Herr Lange, ganz kurz. Bloß kurz noch einmal nachfragen hatte ich gesagt. Ich möchte nicht, dass Sie nun doch noch versuchen, weitere zwei Minuten zu bekommen.
Nein, Frau Präsidentin. Ich will nicht lange reden, sondern nur den Eindruck verhindern, den hier Herr Thomas verbreitet hat, dass hier irgendjemand weit weg vom Volk ist. Das sind Angebote, die Mobilfunkanbieter machen. Es ist nun wirklich so, dass das mittlerweile sehr viele Leute nutzen können. Wenn das bei Ihnen nicht so ist, dann tut es mir für Ihren Mobilfunkanbieter leid.
Ich stelle noch einmal fest, auch für das Protokoll: Wer 15 GB europaweit zum gleichen Tarif nutzen darf, der hat einen privilegierten Vertrag und der ist in der Masse der Anbieter nicht üblich.
Wir sind jetzt im Abstimmungsverfahren. Ich habe keinen Überweisungsantrag vernommen. Wir stimmen deshalb zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3053 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Stimme gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. - Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD.
- Herr Lange, lassen Sie uns bitte jetzt ganz in Ruhe die Abstimmung durchführen. Sie können Ihre Unstimmigkeiten dann sicherlich nachher noch einmal bilateral austragen.
Wir kommen nunmehr zum Antrag in der Drs. 7/3016. Wer diesem Antrag seine Stimme geben will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das ganze Haus, die Koalitionsfraktionen, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist der Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 6 erledigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können fortfahren. - Herzlichen Dank für die Glückwünsche zu meinem Geburtstag. Es gibt wahrscheinlich nichts Schöneres, als an seinem Geburtstag hier vorn zu sitzen und einen Landtag bei seiner Umsetzung weiter voranzubringen. Das wollen wir jetzt auch machen.
Frau Heiß, warten Sie bitte kurz. Wir haben zuvor die Gelegenheit, Schülerinnen und Schüler der Diesterweg-Sekundarschule aus Burg auf unserer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Kabinett hat sich kürzlich zu einer Haushaltsklausur auf das Jagdschloss in Letzlingen zurückgezogen. Ziel war es dort, sich gegenseitig den Geldbeutel abzujagen. Wie ich aber hörte, verlief die Jagd nicht sehr erfolgreich; denn alle Ministerinnen und Minister sind erfolgreich mit ihren Geldbeuteln wieder nach Hause gelangt und der Haushalt ist immer noch überzeichnet.
Auf die Jagd nach den ganz großen Brocken hat sich der Ministerpräsident schon während der Koalitionsverhandlungen im Bund gemacht und kürzlich weidmännischen Beistand vom Finanzminister erhalten. Beide wollen einen der höchsten Ausgabeposten im Landeshaushalt senken, der trotz seiner Größe vergleichsweise unbekannt ist.
Er ist zu finden in Einzelplan 13 und beträgt in diesem Jahr satte 440 Millionen €. Diesen Betrag von 440 Millionen € überweist das Land an die Rentenkasse, 440 Millionen € jedes Jahr, Tendenz steigend. Davon kann man das Kifög aus der Portokasse bezahlen inklusive Qualitätssteigerung in den Kitas. Davon könnte man vier Herzzentren an der Uniklinik Magdeburg bauen oder Schüler, Azubis und Studierende und alle anderen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes dauerhaft kostenlos mit dem ÖPNV durchs Land fahren lassen.
Warum aber überweist das Land jährlich einen so hohen Betrag an die Rentenkasse? - Es sind Zahlungsverpflichtungen, die dem noch jungen Land Sachsen-Anhalt zu Beginn der 90er-Jahre aufgebürdet wurden. Damals wurde im Kontext der Wiedervereinigung die Überleitung von Rentenansprüchen aus DDR-Recht in Bundesrecht gesetzlich geregelt. Die neuen Bundeländer sollten der bundesdeutschen Rentenkasse fortan einen Großteil der Aufwendungen für DDR-Zusatz- und Sonderrenten erstatten.
Zu Beginn der 90er-Jahre waren die Zahlungen überschaubar. Kein Wunder, es gab auch noch nicht so viele Anspruchsberechtigte für die Rente. Im Laufe der Zeit, mit Zunahme der Verrentungen, nahm die Kurve jedoch einen steilen Verlauf nach oben.
den sind, als es das Land noch gar nicht gab, und für die das Land keinerlei Rücklagen bilden konnte. Mit der wünschenswerten und längst überfälligen Angleichung der Ostrenten werden diese Zahlungen noch weiter steigen.
Zieht man nun in Betracht, dass die Rentenansprüche der DDR-Bürgerinnen und -Bürger dem Grunde nach einheitsbedingte Lasten sind, die laut Einigungsvertrag der Bund zu übernehmen hat, ist zu hinterfragen, warum die neuen Bundesländer nach wie vor einen Großteil der Lasten tragen müssen.
Die steigenden Zahlungspflichtverpflichtungen für die DDR-Renten sowie das Abschmelzen der Solidarpaktmittel lassen den neuen Bundesländern das Wasser bis zum Hals stehen. Eine Entlastung bei den DDR-Zusatz- und Sonderrenten ist dringender denn je geboten.
Das hat auch der Finanzminister erkannt und fordert in einer Pressemitteilung am 11. Juni, dass die Entlastung bei Ostrenten nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfe und für die Zusatzrenten aus DDR-Zeiten eine Lösung dringend notwendig sei.
Das sehen wir auch so und haben daher diesen Antrag gestellt. Wir möchten, dass der Bundesanteil bei den Erstattungen an die Rentenversicherung auf 70 % erhöht wird. Das würde unsere Kosten halbieren. Mittelfristig sollen die Kosten komplett vom Bund beglichen werden. Bisher zahlen die ostdeutschen Bundesländer rund 52 % der Kosten für DDR-Renten, der Bund demnach 48 %.
Im Jahr 2016 gab es rund 1,3 Millionen Menschen, die AAÜG-Leistungen erhielten. Das ist fast die Hälfte aller ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner. Bei der Wiedervereinigung wurden aber viele Ansprüche nicht anerkannt. Diese Ungerechtigkeit muss endlich beseitigt werden.
Ein DDR-Rentenhärtefallfonds ohne Aussagen zu Umfang und Verfahren ist nur eine Minimalvereinbarung zur Rentenüberleitung und wird nur den Ärmsten der Armen helfen. Das darf kein Feigenblatt für die große Koalition sein, um bei der Rentenüberleitung weiterhin tatenlos zuzusehen.
Die bisherige Kostenverteilung für Rentenüberleitungen ist rechtssystematisch dahingehend zu korrigieren, dass die in das SGB VI übertragenen DDR-Alterssicherungsansprüche und -beitragsmittel der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt werden sollen, optimal unter Aufstockung des Bundeszuschusses.
Das brächte im Umkehrschluss für die Haushalte der beteiligten Länder Freiräume, Alterssicherungsansprüche, die über das SGB XI hinausgehen und in Landeshoheit liegen, zu gewähren. Bundeshoheitliche Alterssicherungsansprüche müssten folglich in den Bundeshaushalt eingeordnet werden.