Wird der deutsche Kunde per Gewinnoptimierung einfach nur abgezockt? - Denn viel bezahlen für wenig Leistung, kann es wohl nicht sein. Wir werden dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen.
Wir werden dem Antrag der Koalitionsfraktionen zustimmen; dies allerdings im Bewusstsein, dass weiteres Handeln nötig sein wird, um den Netzausbau im Mobilfunkbereich und Internetbereich weiter zu verbessern.
Gewinne aus zukünftigen Frequenzversteigerungen sind in den Ausbau der digitalen Netze zu investieren, das mit der Auflage, eine hundertprozentig zukunftssichere Erreichbarkeit der Bevölkerung zu erreichen.
dings ist der Punkt 4 nicht zustimmungsfähig. Dementsprechend können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Lieschke. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Damit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort, Herr Meister.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dass Mobilfunk- und Internetversorgung heute Teil der Daseinsvorsorge sind, ist schon eine Binsenweisheit. Dass wir als in Teilen dünn besiedeltes Flächenland dort vor besonderen Herausforderungen stehen, ist es letztlich auch.
Ziel des Koalitionsantrages ist es, vorhandene Potenziale zur Verbesserung der Versorgung in Sachsen-Anhalt zu nutzen. Das Thema Roaming ist dabei kein neues. Wer im Ausland mit seinem Handy telefoniert, nutzt seit Jahren die Möglichkeit, da der eigene Netzanbieter im Ausland nicht zwingend vertreten ist.
Die damit ursprünglich verbundenen horrenden Kosten sind zwar erst durch das Einschreiten der EU auf ein akzeptables Maß gekürzt worden. Die technischen Voraussetzungen sind aber seit Langem vorhanden, das nicht nur im internationalen, sondern grundsätzlich auch im nationalen Maßstab. Zum Beispiel wird nationales Roaming in den USA oder in Indien bereits genutzt.
In Deutschland wurde dies bisher nur in Ausnahmefällen und bei der Zusammenführung von O2 und E-Plus praktiziert. Die Netzanbieter, insbesondere die Telekom, wehren sich mit Händen und Füßen dagegen, ihr eigenes Netz den Mitbewerbern zur Nutzung anzubieten.
Das Ergebnis dieses Verhaltens ist nachteilig. Jedes Mobilfunkunternehmen baut weiterhin ein eigenes Netz. Jedem aufgestellten Mast folgt ein Mast des Konkurrenten. Der Ausbau folgt dabei ökonomischen Interessen der privaten Anbieter und nicht den berechtigten Mahnungen der Landespolitik, den ländlichen Raum nicht zu vergessen.
Es wird zuerst in den Ballungsgebieten ausgebaut, nur rudimentär im ländlichen Raum. Wirtschaftlich mag dies begründet sein. Aber die Politik hat die Aufgabe, dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken. Wir müssen den politischen Rahmen setzen und die gesellschaftlichen Forderungen benennen. So leisten wir uns im Mobilfunk
Warum ist es gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, klare Regeln für das nationale Roaming festzulegen? - Voraussichtlich am Ende des Jahres werden die Mobilfunklizenzen für den neuen und schnellen Mobilfunkstandard 5G versteigert.
Wenn vor dieser Versteigerung das nationale Roaming nicht in den Ausschreibungen verankert wird, hat die Politik es schwer, dies gegen die Netzanbieter durchzusetzen.
Es sei daran erinnert, dass in der Vergangenheit die Nutzung der Mobilfunknetze für Anbieter ohne eigenes Netz auch nur im Zusammenhang mit der Versteigerung der Mobilfunklizenzen des UMTSNetzes durchgesetzt werden konnte.
Ohne diese Regelung hätte es eine Öffnung der Netze nicht gegeben und die Preise beim Mobilfunk hätten sich nicht so verbraucherfreundlich entwickeln können, wie dies letztlich erfolgt ist.
Wir versprechen uns vom nationalen Roaming eine bessere Versorgung unserer ländlichen Gebiete. Die Investition in neue Sendemasten erfolgt dann nicht mehr in gegenseitiger Konkurrenz, sondern kann zur weiteren Netzerschließung eingesetzt werden.
Wenn mit weniger Mobilfunkmasten mehr Netz möglich ist, trägt dies sicher zu mehr Akzeptanz und weniger Konflikten bei der Errichtung der Sendemasten bei, ökonomischer ist es auf jeden Fall.
Doch es geht nicht allein um die gemeinsame Nutzung von Sendemasten durch die Netzanbieter. Dienstanbieter ohne Netzanteile müssen weiterhin einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz bekommen.
Das 5G-Netz mit nationalem Roaming ist aber nur eine Seite der Medaille. So berechtigt diese Forderung ist, wir dürfen darüber unsere Hausaufgaben nicht vergessen. Denn es reicht nicht, wenn das Internet vom Smartphone bis zum Mast schnell ist; es muss auch bis zu den Servern schnell sein, um die Internetnutzung spürbar zu verbessern. Dazu wird ein modernes flächendeckendes Glasfasernetz benötigt. Auch dabei gilt es, unsere Arbeit und unsere Bemühungen fortzusetzen.
Zusammenfassend heißt dies: Die Versteigerung der 5G-Lizenzen muss die Bundesregierung nutzen, um Bedingungen für deren Erhalt festzulegen, um das nationale Roaming, den Zugang für Netzanbieter ohne Netzanteile, zu gewährleisten und um das Netz in bisher schlecht erschlossenen Gebieten bevorzugt auszubauen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Koalitionsfraktionen im Interesse unseres Landes zu unterstützen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Meister. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Herr Lange. Sie haben das Wort, Herr Lange, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ach, war das schön in Finnland, in Estland, in Lettland! Herr Thomas ist schon darauf eingegangen. Dort konnte mein Mobilfunkbetreiber meinem Handy mal zeigen, dass man 5 GB oder 10 GB HighspeedDatenvolumen auch tatsächlich nutzen kann, und zwar überall, allerdings nur im Netz des jeweiligen Landes. Und das Wort Funkloch - das ist hier auch schon gesagt worden; das haben wir auf der Ausschussreise gelernt - existiert dort nicht.
Das ist nicht nur ein - aus deutscher Sicht - Phänomen in Europa, das ist beispielsweise auch in Thailand so, wo ich auf entlegenen Inseln sogar 4G anliegen hatte. Und glauben Sie mir, der ländliche Raum dort ist ziemlich groß und weit. Und selbst in Laos kann man in entlegenen Dörfern einen Videochat mit der Heimat führen.
Was Mobilfunk und Highspeed-Internet angeht - auch das ist hier mehrfach gesagt worden -, ist Deutschland ein Entwicklungsland. Und wissen Sie was? Diese Probleme sind hausgemacht. Unser löchriges Mobilfunknetz ist aufgrund falscher Regulierung durch die Bundesnetzagentur entstanden. Diese hat sogenannte Versorgungsauflagen erlassen, die dem löchrigen Mobilfunknetz im Prinzip den Weg bereitet haben.
Die 90 % beziehen sich dann auf die Bevölkerung und nicht auf die Fläche. - Das ist Fehler Nr. 2, da somit der dünn besiedelte Raum abgehängt wird.
Der dritte Regulierungsfehler ist, dass auf dieses 90%-Versorgungsziel angerechnet wird, wenn ein weiterer Breitbandanbieter bereits vor Ort aktiv ist. Ist ein Ort also durch einen Kabelnetzbetreiber mit schnellem Internet versorgt, ist kein LTE-Ausbau vorgeschrieben. Daher kommen die Funklöcher, meine Damen und Herren.
Der vierte Fehler - diesen versuchen Sie mit Ihrem Antrag zu beheben - ist der nicht diskriminierungsfreie Zugang zu den Diensten der Netzbetreiber.
Meine Damen und Herren von der AfD, ich habe Sie jetzt nicht verstanden. Sie wollen doch das nationale Roaming haben, das bedeutet: diskriminierungsfreier Zugang zu den Netzbetreibern. Kann es sein, dass Sie sich an dem Wort „diskriminierungsfrei“ stören?
(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE, und Olaf Meister, GRÜNE, lachen)
Es gibt im ländlichen Raum Orte, die von der Telekom versorgt werden, andere Orte werden von Vodafone versorgt. Wechseln Sie zwischen diesen Orten, müssten Sie immer den Mobilfunkvertrag wechseln.
Ziel muss es also sein, dass durch kluge Regulierung der offene Zugang zur Netzinfrastruktur möglich ist und sich der Wettbewerb über die Qualität der Dienstleistungen der einzelnen Anbieter entfaltet. Ich bin übrigens ganz beeindruckt davon, dass die CDU verstanden hat, dass der Markt nicht automatisch alles löst. Zudem wäre es eine Ressourcenersparnis, wenn nicht jeder seine Masten bauen muss.
Meine Damen und Herren! Eines stört mich an Ihrem Antrag übrigens richtig. Wie beim EURoaming sollte der Verbraucher auch beim nationalen Roaming nicht mit Zusatzkosten belegt werden. Das fehlt bei Ihnen. Wir brauchen ein 100%-Ziel für die Fläche. Herr Thomas hat gesagt, er fände das toll. Das müssten Sie also eigentlich auch in Ihrem Antrag festschreiben.
Deswegen zielt unser Änderungsantrag darauf ab, jetzt auch die begangenen Regulierungsfehler zu beheben und beim 5G-Ausbau - das hat Herr Meister gesagt - darauf zu achten, dass diese Fehler nicht noch einmal gemacht werden. Denn wir als LINKE möchten, dass das Wort „Funkloch“ schnellstmöglich auch in Deutschland ein Wort der Vergangenheit wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Lange. Ich sehe auch hierzu keine Anfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Hövelmann. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten hatte eine Ausschussreise eine so unmittelbare Auswirkung auf
eine darauffolgende Landtagssitzung wie die Reise des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung in das Baltikum vor wenigen Wochen.
Ich will dem gern auch noch meine Erkenntnisse hinzufügen: Nach Aussage unserer Gesprächspartner reicht die Abdeckung bei den Finnen sogar bis ins tiefste Lappland, und in Estland könne man noch in abgelegenen Wäldern per App überprüfen, ob der gerade gesammelte Pilz essbar oder giftig ist.
(Robert Farle, AfD: Und mit unserem Geld finanziert! - Zuruf: Ihr Geld? - Robert Farle, AfD: Über die EU! Das ist unser Geld!)
Aber im Ernst. Verehrter Herr Kollege Thomas, so richtig es ist, dass eine der Ursachen für die heutige Situation die Versteigerung und die damit verbundenen Konzessionen der UMTS-Lizenzen waren, die eigentliche Ursache liegt natürlich schon etwas weiter zurück. Mit der Privatisierung der Deutschen Telekom zum 1. Januar 1995