Protocol of the Session on June 21, 2018

783 430 € im Soll sind 372 174 € tatsächlich in Anspruch genommen worden. Ähnlich sieht es auch in den Jahren davor aus.

Nun frage ich mich, sehr geehrte Damen und Herren, wie die betroffenen Schulen ihre sehr anspruchsvollen pädagogischen Konzepte unter diesen Rahmenbedingungen umsetzen sollen. Gerade die Sekundar- und Gemeinschaftsschulen trafen die Kürzungen der Lehrerwochenstunden in diesem Schuljahr sehr hart. Standen ihnen im vergangenen Schuljahr noch 578 Lehrerwochenstunden zur Verfügung, waren es in diesem Schuljahr nur noch 496 Lehrerwochenstunden. Wenn man der Gerüchteküche Glauben schenkt, sollen weitere Kürzungen folgen.

Ähnlich sieht es bei dem Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen aus. Wenn das Konzept der Landesregierung zum Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen umgesetzt würde, stünden im kommenden Schuljahr an den Ganztagsschulen keine PM mehr zur Verfügung; es sei denn, im Haushaltsplan für das Jahr 2019 werden die Mittel für alle 1 800 Vollzeitäquivalente bereitgestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dem Bildungsserver des Landes Sachsen-Anhalt findet man unter dem Punkt „Ganztagsschulen“ folgende Aussage - ich zitiere -:

„Das Land verfügt derzeit über insgesamt 109 genehmigte öffentliche Ganztagsschulen, für die zusätzliche Ressourcen verlässlich zur Verfügung gestellt werden. In den letzten Schuljahren ist es gelungen, verstärkt außerschulische Kooperationspartner und Experten in die Gestaltung des außerunterrichtlichen Angebotes einzubeziehen.“

Weiter heißt es:

„Lernfreude fördern, Leistungen steigern und Erfahrungen von Spezialisten nutzen - Ganztagsschulen und außerschulische

Partner besitzen das Potenzial, diese Ziele erfolgreich umzusetzen. Dabei sind die Kooperationspartner so unterschiedlich und vielfältig wie ihre Angebote.“

(Angela Gorr, CDU: Genau!)

Das hört sich sehr gut an, finde ich. Aber wie immer steckt der Teufel im Detail. Wenn man sich die Abflusslisten in diesem Bereich ansieht, stellt man ganz schnell fest, dass die finanziellen Mittel dafür unzureichend abfließen. Von Schulen ist zu erfahren, dass das Antrags- und Abrechnungsverfahren sehr zeitraubend und beschwerlich ist. Auch korreliert das Haushaltsjahr mit dem Schuljahr, sodass Kooperationspartner oft auf ihr Geld warten müssen.

Um hierbei Abhilfe zu schaffen, müssen wir uns den Erlass über die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule der Schulformen Sekundarschu

le, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule und

Gymnasium und den Erlass „Außerunterrichtliche schulische Projekte, ergänzender Einsatz von Experten sowie spezifische Fortbildungen an öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I“ im Fachausschuss näher anschauen und Fachexpertisen dazu einholen. Dieses sollte aber noch vor den Haushaltsberatungen stattfinden, da ich die Befürchtung habe, dass wegen des Nichtabfließens der Mittel für das Ganztagsbudget Kürzungen erfolgen. Dies wäre nicht das erste Mal. Bereits im Jahr 2016 - -

(Unruhe bei der AfD)

- Liebe AfD, Sie sind ja so - -

(Die Abgeordneten der AfD-Fraktion stellen ihre Gespräche ein)

- Sehr schön.

(Heiterkeit bei der LINKEN - Minister Marco Tullner, lacht)

- Na ja, das ist wirklich wichtig. - Bereits im Jahr 2016 wurde diese Praxis bei den Mitteln für die Ferienbetreuung für Schülerinnen an Förderschulen für Geistigbehinderte angewandt. Die Mittel für das Projekt wurden von einst 195 000 € im Schuljahr 2017/2018 auf jeweils 10 000 € gekürzt.

Fazit: Wir erwarten eine Verbesserung und Verlässlichkeit des Mittelabflusses im Rahmen des vom Land zur Verfügung gestellten Ganztagsbudgets. Ebenfalls müssen sich die Bedingungen für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel deutlich vereinfachen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In den letzten Schuljahren ist es gelungen, verstärkt außerschulische Kooperationspartner und Experten in die Gestaltung des außerunterrichtlichen Angebotes einzubeziehen - so lautet die Aussage der Landesregierung auf dem Bildungsserver.

In unserer Kleinen Anfrage zu dem Thema „Kooperation Jugendhilfe und Schule“, KA 7/1693, wollten meine Kollegin Kristin Heiß und ich wissen, wie die seit dem Jahr 2006 bestehende Vereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe zwischen dem Kinder- und Jugendring sowie dem Kultus- und dem Sozialministerium mit Leben erfüllt wird. Erstaunt war ich jedoch von der Aussage des Bildungsministeriums, dass man keine Angaben zu den Kooperationen von Schulen machen könne. Das würde meiner Meinung nach der auf dem Bildungsserver getroffenen Aussage widersprechen. Deshalb würde ich es begrüßen, wenn wir uns im Ausschuss auch mit dieser Thematik befassen würden.

Fazit: In diesem Bereich müssen seitens des Bildungs- und des Sozialministeriums dringend Hausaufgaben erledigt werden; es muss ressort

übergreifend am Ganztagsprogramm gearbeitet werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Ganztagsschule ist nicht neu. Meine Fraktion hat bereits im letzten Jahr einen Antrag, der das Anliegen berührte, sowie einen Selbstbefassungsantrag im Bildungsausschuss gestellt.

Im Plenum erklärte der Bildungsminister damals, er werde den derzeit bestehenden Erlass überarbeiten. Ausgehend von der Zielstellung der Landesregierung, weiterführende Schulen als Ganztagsschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen auszubauen, werde gegenwärtig der seit dem Jahr 2007 geltende Ganztagsschulerlass überarbeitet. Hierbei würden die Entwicklungen in der Schulpraxis berücksichtigt und es solle eine verlässliche Ressourcenzuweisung geregelt werden. - So der Bildungsminister beim letzten Mal.

Nach wie vor liegt uns dieser Erlass aber nicht vor. Deshalb fordern wir den Minister auf, unverzüglich zu handeln, damit die Ganztagsschulen für das kommende Schuljahr ihre Planungen vornehmen können und keine Überraschungen erleben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend kann ich nur sagen: Lassen Sie uns zügig die entstandenen Probleme bei den Ganztagsschulen angehen und konstruktiv nach Lösungen suchen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Nachfragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Hohmann für die Einbringung. - Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist der vorletzte Tagesordnungspunkt und der Letzte mit Debatte. Wir schaffen das!

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hohmann, Sie sprechen mit Ihrem Antrag ein Thema an, das das Parlament bereits in der letzten Legislaturperiode beschäftigt hat. Im Jahr 2014 legte der damalige Kultusminister dem Bildungs- und dem Sozialausschuss einen Bericht vor - er hat viele Berichte vorgelegt, aber unter anderen diesen -, der sich „Weiterentwicklung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten in Sachsen-Anhalt“ nannte und der aufgrund der sich anbahnenden Probleme bei der Lehrerver

sorgung neue Wege in der Personalzuweisung für Ganztagsschulen beschrieb.

Mein Amtsvorgänger Herr Dorgerloh führte dazu in der Sitzung des Bildungsausschusses am 2. Juli 2014 Folgendes aus - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident -: Vor dem Hintergrund einer angespannten Personalversorgung sind Maßnahmen erforderlich, um die zunehmende Anzahl von Ganztagsschulen verlässlich mit Ressourcen zu versorgen. So ist unter anderem vorgesehen, pädagogische Mitarbeiterinnen, die derzeit noch in anderen Bereichen tätig sind, an Ganztagsschulen zu versetzen und begleitend fortzubilden.

Des Weiteren hat er zugesagt, die Zuweisung finanzieller und personeller Ressourcen verstärkt an der Angebotsform und den tatsächlichen Teilnehmerzahlen zu orientieren und verstärkt Kooperationspartner in die Gestaltung der Ganztagsangebote einzubeziehen.

Weiterhin sagte Herr Dorgerloh: Die Herausforderung besteht derzeit darin, unter doch veränderten Rahmenbedingungen den Ganztagsschulen weiterhin die dafür erforderlichen Ressourcen verlässlich zur Verfügung zu stellen und verstärkt außerschulische Kooperationspartner in die Gestaltung des Ganztagsangebotes einzubeziehen. - Die Kollegen, die in der letzten Wahlperiode hier waren, werden sich sicherlich noch an diese Aussagen erinnern können.

(Zustimmung von Frank Bommersbach, CDU)

Ich kann an dieser Stelle feststellen: An dieser Situationsbeschreibung hat sich bis heute nichts geändert. Für die Bemessung der Form des Ganztagsschulzuschlages ist die Unterrichtsversorgung an unseren Schulen maßgeblich; sie hat Vorrang. Das war im Jahr 2014 so und das ist auch heute so.

Meine Damen und Herren! Seit dem Ende des letzten Jahres überarbeitet das Bildungsministerium den gegenwärtig geltenden Ganztagsschulerlass. Der Hintergrund ist unter anderem, dass sich Schulen eine größere Flexibilität bei der Angebotsform gewünscht haben, also weg von der Prioritätensetzung des jetzigen Erlasses hinsichtlich der gebundenen Form.

Der Gegenstand ist neben der Einführung einer neuen Angebotsform, der Schule mit Ganztagsangebot, die weitere Öffnung von Ganztagsschulen durch eine noch stärkere Einbeziehung von Trägern der Jugendhilfe und von außerschulischen Kooperationspartnern sowie eine schulbezogene Flexibilisierung bei der Ressourcenzuweisung.

Der Entwurf des Ganztagsschulerlasses ist in Zusammenarbeit mit Praktikern sowie Vertretern der Schulaufsicht und der Schulen entstanden und

wird gegenwärtig mit dem Ganztagsschulverband diskutiert. Danach schließt sich eine Beteiligung des Landesschülerrates, des Landeselternrates, des Lehrerhauptpersonalrates und des Landesschulrates an. Der Erlass soll zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten, sodass noch genügend Zeit bleiben wird, ihn im Bildungsausschuss intensiv zu erörtern.

Um das zur Verfügung stehende Ganztagsbudget unbürokratischer abrufen zu können, müssen die Rahmenbedingungen überarbeitet werden. Das wird ebenfalls bis zum eben genannten Schuljahr erfolgen. Dazu ist es erforderlich, im sogenannten Expertenerlass des MB, der unter anderem auch das Budget für Angebote von Kooperationspartnern, zum Beispiel Kultur- und Sportvereine, Jugendkultur- und Jugendbildungsverbände, für die Ganztagsschulen zur Verfügung stellt, vereinfachte Antrags- und Abrechnungsmodalitäten zu regeln, um den Mittelabfluss zu verbessern.

Jetzt kommt noch ein wichtiger Satz: Im Hinblick auf den Haushaltsplanentwurf für das kommende Haushaltsjahr, meine Damen und Herren, habe ich sowohl für den Bereich der pädagogischen Mitarbeiter - 1 800 Vollzeitäquivalente - als auch für den Bereich der Ganztagsschulen Anmeldungen vorgenommen, mit denen trotz einer angespannten Personalsituation in den Schulen Ganztagsschulen mit verlässlichen Ressourcen ausgestattet werden.

(Zustimmung von Angela Gorr, CDU)

Meine Damen und Herren! Wie Sie meinen etwas kompressierten, nein, komprimierten Ausführungen entnehmen konnten,

(Siegfried Borgwardt, CDU: Es geht beides, sie verstehen es eh nicht!)

hätte es des Antrags der Fraktion DIE LINKE nicht bedurft, um den Auftrag zur Überarbeitung des Erlasses zu bekommen. Sie haben es jetzt als Abgeordnete im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplan für das Jahr 2019 in der Hand, für die Ganztagsschulen verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Für diese Unterstützung danke ich schon einmal im Voraus. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Nachfragen sehe ich nicht. Dann danke ich dem Minister Tullner für die Ausführungen. - Für die SPD spricht die Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen, Sie haben das Wort.