Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verlese nun das Abstimmungsergebnis. Mit Ja haben 22 Abgeordnete gestimmt, mit Nein hat ein Abgeordneter gestimmt, 60 Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten, vier Abgeordnete waren nicht anwesend. Somit ist die Einsetzung des Untersuchungsausschusses beschlossen worden.
- Meine Damen und Herren! Bitte werden Sie wieder etwas ruhiger. - Gemäß § 5 des Untersuchungsausschussgesetzes bestätigt der Landtag zugleich mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses den Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie die weiteren von den Fraktionen benannten Mitglieder und deren Stellvertreter. Dazu liegen Ihnen die Drs. 7/3033, die Drs. 7/3052 und die Drs. 7/3056 vor.
Zunächst zur Abstimmung über den Antrag in Drs. 7/3033. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung von einem fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit wurde der Antrag in Drs. 7/3033 beschlossen.
Wir stimmen nunmehr über den Antrag in Drs. 7/3052 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wieder alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter enthält sich der Stimme. Damit ist auch dem Antrag in Drs. 7/3052 zugestimmt worden.
gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Auch das sind, wie ich sehe, alle Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Gibt es Gegenstimmen?- Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dem Antrag in Drs. 7/3056 zugestimmt worden.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes haben mit der Bestätigung durch den Landtag die Mitglieder des Untersuchungsausschusses ihre Rechtsstellung erworben.
Einsetzung einer Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern!“
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Artikel 55 unserer Landesverfassung räumt dem Landtag das Recht ein, „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche oder bedeutsame Sachkomplexe Enquete-Kommissionen einzusetzen.“
Unsere Fraktion schlägt dem Hohen Haus vor, die Frage, wie wir die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern, in einer Enquete-Kommission zu erörtern. Der Sachverhalt ist sowohl bedeutsam als auch komplex. Und in den kommenden Jahren stehen dazu wichtige Entscheidungen an, die von der Landesregierung, aber eben auch vom Landtag zu treffen sind.
Es vergeht kaum ein Tag, an welchem wir nicht lesen oder hören müssen, dass es bei der Gesundheitsversorgung in unserem Land Probleme gibt. Erst gestern mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass in Zerbst die Geburtenstation geschlossen wird, und Zerbst ist nicht die erste Schließung dieser Art. Mit Recht fragen sich die Bürgerinnen und Bürger, ob sie im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit rechtzeitig die notwendige Hilfe bekommen, die sie brauchen.
- Wir halten fest, dass Frau Dr. Späthe sagt: natürlich, es gibt kein Problem. Okay. - Ich weiß, dass es in der Politik und in der Gesundheitspolitik im Besonderen eine unschöne Tradition geworden ist, auf die Zuständigkeiten anderer zu verweisen. Die Sozialministerin verweist gerne auf den Bund oder, wie wir es in der vergangenen Sitzung erleben mussten, auf die Kommunen. Die Krankenhäuser zeigen auf das Land und den Bund. Die Krankenkassen zeigen auf den Bund oder das Sozialministerium. Die Kassenärztliche Vereinigung zeigt auf die Krankenhäuser, die Krankenkassen, den Bund und das Land. Dieses Spiel mit den Zuständigkeiten nach dem Motto „ich kann nichts dafür“ ließe sich nach Belieben fortsetzen. Jeder von Ihnen könnte sicherlich ein Beispiel hinzufügen.
Mit der Enquete-Kommission wollen wir die Verantwortung, die beim Land liegt, wahrnehmen und deutlich machen, dass die oberste Volksvertretung dieses Landes sich mit dem gebotenen Ernst dieser Aufgabe annimmt. Meine Fraktion hat im vorliegenden Antrag die Aufgaben beschrieben, die aus unserer Sicht im Land zu verhandeln sind und zur Lösung anstehen.
Wir laden Sie ein, mit uns darüber im Ausschuss für Arbeit und Soziales zu beraten und Ihre Schwerpunkte unseren hinzuzufügen, sie also zu ergänzen und sie so zu einem vom gesamten Hohen Haus getragenen Arbeitsauftrag für die Kommission zu machen.
Herr Präsident! Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dem Ziel, in der kommenden Sitzung des Landtages den Einsetzungsbeschluss zu fassen.
Unsere Fragen liegen auf dem Tisch. Sie berühren im Wesentlichen die Punkte, die wir in Sachsen-Anhalt angehen können. Das ist an erster Stelle die seit vielen Jahren strittige Frage der Krankenhausfinanzierung im investiven Bereich. Das duale System weist den Ländern hierfür Finanzierungsverantwortung zu. Bundesweit sind die investiven Zuschüsse rückläufig. Bundesweit sank die Investitionsquote in den Krankhäusern auf 3,3 % ab.
Ja, Sachsen-Anhalt hat in den 90er-Jahren Erhebliches gestemmt, um die Krankenhausversorgung auf das bundesdeutsche Durchschnittsniveau zu heben. Politik und Krankenhäuser haben damit eine große Aufbauleistung vollbracht. Doch es gilt, sich nicht darauf auszuruhen. Wir dürfen den
Von der Kommission soll festgestellt werden, wie hoch der jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser ist. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt weist auf einen Investitionsstau von 900 Millionen € und einen jährlichen Bedarf von 190 Millionen € hin. Für dieses Jahr sind im Landeshaushalt knapp 33 Millionen € für Investitionen in Krankenhäuser vorgesehen, Frau Dr. Späthe.
Wie hoch ist der angemessene Bedarf? Wie gehen wir damit um? Welche Priorität messen wir diesen Investitionen im Landeshaushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung bei? Wie wollen wir diese Aufgaben finanzieren? - Für die Klärung dieser komplexen Fragen, bei denen die Kostenträger, die Krankenhäuser, aber auch die Landesregierung um ihre Einschätzung zu bitten sind, bietet sich eine Enquete-Kommission an. Das sollte die erste ihrer Aufgaben sein, damit die Ergebnisse für den Doppelhaushalt 2020/2021 berücksichtigt werden können.
Fachkräftemangel ist ein Schlagwort im Gesundheitswesen, ebenso wie die Reform der Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Hierzu liegt bezüglich der organisatorischen Fragen eine Verordnungsermächtigung der Landesregierung vor, die in den nächsten Jahren abzuarbeiten ist. Sich um gutes Personal zu kümmern und es auszubilden und vor allem auch vernünftig sowie tarifgerecht zu bezahlen, sind zunächst Aufgaben der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Dass das nicht funktioniert, müssen wir immer wieder zur Kenntnis nehmen. Die Frage, die sich in diesem Punkt der Landespolitik stellt, ist, ob wir Instrumente finden, die Ausbildung in Gesundheitsberufen attraktiver zu machen.
Wie können wir verhindern, dass bei einer gemeinsamen Ausbildung die Altenpflege nicht hinter die Gesundheitspflege zurücktritt? - Ich möchte auch noch erwähnen, dass der Bund noch keine Entscheidung zu den technischen Assistenzberufen getroffen hat. Auch in diesem Bereich droht ein Engpass, wie dies zum Beispiel die Ausbildungszahlen bei den medizinisch-technischen Assistenzberufen belegen.
Zwei medizinische Fakultäten im Land sind ein großer Pluspunkt für uns. Aber es bleibt die Frage nach den Haltefaktoren für ausgebildete Ärzte. Der Handlungsbedarf liegt auf der Hand. Lassen Sie uns in der Enquete-Kommission hierzu strategische Ansätze finden.
um Entschuldigung für einen kleinen Fehler im Antrag. Es muss selbstverständlich „Krankenhausplanung“ heißen und nicht „Haushaltsplanung“. Das kommt davon, wenn Finanzexperten solche Anträge mitschreiben. Sie denken immer gleich an den Haushalt. Das wollen wir korrigieren: Es muss „Krankenhausplanung“ heißen.
Die Krankenhausplanung ist die Aufgabe der Exekutive. Die rechtlichen Grundlagen sind im Krankenhausgesetz bestimmt. Das liegt auf der Hand. An dieser Stelle beneide ich die Gesundheitsministerin wirklich nicht; denn bei dieser Planung muss ein gerechter Ausgleich von Interessen gefunden werden. Dabei geht es um die wirtschaftlichen Interessen der Krankenhäuser und um die berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten an einer ortsnahen umfassenden Versorgung. Diesen Interessen muss man gerecht werden.