Protocol of the Session on June 2, 2016

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Aber Men- schenrechte sind nicht verhandelbar!)

was bei den meisten nichteuropäischen Ländern naturgemäß wohl eher weniger der Fall sein dürfte.

Das Ergebnis dieser Prüfung war dann überraschenderweise aber doch, dass in Tunesien, Algerien und Marokko annähernd westliche Standards herrschen und die drei Maghreb-Staaten also guten Gewissens zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden können.

Dem widersprechen die GRÜNEN. Nach der Auffassung der GRÜNEN steht die Behandlung speziell von Homosexuellen in Tunesien, Algerien und Marokko einer Anerkennung als sichere Herkunftsländer entgegen. Homosexualität ist in Tunesien, Algerien und Marokko strafbar, wird aber nicht systematisch verfolgt. Nur wer seine Homosexualität offen zur Schau stellt, der kann in die Lage kommen, strafrechtlich belangt zu werden. Homosexuelles Verhalten wird also, wenn es sich nicht allzu aufdringlich präsentiert, in Tunesien, Algerien und Marokko geduldet.

Gerade das aber - also eine gewisse Zurückhaltung im öffentlichen Raum - soll nach der Auffassung der GRÜNEN unzumutbar sein. Sie berufen sich dabei auf den Gerichtshof der Europäischen Union, der im Jahr 2013 tatsächlich entschieden hat, dass Asylbewerbern schlechterdings nicht zugemutet werden kann, ihre sexuelle Neigung nicht öffentlich zu zeigen.

Ich persönlich halte es für eine Frage des Anstandes, meine Mitmenschen nicht in aller Öffentlichkeit mit meinen sexuellen Neigungen zu behelligen,

(Beifall bei der AfD - André Poggenburg, AfD: Richtig!)

aber der Gerichtshof der Europäischen Union scheint da anders zu ticken.

Worauf will ich hinaus? - Für denjenigen, der den Gerichtshof der Europäischen Union als maßgebliche Autorität anerkennt und so an die Sache herangeht wie die Bundesregierung, haben die GRÜNEN wohl oder übel recht.

Das ist allerdings kein Argument für den Standpunkt der GRÜNEN, sondern ein sehr starkes Argument dagegen, sich dem Gerichtshof der Europäischen Union zu unterwerfen und ein Argument dagegen, so an die Sache heranzugehen wie die Bundesregierung.

Wenn wir jedem Land, das nicht den Vorstellungen von Menschenrechten anhängt, die heute in der EU gepflegt werden, eben dies als Asylgrund anerkennen, dann genießt bald die halbe Welt Asylrecht in Deutschland.

(Beifall bei der AfD - André Poggenburg, AfD: Richtig!)

Viel besser fände ich es, wir würden nur das zum Maßstab nehmen, was innerhalb des Herkunftslandes als Recht und Unrecht gilt. Echte asylrelevante Verfolgung würde nur dann vorliegen, wenn die in einem Herkunftsland geltenden internen Standards verletzt werden.

(Zuruf von der LINKEN: Unmenschlich!)

Asylrelevante Verfolgung läge aber nicht vor, wenn ein Land von Rechts wegen anders unter Strafe stellt, als dies heute in der BRD der Fall ist. Wenn etwas in einem Land allgemein anerkanntes Recht ist, gehört es zu dessen Kultur und kann kein Verfolgungsgrund sein.

(Zuruf von der LINKEN)

Wenn öffentlich exponierte Homosexualität in islamischen Ländern anders als heute bei uns unter Strafe steht, eben weil es islamische Länder sind, kann darin doch kein Grund liegen, Homosexuellen aus diesen Ländern Asylrecht zu gewähren.

(Zurufe von der LINKEN)

Apropos Homosexualität: In der BRD wurden von 1949 bis 1969 schätzungsweise 50 000 bis 100 000 Ermittlungsverfahren wegen homosexueller Handlungen eingeleitet.

(Unruhe bei der LINKEN)

Der § 175 StGB wurde massenhaft und systematisch angewandt. Die rechtliche Verfolgung war

damit deutlich strenger als heute in den MaghrebLändern. Wenn es aber den Homosexuellen in Tunesien, Algerien und Marokko heute bedeutend besser geht als in der BRD zwischen 1949 und 1969, dann kann man doch nicht davon sprechen, dass jemand verfolgt wird. Oder wollen Sie ernsthaft behaupten, dass es sich bei der Bundesrepublik Deutschland unter Adenauer um kein sicheres Herkunftsland gehandelt hat?

(Lebhafter Beifall bei der AfD - Zurufe von der LINKEN)

Die GRÜNEN meinen, überall auf der Welt müsse das zu 100 % herrschen, was sie hier und heute für gut und richtig halten. Das zeugt nicht gerade von einem weiten Horizont, den sie sich immer so gern zuschreiben. Das ist ignorant, engstirnig und totalitär und alles in einem Begriff: grüne Politik.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Wir reden von Rechten! Die müssen nicht homosexuell werden!)

Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung atmet diesen Ungeist und leidet so gesehen unter einem Begründungsdefizit. Er ist widersprüchlich, weil er einerseits eine extensive Auslegung von Menschenrechten voraussetzt, anderseits aber nicht bereit ist, die Konsequenzen daraus zu ziehen. Dieser Widerspruch ließe sich jedoch durch eine restriktive Auslegung des westlichen Menschenrechtsgedankens auflösen.

Wir denken deshalb, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung trotz aller beschriebenen Mängel einen brauchbaren Ansatzpunkt bietet, und fordern unsere Landesregierung auf, sich im Bundesrat nicht der Stimme zu enthalten, sondern bitte für den Gesetzentwurf zu stimmen.

Allerdings sollte die CDU einmal überlegen, ob sie künftig einen anderen Ansatz wählt, um Asylrechtsverschärfungen zu begründen. Solange sie jedenfalls in einem linksideologischen Rahmen argumentiert und dessen Prämissen akzeptiert, werden die GRÜNEN immer im Vorteil sein.

Dass leider auch die CDU von ideologischer Verblendung nicht ganz frei ist, zeigt uns auf das Schönste ihre erste Reaktion auf unseren Antrag. Sie haben uns vorgestern in einer Pressemitteilung Rassismus vorgeworfen, weil wir in unserer Antragsbegründung festgestellt haben, dass die Kriminalität bei Einwanderern aus den MaghrebLändern besonders hoch ist.

Das, werte Kollegen, nennt man nicht Rassismus, das nennt man Mut zur Wahrheit.

(Lebhafter Beifall bei der AfD)

Die Kriminalstatistiken im ganzen Land belegen exorbitante Kriminalitätsraten für Einwanderer aus Nordafrika. Ich will stellvertretend für Hundert an

dere eine Kölner Kriminalstatistik zitieren, die für den internen Gebrauch gedacht war, aber dann Anfang 2016 doch veröffentlicht wurde. Danach sind von allen in Köln registrierten Marokkanern, Algeriern und Tunesiern 40 % straffällig geworden. Das ist Realität.

Wenn aber die Realität in Ihren Augen rassistisch ist, sehr geehrte Herren Kollegen von der CDU, dann sollten Sie sich fragen, ob nicht auch Ihr Denken schon ein wenig unter ideologischer Verzerrung leidet.

(Lebhafter Beifall bei der AfD - Gabriele Brakebusch, CDU: Wir sind für Sachsen- Anhalt zuständig und nicht für Köln!)

Wir haben nur festgestellt, was der Fall ist. Diesen Befund könnte man rassistisch interpretieren, etwa wenn man behaupten wollte, dass Nordafrikaner qua Veranlagung zu Kriminalität neigen. Aber eine solche Deutung haben wir nicht geliefert. Sie selbst lesen das in unsere Aussagen hinein und sagen damit mehr über sich als über uns.

(Zustimmung bei der AfD)

In meinen Augen erklärt sich der kriminalstatistische Befund dadurch, dass wir aufgrund struktureller Defizite unserer Sozial- und Einwanderungspolitik eine Negativauswahl aus diesen Ländern anziehen. Schuld ist also nicht irgendeine Veranlagung der Nordafrikaner, Schuld ist die Politik.

Wir sind keine Rassisten, wir kritisieren Ihre erbärmliche Politik, und Sie versuchen, sich diese Kritik vom Hals zu schaffen, indem Sie uns Rassismus vorwerfen. Ich bitte Sie: Hören Sie damit auf und kehren Sie zu einer sachlichen Debatte zurück!

(Beifall bei der AfD)

Wenn wir ein Asylrecht haben, das uns zwingt, mehr Menschen aufzunehmen, als wir aufnehmen können und wollen, dann sollten wir den Mut haben, dieses Asylrecht drastisch einzuschränken.

Langfristig werden wir ohnehin nicht um eine grundstürzende Reform des Asylrechts - weg von einem subjektiv einklagbaren Recht hin zu einem staatlicherseits verliehenen Gnadenrecht - umhinkommen. Auch heute ist es doch schon so, dass die Anwendung des Asylrechts außenpolitischen Direktiven folgt.

Denken Sie nur an Edward Snowden, der, anders als die meisten derer, die 2015 nach Deutschland eingereist sind, in der Tat politisch verfolgt wurde, aber kein Asyl erhalten hat, weil man wieder einmal unsere amerikanischen Freunde nicht verärgern wollte.

(Beifall bei der AfD)

Wenn aber die Anwendung des Asylrechts, wie dieser Fall zeigt, ganz offensichtlich politischen Maßgaben folgt, dann kann man sich das Theater mit dem subjektiv einklagbaren Recht auch ganz sparen. Die Bundesregierung entscheidet dann, wem sie Asyl gewährt, ohne dass derjenige einen Rechtsanspruch darauf hätte.

Die Asylverfahren, die bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag dauern, die Abschiebung, gegen die dann immer wieder geklagt werden kann, die aufschiebende Wirkung der Einsprüche - all das würde entfallen. Nicht auszumalen, welche Entlastung damit für die Verwaltung und überhaupt für unser Land verbunden wäre.

So weit sind wir leider noch nicht. Es wäre aber gut, wenn wir uns in diese Richtung entwickeln würden. Das, was die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, ist ein winziger Schritt, aber doch ein Schritt in die richtige Richtung.

Wir appellieren an die Vernunft und an den Restpatriotismus der CDU in Sachsen-Anhalt: Die Erklärung der drei Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern ist zwar bloße Symbolpolitik, aber es ist ein richtiges Symbol. Lassen Sie sich nicht von den GRÜNEN am Nasenring durch die Manege führen! Stimmen Sie im Bundesrat für das Gesetz, aber vor allem: Bleiben Sie nicht bei dieser Verschärfung, sondern bringen Sie weitere Verschärfungen auf den Weg! Es geht um unser Land.

(Lebhafter Beifall bei der AfD)

Der Kollege Steppuhn hat eine Frage. - Bitte sehr, Herr Steppuhn.

Her Kollege, Sie haben gerade den Begriff Rassismus bzw. Rassist von sich gewiesen. Ich würde gern von Ihnen hören, was aus Ihrer Sicht Rassismus ist, wie man ihn definiert und was für Sie ein Rassist wäre.