht mit Ost und West zu tun hat, sondern mit Berufsgruppen. Ich habe es eben schon erwähnt. Sie können mir glauben, ich bin wirklich sehr intensiv mit den Gewerkschaften im Gespräch darüber.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber das kann der Kollege Gewerkschafter gleich noch mit aufgreifen.

Vizepräsident Wulf Gallert

Danke, Frau Lüddemann. - Es geht weiter. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Steppuhn.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Angleichung der Löhne habe ich gerade vernommen - wenn es immer so einfach wäre. Ich würde weder die Tarifautonomie vermissen wollen noch Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.

Ich glaube, es hat am wenigsten an den Gewerkschaften gelegen, dass die Löhne in einigen Bereichen noch nicht angeglichen sind, sondern mehr an den Arbeitgeberverbänden.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist ei- ne Tarifgemeinschaft!)

Deshalb, glaube ich, ist es schon gut, dass wir politische Bemühungen unterstützen, zur Angleichung von Löhnen zu kommen, aber unter den Rahmenbedingungen, die wir haben.

Ich glaube nicht, dass man eine Angleichung der Löhne, wie es die AfD fordert, irgendwie gesetzlich regeln kann.

Meine Damen und Herren! Das Thema Rente ist für die Menschen - das ist angeklungen - im Osten eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen überhaupt. Es geht um die Würdigung und Anerkennung der Lebensleistung, um Rentengerechtigkeit, aber auch um die Vermeidung von Altersarmut, wobei ich das Thema Altersarmut auch als ein Thema ansehe, das die ganze Republik angeht und nicht nur Ostdeutschland.

Meine Damen und Herren! Es wird notwendig sein, dass wir uns auch hier im Landtag weiterhin für die Rentnerinnen und Rentner engagieren und starkmachen, aber auch für diejenigen, die noch Rentnerinnen und Rentner werden.

Es ist mehr als an der Zeit, die rentenrechtlichen Differenzierungen zwischen Ost und West zu beenden, auch wenn die allgemeine Rentenangleichung noch bis zum Jahr 2025 auf sich warten lassen muss.

Ich erinnere daran, dass wir durchaus andere Vorstellung gehabt haben; Frau Ministerin hat auch davon gesprochen. Natürlich hätten wir die Angleichung gern schon im Jahr 2020 gehabt. Wenn wir darüber hier in diesem Haus entscheiden könnten, dann hätten wir es wahrscheinlich schon entschieden. Es ist aber im Deutschen Bundestag entschieden worden und nicht hier, meine Damen und Herren.

Es gibt darüber hinaus aber noch eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten für die verschiedensten Berufsgruppen, die in den nicht anerkannten Sonder- und Zusatzversorgungssystemen aus der DDR-Zeit begründet sind.

Bereits mehrfach haben wir uns im Hohen Hause positioniert. Die bereits eingetretenen Verzögerungen bei der Angleichung sind nicht im Interesse der anspruchsberechtigten Menschen im Land, insbesondere auch nicht im Interesse der Anspruchsberechtigten aus den Sonder- und Zusatzversorgungssystemen.

Richtig ist, dass wir auch eine erneute Diskussion darüber brauchen, wie bundesweit gleiche Regelungen im Umgang mit unterdurchschnittlichen Rentenanwartschaften realisiert werden können.

Meine Damen und Herren! Wir brauchen auch eine zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Fondslösung für Härtefälle in der Grundsicherung beim Prozess der Rentenüberleitung. Dies gilt insbesondere für die Gruppe der zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen.

Für uns zurzeit unbefriedigend sind die jüngsten Äußerungen des Ostbeauftragten der Bundesregierung Hirte, welche besagen, dass die Länder bei den Kosten der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme vorerst nicht mit einer Entlastung rechnen können. Wir erwarten, dass der Bund seine gegebenen Zusagen einhält.

Deshalb ist es gut, dass wir die heutige Landtagsdebatte noch einmal nutzen - ich will das auch tun -, um an dieser Stelle kräftig Druck zu machen. Die Frau Ministerin ist bereits darauf eingegangen.

(Zustimmung von Silke Schindler, SPD)

Meine Damen und Herren! Das Thema Rentengerechtigkeit muss und wird weiter auf der Tagesordnung bleiben. Gleiches gilt für die Frage der Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. In diesem Sinne bitte ich um die Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Danke schön.

(Zustimmung von Jürgen Barth, SPD, von Silke Schindler, SPD, von Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE, und von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ich sehe keine Fragen. Für die Erwiderung habe ich wieder zwei Rednerinnen gemeldet bekommen. - Keine Reaktion. Okay.

Dann frage ich: Überweisungsantrag?

(Kristin Heiß, DIE LINKE, schüttelt den Kopf)

- Nein. - Dann kommen wir zur Abstimmung über den Ursprungsantrag. Wer dem Ursprungsantrag in Drs. 7/3009 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Wer ist dagegen?

(Tobias Rausch, AfD: Die Minderheit! - Kris- tin Heiß, DIE LINKE: Auszählen!)

Stimmenthaltungen? - Noch einmal die Stimmen dafür.

(Minister Marco Tullner: Reicht nicht!)

Jetzt die Gegenstimmen.

(Minister Marco Tullner: Reicht nicht!)

29 Gegenstimmen, 28 Stimmen dafür.

(Unruhe - Tobias Rausch, AfD: Echt? - Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Selbst mit- gezählt?)

Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

Kommen wir nun zum Alternativantrag. Wer dem Alternativantrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um seine Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen bei den Fraktionen DIE LINKE und AfD, Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden. Danke.

(Tobias Rausch, AfD: Wegen einer Stim- me!)

Kommen wir nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 9

Beratung

Umsetzung der Istanbul-Konvention

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 7/3014

Einbringerin für diesen Antrag ist Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! In Deutschland fliehen jährlich 45 000 misshandelte Frauen und teilweise auch ihre Kinder in Frauenhäuser. Im Land Sachsen-Anhalt waren es im Jahr 2016 689 Frauen und 643 Kinder, die Schutz in unseren 19 Frauenhäusern gesucht haben. In den vergangenen 25 Jahren waren das insgesamt 12 400 Frauen und 10 500 Kinder.

Es sind leider in den letzten Jahren trotz der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung nicht weniger geworden. Die Zahlen sind nahezu konstant geblieben. Was die betroffenen Kinder betrifft, müssen wir leider feststellen, dass diese Zahl in den letzten Jahren sogar gestiegen ist.

Nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist in der Bundesrepublik jede dritte Frau von Gewalt betroffen; in der Mehrheit der Fälle auch deren Kinder, die im Haushalt leben.

Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, leiden ihr Leben lang unter körperlichen, aber auch psychosomatischen Beschwerden, wie Depressionen, Angststörungen und posttraumatischen Belastungsstörungen. Bei Kindern wurden darüber hinaus Beeinträchtigungen der geistigen und emotionalen Entwicklung festgestellt.

Gewalt gegen Frauen ist nach wie vor ein massives gesellschaftliches Problem und das größte Gesundheitsrisiko. Der Staat ist hierbei in der Pflicht, sie in allen Formen zu bekämpfen und präventive Angebote zu stärken. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Umsetzung der IstanbulKonvention auch im Land Sachsen-Anhalt.

Im Jahr 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention, unterzeichnet. Nach einem intensiven und ausführlichen Diskussionsprozess wurde die Konvention dann im letzten Jahr ratifiziert und gilt seit dem 1. Februar 2018 als Bundesrecht, zugleich aber auch als internationales Recht weiter, was bedeutet, dass eine völkerrechtskonforme Auslegung in individuellen Einzelfällen notwendig sein kann.

Trotz vieler guter Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt besteht nach wie vor erheblicher Handlungsbedarf. Folgende Umsetzungsdefizite werden als besonders dringlich eingestuft: Das ist erstens das Problem einer verlässlichen Finanzierung von Frauenschutzhäusern und anderen Unterstützungsdiens